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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2026/2957

1.6.2026

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Veröffentlichung der Gesamtmenge der 2025 in Umlauf befindlichen Zertifikate für die Zwecke der Marktstabilitätsreserve im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems

(C/2026/2957)

1.   Einführung

Im Jahr 2015 nahmen das Europäische Parlament und der Rat den Beschluss (EU) 2015/1814 (1) (im Folgenden „MSR-Beschluss“) an, mit dem im Rahmen des mit der Richtlinie 2003/87/EG (2) (im Folgenden „EHS-Richtlinie“) eingeführten EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) eine Marktstabilitätsreserve (im Folgenden „MSR“ oder „Reserve“) eingerichtet wurde. Mit der Anwendung der MSR wurde 2019 begonnen. Sie soll verhindern, dass ein struktureller Überschuss an Zertifikaten auf dem CO2-Markt der EU entsteht, da damit das Risiko einhergeht, dass vom EU-EHS nicht die Investitionssignale ausgehen, die dafür erforderlich sind, dass die EU ihr Emissionsreduktionsziel erreichen kann. Ferner soll die MSR das EU-EHS besser gegen Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage wappnen, sodass der CO2-Markt der EU reibungslos funktionieren kann.

Gemäß Artikel 1 Absatz 4 des MSR-Beschlusses veröffentlicht die Kommission jedes Jahr die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate für das vorangegangene Jahr. Diese Zahl ist ausschlaggebend für die Anwendung der MSR, d. h. dafür, ob Zertifikate aus der Versteigerungsmenge entnommen und in die MSR eingestellt oder aus der MSR freigegeben und versteigert werden. Die jährliche Veröffentlichung der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate ist daher ein wichtiges Element der MSR und des EU-EHS.

Am 28. Mai 2025 veröffentlichte die Kommission die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate für 2024; sie belief sich auf 1 148 049 585 Zertifikate (3). Dementsprechend waren für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2026 275 531 900 Zertifikate in die MSR einzustellen. Am 1. Januar 2025 wurden insgesamt 270 506 086 Zertifikate aus der MSR für ungültig erklärt.

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um die zehnte Veröffentlichung der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate; sie bezieht sich auf das Jahr 2025. Sie enthält Einzelheiten zur zugrunde liegenden Berechnung und zur Menge der Zertifikate, die vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2027 in die Reserve eingestellt werden.

2.   Funktionsweise der MSR

Die MSR greift automatisch, wenn die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate außerhalb des festgelegten Bereichs liegt. Bei einer Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate oberhalb des Schwellenwerts von 833 Millionen werden Zertifikate aus der Versteigerungsmenge entnommen und in die Reserve eingestellt. Die MSR-Einstellungsquote ist auf 24 % der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate festgesetzt, wenn deren Zahl über 1 096 Millionen liegt. Bei einer Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate zwischen 833 Millionen und 1 096 Millionen entspricht die Anzahl der in die Reserve einzustellenden Zertifikate der Differenz zwischen der Gesamtmenge und 833 Millionen. Liegt die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate unter dem Schwellenwert von 400 Millionen, so werden 100 Millionen Zertifikate aus der Reserve freigegeben und versteigert. Die Zertifikate werden über einen Zeitraum von 12 Monaten hinweg in die Reserve eingestellt oder daraus freigegeben. Seit Mai 2023 gilt, dass in der Reserve befindliche Zertifikate über dem Schwellenwert von 400 Millionen ihre Gültigkeit verlieren. Am 1. April 2026 legte die Kommission einen Legislativvorschlag zur Änderung des MSR-Beschlusses vor, um die Bestimmung über den Gültigkeitsverfall aufzuheben (4). Für den Zeitraum vor Inkrafttreten dieser Änderung sollte die Menge der in die Reserve einzustellenden Zertifikate weiterhin gemäß Artikel 1 Absatz 5 des MSR-Beschlusses berechnet werden. Für jeden verstrichenen Monat wird ein Zwölftel dieser Zertifikatemenge in die Reserve eingestellt. Dies spiegelt die Praxis seit dem ersten Anwendungsjahr der Reserve wider.

Gemäß Artikel 1 Absatz 5 des MSR-Beschlusses und im Einklang mit der vorliegenden Mitteilung werden 24 % der Gesamtmenge der zum 31. Dezember 2025 in Umlauf befindlichen Zertifikate bzw. die Differenz zwischen der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate und 833 Millionen Zertifikaten über einen am 1. September 2026 beginnenden Zeitraum von zwölf Monaten in die Reserve eingestellt. Eine entsprechende Anzahl an Zertifikaten wird von den Versteigerungsmengen der EU-Mitgliedstaaten, der drei Länder der Europäischen Freihandelsassoziation, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören (Island, Liechtenstein und Norwegen), sowie des Vereinigten Königreichs für die Stromerzeugung in Nordirland abgezogen. Diese Zertifikate werden dabei entsprechend den jeweiligen Versteigerungsanteilen der einzelnen Länder abgezogen.

