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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1752

20.3.2026

Veröffentlichung der Mitteilung über eine genehmigte Standardänderung einer Produktspezifikation einer geografischen Angabe gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission (1)

(C/2026/1752)

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

(Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143)

„Gâche vendéenne“

EU-Nr.: PGI-FR-0860-AM01 — 23.12.2025

1.   Name des Erzeugnisses

„Gâche vendéenne“

2.   Art der geografischen Angabe

g.U.

g.g.A.

g.A.

3.   Sektor

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Wein

Spirituosen

4.   Land, zu dem das abgegrenzte geografische Gebiet gehört

Frankreich

5.   Behörde des Mitgliedstaats, die die Standardänderung mitteilt

Name

Ministère de l‘agriculture, de l‘agro-alimentaire et de la souveraineté alimentaire

6.   Einstufung als Standardänderung

Der Antrag auf Änderung für die g.g.A. „Gâche vendéenne“ betrifft keinen der drei Fälle einer sogenannten „Unionsänderung“, d. h.:

a)

eine Änderung des Namens der geschützten geografischen Angabe,

b)

die Gefahr, dass der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet verloren geht,

c)

weitere Beschränkungen der Vermarktung des Erzeugnisses.

Die französischen Behörden sind daher der Auffassung, dass der Antrag als sogenannte „Standardänderung“ einzustufen ist.

7.   Beschreibung der genehmigten Standardänderung(en)

Titel

Beschreibung des Erzeugnisses

Beschreibung

Die Verpflichtung, wonach das Erzeugnis mit dem Namen Gâche vendéenne im Ganzen dargeboten werden muss, wird gestrichen, um die Möglichkeit zu geben, es in geschnittener Form anzubieten. Es wird somit festgelegt, dass Gâche vendéenne im Ganzen oder in Scheiben vermarktet werden kann. Das Verbot, gemäß dem das Erzeugnis nicht aus gefrorenen Teiglingen hergestellt werden darf, wird ebenfalls gestrichen, um das Einfrieren des Teigs zu ermöglichen.

Die organoleptische Beschreibung des Erzeugnisses wird gestrichen und durch eine Liste ersetzt, in der diejenigen Zutaten angeführt sind, durch die Gâche vendéenne seine Eigenschaften erhält.

Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

Titel

Abgrenzung des geografischen Gebiets

Beschreibung

Die Abgrenzung des geografischen Gebiets wird auf der Grundlage des geltenden amtlichen Gemeindeschlüssels aktualisiert.

Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

Titel

Angaben, aus denen hervorgeht, dass das Erzeugnis aus dem geografischen Gebiet stammt

Beschreibung

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Schritte der Herstellung in dem geografischen Gebiet erfolgen.

In der Produktspezifikation werden die Modalitäten für die Identifizierung der Wirtschaftsbeteiligten erläutert und die Anforderungen festgelegt, die in Zusammenhang mit der Führung von Registern und Dokumenten für die Rückverfolgbarkeit zu erfüllen sind.

Insbesondere wird im Zusammenhang mit der neu eingeführten Möglichkeit, die Teiglinge vor der Phase der Stückgare einzufrieren, darauf hingewiesen, dass Einfriervorgänge in dem Datenblatt über die Herstellung zu vermerken sind.

Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

Titel

Beschreibung des Erzeugungsverfahrens

Beschreibung

1.

Die Liste der zulässigen Rohstoffe wird überarbeitet:

Mehle: In der Produktspezifikation ist nun die Verwendung von fermentiertem Teig vorgesehen, dessen Menge in den Gesamtmehlanteil, der 42 % der Mischung ausmacht, einbezogen wird. Es wird nunmehr ermöglicht, auch Mehl der französischen Typen 45 und 65 zu verwenden, während in der vorherigen Fassung der Produktspezifikation nur Mehl der Type 55 erlaubt war. Es wird klargestellt, dass die Werte der Backfähigkeit (W), des Gesamtproteingehalts und des Malzmehlanteils entweder über/unter den festgelegten Grenzwerten liegen müssen oder auch diesen entsprechen können. Des Weiteren wird festgelegt, dass höchstens 2 % Gluten als Mehlzusatz zulässig sind.

