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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1491

9.4.2026

P10_TA(2025)0171

Erweitertes Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und der Kirgisischen Republik (Entschließung)

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2025 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates im Namen der Union über den Abschluss des Erweiterten Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (10724/22 – C10-0057/2024 – 2022/0184M(NLE))

(C/2026/1491)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Erweiterten Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (10724/22),

unter Hinweis auf das vom Rat am 27. Juni 2024 gemäß Artikel 207 und Artikel 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C10-0057/2024),

unter Hinweis auf das Erweiterte Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (1) (EPKA),

unter Hinweis auf den Gemeinsamen Fahrplan für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Zentralasien vom 23. Oktober 2023,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 15. Mai 2019 mit dem Titel „Die EU und Zentralasien: Neue Chancen für eine stärkere Partnerschaft“ (JOIN(2019)0009),

unter Hinweis auf die Bewertungsberichte der Kommission über das Allgemeine Präferenzsystem der EU (APS+) mit Kirgisistan zur Kenntnis;

unter Hinweis auf das erste Gipfeltreffen EU-Zentralasien vom 4. April 2025,

unter Hinweis auf den elften hochrangigen politischen und sicherheitspolitischen Dialog zwischen der Europäischen Union und den Ländern Zentralasiens, der am 5. Juni 2024 in Brüssel stattfand,

unter Hinweis auf die gemeinsame Presseerklärung des Präsidenten der Kirgisischen Republik, Sadyr Dschaparow, und des damaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, vom 3. Juni 2023,

unter Hinweis auf den 14. Menschenrechtsdialog, der am 25. Juni 2024 in Bischkek stattfand,

unter Hinweis auf die 19. Tagung des Kooperationsrates EU-Kirgisistan, die am 15. November 2022 in Brüssel stattfand,

unter Hinweis auf die Stellungnahmen der Venedig-Kommission zu den jüngsten Gesetzesänderungen, mit denen die Pressefreiheit eingeschränkt und die Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen in Kirgisistan behindert wird,

unter Hinweis auf die von Menschenrechtsorganisationen veröffentlichten Berichte über Kirgisistan, wie etwa die Jahresberichte 2022, 2023 und 2024 zu Kirgisistan,

unter Hinweis auf das im Februar 2025 veröffentlichte Briefing der International Partnership for Human Rights (IPHR) über den Schutz der Grundfreiheiten und des zivilgesellschaftlichen Raums in Kirgisistan,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2024 zu der EU-Strategie für Zentralasien (2),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kirgisistan, darunter vor allem die Entschließung vom 19. Dezember 2024 zur Lage der Menschenrechte in Kirgisistan, insbesondere zu dem Fall von Temirlan Sultanbekow (3),

unter Hinweis auf die Reise einer Delegation des Unterausschusses für Menschenrechte nach Kirgisistan vom 25. bis 27. Februar 2025,

unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, im Anschluss an seine offizielle Reise nach Kirgisistan vom 19. bis 20. März 2025,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 9. September 2025 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates, im Namen der Union, über den Abschluss des Erweiterten Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (4),

gestützt auf Artikel 107 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0111/2025),

A.

in der Erwägung, dass Kirgisistan in Zentralasieneine, einer Region von zunehmender geopolitischer Bedeutung, die von der EU als eine wichtige Partnerregion anerkannt wird, mit der sie auf dem ersten Gipfeltreffen EU-Zentralasien in einen strukturierten Dialog eingetreten ist, eine wichtige Position einnimmt;

B.

in der Erwägung, dass die EU und Kirgisistan seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1991 Partner sind und mit dem im Jahr 1999 unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kirgisistan einen umfassenden Rechtsrahmen für ihre Zusammenarbeit geschaffen haben;

C.

in der Erwägung, dass die EU und Kirgisistan kürzlich vereinbart haben, ihre Partnerschaft zu vertiefen, indem sie das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit (EPKA) unterzeichnet haben, das einen modernen und ehrgeizigen Rahmen für die Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie Handel und Investitionen, nachhaltige Entwicklung und Konnektivität, Forschung und Innovation, Bildung, Umwelt und Klimawandel sowie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Zivilgesellschaft darstellt;

D.

in der Erwägung, dass das EPKA auch eine engere Zusammenarbeit bei der Außen- und Sicherheitspolitik ermöglichen könnte, so etwa bei der Konfliktverhütung und dem Krisenmanagement, der Risikominderung, der Cybersicherheit, der regionalen Stabilität, der Abrüstung, der Nichtverbreitung, der Rüstungskontrolle und der Ausfuhrkontrolle;

E.

in der Erwägung, dass das EPKA, mit dem das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1999 erweitert wird, am 25. Juni 2024 unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass für das Inkrafttreten des EPKA die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist;

F.

in der Erwägung, dass Kirgisistan seit 2016 im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Plus (APS+) einen einseitigen und präferenziellen Zugang zum EU-Markt genießt; in der Erwägung, dass Kirgisistan 27 internationalen Übereinkommen in den Bereichen Arbeits- und Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz sowie verantwortungsvolle Staatsführung beigetreten ist, um die Vorteile dieses Systems in Anspruch nehmen zu können;

G.

in der Erwägung, dass die EU für den Zeitraum von 2021 bis 2027 insgesamt 98 Mio. EUR zur Unterstützung der Regierungsführung und des digitalen Wandels, der menschlichen Entwicklung sowie einer grünen und klimaresilienten Wirtschaft in Kirgisistan bereitgestellt hat, was mit der nationalen Entwicklungsstrategie der Kirgisischen Republik in Einklang steht;

H.

in der Erwägung, dass die EU 12 Mio. EUR bereitgestellt hat, um die Qualität der Rechtsvorschriften zu verbessern und die Effizienz, Unabhängigkeit, Professionalität und Kapazitäten der Justiz sowie der Justizdienste in Kirgisistan zu steigern, und damit ihre Bereitschaft signalisiert hat, in ein stabiles Wachstum zu investieren, das mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist;; in der Erwägung, dass hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz in politisch motivierten Fällen, die gegen Regierungskritiker gerichtet sind, nach wie vor Bedenken bestehen; in der Erwägung, dass durch die Reform des Strafgesetzbuches Kirgisistans von 2021 die stark kritisierte Fassung des Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 1997 wieder eingeführt wurde, mit der den Strafverfolgungsbehörden mehr Befugnisse verliehen und zugleich die Bürgerrechte eingeschränkt werden;

I.

in der Erwägung, dass im EPKA festgelegt ist, dass die EU und Kirgisistan zusammenarbeiten, um die Zivilgesellschaft und ihre Rolle bei der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung einer offenen demokratischen Gesellschaft zu stärken;

J.

in der Erwägung, dass Kirgisistan im Globalen Terrorismusindex des Instituts für Wirtschaft und Frieden im Jahr 2025 auf Rang 100 steht und als Land „ohne Auswirkungen“ in Bezug auf den Terrorismus eingestuft wurde;

K.

in der Erwägung, dass die Regierung Kirgisistans zwar wiederholt ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zum Ausdruck gebracht hat, Menschenrechtsorganisationen in den vergangenen Jahren indes auf Rückschritte im Bereich der Demokratie und eine Zunahme autoritärer Praktiken sowie die strafrechtliche Verfolgung von Organisationen der Zivilgesellschaft in Kirgisistan so auch während der Verhandlungen über das EPKA und seit dessen Unterzeichnung hingewiesen haben; in der Erwägung, dass sich Kirgisistan nach Angaben von Transparency International und Freedom House Kirgisistan von einem Bollwerk der Demokratie mit einer lebendigen Zivilgesellschaft zu einem gefestigten autoritären Regime entwickelt hat, das das Justizsystem des Landes nutzt, um gegen Kritiker vorzugehen, und dessen Behörden die Gewaltenteilung und das System der gegenseitigen Kontrolle weiter untergraben;

