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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/1473 |
9.4.2026 |
P10_TA(2025)0186
Bedeutung der Kohäsionspolitik bei der Unterstützung des gerechten Übergangs
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2025 zu der Bedeutung der Kohäsionspolitik bei der Unterstützung des gerechten Übergangs (2024/2121(INI))
(C/2026/1473)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union, |
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unter Hinweis auf die Artikel 4, 9, 151, 153, 162, 174 bis 178 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (1), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 (2), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (3), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 (4), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (5), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen) (6), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (7), mit der die EU rechtlich verpflichtet wird, bis 2050 klimaneutral zu werden, wobei als Zwischenziel eine Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber den Werten von 1990 festgelegt wurde, |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (8), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Kohäsionspolitik und regionale Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel (9), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zur Umkehrung demografischer Trends in den Regionen der EU mithilfe von Instrumenten der Kohäsionspolitik (10), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2022 zu den Inseln der Europäischen Union und Kohäsionspolitik: aktuelle Situation und zukünftige Herausforderungen (11), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zum achten Kohäsionsbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU (12), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2023 zur Schaffung von Arbeitsplätzen – gerechter Übergang und nachhaltiges Investieren (13), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2023 zur Talenterschließung in den Regionen Europas (14), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2023 zur Umgestaltung des künftigen Rahmens der EU-Strukturfonds zur Unterstützung der besonders von den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Übergang in der Automobilindustrie sowie dem ökologischen und dem digitalen Wandel betroffenen Regionen (15), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2024 zu der Umsetzung und den Ergebnissen der Kohäsionspolitik 2014-2020 in den Mitgliedstaaten (16), |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossen wurde, |
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unter Hinweis auf die auf dem informellen Treffen der Ministerinnen und Minister für Raumordnung, Raumentwicklung und/oder territorialen Zusammenhalt am 1. Dezember 2020 angenommene „Territoriale Agenda 2030 – Eine Zukunft für alle Orte“, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ (COM(2021)0102), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 2021 mit dem Titel „Fit für 55: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030“ (COM(2021)0550), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom Februar 2024 mit dem Titel „Forging a sustainable future together – Cohesion for a competitive and inclusive Europe: report of the High-Level Group on the Future of Cohesion Policy“ (Gemeinsam eine nachhaltige Zukunft gestalten – Zusammenhalt für ein wettbewerbsfähiges und inklusives Europa: Bericht der Hochrangigen Expertengruppe zur Zukunft der Kohäsionspolitik), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 zum neunten Kohäsionsbericht (COM(2024)0149), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2025 mit dem Titel „Die Union der Kompetenzen“ (COM(2025)0090), |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 8. Oktober 2024 mit dem Titel „Ein gerechter Übergang für alle Regionen der EU“ (17), |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 21. November 2024 mit dem Titel „Eine neue Kohäsionspolitik nach 2027, bei der niemand zurückgelassen wird“ (18), |
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unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – Speed, security, solidarity: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Viel mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU), |
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unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit), |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A10-0137/2025), |
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A. |
in der Erwägung, dass das ambitionierte Ziel, bis spätestens 2050 eine CO2-neutrale Wirtschaft zu erreichen, einen wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzen bringen kann, zu dem etwa die Schaffung neuer Wirtschaftszweige und neuer Beschäftigungsmöglichkeiten sowie eine bessere Lebensqualität gehören; in der Erwägung, dass dieser Übergang aber auch bestehende Unterschiede zwischen Regionen verschärfen kann – was insbesondere schwächere Bevölkerungsgruppen treffen kann, deren Möglichkeiten, den Übergang für sich zu nutzen, aufgrund sozioökonomischer Faktoren eingeschränkt sind – und insbesondere in Regionen, die in hohem Maße von CO2-intensiven Industriezweigen abhängig sind – wie etwa den Kohleregionen –, neue Anfälligkeiten schaffen kann; |
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B. |
