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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/2732 |
26.5.2026 |
Beschluss des Gerichts vom 23. März 2026 – Trasta Komercbanka/EZB
(Rechtssache T-427/21) (1)
(Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Der EZB übertragene besondere Aufsichtsaufgaben - Beschluss über den Entzug der Zulassung eines Kreditinstituts - Materieller Schaden - Kausalzusammenhang - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
(C/2026/2732)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Trasta Komercbanka AS (Riga, Lettland) (vertreten durch Rechtsanwalt O. Behrends)
Beklagte: Europäische Zentralbank (vertreten durch C. Hernández Saseta, A. Witte und A. Pizzolla als Bevollmächtigte)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (vertreten durch I. Gurov und A. Westerhof Löfflerová, als Bevollmächtigte), Europäische Kommission (vertreten durch D. Triantafyllou und A. Steiblytė als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 268 AEUV begehrt die Klägerin Ersatz des Schadens, der ihr infolge des Beschlusses ECB/SSM/2016 – 529900WIP0INFDAWTJ81/2 WOANCA-2016-0005 der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 11. Juli 2016 über den Entzug ihrer Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts und des Verhaltens der EZB im Zusammenhang mit diesem Beschluss entstanden sein soll.
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Trasta Komercbanka AS trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB). |
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3. |
Der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2732/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)