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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1482

9.4.2026

P10_TA(2025)0196

Eine neue Zukunftsstrategie für die Allianz der Initiative „Europäische Hochschulen“

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2025 zu einer neuen Zukunftsstrategie für die Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“ (2025/2036(INI))

(C/2026/1482)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 13 und 14 über die Freiheit von Kunst und Wissenschaft und das Recht auf Bildung,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (1),

unter Hinweis auf die für seinen Ausschuss für Kultur und Bildung ausgearbeitete Studie vom 11. September 2023 mit dem Titel „EU-Finanzierungsprogramme 2021-2027 in den Bereichen Kultur, Medien, Bildung, Jugend und Sport: erste Lektionen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven: Erasmus+“,

unter Hinweis auf die für seinen Ausschuss für Kultur und Bildung ausgearbeitete Studie vom 20. Juli 2023 mit dem Titel „Early implementation of four 2021-2027 EU programmes: Erasmus+, Creative Europe, European Solidarity Corps and Citizens, Equality, Rights and Values (Strand 3)“ (Frühzeitige Umsetzung von vier EU-Programmen 2021-2027: Erasmus+, Kreatives Europa, Europäisches Solidaritätskorps und „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Aktionsbereich 3)),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Mai 2021 zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für einen neuen Bezugsrahmen für die europäische Hochschulbildung,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14./15. Dezember 2017,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Juni 2018 zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“,

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 18. November 2019 zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums im Hinblick auf die Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (2),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 29. November 2021 zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 (3),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 13. Mai 2024 mit dem Titel „ ‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“  (4),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 28. Februar 2025 für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027 (COM(2025)0062),

unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2021/2122 des Rates vom 26. November 2021 zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Januar 2022 über eine europäische Hochschulstrategie (COM(2022)0016),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. April 2024 über bewährte Verfahren im Rahmen von Projekten der Initiative „Europäische Hochschulallianzen“ (Pilot II),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Ergebnisse und das Transformationspotenzial der Initiative „Europäische Hochschulen“  (6),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 mit dem Titel „Ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss“ (COM(2024)0144),

unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 27. März 2024 (SWD(2024)0074), die der Mitteilung der Kommission COM(2024)0144, dem Vorschlag der Kommission vom 27. März 2024 für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung (COM(2024)0147) und dem Vorschlag der Kommission vom 27. März 2024 für eine Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung (COM(2024)0145) beigefügt ist,

unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 19. Dezember 2024 mit dem Titel „Report on the final outcomes of the Erasmus+ policy experimentation projects: European degree (label) and institutionalised EU cooperation instruments“ (Bericht über die Endergebnisse der Erasmus+-Projekte zu experimentellen strategischen Maßnahmen: gemeinsames Gütesiegel „Europäischer Hochschulabschluss“ und Instrumente der institutionalisierten Kooperation) (SWD(2024)0291),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2025 mit dem Titel „Die Union der Kompetenzen“ (COM(2025)0090),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2025 mit dem Titel „Ein Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern: Kompetenzen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (COM(2025)0089),

unter Hinweis auf die Halbzeitüberprüfung des Europäischen Bildungsraums von 2023,

unter Hinweis auf das Ministerkommuniqué von Rom, das am 19. November 2020 auf der Ministertagung des Europäischen Hochschulraums angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Grundsätze, Leitlinien und Indikatoren der sozialen Dimension der Hochschulbildung vom 9. Januar 2024, die von der Arbeitsgruppe zur sozialen Dimension 2021-2024 der Bologna-Follow-up-Gruppe veröffentlicht wurden,

unter Hinweis auf den unabhängigen hochrangigen Bericht von Enrico Letta über die Zukunft des Binnenmarkts mit dem Titel „Much more than a market – Speed, Security, Solidarity: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU citizens“ (Weit mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität – Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU), der im April 2024 veröffentlicht wurde,

unter Hinweis auf den im September 2024 veröffentlichten Bericht von Mario Draghi über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit,

unter Hinweis auf den im Oktober 2024 veröffentlichten Bericht über Forschung und Innovation mit dem Titel „Align, act, accelerate – Research, technology and innovation to boost European competitiveness“ (Ausrichten, handeln, beschleunigen – Forschung, Technologie und Innovation zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit) einer Gruppe unabhängiger Sachverständiger unter dem Vorsitz von Manuel Heitor,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2022 zu der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen im Rahmen des Programms Erasmus+ im Zeitraum 2014–2020 (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2020 zu wirksamen Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2022 zur Errichtung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 – Microcredentials, individuelle Lernkonten und Lernen für eine nachhaltige Umwelt (9),