Eier: Der Trockenmassegehalt von Flüssigei liegt nun zwischen 22 % und 24 %, gegenüber 23 % in der vorherigen Fassung der Produktspezifikation (d. h. ein Gehalt von 1 % mehr oder weniger ist zulässig).

Butter: Hinsichtlich der Zusammensetzung der Butter wird festgelegt, dass sie einen Mindestfettgehalt von 82 % aufweisen muss, wobei dieser bei Verwendung von Butterkonzentrat als Äquivalent von rekonstituierter Butter ausgedrückt wird.

Vorteig: In der geänderten Fassung der Produktspezifikation ist die Möglichkeit vorgesehen, zusätzlich zu dem Vorteig oder anstelle des Vorteigs fermentierten Teig zu verwenden.

Hefe: Die Verwendung von frischer Bäckerhefe wird verpflichtend vorgeschrieben.

Aromen: Zur Präzisierung der Bestimmung, gemäß der die Verwendung von „naturidentischem“ Aroma zulässig ist, wird festgelegt, dass das Aroma von Vanillegeschmack zu verwenden ist.

Milch, Wasser: Der Anteil von Milch und Wasser in Höhe von 10 % in der Mischung wird auf dasjenige Wasser ausgedehnt, das in dem fermentierten Teig vorhanden ist, der zusätzlich zu dem Vorteig oder anstelle des Vorteigs eingesetzt wird.

2.

Herstellungsdiagramm:

Das Diagramm über die Herstellung von Gâche vendéenne wird aktualisiert, indem die Möglichkeit aufgenommen wird, die Teiglinge nach dem Formen der Gebäckstücke mit dem Namen Gâche vendéenne einzufrieren.

3.

Herstellungsverfahren:

Es wird festgelegt, dass die Herstellung des Vorteigs und/oder des fermentierten Teigs an demselben Standort wie die Herstellung von Gâche vendéenne erfolgen muss. Der optionale Schritt des Einfrierens der Teiglinge wird aufgenommen und geregelt, indem eine Temperatur von weniger als -12 °C und eine Lagerzeit von höchstens 15 Tagen festgelegt werden. Der (optionale) Schritt der gesteuerten Teigführung wird präzisiert, indem eine Dauer von 4 bis 36 Stunden vorgegeben wird. Die Gärungsdauer wird näher festgelegt: Die Dauer zwischen dem Ende des Knetens und dem Beginn des Backvorgangs beträgt mindestens 4 Stunden und höchstens 48 Stunden, wobei die Zeit für das Auftauen und die Stückgare zwischen der Entnahme aus dem Gefriergerät und dem Beginn des Backvorgangs mindestens 6 Stunden und höchstens 24 Stunden beträgt. Neu aufgenommen wird der Schritt des Einritzens von Gâche vendéenne, wobei darauf hingewiesen wird, dass dieses auf der Oberseite sowie der Länge nach erfolgt. Des Weiteren wird der Schritt des Schneidens von Gâche vendéenne aufgenommen, wobei vorgegeben wird, dass die Scheiben eine Dicke von höchstens 12 mm haben dürfen. Das Einbeuteln wird präzisiert, indem festgelegt wird, dass dieses bis spätestens zweieinhalb Stunden nach Ende des Backvorgangs zu erfolgen hat und ein durchsichtiger Beutel zu verwenden ist. Außerdem wird die geänderte Fassung der Produktspezifikation umformuliert, um die Schritte der Verpackung und der Lagerung zusammenzufassen.

4.

Herstellungsdauer

Die schematische Darstellung der Herstellung wird aktualisiert, indem die neuen Bestimmungen der Produktspezifikation (insbesondere das Einfrieren der Teiglinge) aufgenommen werden.

5.

Rezept und Gärung

Diese beiden Textabschnitte der Produktspezifikation werden gestrichen, da die darin angeführten Bestimmungen in der Beschreibung des Herstellungsverfahrens enthalten sind.

Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

Titel

Elemente, aus denen sich der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet ergibt

Beschreibung

Natürliche und menschliche Einflüsse

Dieser Teil der Produktspezifikation wird formal geändert und gekürzt, um die Lesbarkeit zu verbessern.