in der Erwägung, dass die einzelnen Regionen der EU große Unterschiede mit Blick auf ihre sozioökonomischen Merkmale aufweisen, da sich ihr Entwicklungsstand, ihre Infrastruktur, ihre demografischen Trends und ihre Arbeitsmarktbedingungen voneinander unterscheiden, und es auf der Hand liegt, dass es keine Pauschallösung gibt, die ihren unterschiedlichen Bedürfnissen angemessen gerecht werden kann; in der Erwägung, dass weniger entwickelte Regionen tendenziell mehr unter dem Übergang leiden als stärker entwickelte Regionen; |
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C. |
in der Erwägung, dass insbesondere im ländlichen Raum und in abgelegenen Gebieten der digitale Wandel nach wie vor mit unterschiedlicher Geschwindigkeit verläuft und weiterhin ein Ungleichgewicht bei der Konnektivität in ganz Europa besteht; in der Erwägung, dass es vielen betroffenen Regionen an grundlegenden Infrastrukturen und wesentlichen Dienstleistungen mangelt, was es ihnen erschwert, produktive Investitionen zu mobilisieren, die eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung nach sich ziehen; in der Erwägung, dass es zusätzlicher Investitionen bedarf, um den Übergang zu einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität zu beschleunigen und um die Infrastruktursysteme zu modernisieren und zu diversifizieren, damit die Barrierefreiheit gestärkt, Innovation gefördert und der Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft vorangebracht wird; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik eine strategische Rolle bei der Schließung dieser Lücken spielen sollte, indem sie den territorialen Zusammenhalt fördert und dafür sorgt, dass bei dem Übergang keine Region zurückgelassen wird; |
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D. |
in der Erwägung, dass sich viele der ärmsten und am stärksten gefährdeten Regionen im Osten der EU befinden; in der Erwägung, dass sich der Krieg in der Ukraine zusätzlich negativ auf diese Regionen auswirkt; |
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E. |
in der Erwägung, dass die Abgeschiedenheit von Inseln und ihre Isolation vom Festland einen dauerhaften strukturellen Nachteil darstellt, der zahlreiche Aspekte des wirtschaftlichen und sozialen Lebens beeinflusst, unter anderem den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung, zu Mobilität und zu öffentlichen Dienstleistungen; in der Erwägung, dass Inseln klein sind, was die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung und Umschulung erheblich schmälert, wodurch sich die Arbeitskräfte nur eingeschränkt an strukturelle Veränderungen oder sektorale Verschiebungen anpassen können, wie sie sich beispielsweise aus dem ökologischen und dem digitalen Wandel ergeben; in der Erwägung, dass dieser Mangel an Alternativen die Arbeitskräfte häufig dazu zwingt, ihre Heimatregionen zu verlassen, um anderswo Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten, was wiederum ihre „Berechtigung zum Verbleib“ aushöhlt und zu Entvölkerung und der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Inselgebieten beiträgt; |
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F. |
in der Erwägung, dass der EU-Fonds für einen gerechten Übergang ein wichtiges Instrument ist und auch künftig sein sollte, wenn dafür gesorgt werden soll, dass Menschen, die in vom Übergang zur Klimaneutralität betroffenen Gebieten leben, nicht zurückgelassen werden, und wenn es gilt, einen Beitrag zu dem Ziel zu leisten, dass Regionen und Menschen in die Lage versetzt werden, den sozialen, beschäftigungspolitischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs entgegenzutreten; in der Erwägung, dass die Ausschöpfungsquoten in der jetzigen Phase des Programmplanungszeitraums zu niedrig sind; |
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G. |
in der Erwägung, dass der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, die globale Klimakrise und die Umweltverschmutzung mit ihren Auswirkungen auf Ernährung, Bildung und Gesundheit in den vielen verschiedenen Regionen der EU auch eine Krise der Kinderrechte darstellen und wirksame und sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden sollten, damit Kinder und künftige Generationen in Würde aufwachsen und für den Fachkräftemarkt der Zukunft gerüstet sind; |
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H. |
in der Erwägung, dass Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für eine umfassende und mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattete Strategie zur Bekämpfung der Armut und insbesondere der Armut von Familien und Kindern in der EU sowie Strategien und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung die Vertiefung des Binnenmarkts sowie Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts fördern und das Ziel der Kommission, ein wettbewerbsfähiges und inklusives Europa vielfältiger Regionen zu erreichen, voranbringen; |
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I. |
in der Erwägung, dass in Europa derzeit ein Arbeits- und Fachkräftemangel zu verzeichnen ist, der, wie in den Berichten von Mario Draghi und Enrico Letta festgestellt wurde, die Wettbewerbsfähigkeit der Union beeinträchtigt; in der Erwägung, dass eine strategische Dezentralisierung der industriellen und technologischen Entwicklung und Investitionen in vom Übergang betroffene Regionen zwar dazu beitragen können, einen solchen Mangel zu beheben, jedoch ausreichende Investitionen in die damit einhergehenden öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen wie Wohnraum, Bildung und Verkehr erfordern; |
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J. |