L.

in der Erwägung, dass Kirgisistan im 180 Länder umfassenden Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International auf Rang 146 geführt wird; in der Erwägung, dass das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Initiative von Präsident Dschaparow geändert wurde, damit staatseigene Unternehmen Ausschreibungsverfahren umgehen können; in der Erwägung, dass es keine angemessene Überwachung der öffentlichen Ausgaben wegen des fehlenden Zugangs zu entsprechenden Informationen gibt; in der Erwägung, dass staatliche Mittel und nationale Ressourcen von den herrschenden Eliten genutzt werden, um ihre Herrschaft zu festigen, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen und sich Reformen zu verschließen;

M.

in der Erwägung, dass der Menschenrechtsverteidiger, Investigativjournalist und Gründer des Medienunternehmens Temirov Live, Bolot Temirow, wegen seiner Recherchen zu der weit verbreiteten Korruption seine kirgisische Staatsbürgerschaft verlor und gezwungen wurde, das Land zu verlassen; in der Erwägung, dass im Januar 2024 mindestens elf seiner Kolleginnen und Kollegen verhaftet wurden, darunter Machabat Tadschibek kyzy, Asamat Isxhenbekow, Aike Beischekejewa und Aktilek Kaparow;

N.

in der Erwägung, dass die unabhängige Journalistin und politisch aktive Bürgerin Kanyschai Mamyrkulowa im Juli 2025 wegen ihrer regierungskritischen Beiträge in den sozialen Medien zu einer vierjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde; in der Erwägung, dass im Juni 2025 elf Personen, die mit dem unabhängigen Medienunternehmen Kloop in Verbindung stehen, als Vergeltung für die Recherchetätigkeit von Kloop und wegen ihrer mutmaßlichen Kontakte zu Bolot Temirow, Aleksandr Aleksandrow und Schoomart Duulatow festgenommen wurden und sich immer noch in Haft befinden; in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtsaktivistin Rita Karasartowa seit April 2025 in Untersuchungshaft befindet;;

O.

in der Erwägung, dass in der Propaganda der kirgisischen Regierung falsche Narrative verwendet werden, um unabhängige Medien in den Augen der Gesellschaft zu diskreditieren und sie als „Volksfeinde“ und „Sklaven des Westens“ darzustellen;

P.

in der Erwägung, dass sich Lage in Kirgisistan, was die die Einhaltung demokratischer Standards und die Menschenrechte anbelangt, in den vergangenen Jahren in besorgniserregendem Maße verschlechtert hat; in der Erwägung, dass Kirgisistan in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen von Platz 72 auf Platz 144 heruntergerutscht ist; in der Erwägung, dass es das Land ist, in dem sich Lage in Bezug auf die Pressefreiheit bis 2025 am meisten verschlechtert hat;

Q.

in der Erwägung, dass die kirgisischen staatlichen Stellen bestrebt sind, den Fernsehsender Aprel TV zu schließen; in der Erwägung, dass laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten aus den Akten der Staatsanwaltschaft hervorgeht, dass die staatlichen Stellen beabsichtigen, das Medienunternehmen zu schließen, und zwar unter Verweis auf Vorwürfe, wonach die kritische Berichterstattung des Senders die Staatsorgane „in ein ungünstiges Licht“ rücke und „die Autorität der Regierung unterminiert“;

R.

in der Erwägung, dass das Parlament in seinen Entschließungen vom 13. Juli 2023 (5) und vom 19. Dezember 2024 seine Besorgnis über die Verfolgung von Oppositionsparteien zum Ausdruck gebracht hat; in der Erwägung, dass trotz wiederholter Forderungen nach freien und fairen Wahlen Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei (SDK) nach wie vor verfolgt werden; in der Erwägung, dass der Vorsitzende der SDK, Temirlan Sultanbekow, und zwei weitere Parteimitglieder, Irina Karamuschkina und Roza Turksever, nach wie vor in Haft sind; in der Erwägung, dass der Gesundheitszustand von Temirlan Sultanbekow nach einem längeren Hungerstreik Anlass zur Sorge gibt;

S.

in der Erwägung, dass kirgisische Gerichte mehrere Schuldsprüche im Zusammenhang mit Ereignissen erlassen haben, bei denen die Sicherheitskräfte im Jahr 2019 in dem Dorf Koy Tasch versucht hatten, ein ehemaliges Staatsoberhaupt an seinem Wohnsitz in Haft zu nehmen, was zu gewaltsamen Zusammenstößen führte; in der Erwägung, dass diese Ereignisse Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens sind, das 2022 angestrengt wurde und bei dem sich ein ehemaliger Staatspräsident sowie mehrere frühere Beamte und Politiker wegen Anklagen der Aufstachelung zu Unruhen sowie der Korruption und Geldwäsche verantworten müssen; in der Erwägung, dass Bedenken wegen der politischen Instrumentalisierung der Justiz und der strafrechtlichen Verfolgung von Oppositionellen geäußert wurden; in der Erwägung, dass die Vorwürfe, dass die Angeklagten gefoltert und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt worden seien, zutiefst beunruhigend sind;

T.

in der Erwägung, dass mit dem vom kirgisischen Parlament im März 2024 nach russischem Vorbild verabschiedeten Gesetz über ausländische Vertreter Journalisten, Menschenrechtsverteidiger sowie sonstige Mitarbeitende gemeinnütziger Organisationen diskriminiert, stigmatisiert, einer übergriffigen Überwachung sowie aufwendigen Berichtspflichten unterworfen und mit übermäßigen Geldbußen belegt werden, da sich dem Gesetz zufolge gemeinnützige Organisationen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und sich im weitesten Sinne politisch betätigen, als ausländische Vertreter registrieren lassen müssen; in der Erwägung, dass sich dieses Gesetz an repressiven Rechtsvorschriften in anderen autoritären Regimen orientiert und als Vorstufe für künftige Versuche zur Unterdrückung der unabhängigen Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien angesehen werden kann;

U.

in der Erwägung, dass bei der massiven Beschneidung der Menschenrechte insbesondere LGBTIQ+ ins Visier genommen wurden; in der Erwägung, dass durch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen Kirgisistans in Kombination mit dem umfassenden politischen Wandel und den Repressionen die Tätigkeit von Organisationen und engagierten Bürgern., die sich für die Rechte von LGBTIQ+ einsetzen, wirksam eingeschränkt wurde und wichtige Organisationen vollständig aufgelöst wurden; in der Erwägung, dass Kirgisistan am 14. August 2023 unter dem Vorwand, Minderjährige vor „schädlichen Informationen“ zu schützen, diskriminierende Bestimmungen gegen die Bevölkerungsgruppe der LGBTIQ+ erlassen hat; in der Erwägung, dass die sexuelle Ausrichtung und die Geschlechtsidentität nicht als geschützte Merkmale in das kürzlich vom Obersten Rat von Kirgisistan geprüfte Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen wurden;

V.

in der Erwägung, dass mit dem am 6. Oktober 2023 verabschiedeten Gesetz, wonach der Präsident Kirgisistans befugt ist, Urteile des Verfassungsgerichts aufzuheben, wenn sie seiner eigenen Auslegung moralischer Werte widersprechen, die Gewaltenteilung als grundlegendes Element der Rechtsstaatlichkeit zutiefst geschwächt und die Unabhängigkeit der Justiz in Kirgisistan ausgehöhlt wird;

W.

in der Erwägung, dass das Staatliche Komitee für nationale Sicherheit (GKNB) zu einer der mächtigsten Institutionen in Kirgisistan geworden ist, von der häufig in Wahrheit die Entscheidungen getroffen werden und die in einigen Fällen anstelle gewählter Amtsträger im Hintergrund die Strippen zieht; in der Erwägung, dass durch diese Verfestigung unkontrollierter Machtstrukturen de facto ein System der doppelten Herrschaft entstanden ist, das die demokratischen Institutionen untergräbt, Angst schürt und abweichende Meinungen unterdrückt; in der Erwägung, dass die kirgisische Regierung sicherstellen sollte, dass die Tätigkeiten der GKNB einer unabhängigen gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle unterliegen;

