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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/2109

29.4.2026

P10_TA(2025)0238

Datenschutz-Grundverordnung: zusätzliche Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2025 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 (COM(2023)0348 – C9-0231/2023 – 2023/0202(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(C/2026/2109)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2023)0348),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0231/2023),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die vom schwedischen Parlament im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 13. Dezember 2023  (1),

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 75 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. Juni 2025 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen

gestützt auf Artikel 60 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0045/2024),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (2);

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)   ABl. C, C/2024/1578, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1578/oj.

(2)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 10. April 2024 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P9_TA(2024)0187).


P10_TC1-COD(2023)0202

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Oktober 2025 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2025/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2025/2518.)


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2109/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)