in der Erwägung, dass in vielen der von der Dekarbonisierung am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige ungünstige Arbeitsbedingungen vorherrschten und sie auf Saisonarbeitskräfte angewiesen waren; in der Erwägung, dass der ökologische und der digitale Wandel mit sozialer Gerechtigkeit einhergehen müssen; in der Erwägung, dass ein gerechter Übergang dazu beitragen sollte, Diskriminierung am Arbeitsplatz abzubauen, angemessene und gute Arbeitsbedingungen zu sichern, Arbeitsnormen zu verbessern und für wirksame Auffangnetze und Schutzmechanismen für die Arbeitskräfte zu sorgen, deren Arbeitsplätze betroffen sind; |
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K. |
in der Erwägung, dass der Tourismus ein Schlüsselsektor der Wirtschaft in der EU ist – trägt er doch direkt und indirekt zu mehr als 10 % des BIP der EU bei – und dass er insbesondere in Regionen, die stark von ihm abhängig sind, eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, des sozialen Wohlergehens und der Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze spielt; in der Erwägung, dass der Tourismus insbesondere in abgelegenen Regionen, ländlichen Gebieten, Küstenregionen, Gebieten in äußerster Randlage und Inselregionen erheblich zum territorialen Zusammenhalt beitragen kann und dass er die wirtschaftliche Diversifizierung und einen gerechten Übergang in Gebieten unterstützen kann, die mit strukturellen Herausforderungen, einem Bevölkerungsrückgang oder auch der Abhängigkeit von CO2-intensiven Industriezweigen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass die Tourismusbranche der EU, die aus 2,3 Millionen in erster Linie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht, etwa 12,3 Millionen Menschen beschäftigt und eine wichtige Wirtschaftstätigkeit mit einem ausgeprägten Multiplikatoreffekt für verschiedene Branchen darstellt; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik Strategien für einen nachhaltigen Tourismus als Teil des gerechten Übergangs unterstützen sollte, indem Widerstandsfähigkeit, Innovation und der ökologische und der digitale Wandel im Tourismussektor gestärkt werden und gleichzeitig inklusives Wachstum gefördert und das Kultur- und Naturerbe bewahrt wird; |
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L. |
in der Erwägung, dass die EU im Gegensatz zu ihren wichtigsten Wettbewerbern bei der Verringerung der Emissionen weltweit führend ist und gleichzeitig zahlreiche Herausforderungen angehen muss, die durch das weltweit komplexe geopolitische und ökonomische Umfeld ausgelöst werden; |
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M. |
in der Erwägung, dass die Energiewende mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit einhergehen sollte und die Energieversorgungssicherheit in den Übergangsregionen unbedingt zu schützen ist; |
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N. |
in der Erwägung, dass die Kernenergie in die grüne Taxonomie aufgenommen wurde und somit zum Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft beiträgt; in der Erwägung, dass verstärkte Investitionen in diese Energieform dazu beitragen würden, die Ziele der EU in Bezug auf strategische Autonomie und die Verringerung der CO2-Emissionen zu erreichen; in der Erwägung, dass diese Energiequelle zudem eine wirksame Alternative mit Blick auf Energieeffizienz, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum in den Übergangsregionen wäre; |
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O. |
in der Erwägung, dass sich der europäische Kontinent schneller erwärmt als der Rest der Welt und die durch den Klimawandel bedingten Risiken immer komplexer und schwieriger zu bewältigen sein werden; |
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P. |
in der Erwägung, dass Inseln, Inselgebiete und Gebiete in äußerster Randlage aufgrund ihrer Anfälligkeit besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung bedürfen, da diese Regionen ernsten sozioökonomischen Herausforderungen gegenüberstehen, wenn es um den Übergang hinsichtlich der Energieziele der EU für 2030 und das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 geht; in der Erwägung, dass die Bewohner von Inseln noch stärker benachteiligt sind, weil ihnen durch die Insellage mehrere Nachteile entstehen und sie sich außerdem den gravierenden Folgen der Klimakrise gegenübersehen, wodurch die bestehende soziale und wirtschaftliche Ungleichheit verschärft wird; in der Erwägung, dass die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen durch das vermehrte Auftreten von Extremwetterereignissen und Naturkatastrophen wie Dürren, Überschwemmungen und Waldbränden weiter verstärkt und Fortschritte bei der nachhaltigen Entwicklung der Inselregionen der EU dadurch behindert werden; |
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Q. |
in der Erwägung, dass Regionen, die vormals von der Energiewirtschaft einschließlich der Torfgewinnung, Bergbauaktivitäten und Raffinierungsprozessen abhängig waren, sowie anderen in hohem Maße industrialisierten Regionen ohne angemessene Aufmerksamkeit und finanzielle Unterstützung ein wirtschaftlicher Niedergang droht, der ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt; in der Erwägung, dass diese Gebiete oft mit demografischen Herausforderungen zu kämpfen haben wie etwa einer anhaltenden Entvölkerung – insbesondere in ländlichen Gebieten, auf Inseln und in Gebieten in äußerster Randlage –, Alterung und der Abwanderung von Hochqualifizierten, wozu noch der eingeschränkte Zugang zu Investitionen, eine mangelhafte Infrastruktur, eine unzureichende Anbindung und eine wachsende Kluft bei der Produktivität und den Beschäftigungsmöglichkeiten im Vergleich zu dynamischeren Regionen hinzukommen; in der Erwägung, dass diese Regionen umfassende Unterstützung und eigene Konzepte für eine Neuausrichtung benötigen, damit aus diesen Herausforderungen Chancen werden können; |
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R. |