Besonderheit des Erzeugnisses:

Die organoleptischen Eigenschaften werden gestrichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es die Zutaten und das Wissen sind, die dem Erzeugnis mit dem Namen Gâche vendéenne seine Besonderheiten verleihen. Die Angaben zu der Geschichte der Erzeugung werden gestrichen, um die Lektüre zu erleichtern.

Ursächlicher Zusammenhang:

Der Wortlaut über die Eigenschaften des Erzeugnisses (auf denen der Zusammenhang insbesondere beruht) wird neu formuliert, um hervorzuheben, dass diese sich aus einem besonderen Wissen und einem Herstellungsverfahren, das dem Erzeugnis mit dem Namen Gâche vendéenne seine Besonderheiten verleiht, ergeben.

Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

Titel

Verweise auf die Kontrollstelle

Beschreibung

Die Verweise auf die Kontrollstelle und die Bezugnahmen auf Rechtsvorschriften werden aktualisiert.

Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

Titel

Besondere Elemente der Kennzeichnung

Beschreibung

Die Verpflichtung, wonach die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem Namen Gâche vendéenne den Namen und die Anschrift der Zertifizierungsstelle zu enthalten hatte, wird gestrichen. Die Verpflichtung zur Anbringung des EU-Zeichens „IGP“ (g.g.A.) oder der Angabe „Indication Géographique Protégée“ (Geschützte geografische Angabe) wird neu formuliert.

Da die Bestimmungen der Produktspezifikation nunmehr regulatorischer Art sind, ist der Abschnitt über die Kennzeichnung in dem Einzigen Dokument gegenstandslos geworden.

Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

Titel

Nationale Anforderungen

Beschreibung

Die Tabelle mit den wichtigsten zu kontrollierenden Punkten und deren Bewertungsmethoden wird mit dem Erzeugungsverfahren in Einklang gebracht und gekürzt, um nur die Kontrollelemente anzuführen, die für das Erzeugnis mit dem Namen Gâche vendéenne als wesentlich angesehen werden.

Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

EINZIGES DOKUMENT

Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse

„Gâche vendéenne“

EU-Nr.: PGI-FR-0860-AM01 — 23.12.2025

1.   Name(n)

„Gâche vendéenne“

2.   Art der geografischen Angabe

g.U.

g.g.A.

g.A.

3.   Land, zu dem das abgegrenzte geografische Gebiet gehört

Frankreich

4.   Beschreibung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses

4.1.   Klassifizierung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses mit Position und Code der Kombinierten Nomenklatur gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143

1905  – Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren

4.2.   Beschreibung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses, für das der eingetragene Name gilt

„Gâche vendéenne“ ist ein oval geformtes feines Hefegebäck, das frisch angeboten wird. Das Gebäckstück hat eine feine goldbraune Kruste und ist auf der Oberseite der Länge nach eingeritzt. In der Mitte des Einschnitts ist die Kruste heller und außen herum dunkler.

„Gâche vendéenne“ ist ein Feingebäck, das sehr viel Butter, Zucker und frische Eier enthält und sich dadurch auszeichnet, dass es Sahne enthält.

„Gâche vendéenne“ weist ein Mindestgewicht von 300 g auf und wird im Ganzen oder in Scheiben vermarktet sowie einzeln verpackt.

4.3.   Ausnahmeregelungen bezüglich der Beschaffung von Futtermitteln (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit einer geschützten geografischen Angabe) und Ausnahmeregelungen bezüglich der Beschaffung von Rohstoffen (nur für Verarbeitungserzeugnisse mit einer geschützten geografischen Angabe)

ZULÄSSIGE ROHSTOFFE und MENGENANTEILE UND EIGENSCHAFTEN

Mehl

Mindestens 42 %, einschließlich des im Vorteig und/oder fermentierten Teig enthaltenen Mehls

Mehl aus Brotbackweizen der französischen Typen 45, 55 oder 65

Backfähigkeit (W) ≥ 200

Gesamtproteingehalt ≥ 10,5 %

Zulässige Mehlzusätze:

Gluten ≤ 2 %

Weizenmalzmehl ≤ 0,3 %

Mehlverbesserungsmittel: nicht zulässig

Eier

Mindestens 10 %

Frische Eier oder frisches flüssiges Vollei

Der Trockenmassegehalt von Flüssigei liegt zwischen 22 % und 24 %.

