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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1630

12.3.2026

Staatliche Beihilfe – Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(C/2026/1630)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

24.11.2025

Nummer der Beihilfesache

94944

Nummer der Entscheidung

195/25/COL

EFTA-Staat

Norwegen

Gebiet

Alle

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

CISAF: Investitionsbeihilferegelung für schwimmende Offshore-Windkraftanlagen

Rechtsgrundlage

Beschluss des Parlaments vom 5. April 2001 sowie Ausschreibungen, Programm und Vergabeschreiben von Enova, in denen die Voraussetzungen für die Beihilfe festgelegt sind

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Ziel

Beihilfen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere schwimmender Offshore-Windkraftanlagen

Form der Beihilfe

Direktzuschuss

Mittelausstattung

Schätzungsweise 10 Mrd. NOK während der gesamten Laufzeit der Regelung

Beihilfeintensität

Bis zu 100 % der gesamten Investitionskosten

Laufzeit

Bis zum 31. Dezember 2030

Wirtschaftszweige

Elektrizitätserzeugung durch schwimmende Offshore-Windkraftanlagen (NACE D.35.1.1)

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Enova SF

P.O. Box 5700 Torgarden

7437 Trondheim

Norwegen

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist auf der Website der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1630/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)