X.

in der Erwägung, dass sich Kirgisistan zunehmend im Bereich der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau engagiert, insbesondere durch wichtige nationale Rahmen wie die nationale Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit bis 2030; in der Erwägung, dass Kirgisistan nach wie vor hohe Raten häuslicher Gewalt zu verzeichnen hat, mehr als 20 % der Eheschließungen in Kirgisistan durch „Ala Katschuu“ (Brautentführung) zustande kommen und Frauen trotz bestehender Geschlechterquoten nur 22 % der Parlamentssitze innehaben; in der Erwägung, dass Frauen im Durchschnitt 25 % weniger verdienen als Männer, da sie überwiegend in Niedriglohnsektoren wie dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt sind;

Y.

in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Kirgisistans Maßnahmen ergriffen haben, mit denen die Redefreiheit im Land einschränkt wird, Journalisten, Blogger, Dichter und regelmäßige Nutzer sozialer Medien wegen ihrer Kritik an der Führung des Landes oder der Lage im Land verhaftet, lange in Untersuchungshaft genommen oder inhaftiert haben und ein preisgekröntes investigatives Medienunternehmen geschlossen haben;

Z.

in der Erwägung, dass Kirgisistan im Jahr 2014 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat; in der Erwägung, dass zaghafte Schritte unternommen wurden, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und das Konzept der inklusiven Bildung einzuführen, wobei allerdings nach wie vor Probleme bestehen, insbesondere in Bezug auf die Heimunterbringung von Menschen mit Behinderungen;

AA.

in der Erwägung, dass das Gesetz über Falschinformationen, das am 24. August 2021 erlassen wurde, dazu genutzt wurde, unabhängige Medien und Regierungskritiker ins Visier zu nehmen; in der Erwägung, dass der Oberste Rat von Kirgisistan am 10. April 2025 Änderungen des Gesetzes gebilligt hat, die verwaltungsrechtliche Sanktionen für die Verbreitung „falscher Informationen“ in sozialen Medien vorsehen;

AB.

in der Erwägung, dass der Oberste Rat von Kirgisistan gegenwärtig die erneute Kriminalisierung des Besitzes von „extremistischem“ Material in Erwägung zieht, was in der Vergangenheit missbräuchlich gegen Menschen eingesetzt wurde, die friedlich ihre Religion ausgeübt haben, und was aufgrund des vagen Wortlauts des Gesetzes dazu verwendet werden könnte, legitime politische Äußerungen zu unterbinden;

AC.

in der Erwägung, dass am 1. Januar 2025 zwei neue Gesetze über Religionsfreiheit in Kraft getreten sind; in der Erwägung, demnach weiterhin jede nicht registrierte Ausübung der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit verboten ist und Gemeinschaften, denen weniger als 500 Erwachsene angehören, keinen Rechtsstatus erlangen können;

AD.

in der Erwägung, dass sich Journalisten und Menschenrechtsverteidiger gezwungen sehen, aus dem Land zu fliehen, da die Strafverfolgungsbehörden auf eine Kampagne der Einschüchterung und Drangsalierung nicht hinreichend reagieren;

AE.

in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen von Kirgisistan Menschen, die aus Russland geflohen sind, weil sie gegen den Krieg in der Ukraine protestiert haben, zum Schweigen gebracht, festgenommen, inhaftiert und ausgeliefert haben und damit gegen die Verpflichtung Kirgisistans gemäß dem Genfer Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge verstoßen haben, Menschen nicht in Länder zurückzuweisen, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer politischen Ansichten bedroht sind oder stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort schweren Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt wären;

AF.

in der Erwägung, dass der Präsident Kirgisistans und der Präsident Tadschikistans am 13. März 2025 ein Grenzfestlegungsabkommen unterzeichnet haben, mit dem die Grenzen zwischen den beiden Ländern rechtlich anerkannt werden und der Ausbau zwischenstaatlicher Straßen und grenzübergreifender Energieinfrastruktur ermöglicht wird, was zur Stabilität in der Region beiträgt und Möglichkeiten für eine verbesserte grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr und Handel schafft; in der Erwägung, dass das Grenzabkommen selbst weder veröffentlicht noch zum Gegenstand einer öffentlichen Konsultation gemacht wurde;

AG.

in der Erwägung, dass die Regierungen Kirgisistans, Tadschikistans und Usbekistans am 31. März 2025 die Erklärung von Chudschand über ewige Freundschaft unterzeichnet haben

AH.

in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, auf die besorgniserregenden Anzeichen für demokratische Rückschritte in Kirgisistan in den letzten Jahren aufmerksam gemacht hat, wobei besonderes Augenmerk auf den zunehmenden Beschränkungen für die Zivilgesellschaft und den unabhängigen Journalismus lag;

AI.

in der Erwägung, dass in Zentralasien noch keine horizontalen regionalen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die nicht von externen Akteuren dominiert werden, welche ihre eigenen geopolitischen Interessen verfolgen;

AJ.

in der Erwägung, dass Kirgisistan seit jeher eng verflochtene Beziehungen zu Russland unterhält, wobei beide Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion, der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten angehören; in der Erwägung, dass der kirgisische Präsident Sadyr Dschaparow im Oktober 2023 den russischen Präsidenten Wladimir Putin während dessen erster Auslandsreise nach dem Erlass des Haftbefehls durch den Internationalen Strafgerichtshof gegen ihn in Bischkek empfangen hat; in der Erwägung, dass Kirgisistan zusammen mit anderen zentralasiatischen Ländern zu einer Drehscheibe für die Umgehung der Sanktionen geworden ist, die gegen Russland wegen seines Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängt wurden; in der Erwägung, dass die Ausfuhren fortschrittlicher Technologien und Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Kirgisistan, die von dort dann nach Russland exportiert werden, erheblich zugenommen haben; in der Erwägung, dass sich Kirgisistan bei Abstimmungen über zahlreiche Resolutionen der Vereinten Nationen über die Menschenrechte und insbesondere über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entweder der Stimme enthalten oder sich auf die Seite Russlands gestellt hat; in der Erwägung, dass Kirgisistan beschlossen hat, an der russisch-belarussischen Sapad-Militärübung 2025 nahe der Grenze zur EU teilzunehmen;

AK.

in der Erwägung, dass die OJSC Keremet Bank mit Sitz in Kirgisistan an einer Regelung zur Umgehung von Sanktionen mit der russischen staatseigenen Rüstungsbank Promswjasbank (PSB) beteiligt war, wodurch grenzüberschreitende Transfers im Namen der PSB ermöglicht wurden; in der Erwägung, dass das kirgisische Finanzministerium 2024 eine Kontrollbeteiligung an der Keremet Bank an einen russischen Oligarchen verkauft hat, der Verbindungen zur russischen Regierung unterhält; in der Erwägung, dass die USA Staaten Sanktionen gegen die Keremet Bank verhängt haben;

AL.