Gemäß Artikel 1 Absatz 5 des MSR-Beschlusses werden Zertifikate, die im Interesse von Solidarität und Wachstum im Rahmen des EU-EHS zugeteilt werden (5), bis zum 31. Dezember 2030 bei der Berechnung der entsprechenden Anteile an der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate für die Zwecke der MSR nicht berücksichtigt.

3.   GESAMTMENGE DER IN UMLAUF BEFINDLICHEN ZERTIFIKATE

Gemäß Artikel 1 Absatz 4 des MSR-Beschlusses ist die Gesamtmenge der in einem bestimmten Jahr in Umlauf befindlichen Zertifikate „die Summe der im Zeitraum seit dem 1. Januar 2008 im Zusammenhang mit Anlagen und Schifffahrtsunternehmen vergebenen und nicht in die Reserve eingestellten Zertifikate, einschließlich der Menge der Zertifikate, die in diesem Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG in der am 18. März 2018 geltenden Fassung vergeben wurden, und der Ansprüche auf die Nutzung internationaler Gutschriften, die unter das EU-EHS fallende Anlagen bis zum 31. Dezember jenes bestimmten Jahres ausgeschöpft haben, abzüglich der Summe der Tonnen geprüfter Emissionen, die unter das EU-EHS fallende Anlagen und Schifffahrtsunternehmen vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember desselben bestimmten Jahres freigesetzt haben, und der gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG gelöschten Zertifikate.“

Die für die Anwendung der MSR relevante Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate wird demnach mit folgender aktualisierter Formel berechnet:

Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate = Angebot – Nachfrage

Die beiden Elemente der Berechnung sind in der vorliegenden Mitteilung detailliert beschrieben. Die Tabelle am Ende der Mitteilung liefert einen Überblick über alle Zahlen.

Gemäß Artikel 1 Absatz 4a Unterabsatz 1 des MSR-Beschlusses umfasst ab dem Jahr 2024 „die Berechnung der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate in einem bestimmten Jahr die Summe der für den Luftverkehr vergebenen Zertifikate und die Summe der Tonnen geprüfter Emissionen aus dem Luftverkehr im Rahmen des EU-EHS, ausgenommen die Emissionen aus Flügen auf Strecken, für die ein gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Richtlinie 2003/87/EG berechneter Ausgleich vorgenommen wurde, zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember desselben bestimmten Jahres.“

Das EU-EHS deckt seit dem 1. Januar 2024 Emissionen aus dem Seeverkehr ab. Daher werden die Anzahl der Zertifikate, die für Schifffahrtsunternehmen vergeben wurden, und die geprüften Emissionen von Schifffahrtsunternehmen vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 bei der Berechnung der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate für 2025 berücksichtigt. Artikel 1 Absatz 4a Unterabsatz 2 des MSR-Beschlusses lautet: „Die gemäß Artikel 3gb der Richtlinie 2003/87/EG gelöschten Zertifikate gelten für die Zwecke der Berechnung der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate als vergeben.“

Angebot

Das Angebot an Zertifikaten auf dem CO2-Markt der EU umfasst Folgendes:

angesparte Zertifikate (6) aus Phase 2 des EU-EHS (2008-2012), deren Menge sich auf 1 749 540 826 belief (7);

im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2025 kostenlos zugeteilte Zertifikate (8), einschließlich der aus der Reserve für neue Marktteilnehmer (NER) zugeteilten Zertifikate. Dies entspricht 9 229 697 547 Zertifikaten;

im Zeitraum vom 1. Januar 2013  (9) bis zum 31. Dezember 2025  (10) versteigerte Zertifikate sowie Zertifikate, die im Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/842 (11) (im Folgenden „Lastenteilungsverordnung“) zu Flexibilitätszwecken verwendet wurden. Gemäß den Versteigerungsprotokollen auf der gemeinsamen Auktionsplattform und den entsprechenden Opt-out-Plattformen (12) wurden – unter Berücksichtigung frühzeitiger Auktionen – insgesamt 8 779 406 500 Zertifikate versteigert (13). Zu dieser Menge sind im Rahmen der Flexibilitätsmöglichkeit nach Artikel 6 Absatz 2 der Lastenteilungsverordnung 36 984 541 Zertifikate zu addieren (14);

für das Programm NER300 monetisierte Zertifikate. Die Europäische Investitionsbank hat insgesamt 300 000 000 Zertifikate monetisiert;

von 2013 bis zum 31. Dezember 2020 ausgeschöpfte internationale Gutschriften für Emissionen (15). Es wurden insgesamt 497 248 017 internationale Gutschriften von Anlagen für ihre Emissionen verwendet (16);

gemäß Artikel 1 Absatz 4 des MSR-Beschlusses werden in die MSR eingestellte Zertifikate bei der Berechnung der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate nicht mehr berücksichtigt.