in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der Strategien für einen gerechten Übergang von einer kohärenten und strategischen Verwendung der Finanzierungsinstrumente der EU abhängig ist; in der Erwägung, dass es daher unabdingbar ist, eine territoriale und ortsbezogene Vorgehensweise bei den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang beizubehalten, bei der die Beteiligung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften an der Ausarbeitung von Bottom-up-Strategien für die mit dem Programm geförderten Gebiete gesichert ist; |
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S. |
in der Erwägung, dass die technische Unterstützung der Behörden im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang, des Programms „InvestEU“ und der Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor – die die drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang bilden – gestärkt werden sollte; |
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T. |
in der Erwägung, dass das Antragsverfahren für den Fonds für einen gerechten Übergang vereinfacht, gestrafft und flexibler gestaltet werden muss, damit er breiter zugänglich ist und die Mittel schneller und wirksamer eingesetzt werden können; in der Erwägung, dass die Vereinfachung der Verfahren von entscheidender Bedeutung ist, damit die Wirkung des Fonds für einen gerechten Übergang insbesondere für kleinere Regionen und lokale Gebietskörperschaften mit begrenzten Verwaltungskapazitäten auf ein Höchstmaß gesteigert wird und damit die Unterstützung zur rechten Zeit bei den Gemeinschaften und Arbeitskräften, die am stärksten vom ökologischen Wandel betroffen sind, ankommt; |
Ausrichtung auf von Arbeitsplatzverlusten betroffene Regionen
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1. |
fordert die Kommission auf, auf Vorschlag der Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Regionen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in von Standortschließungen betroffenen Gebieten zu erleichtern, bis für die meisten vor Ort verloren gegangenen Arbeitsplätze in der Region Ersatz geschaffen wurde, wobei in erster Linie zunächst direkt betroffenen Standorten im Umkreis der Gebiete, in denen Arbeitsplätze verloren gegangen sind, sowie anschließend anderen Gebieten – sofern die direkten oder indirekten Auswirkungen dieser Verluste es gebührend rechtfertigen, Zugang zum Fonds für einen gerechten Übergang zu gewähren – Vorrang beim Zugang zu Finanzmitteln eingeräumt werden sollte; hält es für geboten, dass auch soziale Kriterien wie etwa die Arbeitslosenquote vor Ort, sozioökonomische Unsicherheit und ein hohes Risiko sozialer Ausgrenzung berücksichtigt werden und sichergestellt wird, dass die wirtschaftliche Erholung von der örtlichen Bevölkerung getragen wird und nachhaltig ist; |
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2. |
fordert, dass Planungsentscheidungen bzw. Sondermaßnahmen, Finanzierungsinstrumente und Anreize in diesen Gebieten rascher getroffen bzw. eingeführt werden, wozu auch befristete und gezielte steuerliche Anreize für Unternehmen und Investitionen gehören, sofern sie die Stabilität des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen; bekräftigt, dass mit solchen Maßnahmen Arbeitsplätze geschaffen, Chancen für die in diesen Regionen lebenden Menschen eröffnet und Wirtschaftsteilnehmer unterstützt werden können, wobei KMU, Kleinstunternehmen, traditionell tätigen lokalen Unternehmen und Familienunternehmen Vorrang eingeräumt und die regionale Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden sollte; |
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3. |
betont, dass Sonderwirtschaftszonen Investitionen und Wachstum in den Regionen vorantreiben können, wie es beispielsweise in den Sonderwirtschaftszonen der Fall war, die 1959 am Flughafen Shannon in der Grafschaft Clare (Irland) und 1996 in Katowice in der Woiwodschaft Schlesien (Polen) eingerichtet wurden; besteht jedoch darauf, dass diese Instrumente durch strenge Vorschriften geregelt werden, damit der wirtschaftliche Nutzen tatsächlich der Bevölkerung vor Ort zugutekommt und jegliche Form von Sozial- oder Steuerdumping, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung verhindert wird, und dass sie strengen Kriterien für soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit unterliegen, wobei den Unternehmen vor Ort, insbesondere KMU und Kleinstunternehmen, Vorrang einzuräumen ist; |
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4. |
fordert, dass Inselgebiete im Rahmen von Insel-Sonderwirtschaftszonen des Fonds für einen gerechten Übergang für die Anwendung ermäßigter Steuersätze infrage kommen, um den dortigen unverhältnismäßig hohen Lebenshaltungskosten zu begegnen, die durch die Auswirkungen des ökologischen Wandels und der Energiewende noch verschärft werden; betont, dass derartige steuerliche Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit von Inselgemeinschaften zu stützen, lokale Unternehmen zu fördern und nachhaltige Investitionen anzuziehen; hebt hervor, dass gezielte Steueranreize als wirksames Instrument dienen können, um der anhaltenden Tendenz zur Entvölkerung von Inseln entgegenzuwirken, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und eine resiliente und autarke lokale Wirtschaft zu unterstützen, wobei gleichzeitig ein gerechter und inklusiver Übergang zur Klimaneutralität gewährleistet wird; |
Bildung, Ausbildung von Arbeitskräften und Lehrlingsausbildung
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5. |
weist darauf hin, dass die EU-Fonds (die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und insbesondere der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)) sowie der Fonds für einen gerechten Übergang unterstützend zu den Investitionen der verschiedenen Regionen in die frühkindliche Bildung herangezogen werden; |