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A10-0135/2025),

A.

in der Erwägung, dass hochwertige Bildung und Ausbildung sowie akademische Zusammenarbeit Grundvoraussetzungen für die Verwirklichung der strategischen Autonomie der Europäischen Union, die Förderung der Werte der EU (10), die Bekämpfung des Fachkräftemangels durch die Anwerbung und Bindung von Talenten sowie für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit mithilfe weltweit führender Hochschulen auf der Grundlage der Entwicklung von Humankapital, Resilienz und Wohlergehen sind;

B.

in der Erwägung, dass die Bedeutung der akademischen Welt und der Hochschulen für eine wettbewerbsfähige, widerstandsfähige und autonome Europäische Union im Bericht von Mario Draghi über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, im Bericht von Enrico Letta über die Zukunft des Binnenmarkts und im Bericht von Manuel Heitor über die Zwischenbewertung von Horizont Europa hervorgehoben wird;

C.

in der Erwägung, dass die Fähigkeit der EU, ihre Souveränität zu wahren, ihre Werte zu fördern und globalen Einfluss geltend zu machen, durch die Fragmentierung der Hochschulbildung und Forschung in der EU untergraben wird; in der Erwägung, dass die strategische Position der EU durch eine bessere Integration gestärkt werden könnte;

D.

in der Erwägung, dass im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit betont wird, welch große Bedeutung einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung und lebenslangem Lernen dabei zukommt, den Fach- und Arbeitskräftemangel zu beseitigen;

E.

in der Erwägung, dass Erasmus+ ein Leitprogramm der EU ist, mit dem allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus unterstützt und Mobilität und akademische Kooperation gefördert werden; in der Erwägung, dass eine stärkere Interaktion zwischen Erasmus+ und anderen bestehenden EU-Programmen wie Horizont Europa diesen Zielen zugutekommen und gleichzeitig einen umfassenderen Ansatz für die Hochschulbildung fördern würde;

F.

in der Erwägung, dass die europäischen Hochschulallianzen einem mehrdimensionalen Zweck dienen, angefangen bei der Erstellung gemeinsamer Lehrpläne, der Erzielung von Fortschritten bei der Schaffung interuniversitärer Campus mit einer starken europäischen Dimension, die die Mobilität von Studierenden, lebenslang Lernenden und Forschenden sowie von akademischem und nicht-akademischem Personal fördert, bis hin zur Anregung eines noch transformativeren Wandels der Hochschullandschaften in den Mitgliedstaaten und den teilnehmenden Ländern, um einen tatsächlich wettbewerbsfähigen Europäischen Bildungsraum zu verwirklichen;

G.

in der Erwägung, dass die akademische Freiheit gemäß Artikel 13 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Empfehlung der UNESCO vom 11. November 1997 über den Status von Hochschullehrern ein zentraler Grundsatz der Aufgaben und Tätigkeiten der Hochschulen ist; in der Erwägung, dass diese Freiheit von entscheidender Bedeutung für das Wohlergehen demokratischer Gesellschaften ist und daher weiter geschützt und gefördert werden muss;

H.

in der Erwägung, dass die europäischen Hochschulallianzen durch die nahtlose Mobilität, die sie Studierenden, Forschenden sowie akademischem und nicht-akademischem Personal innerhalb und außerhalb der EU bieten, eine wichtige Rolle bei der Verbesserung von Forschung, Innovation und Bildung im Binnenmarkt spielen und daher von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der im Letta-Bericht beschriebenen „fünften Freiheit“ sind;

I.

in der Erwägung, dass Hochschuleinrichtungen in Europa mit Herausforderungen im Zusammenhang mit der transnationalen Zusammenarbeit konfrontiert sind, und zwar insbesondere in Bezug auf Finanzierung, wesentliche Unterschiede in nationalen und regionalen Rechtsvorschriften, Rechtsstatus, Governance-Strukturen und vertragliche Hürden für den Wissensaustausch;

