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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/2392 |
4.5.2026 |
Klage, eingereicht am 16. Februar 2026 – Musk/Kommission
(Rechtssache T-121/26)
(C/2026/2392)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Elon Musk (vertreten durch Rechtsanwälte F. González Díaz und T. Verheyden)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss für nichtig zu erklären; |
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hilfsweise, den Beschluss insoweit für nichtig zu erklären, als er an den Kläger gerichtet ist; |
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weiter hilfsweise, die in Art. 4 des Beschlusses gegen ihn verhängte Geldbuße ganz oder teilweise für nichtig zu erklären und |
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der Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten des Klägers im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage, mit der er die Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 5. Dezember 2025 in den Sachen DSA.100101, DSA.100102 und DSA.100103 – X (ehemals Twitter) [C(2025) 8630 final] erreichen will, auf die gleichen acht Klagegründe wie diejenigen, die in der Rechtssache T-120/26, X.AI Holdings/Kommission vorgebracht werden.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2392/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)