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6. |
bekräftigt, dass viele Regionen, die aus dem Fonds für einen gerechten Übergang gefördert werden, eine beachtliche und beeindruckende Erfahrung in Bezug auf Berufs- und Lehrlingsausbildungsprogramme aufweisen können, die für die Umschulung von Arbeitskräften und als Reaktion auf die neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes von wesentlicher Bedeutung sind; hebt hervor, dass der Weiterführung dieser Programme Vorrang eingeräumt werden sollte; fordert, dass mit den Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang der Zugang zu Berufs- und Lehrlingsausbildungen insbesondere für Frauen, junge Menschen und ausgegrenzte Gemeinschaften gefördert wird; |
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7. |
betont in diesem Zusammenhang, dass in den betroffenen Regionen Investitionen in alle Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung Vorrang eingeräumt werden muss, indem beispielsweise im Einklang mit den jüngsten Mitteilungen der Kommission über die Union der Kompetenzen, über den Aktionsplan für Grundkompetenzen und über den strategischen Rahmen für die Bildung in MINT-Fächern ökologische und digitale Kompetenzen, Lese- und Schreibkompetenzen, eine grundlegende Rechenkompetenz sowie MINT-Kompetenzen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) in Ausbildungsprogramme einbezogen werden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine Finanzierung wichtig ist, um grundlegende digitale und technische Kompetenzen zu stärken und damit die Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern; hebt hervor, dass EU-Mittel in angemessener Höhe für den Unterricht von Kindern und Schülern/Studierenden aus den betroffenen Regionen bereitgestellt werden müssen, einschließlich finanzieller Unterstützung für die Sekundarstufe und die höhere Bildung; |
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8. |
hebt hervor, dass durch den Mangel an spezialisierten Lehrkräften Qualifikationsdefizite in strategischen Branchen verschärft werden und dadurch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit weniger entwickelter Regionen geschmälert wird; fordert, dass gezielte Programme zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs vor allem in den MINT-Fächern ausgearbeitet werden, indem insbesondere in vom Übergang betroffenen Regionen Anreize wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Art geschaffen werden; betont, dass es wichtig ist, gesonderte Mittel für die innovative Ausbildung von Lehrkräften und Ausbildern sowie für die Entwicklung digitaler pädagogischer Kompetenzen bereitzustellen, da diese für die Vorbereitung der Arbeitskräfte auf den industriellen Wandel von wesentlicher Bedeutung sind; fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Gehälter und der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften, um insbesondere in Regionen, die sich im Übergang befinden, qualifizierte Pädagogen zu gewinnen und zu halten, und weist auf ihre entscheidende Funktion hin, wenn es darum geht, die Arbeitskräfte auf die künftigen Erfordernisse der Wirtschaft vorzubereiten; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von Investitionen in die Ausbildung von Ausbildern und Lehrkräften zu bewerten, um eine bessere Nutzung der Finanzmittel sicherzustellen und die von Studierenden und Arbeitskräften in weniger entwickelten Regionen erworbenen Kompetenzen zu optimieren; |
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9. |
weist darauf hin, dass zwar bereits Investitionen in Lehrlingsausbildungen getätigt werden, fordert jedoch, dass ein großer Teil der für Bildung bestimmten Mittel in den betroffenen Regionen für Lehrlings- und Berufsausbildungen verwendet wird, die auf den Bedarf der lokalen Gemeinschaft, in der Arbeitsplätze verloren gegangen sind, abgestimmt sind, indem hochwertige Programme für Lehrlingsausbildungen ins Leben gerufen werden, wobei sicherzustellen ist, dass diese Programme mit einer angemessenen Vergütung, guten Arbeitsbedingungen und einer hochwertigen Ausbildung einhergehen; |
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10. |
hebt hervor, dass die Kohäsionspolitik die richtige Antwort auf wirtschaftliche Ungleichheit ist und dass sie angesichts der drohenden Deindustrialisierung derzeit eine besonders wichtige Rolle spielt; fordert eine bessere Abstimmung zwischen dem Fonds für einen gerechten Übergang, dem ESF+ und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, um die Wirkung dieser Fonds für die Wiedereingliederung und Umschulung von Arbeitskräften, die von industriellen Umstrukturierungen betroffen sind, auf ein Höchstmaß zu steigern; fordert ferner, dass die Verwaltung der ESF+-Mittel stärker regional ausgerichtet wird und sich an einem Mehrebenenansatz orientiert, der nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften einbezieht, und fordert insbesondere in Bezug auf die allgemeine und berufliche Bildung größere und verbesserte Synergieeffekte zwischen dem ESF+ und dem Fonds für einen gerechten Übergang; weist außerdem auf den hohen Stellenwert der Europäischen Investitionsbank hin, wenn es gilt, den gerechten Übergang zu fördern, und hält es für geboten, auch künftig das Zusammenspiel zwischen öffentlichen und privaten Investitionen zu stärken; |
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11. |