J.

in der Erwägung, dass die Initiative „Europäische Hochschulen“ erfolgreich ist und die Erwartungen in Bezug auf Teilnahme und Engagement bei Weitem übertrifft; in der Erwägung, dass das in den Schlussfolgerungen des Rates von 2017 festgelegte Ziel der Gründung von 20 Allianzen übertroffen wurde, da es inzwischen 65 Allianzen gibt, die mehr als 570 Hochschulen mit mehr als 2 200 externen Partnern umfassen, ohne dass zusätzliche Haushaltsmittel für diesen Zweck bereitgestellt wurden und ohne dass sichergestellt wurde, dass die Finanzierung der Projekte fortgesetzt wird;

K.

in der Erwägung, dass diese derzeitigen Allianzen im Rahmen von fünf wettbewerblichen offenen Ausschreibungen ausgewählt wurden, deren Schwerpunkt auf Qualität, Exzellenz, akademischem Wert, Inklusivität und ausgewogener geografischer Abdeckung lag;

L.

in der Erwägung, dass die Initiative „Europäische Hochschulen“ ein Schlüsselinstrument für den Aufbau eines integrierten, wettbewerbsfähigen und inklusiven europäischen Bildungsraums ist, der auf die globalen Herausforderungen reagieren und die Identität, die Kultur und die Werte Europas stärken kann;

M.

in der Erwägung, dass die Allianzen ihr Transformationspotenzial zur Modernisierung der Hochschulsysteme der Mitgliedstaaten unter Beweis gestellt haben, da sie eine führende Rolle bei der Ausbildung einer neuen Generation mobiler europäischer Studierender spielen, und gleichzeitig zur Spitzenforschung beitragen; in der Erwägung, dass Hochschulen mehrerer Allianzen die wichtigsten Verfechter von und treibenden Kräfte bei Änderungen der Gesetzgebung in ihren eigenen Ländern sind;

N.

in der Erwägung, dass derzeit 23 Mitgliedstaaten Allianzen aus ihren eigenen nationalen Haushaltsmitteln kofinanzieren;

Aktueller Stand, Herausforderungen und Hindernisse

1.

nimmt zur Kenntnis, dass Hochschuleinrichtungen die Initiative „Europäische Hochschulen“ sehr begrüßen und sich dafür engagieren, und würdigt die Rolle der Initiative, wenn es gilt, die Bemühungen um die Beseitigung von Hindernissen für die regionale, grenzüberschreitende und internationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich wie etwa fragmentierte Finanzierung, Unterschiede bei den Akkreditierungssystemen und rechtliche Hürden zu erleichtern;

2.

betont, dass Mobilitätsprojekte, die Erstellung gemeinsamer Lehrpläne und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen in Europa wesentlich sind, um den Anforderungen in strategischen Bereichen gerecht zu werden, das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa und das Bekenntnis zu den Werten der EU zu stärken und zugleich die Vielfalt und den Reichtum der Europäischen Union zu wahren;

3.

stellt fest, dass die Allianzen ein wirksames Instrument für die Umsetzung und die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses sind; hebt die Hebelwirkung hervor, die diese Allianzen auf Veränderungsprozesse in der Hochschullandschaft haben, indem sie innovative Ansätze sowie neue Methoden für die Zusammenarbeit, die Schaffung von Möglichkeiten und die Verbesserung der Zugänglichkeit für Studierende vorantreiben und fördern;

4.

hebt die Vielfalt der Allianzen in Bezug auf Politikgestaltung und abgedeckte Themen sowie die Größe und den Standort der teilnehmenden Hochschulen hervor; nimmt die erfolgreiche Beteiligung vieler Hochschulen aus mittelgroßen Städten, ländlichen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage zur Kenntnis, was zeigt, dass die Initiative leicht zugänglich und inklusiv ist; betont, dass ein pauschaler Ansatz für die Allianzen nicht angemessen ist; stellt fest, dass die europaweite geografische Vertretung von Hochschulen innerhalb der Allianzen von entscheidender Bedeutung ist, um die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu verhindern und internationale Talente anzuwerben, wodurch ein unschätzbarer Beitrag zur europäischen Einheit und Integration geleistet wird;

5.

