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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/2178

6.5.2026

P10_TA(2025)0334

Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2025 über den Vorschlag zur Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (N10-0060/2025 – C10-0268/2025 – 2025/0904(NLE))

(Zustimmung)

(C/2026/2178)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag des Rates der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung vom 23. Oktober 2025 (C10-0268/2025),

gestützt auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“ (3),

gestützt auf Artikel 135 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0247/2025),

A.

in der Erwägung, dass die Amtszeit des derzeitigen Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung am 31. März 2026 endet;

B.

in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung am 23. Oktober 2025 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren vorgeschlagen hat, Damian Jaworski gemäß Artikel 51 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Exekutivdirektor zu ernennen;

C.

in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 6. November 2025 eine Anhörung von Damian Jaworski durchgeführt hat, bei der er zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.

gibt seine Zustimmung zur Ernennung von Damian Jaworski als Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung;

2.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)   ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1094/oj.

(2)   ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 105.

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0017.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2178/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)