in der Erwägung, dass die in Kirgisistan ansässige Bakai Bank OJSC Kirgisistan im Oktober 2024 in Belgien ein zivilrechtliches Verfahren wegen angeblicher Rufschädigung gegen die Open Dialogue Foundation (ODF) angestrengt hat, die auf zwei im Jahr 2023 von der ODF veröffentlichte Berichten zurückzuführen sei, in denen geltend gemacht wurde, dass bestimmte kirgisische Banken, darunter die Bakai Bank, russischen Staatsangehörigen die Umgehung von Sanktionen erleichtert hätten; in der Erwägung, dass die Bakai Bank OJSC Kirgisistan Schadensersatz in Höhe von 1 050 000 EUR sowie zusätzliche Geldstrafen für den Fall der Nichtbefolgung eines künftigen Urteils fordert; in der Erwägung, dass die Bank nach der Veröffentlichung der Berichte 18 Monate wartete, bevor sie die Klage einreichte, was darauf hindeutet, dass keine unmittelbare Rufschädigung vorlag; in der Erwägung, dass das Handelsgericht Brüssel im Juli 2025 alle von der klagenden Partei geforderten einstweiligen Maßnahmen zur Entfernung der Veröffentlichungen der ODF aus dem Jahr 2023 zurückgewiesen hat; in der Erwägung, dass dieser Fall als SLAPP-Klage gegen eine zivilgesellschaftliche Organisation betrachtet werden kann;

EPKA zwischen der EU und Kirgisistan

1.

zeigt sich ungeachtet des gemeinsamen Interesses an der Stärkung der wichtigen politischen Beziehungen und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kirgisistan insbesondere angesichts des Abschlusses der Verhandlungen und der Unterzeichnung des EPKA besorgt über die Verschlechterung der Lage in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Kirgisistan; fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die Grundfreiheit, und zwar insbesondere der Medienfreiheit und der Meinungsfreiheit, zu achten und zu bewahren, und ein Umfeld der Zusammenarbeit und der Beteiligung der Zivilgesellschaft und lokaler Gemeinschaften an öffentlichen Konsultationen und Entscheidungsprozessen zu fördern; erachtet es als wichtig, dass das Parlament eng in die Überwachung der Umsetzung aller Teile des EPKA eingebunden wird; fordert, dass beide Vertragsparteien innerhalb von zwei Jahren wirksam bewerten, inwiefern die wesentlichen Elemente des Abkommens umgesetzt wurden, und dabei klare Menschenrechtskriterien sowie Zeitrahmen festlegen; fordert die Kommission auf, dem Parlament das Ergebnis dieser Bewertung vorzulegen; erwartet, dass die kirgisische Regierung angesichts der jüngsten Rückschritte in diesen Bereichen und vor der Abstimmung über das EPKA im Europäischen Parlament und seiner anschließenden Umsetzung einige konkrete Schritte unternehmen wird, um die in diesem Bericht dargelegten dringenden Anliegen anzugehen, wie etwa die Freilassung politischer Gefangener und die Aufhebung kürzlich verabschiedeter repressiver Rechtsvorschriften; ist der Ansicht, dass eine negative Bewertung der Umsetzung dieser wesentlichen Elemente dazu führen könnte, dass Artikel 316 des EPKA ausgelöst wird;

Beziehungen zwischen der EU und Kirgisistan

2.

begrüßt die langjährigen und strategischen Beziehungen zwischen der EU und Kirgisistan sowie die zunehmende Zusammenarbeit und den vermehrten Austausch; weist darauf hin, dass Kirgisistan der drittgrößte Handelspartner der EU in Zentralasien ist; bekräftigt seine Zusage, mit dem Land und den Partnern in Zentralasien zusammenzuarbeiten, um Frieden, Sicherheit, Stabilität, Wohlstand, Demokratie und eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen;

3.

begrüßt die Ergebnisse des ersten Gipfeltreffens EU-Zentralasien, das am 4. April 2025 in Samarkand stattfand; begrüßt das Engagement für regionale und globale Stabilität sowie für die Förderung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, sowie im Bereich des Klimaschutzes, der Konnektivität und der Bildung; nimmt ferner die 20. Ministertagung zwischen der EU und Zentralasien vom 27. März 2025 in Aschgabat zur Kenntnis;

4.

betont, dass zusammengearbeitet werden muss, um auf einer nachhaltigen Marktwirtschaft, Innovationen im Privatsektor und langfristigem umweltbewussten Handeln basierende grüne Initiativen, Frühwarnsysteme für Naturkatastrophen, eine emissionsarme Entwicklung und den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen zu fördern; hebt die Initiativen Kirgisistans hervor, mit denen auf globalen Plattformen Programme zum Schutz von Gebirgsregionen, zur Erhaltung von Gebirgsökosystemen, zum Umweltschutz und zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus und nachhaltiger Berggemeinschaften gefördert werden; betont, dass Investitionen in die Ziele Kirgisistans für grüne Energie wesentlich zur Verringerung der regionalen Energieabhängigkeit des Landes und zur Bewältigung der ökologischen Herausforderungen beitragen würden; würdigt die Beteiligung der Kirgisischen Republik an der Team-Europa-Initiative für Wasser, Energie und Klimawandel;

5.

unterstützt die Bemühungen Kirgisistans um eine nachhaltige Entwicklung, wobei seine Initiativen neben der Global-Gateway-Strategie der EU und der EU-Strategie für Zentralasien an die nationale Entwicklungsstrategie des Landes 2018-2040 angeglichen werden; weist darauf hin, dass im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und Kirgisistan der Regierungsführung und dem digitalen Wandel Vorrang eingeräumt wird, damit die Transparenz und Effizienz in der öffentlichen Verwaltung verbessert werden;

6.

begrüßt Team-Europa-Initiativen, die darauf abzielen, eine grüne und klimaresiliente Wirtschaft aufzubauen, um ökologische Herausforderungen anzugehen und nachhaltiges Wachstum zu fördern; hebt die jüngste Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem kirgisischen Finanzministerium und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung hervor, mit der das kirgisische Programm für eine klimaresiliente Wasserversorgung gestärkt wird;

7.

fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, gemeinsame Kooperationsmaßnahmen in strategischen Bereichen wie Energieinfrastruktur, insbesondere im Wasserkraftsektor, nachhaltige Entwicklung und Kultur weiterhin zu fördern und dabei auch die positiven Erfahrungen der bereits in der Region tätigen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen;

8.

betont, dass die Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen, die als strategisch wichtig für die Sicherstellung sicherer, nachhaltiger und diversifizierter Lieferketten eingestuft wurden, verbessert werden muss; nimmt die Billigung der Absichtserklärung der EU und Zentralasiens zu kritischen Rohstoffen beim ersten Gipfeltreffen EU-Zentralasien sowie des Vorschlags Kirgisistans, mit der EU eine Partnerschaft für die Entwicklung kritischer Rohstoffe einzugehen, zur Kenntnis;

9.

stellt fest, dass das Programm Erasmus+ entscheidend dazu beigetragen hat, den akademischen Austausch zu ermöglichen; begrüßt die Unterstützung der EU für die Digitalisierung und Bildung in Kirgisistan und fordert die Einrichtung eines Programms für den Austausch von Unternehmern im Bereich des digitalen und des ökologischen Wandels; betont, wie wichtig es ist, Konvergenz und koordinierte Reformen in der Hochschulbildung zu fördern, beispielsweise durch die Angleichung des kirgisischen nationalen Qualifikationsrahmens an den Europäischen Qualifikationsrahmen; betont, dass der akademische und kulturelle Austausch zwischen Kirgisistan und den EU-Mitgliedstaaten sowie die aktive Beteiligung junger Menschen aus Kirgisistan an Programmen der nichtformalen Bildung und der Zivilgesellschaft gefördert werden müssen; betont, dass der Austausch im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung auf der Grundlage des Bildungsabkommens von 2024 gestärkt werden muss;

10.

verurteilt aufs Schärfste die Entscheidung der kirgisischen Staatsorgane, ihr unabhängiges Gremium zur Überwachung der Verhütung von Folter, d. h. die nationale Stelle zur Verhütung von Folter, ohne öffentliche Konsultation oder Transparenz abzuschaffen und es mit dem Büro des Bürgerbeauftragten zu verschmelzen, und begrüßt die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, in der er seine tiefe Besorgnis diesbezüglich zum Ausdruck bringt und die kirgisischen Staatsorgane aufruft, auf dieses Vorgehen zu verzichten; fordert die Staatsorgane des Landes nachdrücklich auf, das Römische Statut vollständig zu ratifizieren und umzusetzen;