Butter

Mindestens 10 %

Butter mit einem Mindestfettgehalt von 82 %

Es kann sich um Butterkonzentrat handeln und wird dann in dem verwendeten Rezept als rekonstituierte Butter ausgedrückt.

Sahne

Mindestens 5 %

Sahne mit mindestens 30 % Fettgehalt

Zucker

Mindestens 10 %

Saccharose und/oder Invertzucker

Vorteig und/oder fermentierter Teig

Obligatorisch

Frische Bäckerhefe

Obligatorisch

Mindestens 2 %

Meersalz

Mindestens 0,8 % bis höchstens 1 %

Aromen und Alkohol Fakultativ

Sofern sie enthalten sind:

Alkoholgehalt mindestens 40 % vol

Aromen: natürliches Vanillearoma oder Aroma von Vanillegeschmack und/oder Orangenblütenwasser

Milch, Wasser

Höchstens 10 %, einschließlich der im Vorteig und/oder fermentierten Teig enthaltenen Milch- und Wassermenge

4.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

„Gâche vendéenne“ wird ausschließlich in dem abgegrenzten geografischen Gebiet hergestellt.

4.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Verpacken, Schneiden, Reiben usw. des landwirtschaftlichen Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

In Scheiben geschnitten weist das Erzeugnis mit dem Namen Gâche vendéenne eine Scheibendicke von mehr als 12 mm auf.

„Gâche vendéenne“ muss im geografischen Gebiet verpackt werden. Zum einen wird so die Frische garantiert und gewährleistet, dass das Erzeugnis so wenig wie möglich austrocknet. Zum andern bleibt die Qualität erhalten, weil durch das unverzügliche Verpacken verhindert wird, dass das charakteristische buttrig-sahnige Aroma verfliegt. Frisch gebackenes „Gâche vendéenne“ muss unter Berücksichtigung der erforderlichen Abkühlzeit innerhalb von zweieinhalb Stunden in unperforierte Tüten verpackt werden.

4.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

5.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Departement Vendée: alle Gemeinden.

Departement Loire-Atlantique: Gemeinden Aigrefeuille-sur-Maine, Basse-Goulaine, La Bernerie-en-Retz, Le Bignon, La Boissière-du-Doré, Bouaye, Bouguenais, Boussay, Brains, La Chapelle-Heulin, Château-Thébaud, Chaumes-en-Retz, Chauvé, Cheix-en-Retz, La Chevrolière, Clisson, Corcoué-sur-Logne, Corsept, Divatte-sur-Loire, Frossay, Geneston, Gétigné, Gorges, La Haie-Fouassière, Haute-Goulaine, Indre (der südlich der Loire gelegene Teil der Gemeinde), Le Landreau, Legé, La Limouzinière, Le Loroux-Bottereau, Machecoul-Saint-Même, Maisdon-sur-Sèvre, La Marne, Monnières, La Montagne, Montbert, Les Moutiers-en-Retz, Mouzillon, Nantes (der südlich der Loire gelegene Teil der Gemeinde), Paimbœuf, Le Pallet, Paulx, Le Pellerin, La Plaine-sur-Mer, La Planche, Pont-Saint-Martin, Pornic, Port-Saint-Père, Préfailles, La Regrippière, La Remaudière, Remouillé, Rezé, Rouans, Saint-Aignan-Grandlieu, Saint-Brevin-les-Pins, Saint-Colomban, Saint-Étienne-de-Mer-Morte, Saint-Fiacre-sur-Maine, Saint-Hilaire-de-Chaléons, Saint-Hilaire-de-Clisson, Saint-Jean-de-Boiseau, Saint-Julien-de-Concelles, Saint-Léger-les-Vignes, Saint-Lumine-de-Clisson, Saint-Lumine-de-Coutais, Saint-Mars-de-Coutais, Saint-Michel-Chef-Chef, Saint-Père-en-Retz, Saint-Philbert-de-Grand-Lieu, Saint-Sébastien-sur-Loire, Saint-Viaud, Sainte-Pazanne, Les Sorinières, Touvois, Vallet, Vertou, Vieillevigne, Villeneuve-en-Retz, Vue.

