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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/1634 |
12.3.2026 |
BEKANNTMACHUNG EINER ÖFFENTLICHEN KONSULTATION
Geografische Angaben von den Philippinen
(C/2026/1634)
Im Rahmen der Verhandlungen mit den Philippinen über ein Freihandelsabkommen (im Folgenden das „künftige Abkommen“), das auch ein Kapitel über geografische Angaben beinhalten soll, haben die philippinischen Behörden im Hinblick auf den Schutz im Rahmen des künftigen Abkommens eine weitere geografische Angabe übermittelt. Die Kommission prüft derzeit, ob diese im Anhang erwähnte geografische Angabe im Rahmen des künftigen Abkommens als geografische Angabe im Sinne des Artikels 22 Absatz 1 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden sollte.
Die Kommission räumt daher allen Mitgliedstaaten und Drittländern sowie allen in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, die Möglichkeit ein, mittels einer hinreichend begründeten Erklärung Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen.
Die Einspruchserklärung muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen. Sie ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: AGRI-G3@ec.europa.eu.
Es werden nur die Einspruchserklärungen berücksichtigt, die innerhalb der oben genannten Frist eingehen und mit denen nachgewiesen wird, dass
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a) |
der Name, dessen Schutz vorgeschlagen wird, mit dem Namen einer Pflanzensorte oder Tierrasse kollidieren würde und daher geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen; |
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b) |
der vorgeschlagene Name ganz oder teilweise gleichlautend wäre mit einem durch die Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (1) bereits in der Union geschützten Namen oder mit einer der im Rahmen von bilateralen Abkommen in der EU geschützten geografischen Angaben aus Nicht-EU-Staaten, die unter der folgenden Adresse öffentlich zugänglich sind: |
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c) |
der Schutz des vorgeschlagenen Namens in Anbetracht des Ansehens, das eine Marke genießt, ihres Bekanntheitsgrads und der Dauer ihrer Verwendung geeignet wäre, den Verbraucher über die wirkliche Identität des Erzeugnisses irrezuführen; |
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d) |
die Eintragung des vorgeschlagenen Namens sich nachteilig auf das Bestehen eines ganz oder teilweise gleichlautenden Namens oder einer Marke oder auf das Bestehen von Erzeugnissen auswirken würde, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bereits seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Verkehr befinden; |
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e) |
der Name, dessen Eintragung beantragt wird, den ausführlichen Angaben zufolge eine Gattungsbezeichnung ist. |
Die vorstehenden Kriterien sind in Bezug auf das Gebiet der Union zu bewerten, was sich im Falle der Rechte des geistigen Eigentums nur auf das Gebiet bzw. die Gebiete bezieht, in denen diese Rechte geschützt sind. Der etwaige Schutz der betreffenden Namen in der Europäischen Union setzt den erfolgreichen Abschluss der derzeit laufenden Verhandlungen über das künftige Abkommen voraus.
Liste geografischer Angaben (2)
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Nr. der g.A. |
Zu schützender Name |
Transkription ins lateinische Alphabet |
Kurze Beschreibung des Erzeugnisses |
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1 |
Alburquerque Asin Tibuok |
Nicht zutreffend |
Handwerklich erzeugtes Salz |
(1) ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1143/oj.
(2) Von den Behörden der Philippinen im Rahmen der Verhandlungen angegebene und in den Philippinen eingetragene Namen.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1634/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)