begrüßt die Einbindung von Studierenden in die Verwaltungsstrukturen der Allianzen, die es jungen Menschen ermöglicht, tatsächlich einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Allianzen zu nehmen, da die Beteiligung junger Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen dazu beiträgt, die Allianzen zukunftsorientierter zu gestalten, und gleichzeitig praktische Herausforderungen angeht, mit denen Studierende konfrontiert sind; erachtet es als wichtig, das Engagement der Studierenden mit den studentischen Organisationen in Einklang zu bringen, um Transparenz, Fairness und Inklusivität bei der Einbeziehung der Interessenträger sicherzustellen;

6.

hebt hervor, dass Allianzen über das Potenzial und das Fachwissen verfügen, um Hochschulen bei der Bewältigung sozioökonomischer Herausforderungen zu unterstützen; erachtet es als wichtig, die gesellschaftlichen Auswirkungen als bereichsübergreifendes Element in die Tätigkeiten der Allianzen einzubeziehen; fordert klare Strategien, um die Barrierefreiheit und die Einbeziehung von Menschen mit geringeren Chancen (11) in alle Aktivitäten der Allianzen sicherzustellen und zu überwachen, indem insbesondere Mobilitätshindernisse abgebaut und alle Formen von Diskriminierung im Einklang mit der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verhindert werden;

7.

begrüßt Pilotprojekte, die auf die Schaffung eines europäischen Hochschulabschlusses bzw. eines europäischen Rechtsstatus ausgerichtet sind; betont jedoch, dass Allianzen nicht das einzige Instrument für Innovation in der Hochschulbildung sein sollten; stellt fest, dass Allianzen die Freiheit haben sollten, sich zu spezialisieren und bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten flexibel zu sein;

8.

begrüßt die Ergebnisse der sechs im Rahmen von Erasmus+ durchgeführten experimentellen strategischen Projekte zum europäischen Hochschulabschluss und zum Gütesiegel für einen gemeinsamen europäischen Hochschulabschluss, die von 21 Allianzen durchgeführt wurden (12); nimmt den eindeutigen Mehrwert eines gemeinsamen Rahmens für europäische Hochschulabschlüsse auf der Grundlage europäischer Kriterien als Schritt hin zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und -diplomen auf EU-Ebene zur Kenntnis; stellt fest, dass eine solche EU-weite Anerkennung die Mobilität und die Qualität der Bildung verbessern, den Rahmen für die Zusammenarbeit stärken, ein breiteres Engagement in transnationalen akademischen Programmen fördern und die globale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulbildung erhöhen würde;

9.

weist darauf hin, dass das Gütesiegel für einen gemeinsamen europäischen Hochschulabschluss für alle anderen gemeinsamen Hochschulprogramme zugänglich sein und die einzelstaatlichen Qualifikationsrahmen ergänzen sollte, die erforderlichenfalls angepasst werden sollten, ohne dass dabei ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht;

10.

ist der festen Überzeugung, dass die Allianzen das Potenzial haben, den Europäischen Hochschulraum zu stärken und so den Weg für eine einheitliche Akkreditierung auf EU-Ebene zu ebnen; ist der Ansicht, dass dies einen notwendigen Schritt für die Verwirklichung der Autonomie Europas darstellt, da zahlreiche europäische Hochschuleinrichtungen – z. B. jene, die MBA-Abschlüsse verleihen – nach wie vor auf amerikanische Akkreditierungsagenturen angewiesen sind;

11.

begrüßt, dass die Zahl der Mobilitätsprojekte, an denen Studierende, lebenslang Lernende und Forschende sowie akademisches und nicht-akademisches Personal von Hochschulen, die an Allianzen teilnehmen, beteiligt sind, im Vergleich zu anderen Mobilitätsprojekten im Rahmen von Erasmus+ erheblich gestiegen ist;

12.

stellt jedoch fest, dass das ursprüngliche Ziel einer nahtlosen Mobilität von 50 % der Studierenden in den teilnehmenden Allianzen noch nicht erreicht wurde und ohne angemessene Finanzierungsmechanismen weiterhin eine große Herausforderung darstellt; ist in diesem Zusammenhang besorgt über den potenziellen Wettbewerb zwischen den Mobilitätsprogrammen der Allianzen und der allgemeinen Erasmus+-Mobilität der Hochschulen, für die dieselben begrenzten Finanzierungsbestimmungen gelten, da die Mobilitätsziele für Allianzen höher sind als für die allgemeine Erasmus+-Mobilität; fordert die Kommission daher auf, diese Anforderungen zu bewerten;