Departement Maine et Loire: Gemeinden Antoigné, Artannes-sur-Thouet, Aubigné-sur-Layon, Beaulieu-sur-Layon, Beaupréau-en-Mauges, Bégrolles-en-Mauges, Bellevigne-en-Layon, Bellevigne-les-Châteaux, Blaison-Saint-Sulpice, Brissac Loire Aubance, Brossay, Cernusson, Les Cerqueux, Chalonnes-sur-Loire, Chanteloup-les-Bois, Chaudefonds-sur-Layon, Chemillé-en-Anjou, Cholet, Cizay-la-Madeleine, Cléré-sur-Layon, Coron, Le Coudray-Macouard, Courchamps, Denée, Dénezé-sous-Doué, Distré, Doué-en-Anjou, Épieds, Fontevraud-l'Abbaye,, Gennes-Val-de-Loire, Les Garennes sur Loire, Louresse-Rochemenier, Lys-Haut-Layon, Mauges-sur-Loire, Maulévrier, Le May-sur-Èvre, Mazières-en-Mauges, Montilliers, Montreuil-Bellay, Montrevault-sur-Èvre, Montsoreau, Mozé-sur-Louet, Mûrs-Erigné, Nuaillé, Orée d’Anjou, Parnay, Passavant-sur-Layon, La Plaine, Les Ponts-de-Cé (der südlich der Loire gelegene Teil der Gemeinde), Le Puy-Notre-Dame, Rochefort-sur-Loire, La Romagne, Rou-Marson, Saint-Christophe-du-Bois, Saint-Jean-de-la-Croix, Saint-Just-sur-Dive, Saint-Léger-sous-Cholet, Saint-Macaire-du-Bois, Saint-Melaine-sur-Aubance, Saint-Paul-du-Bois, Saumur (der südlich der Loire gelegene Teil der Gemeinde), La Séguinière, Sévremoine, Somloire, Soulaines-sur-Aubance, Souzay-Champigny, Terranjou, La Tessoualle, Toutlemonde, Trémentines, Tuffalun, Turquant, Les Ulmes, Val-du-Layon, Varrains, Vaudelnay, Verrie, Vezins, Yzernay.

