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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/2392

4.5.2026

Klage, eingereicht am 16. Februar 2026 – Musk/Kommission

(Rechtssache T-121/26)

(C/2026/2392)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Elon Musk (vertreten durch Rechtsanwälte F. González Díaz und T. Verheyden)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss für nichtig zu erklären;

hilfsweise, den Beschluss insoweit für nichtig zu erklären, als er an den Kläger gerichtet ist;

weiter hilfsweise, die in Art. 4 des Beschlusses gegen ihn verhängte Geldbuße ganz oder teilweise für nichtig zu erklären und

der Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten des Klägers im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage, mit der er die Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 5. Dezember 2025 in den Sachen DSA.100101, DSA.100102 und DSA.100103 – X (ehemals Twitter) [C(2025) 8630 final] erreichen will, auf die gleichen acht Klagegründe wie diejenigen, die in der Rechtssache T-120/26, X.AI Holdings/Kommission vorgebracht werden.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2392/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)