11.

weist darauf hin, dass die EU bereits 12 Mio. EUR zur Unterstützung der Reform des Gerichtswesens in Kirgisistan bereitgestellt und damit ihr Engagement für die institutionelle Entwicklung des Landes bekräftigt hat; hält es für wichtig, auch künftig in den Institutionenaufbau, in Transparenz und in die Unabhängigkeit der Justiz zu investieren;

12.

ist angesichts der weit verbreiteten Korruption in Kirgisistan besorgt hinsichtlich der transparenten und effizienten Verwendung der EU-Hilfen in Höhe von 98 Mio. EUR, die für den Zeitraum 2021-2027 bereitgestellt wurden; fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, ausführliche Berichte über die Verwendung von EU-Mitteln zu veröffentlichen und die Zusammenarbeit mit internationalen Betrugsbekämpfungsstellen wie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung zu intensivieren, damit die weltweiten Standards für die Mittelverwaltung eingehalten und wirksame Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU umgesetzt werden; fordert die Kommission und andere einschlägige EU-Organe auf, dafür zu sorgen, dass die Verwendung der EU-Mittel so streng wie möglich überwacht wird, und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu erwägen, um die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit der an der Verwaltung der EU-Mittel beteiligten Agenturen Kirgisistans zu stärken;

13.

betont, dass es wichtig ist, den Informationsaustausch über terroristische Bedrohungen zu verbessern, internationale Standards zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung uneingeschränkt einzuhalten und strenge Maßnahmen umzusetzen, um den Erwerb, die Weitergabe und die Verwendung von chemischem, biologischem, radioaktivem und nuklearem Material für terroristische Zwecke zu verhindern;

14.

erachtet es als wichtig, alle einschlägigen Interessenträger einzubeziehen, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Agenturen zu erleichtern und die nationalen Gesetze mit internationalen Transparenzstandards in Einklang zu bringen, damit Finanzkriminalität untersucht und eine gute Unternehmensführung gefördert werden kann; fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans nachdrücklich auf, sich intensiver um die Beseitigung von Korruption zu bemühen und die Korruptionsbekämpfung nicht als Vorwand zu nutzen, um gegen die Zivilgesellschaft und Regierungskritiker vorzugehen;

15.

fordert die Kirgisische Republik auf, ihre technischen Vorschriften zu überprüfen und die Zusammenarbeit in den Bereichen Normen, Messwesen, Marktüberwachung, Akkreditierung und Konformitätsbewertungsverfahren zu stärken, um den gegenseitigen Marktzugang zu erleichtern, den bilateralen Handel mit der EU zu vertiefen und eine faire Behandlung der Investoren sicherzustellen; fordert Kirgisistan nachdrücklich auf, von restriktiven Maßnahmen abzusehen, mit denen EU-Investoren benachteiligt werden könnten;

Regionale Zusammenarbeit und globale Herausforderungen

16.

ist der Auffassung, dass Zentralasien insbesondere angesichts historisch bedeutsamer, tiefgreifender geopolitischer Umbrüche eine Region von strategischem Interesse für die EU ist, wenn es um die Themen Sicherheit, Konnektivität, Energiediversifizierung, Konfliktlösung und die Verteidigung der multilateralen, regelbasierten internationalen Ordnung geht; fordert die EU auf, ihr Engagement in Zentralasien in politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Fragen im Einklang mit den Werten der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die ihrer Außenpolitik zugrunde liegen, zu intensivieren; betont, dass eine weitere Zusammenarbeit der EU mit den Ländern Zentralasiens nicht zulasten dieser Werte erfolgen darf; betont, dass der Dialog und die Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen, einschließlich Cybersicherheit, regionaler Stabilität, Krisenmanagement, Abrüstung und Rüstungskontrolle, im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen gestärkt werden müssen;

17.

betont, dass sowohl die EU als auch Zentralasien mit tiefgreifenden geopolitischen Umbrüchen und Herausforderungen auf globaler und regionaler Ebene konfrontiert sind; betont in diesem Zusammenhang, dass auf eine langfristige, strukturierte und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse hingearbeitet werden muss; bestärkt die EU nachdrücklich darin, ihr Engagement in Zentralasien angesichts der geostrategischen Bedeutung der Region zu intensivieren und eine strategische Partnerschaft mit den Ländern Zentralasiens durch eine vertiefte Zusammenarbeit in Politik und Wirtschaft voranzubringen; begrüßt die vermehrten Kontakte auf hoher Ebene zwischen der EU und Zentralasien;

18.

hebt hervor, dass der Multilateralismus und die regelbasierte Ordnung sowohl in der EU als auch in der Kirgisischen Republik zunehmend und erheblich gefährdet werden, etwa durch den rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; nimmt mit Besorgnis die neutrale Haltung Kirgisistans und anderer Länder in der Region gegenüber dem Konflikt zur Kenntnis und fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, internationale Normen einzuhalten sowie zu den regionalen Bemühungen um den Schutz der Souveränität und territorialen Unversehrtheit beizutragen; stellt fest, dass Russland trotz der Bemühungen der Länder Zentralasiens, ihre Außenbeziehungen zu diversifizieren, weiterhin Einfluss in der Region hat; bedauert, dass Kirgisistan den rechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine nicht verurteilt hat;

19.

bedauert zutiefst die Entscheidung der kirgisischen Staatsorgane, sich an der russisch-belarussischen Sapad-Militärübung 2025 nahe der Grenze zur EU zu beteiligen, und erachtet diese Maßnahme als nicht mit ihrer erklärten Absicht vereinbar, eine engere Partnerschaft mit der EU aufzubauen;

20.

missbilligt, dass kirgisische Unternehmen und Banken, darunter die Bank Keremet, Russland aktiv dabei unterstützen, Sanktionen zu umgehen und Technologien sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck für die Kriegsanstrengungen Russlands gegen die Ukraine zu beschaffen; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Bakai Bank OJSC kürzlich versucht hat, eine strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung gegen die Open Dialogue Foundation einzureichen; fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans nachdrücklich auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchfuhr sanktionierter Güter nach Russland durch kirgisisches Staatsgebiet zu unterbinden, etwa indem strengere Lizenzanforderungen durchgesetzt und Unternehmen, die am Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt sind, einer Sorgfaltsprüfung unterzogen werden; betont, dass Sekundärsanktionen verhängt werden können, wenn nicht gegen die Ausfuhr von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck vorgegangen wird; fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit Russland die Sanktionen mithilfe von Akteuren in den Ländern Zentralasiens umgeht, und konkrete Lösungen für dieses Problem vorzuschlagen; vertritt die Ansicht, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden sollte, deren Schwerpunkt auf der Überwachung und Nachverfolgung des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck liegt;

21.

bedauert, dass Kirgisistan seine Standpunkte bei Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen nicht mit denen demokratischer Länder, insbesondere der EU-Mitgliedstaaten, in Einklang bringt, obgleich es sich in dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU dazu verpflichtet hat, die demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten zu achten;

22.

bedauert, dass die Organisation der Turkstaaten (OTS) der sezessionistischen türkischen Entität in Zypern Beobachterstatus zuerkannt hat und die Entität auf dem OTS-Gipfel in Bischkek anwesend war; bekräftigt, dass sich die Staaten Zentralasiens, darunter auch die Kirgisische Republik, im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung nach dem ersten Gipfeltreffen EU-Zentralasien in Samarkand dazu verpflichtet haben, die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (541/1983 und 550/1984) einzuhalten;

23.

stellt fest, dass die Beziehungen weiter gestärkt werden müssen, um eine vertiefte, engere und auf Werten beruhende Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Bedrohungen und der Verwirklichung gemeinsamer Ziele auf globaler Ebene zu fördern;