Departement Deux-Sèvres: Gemeinden L’Absie, Adilly, Aiffres, Allonne, Amailloux, Amuré, Arçais, Ardin, Argentonnay, Augé, Azay-le-Brûlé, Azay-sur-Thouet, Beaulieu-sous-Parthenay, Béceleuf, Bessines, Le Beugnon-Thireuil, Boismé, La Boissière-en-Gâtine, Le Bourdet, Bressuire, Bretignolles, Brion-près-Thouet, Brûlain, Le Busseau, Cerizay, Champdeniers, Chanteloup, La Chapelle-Bâton, La Chapelle-Bertrand, La Chapelle-Saint-Laurent, Châtillon-sur-Thouet, Chauray, Cherveux, Chiché, Cirières, Clavé, Clessé, Combrand, Coulon, Coulonges-sur-l'Autize, Coulonges-Thouarsais, Courlay, Cours, La Crèche Échiré, Épannes, Exireuil, Faye-l'Abbesse, Faye-sur-Ardin, Fénery, Fenioux, La Forêt-sur-Sèvre, Fors, François, Frontenay-Rohan-Rohan, Geay, Genneton, Germond-Rouvre, Glénay, Les Groseillers, Juscorps, Lageon, Largeasse, Loretz-d’Argenton, Louzy, Luché-Thouarsais, Luzay, Magné, Mauléon, Mauzé-sur-le-Mignon, Mazières-en-Gâtine, Moncoutant-sur-Sèvre, Montravers, Nanteuil, Neuvy-Bouin, Niort, Nueil-les-Aubiers, Pamplie, Parthenay, Pas-de-Jeu, La Petite-Boissière, Pierrefitte, Le Pin, Plaine-et-Vallées (nur Gebiet der Teilgemeinden Brie, Oiron und Taizé-Maulais), Pompaire, Pougne-Hérisson, Prahecq, Prin-Deyrançon, Puihardy, Le Retail, La Rochénard, Romans, Saint-Amand-sur-Sèvre, Saint-André-sur-Sèvre, Saint-Aubin-du-Plain, Saint-Aubin-le-Cloud, Saint-Christophe-sur-Roc, Saint-Cyr-la-Lande, Saint-Gelais, Saint-Georges-de-Noisné, Saint-Georges-de-Rex, Saint-Germain-de-Longue-Chaume, Saint-Hilaire-la-Palud, Saint-Jacques-de-Thouars, Saint-Jean-de-Thouars, Saint-Laurs, Saint-Léger-de-Montbrun, Saint-Lin, Saint-Maixent-de-Beugné, Saint-Maixent-l'École, Saint-Marc-la-Lande, Saint-Martin-de-Bernegoue, Saint-Martin-de-Mâcon, Saint-Martin-de-Saint-Maixent, Saint-Martin-de-Sanzay, Saint Maurice Étusson, Saint-Maxire, Saint-Pardoux-Soutiers, Saint-Paul-en-Gâtine, Saint-Pierre-des-Échaubrognes, Saint-Pompain, Saint-Rémy, Saint-Romans-des-Champs, Saint-Symphorien, Saint-Varent, Sainte-Eanne, Sainte-Gemme, Sainte-Néomaye, Sainte-Ouenne, Sainte-Verge, Saivres, Sansais, Sciecq, Scillé, Secondigny, Souvigné, Surin, Le Tallud, Thouars, Tourtenay, Trayes, Val-du-Mignon (nur Gebiet der Teilgemeinden Priaires und Usseau), Val en Vignes, Vallans, Le Vanneau-Irleau, Vernoux-en-Gâtine, Verruyes, Viennay, Villiers-en-Plaine, Vouhé, Vouillé, Voulmentin, Xaintray.

Departement Charente-Maritime: Gemeinden Aigrefeuille-d'Aunis, Anais, Andilly, Angliers, Angoulins, Ardillières, Aytré, Ballon, Benon, Bouhet, Bourgneuf, Breuil-la-Réorte, Breuil-Magné, Cabariot, Chambon, Charron, Châtelaillon-Plage, Ciré-d'Aunis, Clavette, Courçon, Cram-Chaban, Croix-Chapeau, La Devise (nur Gebiet der Teilgemeinde Vandré), Dompierre-sur-Mer, Esnandes, Ferrières, Forges, Fouras, Genouillé, La Grève-sur-Mignon, Le Gué-d'Alleré, L’Houmeau, Île-d'Aix, La Jarne, La Jarrie, Lagord, La Laigne, Landrais, Loire-les-Marais, Longèves, Lussant, Marans, Marsais, Marsilly, Montroy, Moragne, Muron, Nieul-sur-Mer, Nuaillé-d'Aunis, Périgny, Puilboreau, Puyravault, Rochefort, La Rochelle, La Ronde, Saint-Christophe, Saint-Coutant-le-Grand, Saint-Cyr-du-Doret, Saint-Georges-du-Bois, Saint-Hippolyte, Saint-Jean-de-Liversay, Saint-Laurent-de-la-Prée, Saint-Mard, Saint-Médard-d'Aunis, Saint-Ouen-d'Aunis, Saint-Pierre-d'Amilly, Saint-Pierre-La-Noue, Saint-Rogatien, Saint-Saturnin-du-Bois, Saint-Sauveur-d'Aunis, Saint-Vivien, Saint-Xandre, Sainte-Soulle, Salles-sur-Mer, Surgères, Taugon, Thairé, Le Thou, Tonnay-Charente, Vergeroux, Vérines, Villedoux, Virson, Vouhé, Yves.