betont, wie wichtig es ist, die Kohäsionspolitik, einschließlich des Fonds für einen gerechten Übergang, mit regionalen Innovationsstrategien und Prioritäten für intelligente Spezialisierung in Einklang zu bringen, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die wirtschaftliche Diversifizierung und die Widerstandsfähigkeit von im Übergang befindlichen Gebieten voranzubringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, besonderes Augenmerk auf die Regionen, die von einem Bevölkerungsrückgang betroffen sind, zu richten, und bei den Kriterien für die Auswahl von Projekten, die für eine Finanzierung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang in Betracht kommen, den vom Übergang betroffenen Gebieten Vorrang vor anderen Gebieten einzuräumen, Unternehmensinitiativen, die direkt in von der Stilllegung CO2-intensiver Anlagen betroffenen Gemeinden angesiedelt sind, höher zu bewerten und so sicherzustellen, dass dieser Anreiz in greifbare Ergebnisse mündet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die verfügbaren Mittel aus der ARF genutzt werden, um den Übergangsprozess in den betroffenen Gebieten voranzubringen; |
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12. |
nimmt die zentrale Rolle der Automobilindustrie in der EU, unter anderem für die Schaffung von Arbeitsplätzen in verschiedenen Regionen, zur Kenntnis; hält es angesichts der Herausforderungen, die sich aus dem globalen Wettbewerb beim Übergang zur Elektromobilität ergeben, und der Auswirkungen ungerechtfertigter Handelshemmnisse für unverzichtbar, die Automobilbranche in den Anwendungsbereich des gerechten Übergangs einzubeziehen; betont, dass gezielte Maßnahmen erforderlich sind, mit denen der Umschulung von Arbeitskräften Vorrang eingeräumt wird, und es Initiativen braucht, die auf die Diversifizierung des Wirtschaftsmodells von Regionen mit einer bedeutenden Automobilindustrie abzielen; |
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13. |
ist der Ansicht, dass die Antwort auf den wirtschaftlichen Wandel in den Regionen in der Berufsbildung liegen muss; betont, dass im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang ambitionierte und gezielte Berufsbildungs- und Umschulungsprogramme für Arbeitsuchende und unmittelbar von den wirtschaftlichen Umbrüchen betroffene Arbeitnehmer geschaffen werden müssen, damit es nicht zu struktureller Langzeitarbeitslosigkeit kommt; drängt darauf, dass in den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang Mittel für diese Programme bereitgestellt werden; |
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14. |
fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Gewerkschaften und lokalen Unternehmen zusammenzuarbeiten, um insbesondere sicherzustellen, dass Arbeitskräfte, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, die Möglichkeit haben, vor Ort an aus dem ESF+ geförderten Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen oder anderen von der EU finanzierten Angeboten teilzunehmen; |
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15. |
hält es für geboten, dass gemeinsam mit lokalen Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Zentren für Ausbildung und lebenslanges Lernen, Sozialpartnern, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der öffentlichen Verwaltung Lehrlings- und Ausbildungsprogramme für vom Übergang betroffene Regionen konzipiert werden, damit Lernende und Arbeitslose in ihrer Gemeinschaft Chancen erhalten und wertvolle Erfahrungen sammeln können und ihre „Berechtigung zum Verbleib“ gewahrt wird; |
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16. |
betont, dass wirksame Umschulungs- und Weiterqualifizierungsprogramme frühzeitig vor einer Stilllegung oder einer einschneidenden industriellen Veränderung in geeigneter Weise geplant und vorbereitet werden müssen; stellt fest, dass die Ausbildung und Neuqualifizierung von Arbeitskräften und Arbeitsuchenden sowie Weiterbildung, Umschulung und lebenslanges Lernen so konzipiert sein müssen, dass sichergestellt ist, dass niemand – unabhängig von der Branche, der Art des Arbeitsvertrags, des Geschlechts oder des geografischen Standorts – beim ökologischen und beim digitalen Wandel in der EU zurückgelassen wird; fordert Maßnahmen, um die proaktive Früherkennung und Planung des Qualifikationsbedarfs zu erleichtern und diese Rechte für alle betroffenen Arbeitskräfte sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften auf, „lokale Kompetenzräte“ oder ähnliche Gremien verschiedener Interessenträger einzurichten, deren Aufgabe es sein wird, lokale Qualifikationslücken zu erkennen, den Qualifikationsbedarf im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel zu antizipieren und zu gezielten Investitionen im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang und des ESF+ zu beraten; |
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17. |
schlägt die Schaffung eines regionalen Mechanismus für die Überwachung und Bewertung der Wirkung von Lehrlingsausbildungsprogrammen vor, an dem alle Interessenträger – lokale Behörden, Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen und junge Menschen – beteiligt sind; ist der Ansicht, dass dies eine rasche Anpassung der Ausbildungsstrategien an den Bedarf des Arbeitsmarkts und direkte Rückmeldungen der Teilnehmer ermöglichen würde, sodass die Nachhaltigkeit und Effizienz von Lehrlingsausbildungen auf lange Sicht sichergestellt würden; |
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18. |
betont, dass vom ökologischen Wandel betroffene Regionen mit einem Mangel an Fach- und Arbeitskräften konfrontiert sind, während es in vielen Teilen Europas eine Wohnraumkrise gibt und städtische Gebiete überbevölkert sind; schlägt die Einrichtung eines Programms für erschwinglichen Wohnraum in diesen Regionen vor und weist darauf hin, dass mit diesem Programm junge Menschen angezogen werden sollen und so ein Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung dieser Regionen geleistet werden soll; |
