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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/2959 |
28.5.2026 |
URTEIL DES GERICHTSHOFS
vom 12. Februar 2026
in der Rechtssache E-9/25
Peter Plörer gegen LGT Bank AG
(Verbraucherrecht — Richtlinie 93/13/EWG — Unwirksamkeit missbräuchlicher Vertragsklauseln — Rechtmäßigkeit nationaler Verjährungsvorschriften)
(C/2026/2959)
In der Rechtssache E-9/25, Peter Plörer gegen LGT Bank AG — ERSUCHEN des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs an den Gerichtshof nach Artikel 34 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs um Auslegung des Effektivitätsgrundsatzes im Rahmen nationaler Bestimmungen zu Verjährungsfristen über Vergütungszinsforderungenen bezüglich Beträgen, die infolge der Unwirksamkeit einer Vertragsklausel rechtswidrig vorenthalten wurden, wenn diese Unwirksamkeit sich aus der Unvereinbarkeit der Klausel mit dem EWR-Recht ergibt, erließ der Gerichtshof, bestehend aus dem Präsidenten Páll Hreinsson, Bernd Hammermann und Michael Reiertsen (Berichterstatter) am 12. Februar 2026 ein Urteil mit folgendem Tenor:
Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind so auszulegen, dass sie einer nationalen Bestimmung entgegenstehen, nach der Vergütungszinsen auf Beträge, die infolge der Unwirksamkeitserklärung einer Vertragsklausel gemäß dieser Richtlinie rechtswidrig vorenthalten wurden, einer Verjährungsfrist unterliegen, die abläuft, bevor der Verbraucher die Möglichkeit hatte, Kenntnis von den durch das EWR-Recht verliehenen Rechten zu erlangen und diese auszuüben.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2959/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)