24.

begrüßt Initiativen zur Stärkung des transkaspischen Verkehrskorridors und nimmt die Koordinierungsplattform für den Korridor zur Kenntnis;

25.

hebt hervor, dass die EU als wichtige Hilfe-Geberin für die Region von Bedeutung ist; betont, dass sich die EU stärker darum bemühen muss, die Entwicklungszusammenarbeit in Zentralasien und insbesondere in Kirgisistan im Rahmen des kürzlich unterzeichneten EPKA zu unterstützen;

26.

begrüßt das zwischen Kirgisistan und Tadschikistan erzielte Grenzabkommen und seine jüngste Ratifizierung; fordert beide Parteien nachdrücklich auf, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Abkommens zu unternehmen, unter anderem durch die Einleitung von Konsultationen mit der lokalen Bevölkerung, und Maßnahmen zu ergreifen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und die Grenzgemeinschaften zu unterstützen, die von dem jüngsten grenzüberschreitenden Konflikt am stärksten betroffen sind; begrüßt die finanzielle Unterstützung der EU für den Bau von Anlagen in der an Kirgisistan grenzenden Region Sughd in Tadschikistan; fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, die schweren Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts im September 2022 stattgefunden haben und von unabhängigen Beobachtern dokumentiert wurden, zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;

27.

begrüßt den ersten trilateralen Gipfel, bei dem Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan ohne Vermittlung externer Akteure zusammenkamen; begrüßt die Bestrebungen Zentralasiens, ihre regionalen Beziehungen zu stärken und die Architektur der horizontalen Zusammenarbeit in der Region ohne die maßgebliche Mitwirkung externer Mächte aufzubauen;

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

28.

betont, dass die Stabilität, die nachhaltige Entwicklung und die Sicherheit gestärkt werden, wenn die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden, da diese Grundsätze zur Schaffung von Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und starken Institutionen führen; weist darauf hin, dass starke demokratische Rechtsrahmen und Institutionen zu Innovation, Handel, Investitionen und wirtschaftlichem Wachstum beitragen, gleichzeitig für eine integrative Entwicklung, einen gleichberechtigten Zugang zu sozialen und wirtschaftlichen Diensten und den Abbau sozialer Ungleichheit sorgen und unverzichtbar für den Aufbau resilienter Gesellschaften sind, die autoritären Einflüssen und einer Destabilisierung von außen gewachsen sind;

29.

fordert Kirgisistan auf, umfassende Antidiskriminierungsvorschriften zu erlassen, die auch die sexuelle Ausrichtung, das Geschlecht, Behinderungen und die ethnische Zugehörigkeit als geschützte Merkmale umfassen; betont, dass der Schutz von Minderheiten in Kirgisistan eine vielschichtige Strategie erfordert, bei der die Ursachen der Diskriminierung und bestehende Hindernisse beim Zugang zur Justiz angegangen werden;

30.

begrüßt die Rechtsakte zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt; fordert die Regierung Kirgisistans auf, dafür zu sorgen, dass das Gesetz konsequent durchgesetzt wird und die Täter formell der entsprechenden Verbrechen angeklagt werden, und sich weiterhin darum zu bemühen, geschlechtsbezogene und häusliche Gewalt zu beseitigen;

31.

ist besorgt über das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften zur Beschränkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Kirgisistan, mit denen die staatliche Überwachung und Kontrolle religiöser Gruppen durch die Schaffung eines staatlichen Registers für religiöse Einrichtungen und Gebäude intensiviert wird, Geldstrafen für das Tragen bestimmter religiöser Kleidung wie des Gesichtsschleiers in staatlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen eingeführt werden und die Aufsicht über den Religionsunterricht verstärkt wird; fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, die Religions- und Glaubensfreiheit im Land im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards sowie den Verpflichtungen aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu schützen;

32.

fordert die Regierung Kirgisistans auf, im Einklang mit den Empfehlungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft einen nationalen Aktionsplan für Menschenrechte auszuarbeiten;

33.

fordert die Regierung Kirgisistans auf, alle zu Unrecht inhaftierten oder festgehaltenen Journalisten, Blogger und Aktivisten bedingungslos freizulassen, darunter Kanyschai Mamyrkulowa und die mit „Temirov Live“ verbundenen Personen wie Machabat Tadschibek-kysy, Aike Beischekejewa und Aktilek Kaparow, und alle Anklagen gegen sie fallenzulassen, die Staatsbürgerschaft von Bolot Temirow wiederherzustellen und von weiteren rechtswidrigen Praktiken Abstand zu nehmen, wozu Versuche gehören, das Kind von Bolot Temirow der Familie wegzunehmen und unter staatliche Betreuung zu stellen; fordert die Regierung ferner auf, alles zu unternehmen, damit das Kind gemäß seinem Wohl wieder in die Obhut seines Vaters übergeben wird; missbilligt aufs Schärfste, dass die Journalisten Asamat Ischenbekow und Machabat Tadschibek-kysy, die für die auf Korruptionsrecherchen spezialisierte Plattform „Temirov Live“ tätig waren, im Oktober 2024 zu fünf bzw. sechs Jahren Haft verurteilt wurden; betont, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen in ihrer Stellungnahme festgestellt hat, dass die Journalisten von „Temirov Live“ willkürlich inhaftiert wurden; begrüßt, dass der Journalist und „Temirov Live“-Beschäftigte Asamat Ischenbekow sowie die Aktivistin Sarina Torokulowa, die unter dem Vorwurf der Anstiftung zu Massenunruhen verurteilt wurden, begnadigt wurden; fordert die kirgisische Regierung auf, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen, wie sie in ihrer Stellungnahme Nr. 57/2024 enthalten sind, vollständig umzusetzen;

34.

fordert die Regierung Kirgisistans nachdrücklich auf, im Einklang mit internationalen Standards dafür zu sorgen, dass die Grundsätze freier und fairer Wahlen eingehalten werden, indem das Recht auf Wettbewerb und Wahlkampf gewahrt wird und die Verwaltung während des laufenden Wahlzyklus gegenüber allen politischen Parteien neutral bleibt; verurteilt aufs Schärfste, dass die Regierung Kirgisistans eine Kampagne der Einschüchterung und rechtlichen Verfolgung gegen Oppositionsparteien durchgeführt hat und dabei insbesondere die SDK ins Visier genommen hat, die von den staatlichen Stellen des Landes von der Teilnahme an den Kommunalwahlen im November 2024 in Bischkek ausgeschlossen wurde; stellt fest, dass im Parlament Kirgisistans Aussprachen über eine Wahlreform stattgefunden haben; ist äußerst besorgt über die Folgen der vom kirgisischen Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften, die es vorbestraften Personen verbieten, wichtige staatliche Ämter zu bekleiden, einschließlich eines Verbots ihrer Kandidatur für das Amt des Staatspräsidenten und als Parlamentsmitglied, da diese Praxis selektiv angewandt werden kann, um politische Gegner und Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft vom öffentlichen Leben auszuschließen;

35.

missbilligt mit aller Schärfe, dass Temirlan Sultanbekow, Irina Karamuschkina und Rosa Turksewer am 13. November 2024 inhaftiert wurden, und fordert die Regierung Kirgisistans auf, sie nicht länger aus politisch motivierten Gründen strafrechtlich zu verfolgen und zu diesem Zweck sämtliche im Zusammenhang mit ihren jeweiligen Haftstrafen verhängten Einschränkungen aufzuheben; verurteilt, dass die Verfahren durch zweifelhafte Praktiken getrübt wurden, den Angeklagten durchweg der Zugang zu Rechtsschutz verwehrt blieb und ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verletzt wurde; weist darauf hin, dass eine Audioaufnahme unbekannten Ursprungs, die als Hauptbeweis diente und für die keine gerichtliche Genehmigung vorlag, der Auslöser für die Ermittlungen war; bedauert, dass ihre Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben und keine Audio- oder Videoaufzeichnungen erstellt wurden; prangert an, dass die Bedingungen für ihre Freilassung auf Bewährung unverhältnismäßig sind und gegen ihr Recht auf Teilhabe an öffentlichen Angelegenheiten verstoßen;