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19. |
legt den Mitgliedstaaten nahe, insbesondere in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit oder Bevölkerungsrückgang Wohnraumgarantien, Programme für gemeinschaftliches Wohnen und Mietbeihilfen für Auszubildende und Studierende in die Projekte aufzunehmen, die aus dem Fonds für einen gerechten Übergang und dem ESF+ gefördert werden; |
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20. |
fordert, dass ein Teil der Kohäsionsmittel speziell für die Renovierung der Wohnungen der einkommensschwächsten Haushalte und der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bereitgestellt wird, die andernfalls beim ökologischen Wandel zurückgelassen würden; |
Plan für hochwertige Arbeitsplätze
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21. |
weist darauf hin, dass bei dem gerechten Übergang die Besonderheiten der verschiedenen Profile von Arbeitskräften und betroffenen Gemeinschaften bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden; stellt mit Bedauern fest, dass keine Alternativen in der Saisonarbeit geschaffen wurden, die sowohl als zusätzliche Einkommensquelle für Arbeitskräfte als auch als mögliche Einkommensquelle für Studierende dienen könnten; |
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22. |
weist auf die Arbeitslosigkeit und insbesondere auf die Jugendarbeitslosigkeit in vielen Regionen, ländlichen Gebieten und Mitgliedstaaten hin; betont daher, dass der Zugang zu erschwinglichem Wohnraum, Beförderungsleistungen und Bildung sowie die Inklusion junger Generationen – insbesondere aus einkommensschwachen Haushalten – verbessert werden müssen; |
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23. |
betont, dass Hochschul- und Ausbildungsräte ergänzende finanzielle Unterstützung erhalten müssen, damit die Umschulung oder Neuqualifizierung von Arbeitskräften, die eine Änderung ihres beruflichen Profils in Erwägung ziehen oder ihren Arbeitsplatz verloren haben – insbesondere Frauen und Menschen im Alter von 50 Jahren und darüber –, gesichert ist; schlägt vor, dass aus dem Fonds für einen gerechten Übergang auch Umschulungs-, Neuqualifizierungs- und Bildungsangebote für die unmittelbaren Angehörigen der betroffenen Arbeitskräfte im näheren Umkreis gefördert werden sollten; |
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24. |
weist warnend darauf hin, dass einige der Betriebe, die geschlossen wurden oder gerade geschlossen werden, Arbeitsbedingungen bieten, die wirtschaftlich über dem Durchschnitt liegen, wozu etwa höhere Löhne, Risikozulagen sowie Krankenversicherungsschutz für Arbeitskräfte und ihre Familien gehören; betont daher, dass im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang eine befristete Finanzierung erforderlich ist, um die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und dem neuen Gehalt auszugleichen und somit einen reibungsloseren Übergang zu ermöglichen, und dabei sicherzustellen, dass alle zuvor übernommenen vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden; |
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25. |
begrüßt die Zusage der Kommission, bis Ende 2025 einen gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeiteten Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze vorzuschlagen, um einen gerechten Übergang für alle sicherzustellen; weist darauf hin, dass mit dem Fahrplan faire Löhne, hohe Gesundheits- und Sicherheitsstandards, gute Arbeitsbedingungen, Aus- und Weiterbildung sowie faire Arbeitsplatzwechsel für Arbeitnehmer, einschließlich Selbstständiger, gefördert werden sollten, indem insbesondere die tarifvertragliche Abdeckung ausgeweitet wird; betont, dass in dem Fahrplan der Bewältigung von Übergängen Vorrang eingeräumt werden sollte und begleitende Vorschläge zur konkreten Unterstützung von Arbeitnehmern enthalten sein sollten; |
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26. |
hebt hervor, dass für die Wirtschaftszweige, die den Prozess des gerechten Übergangs durchlaufen, „Sozialverträge“ geschlossen und der Kommission übermittelt werden müssen, damit sie unverzüglich genehmigt werden können; betont, dass diese Sozialverträge auf einer fundierten Diagnose und wirtschaftlichen Prognosen beruhen, Tarifverhandlungen und die Achtung der Arbeitnehmerrechte fördern und den Besonderheiten der jeweiligen Regionen gerecht werden sollten; spricht sich dafür aus, Sozialschutzmechanismen für unmittelbar vom industriellen Wandel und der Energiewende betroffene Arbeitskräfte einzurichten, die unter anderem ein Übergangsgeld und gezielte Verlängerungen der Zahlung des Arbeitslosengelds umfassen; fordert eine Richtlinie über den gerechten Übergang in der Arbeitswelt, in der ein entsprechender Rechtsrahmen verankert wird, damit in den vom Übergang betroffenen Regionen hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden; spricht sich für die Gründung von Arbeitnehmergruppen in vom Übergang betroffenen Branchen aus, die es ehemaligen Beschäftigten ermöglichen, unmittelbar von der regionalen wirtschaftlichen Erneuerung zu profitieren; |
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27. |
fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines Ausbildungsprogramms für soziale Berufe zu erleichtern, das sich an ältere Arbeitslose – insbesondere Frauen und Langzeitarbeitslose – richtet, die nicht in der Lage sind, eine Umschulung zu absolvieren und einen neuen Arbeitsplatz zu finden, und dabei sicherzustellen, dass diese Menschen bis zu ihrem Renteneintritt unterstützt werden, um ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten; hebt hervor, dass die Rolle der Frauen gestärkt und die Integration von Menschen mit Behinderungen gefördert werden muss; |