Nachfrage

Die Nachfrage nach Zertifikaten auf dem CO2-Markt der EU umfasst die geprüften Gesamtemissionen von Unternehmen mit Compliance-Verpflichtungen vom 1. Januar 2013  (17) bis zum 31. Dezember 2025  (18), die sich auf 19 568 644 185 Tonnen belaufen (19), sowie739 044 Zertifikate, die während dieses Zeitraums gemäß Artikel 12 Absatz 4 der EHS-Richtlinie gelöscht wurden.

GESAMTMENGE DER IN UMLAUF BEFINDLICHEN ZERTIFIKATE

Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben befanden sich im Jahr 2025 1 023 494 202 Zertifikate in Umlauf.

Bestände der MSR

Nach der Ungültigerklärung von Zertifikaten am 1. Januar 2025 verblieben noch 400 000 000 Zertifikate in der Reserve.

Im Einklang mit den Mitteilungen über die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate wurden folgende Mengen an Zertifikaten in die Reserve eingestellt:

177 877 841 Zertifikate vom 1. Januar 2025 bis zum 31. August 2025  (20),

91 843 970 Zertifikate vom 1. September 2025 bis zum 31. Dezember 2025  (21).

Am 1. Januar 2026 enthielt die MSR 400 000 000 Zertifikate.

4.   Schlussfolgerung

Im Einklang mit dem MSR-Beschluss werden insgesamt 190 494 202 Zertifikate über einen Zeitraum von 12 Monaten vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2027 in die Reserve eingestellt.

Die Anwendung der Reserve im Zeitraum September 2027 bis August 2028 hängt von der nächstjährigen Veröffentlichung der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate ab.

Überblick

Angebot

 

a)

Angesparte Zertifikate aus Phase 2 (2008-2012)

1 749 540 826

b)

Vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2025 kostenlos zugeteilte Zertifikate, einschließlich Zertifikate aus der NER

9 229 697 547

c)

Vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2025 auch bei frühzeitigen Auktionen versteigerte Zertifikate

8 779 406 500

d)

2021-2025 gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/842 zu Flexibilitätszwecken verwendete Zertifikate

36 984 541

e)

Für das Programm NER300 monetisierte Zertifikate

300 000 000

f)

Von 2013 bis zum 31. Dezember 2020 verwendete internationale Gutschriften für Emissionen

497 248 017

Summe (Angebot)

20 592 877 431

 

 

Nachfrage

 

a)

Geprüfte Emissionen (in Tonnen), die unter das EU-EHS fallen, vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2025

19 568 644 185

b)

Gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG bis zum 31. Dezember 2025 gelöschte Zertifikate

739 044

Summe (Nachfrage)

19 569 383 229

 

 

Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate

1 023 494 202


(1)  Beschluss (EU) 2015/1814 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 264 vom 9.10.2015, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1814/oj).

(2)  Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/87/oj).

(3)  Mitteilung der Kommission – Veröffentlichung der Gesamtmenge der 2024 in Umlauf befindlichen Zertifikate für die Zwecke der Marktstabilitätsreserve im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ABl. C, C/2025/3180, 4.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3180/oj).

(4)  Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve (COM(2026) 153 final).

(5)  Gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/87/EG.

(6)  Zertifikate, die in Phase 2 des EU-EHS (2008-2012) vergeben und weder abgegeben wurden, um geprüfte Emissionen abzudecken, noch gelöscht wurden, wurden zur Verwendung zu Beginn von Phase 3 des EU-EHS (2013-2020) angespart. Diese Zertifikate wurden gelöscht und gleichzeitig wurde die gleiche Menge von Zertifikaten in Phase 3 generiert. Diese Zahl entspricht somit genau der Menge der zu Beginn von Phase 3 des EU-EHS in Umlauf befindlichen EU-EHS-Zertifikate.

(7)   COM(2015) 576 – Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Fortschrittsbericht zur Klimapolitik, einschließlich des Berichts über das Funktionieren des CO2-Marktes und des Berichts über die Überprüfung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid.

(8)  Gemäß Artikel 1 Absatz 4a des MSR-Beschlusses werden für den Luftverkehr Zertifikate berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 kostenlos zugeteilt wurden.