6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der ursächliche Zusammenhang mit dem geografischen Ursprung stützt sich auf Folgendes:

Ansehen

bestimmte Qualität

andere Eigenschaften

Zusammenfassung des Zusammenhangs

Besonderheit des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet umfasst das Departement Vendée und den gesamten südlich der Loire gelegenen Teil der Departements Loire-Atlantique und Maine-et-Loire sowie den westlichen Teil von Deux-Sèvres und den nördlichen Teil von Charente-Maritime.

Es entspricht dem traditionellen Herstellungsgebiet von „Gâche vendéenne“ mit seinen vielen Bäckereien, in denen „Gâche vendéenne“ regelmäßig in großen Mengen hergestellt und ausdrücklich unter diesem Namen angeboten wird.

Menschliche Einflüsse

„Gâche vendéenne“ hat sich aus dem Gebäck entwickelt, das traditionell zu hohen Festtagen in jedem Haushalt der Vendée gebacken wurde: dem Osterkuchen, der sogenannten „Pacaude“, und dem Hochzeitskuchen. Diese Tradition reicht bis ins 19. Jahrhundert oder noch weiter zurück.

Bei den Katholiken wurde die „Pacaude“ am Karfreitag angesetzt und am Karsamstag gebacken; nach der Rückkehr von der Ostermesse kam sie dann auf den Tisch. Ab 1920 wurde die Herstellung der hausgebackenen „Gâche vendéenne“ von den Bäckern übernommen, die sich seit einem halben Jahrhundert in den ländlichen Gebieten niedergelassen hatten.

„Gâche vendéenne“ wird nach örtlicher Überlieferung hergestellt. Dazu gehören das langsame Kneten, die Gärsteuerung und die ovale Form des Gebäckstücks.

Der Teig muss zweimal gehen. Die erste Phase (Teigruhe) beginnt nach dem Kneten und endet mit dem Formen. Die zweite Phase (Stückgare) vollzieht sich zwischen dem Formen des Gebäckstücks und dem Beginn des Backvorgangs.

Die Hersteller mit ihren unterschiedlichen Produktionsstrukturen wenden entweder die direkte Teigführung an, bei der der Teig mindestens 4 Stunden gehen muss, oder eine gesteuerte Teigführung, bei der der Teig maximal 24 Stunden gehen kann. Die lange Teigführung eignet sich besonders für Handwerksbäcker, da sich die Gärung teilweise in der Kühlkammer vollzieht und in mehreren Etappen gebacken werden kann. Bei beiden Gärverfahren kommt es entscheidend darauf an, dass die natürliche Aktivität der Fermente sorgfältig aufrechterhalten wird. Nur so erhält man ein Produkt von gleichbleibender Qualität. Um die auf der Aktivität von Milchsäurebakterien beruhende Gärung in Gang zu setzen, wird ein aus dem eigenen Betrieb stammender Restteig zusammen mit Bäckerhefe angesetzt.

Da in der Vendée seit jeher viel Milch erzeugt wird, bot sich die Verwendung von Sahne als Zutat zu „Gâche vendéenne“ an.

Besonderheit des Erzeugnisses

„Gâche vendéenne“ unterscheidet sich schon rein äußerlich von den anderen feinen Hefebackwaren und Kuchen der Vendée. Das Gebäckstück ist oval und auf der Oberseite der Länge nach eingeritzt. Diese Eigenschaften von „Gâche vendéenne“ sind das Ergebnis einer zweimaligen Gärung, bei der die Bäckerhefe und der Vorteig oder fermentierte Teig gemeinsam ihre Wirkung entfalten.

Die Krume ist dicht und kompakt, anders als bei der Brioche aus der Vendée, die sehr viel luftiger und lockerer ist. Im Mund hat „Gâche vendéenne“ eine weiche, schmelzende Textur und einen milchigen Geschmack.

„Gâche vendéenne“ enthält besonders viel Sahne, Butter, Eier und Zucker.

Durch die obligatorisch im Teig enthaltene Sahne wird das Erzeugnis zu etwas ganz Besonderem und ist so zu dem bekannten Gebäck geworden, das seit jeher zu Ostern auf den Tisch kommt.

Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Der Zusammenhang mit dem geografischen Ursprung von „Gâche vendéenne“ beruht auf der Qualität und dem schon vor langer Zeit begründeten hohen Ansehen des Erzeugnisses.