13.

ist zutiefst besorgt über die derzeitige Bedrohung der akademischen Freiheit in mehreren Teilen der Welt, auch in einigen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, deren Hochschulen an Erasmus+-Programmen teilnehmen;

14.

hebt hervor, dass Allianzen erforderlich sind, um die Werte der EU, die demokratische Widerstandsfähigkeit und die institutionelle Autonomie zu wahren und zugleich das bürgerschaftliche Engagement zu fördern; hebt ihre Rolle als multilaterale und multikulturelle Lernräume hervor;

15.

begrüßt wertebasierte Initiativen wie die solidarische Zusammenarbeit mit der Ukraine, die weltweite Reichweite von Allianzen sowie die Rolle der Allianzen bei den Beitrittsvorbereitungen von Bewerberländern der östlichen Nachbarschaft und des westlichen Balkans;

16.

begrüßt die Initiative „Union der Kompetenzen“, und zwar insbesondere den anstehenden Vorschlag für einen künftigen Investitionspfad und einen klaren rechtlichen Status von Allianzen, da sie es den Hochschulen erleichtern wird, europäische Projekte ins Leben zu rufen und zu leiten, Ressourcen zu bündeln, ihre Autonomie zu stärken, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Finanzmittel anzuziehen und ihre Verwaltungsstruktur zu erweitern, insbesondere im Falle von Hochschulen aus Drittstaaten, und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu institutionalisieren;

17.

hebt die Schlüsselrolle hervor, die Hochschulen, einschließlich Allianzen, dabei spielen, faktengestützte Wissenschaft zu schützen und zu fördern, Vertrauen in den demokratischen Diskurs aufzubauen, die Zusammenarbeit auf der Grundlage der Werte der EU zu fördern und sich selbst und den europäischen Hochschulsektor für Studierende, akademisches Personal und Forscher aus Drittstaaten attraktiver zu machen;

18.

begrüßt die Gründung von FOREU4ALL, einer praxisorientierten Gemeinschaft für europäische Hochschulallianzen; unterstreicht ihre Schlüsselrolle bei der Verbreitung von Innovationen an die breitere akademische Gemeinschaft durch die Allianzen, da Hochschulen und Hochschuleinrichtungen, die nicht Teil von Allianzen sind, nicht zurückgelassen werden sollten; bekräftigt, dass Strategien und Initiativen dem gesamten Hochschulsystem zugutekommen sollten;

19.

nimmt zur Kenntnis, dass anderen Netzen im Hochschulsektor eine wichtige Rolle dabei zukommt, ein breiteres Spektrum europäischer Hochschulen – unabhängig von ihrer Beteiligung an einer Allianz – zusammenzubringen; hebt hervor, dass diese Netze die Allianzen ergänzen und sie dabei unterstützen können, Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene in die Wege zu leiten;

20.

betont, dass die Aufgabe der Hochschulen alle vier Aspekte des Wissensquadrats umfasst: Bildung, Forschung, Innovation und Dienste für die Gesellschaft; betont, dass die Allianzen eng auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts abgestimmt werden müssen, um den Fachkräftemangel und die Herausforderungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit in Europa anzugehen;

21.

ist angesichts des bestehenden Rahmens insbesondere über den Mangel an Forschungs- und Innovationssäulen innerhalb der Allianzen besorgt, da dadurch das volle Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen im Rahmen von Allianzen untergraben wird;

Empfehlungen

22.

legt den Allianzen nahe, die Verbindung zwischen Bildung und Forschung zu vertiefen; hebt das erhebliche Potenzial der Allianzen hervor, grenzüberschreitende Spitzenforschungsnetze aufzubauen und Wissen auf EU-Ebene und darüber hinaus auszutauschen und zu verbreiten, das die Allianzen in für die EU strategischen Bereichen, insbesondere in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), entfalten können;

23.