36.

fordert die Regierung Kirgisistans nachdrücklich auf, davon abzusehen, die politische Opposition und Andersdenkende wie die SDK aus politischen Gründen strafrechtlich zu verfolgen oder unzulässigen Druck auf sie auszuüben; betont, dass politischer Pluralismus ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Demokratien ist und geachtet werden muss, um langfristige Legitimität und Stabilität sicherzustellen;

37.

fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, das Recht auf friedliche Versammlung zu gewährleisten, indem sie das Verbot von Protesten im Stadtzentrum von Bischkek aufheben, das im Jahr 2022 auf Antrag der russischen Botschaft erlassen wurde, um Antikriegsproteste vor deren Räumlichkeiten zu unterbinden;

38.

begrüßt, dass Klara Sooronkulowa, Gulnara Dschurabajewa, Assja Sassykbajewa und weitere Mitglieder des Ausschusses für den Schutz des Stausees Kempir-Abad freigesprochen wurden; fordert die Regierung Kirgisistans nachdrücklich auf, ihre Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz zurückzuziehen und der politisch motivierten Strafverfolgung ein Ende zu setzen;

39.

missbilligt aufs Schärfste das anhaltende und zunehmende gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die Bemühungen der kirgisischen Staatsorgane, unabhängige Medien zu unterdrücken und abweichende öffentliche Meinungen durch eine Kombination aus rechtlichen, administrativen und Zwangsmaßnahmen zu begrenzen, und fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans nachdrücklich auf, diesem Vorgehen ein Ende zu setzen; fordert die staatlichen Stellen auf, ein Umfeld zu fördern, das von Zusammenarbeit sowie der Beteiligung der Zivilgesellschaft und der lokalen Gemeinschaften an öffentlichen Konsultationen und Beschlussfassungsverfahren geprägt ist; bedauert insbesondere die politisch motivierte Inhaftierung der Menschenrechtsaktivistin Rita Karasartowa, die sich seit April 2025 in Untersuchungshaft befindet, ohne dass eine Ermittlung eingeleitet wurde, wodurch gegen Verfahrensnormen verstoßen wurde, und deren Fall von den Behörden als Verschlusssache eingestuft wurde, weshalb ihre Verteidigung keine Kopie der Beweisakte erhalten konnte, was bedeutet, dass ihr Gerichtsverfahren, das nach zwei Verschiebungen für August 2025 vorgesehen ist, hinter verschlossenen Türen stattfinden wird und fordert, dass sie unverzüglich freigelassen wird; bedauert die unverhältnismäßige Strafe gegen die Menschenrechtsaktivistin Kanyschai Mamyrkulowa, die wegen eines kritischen Beitrags in den sozialen Medien gegen die kirgisische Regierung zu vier Jahren Bewährungsstrafe mit Ausgangssperre, Ausreiseverbot und Einschränkungen und Überwachung ihrer Online-Veröffentlichungen verurteilt wurde; bedauert ferner die Bewährungsstrafe, die gegen Dschoomart Karabajew, einen Sprachwissenschaftler und ehemaligen Sachverständigen an der Nationalen Akademie der Wissenschaften, wegen „Aufstachelung zu Unruhen“ verhängt wurde, weil er in seinen Beiträgen in den sozialen Medien Korruption in der Justiz angeprangert hatte; bringt seine Bewunderung für die unabhängigen Medien in Kirgisistan und die Zivilgesellschaft des Landes zum Ausdruck, die trotz Verfolgung und persönlicher Risiken nach wie vor eine der dynamischsten Zivilgesellschaften Zentralasiens ist;

40.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, kirgisische Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und Anwälte, LGBTIQ+-Aktivisten, Umweltaktivisten sowie unabhängige Medien und Blogger zu unterstützen; fordert sie ferner auf, in allen Gesprächen mit den staatlichen Stellen Kirgisistans ihre tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage zum Ausdruck zu bringen, die APS+-Vorteile des Landes neu zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen – einschließlich, als letztem Mittel, Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte („Magnitski-Rechtsakt der EU“), falls Kirgisistan seinen Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen weiterhin nicht nachkommt;

41.

bedauert, dass in jüngster Zeit mehreren im Ausland lebenden Kritikern der Regierung Kirgisistans eine Auslieferung nach Kirgisistan droht, wo die Gefahr besteht, dass sie als Vergeltung für ihre Kritik aus politischen Gründen festgenommen, inhaftiert und gefoltert werden; prangert den Fall im Zusammenhang mit dem Exilaktivisten Tilekmat Kurenow an, der vor Kurzem von den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Kirgisistan ausgeliefert wurde, wo er zuvor wegen seines Aktivismus aus politischen Gründen inhaftiert, gefoltert und bedroht worden war;

42.

fordert die Regierung Kirgisistans nachdrücklich auf, das Gesetz über „ausländische Vertreter“ nach russischem Vorbild aufzuheben, da es die Zivilgesellschaft erheblich daran hindert, legitime Tätigkeiten im öffentlichen Interesse auszuüben, ihre Arbeit ohne ungebührliche Einmischung und Schikanen zu verrichten und gleichzeitig für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen, und da es mit den im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte eingegangenen internationalen Verpflichtungen Kirgisistans sowie den als Partner der EU gemachten Zusagen in der EPKA unvereinbar ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Programme und Initiativen der EU nicht durch die vorgeschlagenen Gesetze beeinträchtigt werden, durch die die Meinungsfreiheit und die Tätigkeit von nichtstaatlichen Organisationen eingeschränkt werden könnten;

43.

fordert Kirgisistan nachdrücklich auf, die Freiheit und den Pluralismus der Medien als Grundvoraussetzung der Demokratie zu achten und zu schützen sowie davon abzusehen, unabhängige Medien wie im Fall des Medienunternehmens „Kloop“ zwangsweise zu schließen oder wegen ihrer investigativen und kritischen Berichterstattung unbegründete Anschuldigungen gegen sie zu erheben; verurteilt das jüngste harte Vorgehen gegen Kloop aufs Schärfste und fordert die bedingungslose Freilassung der Journalisten, die weiterhin mit Kloop in Verbindung stehen, d. h. Aleksandr Aleksandrow und Dschoomart Duulatow, sowie die Einstellung der Strafverfolgungsmaßnahmen und der Drangsalierung ihrer Mitarbeiter; begrüßt, dass Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und die „Media Action Platform“ das harte Vorgehen verurteilt haben, das Teil eines umfassenderen Versuchs ist, den unabhängigen Journalismus im Land zu zerschlagen; fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, unabhängigen Medienschaffenden die Arbeit zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Journalisten und Reporter nicht wegen ihrer beruflichen Tätigkeiten, einschließlich Investigativjournalismus, verfolgt werden, und Reportern, die wegen ihrer Berichterstattung drangsaliert werden könnten, angemessenen Schutz zu bieten; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, den weiteren Betrieb des kirgisischen Senders Radio Free Europe/Radio Liberty sicherzustellen;

44.

fordert den EAD und die EU-Delegation in Kirgisistan auf, aktive öffentliche Diplomatie zu betreiben und gegen von staatlichen Stellen Kirgisistans verbreitete falsche Narrative vorzugehen, insbesondere wenn damit die Werte und die Politik der EU falsch dargestellt werden, um unabhängige Medien und die Zivilgesellschaft zu diskreditieren; fordert die Diplomaten der EU und der Mitgliedstaaten in Kirgisistan nachdrücklich auf, den politisch motivierten Gerichtsverfahren beizuwohnen und die zu Unrecht Verfolgten und ihre Familien zu unterstützen;