Qualität des Erzeugnisses

Der Qualität und Besonderheit von „Gâche vendéenne“ liegt das Wissen zugrunde, das sich die Hersteller im Laufe der Zeit angeeignet haben. Der langsam geknetete Teig geht durch die Verwendung von Bäckerhefe und Restteig so auf, dass Teiglinge in der für „Gâche vendéenne“ charakteristischen ovalen Form hergestellt werden können. Die zweite Gärung, die Stückgare, ermöglicht das Aufgehen des Teiglings, damit er mit der für das Erzeugnis mit dem Namen „Gâche vendéenne“ typischen Einritzung versehen werden kann.

In den beiden Gärphasen können sich die Aromen und die besondere Textur von „Gâche vendéenne“ entwickeln.

Als Zutat wird Sahne verwendet, weil sie in der Region in erheblichen Mengen erzeugt wird und weil zu religiösen Festen ein besonders reichhaltiges Gebäck angeboten werden sollte.

Die Menschen in der Vendée haben das erforderliche Wissen entwickelt und mit ihrer Tatkraft die Herstellung von „Gâche vendéenne“ ermöglicht. So hat sich die häusliche Produktion nach und nach in den professionellen Bereich verlagert, wobei die Besonderheiten des Erzeugnisses gewahrt wurden.

Das Bäckerhandwerk hat sich bemüht, zwischen Tradition und Moderne die Waage zu halten, um die Authentizität des traditionellen Erzeugnisses zu wahren.

Indem die Bäcker Tradition und Fachwissen miteinander verknüpft haben, ist es ihnen gelungen, ein Produkt mit hohem Ansehen und großem Bekanntheitsgrad zu entwickeln. Die Wahrung der Traditionen macht „Gâche vendéenne“ zu einem wichtigen Bestandteil des gastronomischen Erbes der Region.

Ansehen

Überall in der von der typischen Heckenlandschaft geprägten Vendée wird nach alter Tradition zu Ostern „Gâche vendéenne“ serviert.

Während sich dieser alte Brauch erhalten hat, haben sich die Herstellung und der Verbrauch von „Gâche vendéenne“ immer mehr ausgeweitet. Früher buk jede Hausfrau ihre „Gâche vendéenne“, doch nach und nach übernahmen Handwerksbäcker die Gebäckherstellung. Das hat dazu geführt, dass „Gâche vendéenne“ jetzt das ganze Jahr über erhältlich ist, und nicht nur in der Region, sondern in ganz Frankreich und sogar im Ausland.

Dank der Tatkraft aller Beteiligten in der Vendée wird „Gâche vendéenne“ ganzjährig in den Bäckereien und den Backwarenabteilungen der großen Supermärkte angeboten.

Nach Originalrezept gebackene „Gâche vendéenne“ gehören vor allem neben der Brioche aus der Vendée zu den traditionellen feinen Hefebackwaren.

In verschiedenen Veröffentlichungen wird „Gâche vendéenne“ den traditionellen regionalen Erzeugnissen zugerechnet. In dem Buch „Produits du terroir et recettes traditionnelles de Vendée“ (Lokale Erzeugnisse und traditionelle Rezepte aus der Vendée) (2003) wird auf die lange Tradition der Herstellung von Briochegebäck in der Vendée hingewiesen. Jean Pierre Bertrand erklärt in seinem Buch „Pains et gâteaux traditionnels de Vendée“ (Traditionelle Brote und Kuchen aus der Vendée) (1999) die Herkunft des Wortes „Gâche“ und führt ein traditionelles Rezept an.

Das Ansehen des Produkts ist untrennbar mit dem Namen verbunden und auf das geografische Gebiet zurückzuführen. All das macht „Gâche vendéenne“ zu einem ganz besonderen Briochegebäck.

Elektronische Fundstelle (URL) der Veröffentlichung der Produktspezifikation

https://info.agriculture.gouv.fr/boagri/document_administratif-a5d9bab4-6d4c-4fad-b521-2fc1b758ce7e


(1)  Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben, garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 (ABl. L, 2025/27, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/27/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1752/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)