betont, dass den strategischen Vorstellungen von künftigen Hochschulallianzen im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen Rechnung getragen werden muss, damit sich ihr Potenzial bestmöglich entfaltet und ihre positiven Auswirkungen verstärkt werden; fordert die Kommission auf, jede Allianz zu bewerten, um Unterstützung und maßgeschneiderte Lösungen für ihre künftige Entwicklung bereitzustellen;

24.

legt der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Allianzen nahe, von einer „projektbasierten Logik“ zu einer langfristigen, transformativen Zusammenarbeit überzugehen, indem sie einen Finanzierungsansatz einführen, durch den dieser Übergang ermöglicht wird; betont, wie wichtig es ist, dass Allianzen sich erweitern können; betont, dass eher qualitative als quantitative Ziele festgelegt werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf die transformativen Auswirkungen auf den Europäischen Bildungsraum gelegt werden muss;

25.

betont, dass eine koordinierte, nachhaltige und vorhersehbare Finanzierung der derzeitigen Allianzen erforderlich ist; fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, künftige Ausschreibungen für die Fortführung erfolgreicher Allianzen vorzubehalten, um es ihnen so zu ermöglichen, ihre Integration zu vertiefen und auf ihren bisherigen Leistungen aufzubauen; fordert die Kommission auf, das Bewerbungs- und Meldeverfahren so einfach wie möglich zu halten; spricht sich für einen beschleunigten Erneuerungsprozess für erfolgreiche Allianzen aus, um eine kontinuierliche Finanzierung ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand sicherzustellen;

26.

stellt unter Berücksichtigung des bestehenden Rahmens fest, dass die Initiative „Europäische Hochschulen“ weiterhin Teil des Programms Erasmus+ sein muss; fordert die Kommission gleichzeitig auf, die Umsetzung einer maßgeschneiderten Lösung für die Finanzierung der europäischen Hochschulallianzen im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2027 mit der Möglichkeit zu prüfen, ein gesondertes Programm zu schaffen, das es Allianzen ermöglicht, strategisch zu planen, sich an langfristigen Initiativen zu beteiligen und eine dauerhafte Zusammenarbeit aufzubauen;

27.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zur Kofinanzierung von Allianzen aus ihren nationalen Haushalten zu verpflichten, und fordert die Kommission auf, eine umfassende Investitionsstrategie für die Allianzen vorzulegen, die es ihnen ermöglicht, ihren vierfachen Auftrag zu erfüllen; stellt fest, dass diese Strategie Synergieeffekte mit EU-Programmen wie Horizont Europa, dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, dem Europäischen Sozialfonds Plus und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung umfassen sollte, damit die Ressourcen optimiert, Überschneidungen verhindert, die Interaktion und die Zusammenarbeit gestärkt und der Wettbewerbscharakter der Programme erhalten werden;

28.

betont, dass die Unterstützung von Allianzen nicht allein aus dem EU-Haushalt, sondern auch aus koordinierten Beiträgen aus nationalen, regionalen, lokalen und privaten Quellen finanziert werden sollte, um einen echten und nachhaltigen Erfolg zu erzielen, der Qualität, Exzellenz und Inklusion umfasst, sofern die Autonomie der Hochschuleinrichtungen sichergestellt und ihre akademische Freiheit bewahrt wird;

29.

betont, dass eine stärkere Integration der Allianzen mit dem Privatsektor für beide Seiten von Vorteil sein kann; spricht sich für Partnerschaften und eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen aus, um integrierte Systeme zu schaffen, die Innovationen und eine hochwertige technische und berufliche Ausbildung fördern und den Übergang der Studierenden in den Arbeitsmarkt sowie die Umschulung und Weiterbildung von Menschen außerhalb der Hochschulbildung erleichtern;

30.

hebt hervor, dass die Internationalisierung von Allianzen unter anderem im Einklang mit der Global-Gateway-Strategie und Fachkräftepartnerschaften gestärkt werden muss; stellt fest, dass Allianzen eine geeignete Ausgangsbasis für den Aufbau von Partnerschaften mit Drittstaaten – insbesondere mit Bewerberländern – sind und die internationale Dimension von Erasmus+ verstärken können, zum Beispiel durch Instrumente wie Erasmus Mundus; fordert die Kommission und die Allianzen auf, dafür zu sorgen, dass alle beteiligten Partner die Werte der EU, den Grundsatz der akademischen Freiheit und die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung einhalten;