(9)  Diese Menge umfasst auch die frühzeitigen Auktionen, d. h. für Phase 3 des EU-EHS (2013-2020) gültige Zertifikate, die vor dem 1. Januar 2013 versteigert wurden.

(10)  Gemäß Artikel 1 Absatz 4a des MSR-Beschlusses und da das EU-EHS seit dem 1. Januar 2024 Seeverkehrstätigkeiten abdeckt, werden für den Luft- und den Seeverkehr Zertifikate berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 versteigert wurden.

(11)  Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 26, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/842/oj).

(12)  Versteigerungsprotokolle: European Energy Exchange (EEX) und Intercontinental Exchange (ICE).

(13)  Hierbei sind die 514 000 Zertifikate berücksichtigt, die aufgrund der freiwilligen Löschung von Zertifikaten durch Deutschland nicht versteigert wurden. Siehe: https://climate.ec.europa.eu/news-other-reads/news/notification-germany-voluntary-cancellation-allowances-eu-ets-plants-closed-2023-2025-05-05_de.

(14)  Mit der Verordnung (EU) 2018/842 wird eine einmalige Flexibilitätsmöglichkeit geschaffen, durch die die EU-Länder im Zeitraum 2021-2030 bis zu 100 Millionen EU-EHS-Zertifikate kollektiv löschen lassen können, damit sie ihre Ziele hinsichtlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen gemäß dieser Verordnung erreichen können. Diese Flexibilitätsmöglichkeit betrifft EU-Länder, deren Ziele weit über sowohl dem EU-Durchschnitt als auch ihrem Potenzial für kostenwirksame Reduktionsmaßnahmen liegen, sowie EU-Länder, die Industrieanlagen im Jahr 2013 keine kostenlosen EU-EHS-Zertifikate zugeteilt haben. Eine Löschung erfolgt aus der Versteigerungsmenge des betreffenden EU-Landes gemäß Artikel 10 der EHS-Richtlinie. Für die Bestimmung der Gesamtmenge der in einem bestimmten Jahr in Umlauf befindlichen Zertifikate für die Zwecke der MSR gelten die gelöschten Zertifikate als in Umlauf befindliche EU-EHS-Zertifikate.

(15)  Internationale Gutschriften können seit 2021 nicht mehr für die Einhaltung der Vorschriften verwendet werden.

(16)  Auf Basis eines Auszugs aus dem Unionsregister vom 1. April 2026. Diese internationalen Gutschriften umfassen nur die in Phase 3 des EU-EHS (2013-2020) gegen EU-Zertifikate ausgetauschten. Rund 1,1 Milliarden internationale Gutschriften, die direkt für die Einhaltung der Vorschriften in Phase 2 des EU-EHS (2008-2012) verwendet werden könnten, sind in der Anzahl der Zertifikate enthalten, die aus Phase 2 angespart wurden.

(17)  Dies entspricht den geprüften Emissionen im Zeitraum 2008-2012 (Phase 2), siehe Fußnote 6.

(18)  Gemäß Artikel 1 Absatz 4a des MSR-Beschlusses und da das EU-EHS seit dem 1. Januar 2024 Seeverkehrstätigkeiten abdeckt, werden für den Luft- und den Seeverkehr geprüfte Emissionen aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 berücksichtigt.

(19)  Grundlage für die geprüften Gesamtemissionen sind die Daten, die am 1. April 2026 aus dem Unionsregister und dem Schweizer Emissionshandelsregister für die EU-EHS-Emissionen von unter der Verwaltung der Schweiz stehenden Luftfahrzeugbetreibern extrahiert wurden. Bei dieser Zahl wurden geprüfte Emissionen berücksichtigt, die bis zum 31. März 2026 – der Meldefrist des EU-EHS – gemeldet wurden. Nach diesem Zeitpunkt gemeldete Emissionen sind in dieser Gesamtmenge nicht berücksichtigt.

(20)  Mitteilung der Kommission – Veröffentlichung der Gesamtmenge der 2023 in Umlauf befindlichen Zertifikate für die Zwecke der Marktstabilitätsreserve im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ABl. C, C/2024/3415, 3.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3415/oj). Wie unter Nummer 4 dieser Mitteilung dargelegt, wurden zwischen dem 1. September 2024 und dem 31. August 2025 266 816 768 Zertifikate in die MSR eingestellt. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 2025 betrug die Menge 177 877 841 Zertifikate.

(21)   C/2025/3180, siehe Fußnote 3. Wie unter Nummer 4 dieser Mitteilung dargelegt, wurden zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. August 2026 275 531 900 Zertifikate in die MSR eingestellt. Für den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2024 betrug die Menge 91 843 970 Zertifikate.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2957/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)