45.

verurteilt, dass die staatlichen Stellen Kirgisistans versuchen, den Sender Aprel TV zu schließen, indem sie ihm die Sendelizenz entziehen und seine Tätigkeiten in den sozialen Medien auf der Grundlage einer Untersuchung des kirgisischen Staatskomitees für nationale Sicherheit einstellen; bedauert das Urteil des Bezirksgerichts Bischkek vom 9. Juli 2025, mit dem die Auflösung des Senders und die Entfernung seiner Seiten in den sozialen Medien angeordnet wurde, wodurch der Sender faktisch geschlossen wurde; bedauert, dass vor dem Hintergrund der Schließung von Medienunternehmen aus unrechtmäßigen Gründen solche Schritte unternommen werden;

46.

ist besorgt über die erneute gesetzliche Kriminalisierung von Verleumdung und Beleidigung und fordert die Regierung Kirgisistans auf, diese Bestimmungen nicht dazu zu missbrauchen, Journalisten und die legitime politische Opposition ins Visier zu nehmen; fordert die staatlichen Stellen auf, diese Rechtsvorschriften im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission zu überprüfen; bringt ferner seine Besorgnis über den von der Präsidialverwaltung vorgeschlagenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs zum Ausdruck, insbesondere über die Änderungen an Artikel 18, in dem festgelegt ist, was unter einer Straftat zu verstehen ist, da eine bedenkliche Formulierung vorgesehen ist, die zu Rechtsmissbrauch führen könnte, indem die Haftung ausgeschlossen wird und illegale Handlungen von Beamten, Strafverfolgungsbehörden und Mitarbeitern des Staatskomitees für nationale Sicherheit (GKNB) rechtgefertigt werden;

47.

fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans nachdrücklich auf, das Gesetz über Falschinformationen und das Gesetz zum Verbot von LGBT-Propaganda aufzuheben, da sie den Kirgisistan aus dem Völkerrecht erwachsenden Verpflichtungen zuwiderlaufen und systematisch herangezogen wurden, um kritische Stimmen, darunter auch Journalisten und Akteure der Zivilgesellschaft, zum Schweigen zu bringen; stellt mit großem Bedauern fest, dass das kontroverse Gesetz über die Massenmedien angenommen wurde, das nach Ansicht von Medienexperten und Angehörigen der Zivilgesellschaft eine repressive Medienkontrolle schaffen könnte, und fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Gesetz über die Massenmedien vollständig mit internationalen Standards im Einklang steht und nicht zu Verletzungen der Medien- oder Meinungsfreiheit führt;

48.

fordert die Regierung Kirgisistans auf, Journalisten, Mitarbeitende nichtstaatlicher Organisationen und Aktivisten vor Einschüchterung und Drangsalierung zu schützen – auch jene, die im Gefängnis Morddrohungen und anderen Formen der Bedrohung ihrer Sicherheit ausgesetzt sind –, und fordert die EU-Delegation auf, diese Bedrohungen sorgfältig zu beobachten und regelmäßig über die Situation gefährdeter Personen Bericht zu erstatten; bedauert die staatlichen Razzien, die Sperrung von Nachrichtenseiten und die strafrechtliche Verfolgung von Journalisten und Bloggern; missbilligt die gerichtlich angeordnete Schließung der Organisation hinter der investigativen Plattform „Kloop“ wegen ihrer mutmaßlich negativen Berichterstattung; bedauert, dass Präsident Dschaparow die Schließung des kirgisischen Dienstes von Radio Free Europe fordert und dem kirgisischen Dienst vorwirft, Fehlinformationen verbreitet zu haben;

49.

fordert die Regierung Kirgisistans nachdrücklich auf, den Besitz von „extremistischem“ Material nicht unter Strafe zu stellen, da Menschenrechtswächter warnend darauf hingewiesen haben, dass dies angesichts des möglichen Missbrauchs des Gesetzes die Redefreiheit in Kirgisistan weiter beeinträchtigen könnte, und klare rechtliche Schutzmechanismen aufrechtzuerhalten, um den Missbrauch von Gesetzen zu verhindern, mit denen die öffentliche Anstiftung zu extremistischen Aktivitäten unter Strafe gestellt wird; fordert den Obersten Rat Kirgisistans nachdrücklich auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren, und weist darauf hin, dass die Bekämpfung von Falschinformationen nicht zu einem schärferen Vorgehen gegen unabhängige Medien, die Opposition und andere Regierungskritiker führen darf;

50.

fordert die Regierung Kirgisistans nachdrücklich auf, im Einklang mit internationalen Standards die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, Verfahren zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Justiz einzuführen, die öffentliche Aufsicht zu verbessern, die Transparenz innerhalb der Justiz zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Justiz mit der Zivilgesellschaft sowie mit anderen Regierungsstellen zu vertiefen; fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, sich stärker darum zu bemühen, einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz, das Recht auf ein faires Verfahren und die Wahrung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Verfahren sicherzustellen;

51.

ist besorgt darüber, dass laut der Bürgerbeauftragten Kirgisistans, Dschamilja Dschamanbajewa, zahlreiche Personen in Untersuchungshaft genommen wurden, und schließt sich der Forderung der Bürgerbeauftragten an die Strafverfolgungs- und Justizorgane Kirgisistans an, internationale Standards wie die Rahmenbestimmungen der Vereinten Nationen für nicht freiheitsentziehende Maßnahmen einzuhalten;

52.

nimmt die in den letzten Jahren durchgeführten Reformen des Strafvollzugssystems zur Kenntnis, die hauptsächlich die Weiterentwicklung des Bewährungssystems, die Digitalisierung verschiedener Verfahren und die Einführung alternativer Präventivmaßnahmen umfassen; bedauert jedoch, dass Gefangene misshandelt wurden, und fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Gefangene keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung und keinen unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt sind, angemessen medizinisch versorgt werden und unter sicheren sowie geschützten Bedingungen untergebracht sind;

53.

betont, dass neue Rechtsvorschriften im Bereich Verwaltungsrecht und Justiz ausgearbeitet werden müssen, darunter auch eine Reform der öffentlichen Verwaltung und alternative Streitbeilegungsverfahren, und dass die beruflichen Kapazitäten der Vertreter der öffentlichen Verwaltung und der Justiz gestärkt werden müssen, was teilweise durch die Einführung von E-Governance-Systemen erreicht werden könnte;

54.

fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans auf, die Unabhängigkeit des Rechtsberufs zu wahren und sicherzustellen, dass Rechtsanwälte nicht unter Druck gesetzt oder schikaniert werden, nur weil sie ihre beruflichen Pflichten erfüllen, etwa indem sie ihre Mandanten in politisch sensiblen Fällen verteidigen;

55.

würdigt die Teilnahme Kirgisistans am Programm zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Zentralasien (Central Asia Rule of Law Programme), mit dem die nationalen Bemühungen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche unterstützt und unter anderem die Angehörigen der Rechtsberufe für Menschenrechtsstandards sensibilisiert wurden;

56.

nimmt zur Kenntnis, dass Präsident Dschaparow das umstrittene Gesetz über das Eigentum an Grund und Boden nach öffentlichen Protesten an das Parlament Kirgisistans zurückverwiesen hat;

°

° °

57.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Kirgisischen Republik zu übermitteln.


(1)   ABl. L, 2024/2141, 13.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2024/2141/oj.

(2)   ABl. C, C/2024/5718, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5718/oj

(3)   ABl. C, C/2025/1969, 11.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1969/oj.

(4)  Angenommene Texte, P10_TA(2025)0170.

(5)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zu Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung (ABl. C, C/2024/4011, 17.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4011/oj ).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1491/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)