31.

stellt fest, dass im Rahmen von Allianzen innovative Lehr- und Lernmethoden wie Europäische Lernabschnitte, Microcredentials, gemischte Lernmobilität sowie die automatische Anerkennung von Qualifikationen erprobt werden; betont, dass Investitionen in eine sichere digitale Infrastruktur getätigt und bestehende Initiativen wie der europäische Studierendenausweis gestärkt werden müssen;

32.

hebt hervor, dass die Interoperabilität von Computersystemen konsolidiert werden muss und europäische und nationale Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden müssen, um echte virtuelle europäische Intercampus zu schaffen; spricht sich für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Allianzen aus, um eine sichere und interoperable Identifizierung von Studierenden, die Registrierung von Kursen, den Austausch akademischer Aufzeichnungen sowie Investitionen in die Integration neuer Bildungstechnologien zu ermöglichen;

33.

betont, dass der Einsatz von Microcredentials auf der Grundlage bewährter Verfahren ausgeweitet werden muss, um die Allianzen in ein breiteres Lernumfeld zu integrieren und ihre Arbeit mit anderen Einrichtungen des nichtformalen Lernens zu verbinden; stellt fest, dass die durch Microcredentials anerkannte Aus- und Weiterbildung die flexible Überarbeitung, Erweiterung und Modernisierung von Hochschulabschlüssen erleichtern kann;

34.

fordert die Kommission auf, im Einklang mit Themen im Zusammenhang mit der strategischen Autonomie und der Wettbewerbsfähigkeit Europas wie Resilienz, Energie, Klimawandel, digitaler Wandel, digitale Kompetenzen und Verteidigung die Aufnahme von Kriterien in mögliche künftige Ausschreibungen zu erwägen und dabei die Kernziele der Einhaltung der Werte der EU sowie von Exzellenz in der Bildung und Innovation zu berücksichtigen;

35.

betont, dass Allianzen über die geeigneten Strukturen und Kapazitäten verfügen müssen, um den Transfer von der Wissenschaft an die Wirtschaft zu unterstützen und zur Verwirklichung der Ambitionen der EU in Bezug auf ihre strategische Autonomie beizutragen; fordert die Kommission auf, Barrieren, die die wirksame gemeinsame Nutzung und Bündelung gemeinsamer Ressourcen behindern, abzubauen, und zwar durch Maßnahmen wie Erleichterung der gemeinsamen Einstellung von akademischem Personal und Forschern sowie die Entwicklung und Nutzung gemeinsamer Einrichtungen;

36.

hebt hervor, dass wirksame und zugängliche Sensibilisierungs- und Informationskampagnen über die europäischen Hochschulallianzen erforderlich sind, um ein stärkeres Engagement – insbesondere auf lokaler Ebene und bei Studierenden – zu fördern, da die Initiative derzeit kaum bekannt ist;

37.

fordert die ungarische Regierung auf, das Rechtsstaatsprinzip einzuhalten und die Werte der EU zu achten sowie die notwendigen Reformen durchzuführen, damit alle ungarischen Studierenden, Lehrkräfte und Forscher von öffentlich finanzierten Hochschulen die Möglichkeit haben, das Programm Erasmus+, einschließlich der Allianzen im Rahmen der Initiative „Europäische Hochschulen“, vollumfänglich zu nutzen;

°

° °

38.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)   ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj.

(2)   ABl. C 389 vom 18.11.2019, S. 1.

(3)   ABl. C 504 vom 14.12.2021, S. 9.

(4)   ABl. C, C/2024/3364, 14.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3364/oj.

(5)   ABl. L 431 vom 2.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2021/2122/oj.

(6)   Europäische Kommission: Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur et al., Report on the outcomes and transformational potential of the European Universities initiative (Bericht über die Ergebnisse und das Transformationspotenzial der Initiative „Europäische Hochschulen“), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2025, https://data.europa.eu/doi/10.2766/32313.

(7)   ABl. C 32 vom 27.1.2023, S. 58.

(8)   ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 2.

(9)   ABl. C 479 vom 16.12.2022, S. 65.

(10)  Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

(11)  Gemäß der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021.

(12)  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2024)0291.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1482/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)