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28. |
hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten dem Zugang zu Grund und Boden im Besitz der öffentlichen Hand Vorrang einräumen müssen und nach Möglichkeit Gebäude und andere Vermögenswerte wie etwa alte Industrieanlagen und Abbaustätten wiedererlangen, sanieren und für neue Projekte umwidmen sollten, die im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang finanziert werden und auch erneuerbare Energiequellen, die energetische Renovierung von Gebäuden oder eine grüne Reindustrialisierung betreffen können; betont, dass dieser Prozess von den Mitgliedstaaten und der Kommission überwacht und beaufsichtigt werden sollte; |
Durchführung und Governance
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29. |
betont, dass der Übergangsprozess der Regionen, die für eine Förderung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang infrage kommen, noch nicht abgeschlossen ist und dass diese Regionen auch künftig gezielte Unterstützung benötigen werden, um die verschiedenen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energiewende zu meistern; hält es für notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um eine maximale Inanspruchnahme dieser Mittel sicherzustellen, unter anderem durch die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die Einrichtung von Unterstützungs- und Beratungsverfahren, um lokalen Gebietskörperschaften den Zugang zu notwendigen Investitionen und deren erfolgreiche Nutzung zu ermöglichen, und die Erhöhung der Vorfinanzierung für lokale Gebietskörperschaften; |
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30. |
bedauert, dass in einigen Regionen der EU aufgrund des demografischen Wandels und der Migration eine anhaltende Abwanderung junger und qualifizierter Arbeitskräfte zu verzeichnen ist, wovon insbesondere ländliche Gebiete und Gebiete im Landesinneren, Inseln und Gebiete in äußerster Randlage betroffen sind; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung starker Verbindungen zwischen Stadt und Land sowie gezielter Unterstützung für Frauen in ländlichen Gebieten hin; weist erneut darauf hin, dass eine Migration und ein Bevölkerungsrückgang in diesem Umfang die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum, die Ernährungssicherheit, die Produktivität und die Nachhaltigkeit der betroffenen Regionen enorm beeinträchtigen; |
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31. |
nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass mit Blick auf eine angemessene nationale Finanzierung durch die Mitgliedstaaten für ihre ärmeren Regionen in den vergangenen Jahren ein drastischer Rückgang zu verzeichnen ist; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, den in der EU geltenden Grundsatz der Zusätzlichkeit einzuhalten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Behörden den internen Zusammenhalt bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds gebührend berücksichtigen; |
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32. |
stellt fest, dass die Umsetzung der Prozesse im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang Sache der Mitgliedstaaten ist, fordert jedoch, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die an der Beschlussfassung Beteiligten eine größere Rolle spielen, um sicherzustellen, dass die Finanzierungsstrategien auf die spezifischen Bedürfnisse der vom Übergang betroffenen Gemeinschaften abgestimmt sind und im Einklang mit Investitionen stehen, die im Rahmen anderer strategischer Fonds mit Verbindung zum gerechten Übergang getätigt werden; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Zugang zu Anträgen zu vereinfachen und den Anwendungsbereich des Fonds auszuweiten, damit andere gleichermaßen betroffene Regionen und Branchen vom Fonds für einen gerechten Übergang profitieren können; betont, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten klare Leitlinien zu Umsetzungsfragen vorlegen muss, um die Zuweisung von Mitteln und die effiziente Umsetzung von Initiativen im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang zu beschleunigen; |
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33. |
ist der Ansicht, dass die Kommission klare Parameter für jeden einzelnen Mitgliedstaat in Bereichen wie Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung, die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitskräften im Hinblick auf alternative Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bezüglich der Möglichkeit für Drittinvestoren, die Kultur und die Traditionen ehemaliger Torf- und Bergbauregionen zu erhalten, und der Unterstützung bei der Reinigung der verschmutzten Gebiete rund um die Abbaustätten hätte festlegen sollen; unterstützt den Austausch von Know-how und bewährten Verfahren zwischen Regionen, die sich im Übergang befinden; fordert darüber hinaus Synergieeffekte mit Initiativen wie dem Neuen Europäischen Bauhaus bei Projekten, mit denen alte Industrieanlagen in soziale und kulturelle Orte umgewandelt werden; |
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34. |
stellt fest, dass es an Finanzmitteln für großangelegte Bottom-up-Projekte mangelt; empfiehlt, dass diese Lücken bei Bedarf durch die Fortführung des Fonds für einen gerechten Übergang geschlossen werden; betont, wie wichtig es ist, den Regionen, lokalen Gebietskörperschaften und Gruppen von Anfang an gezielte technische Unterstützung im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang zukommen zu lassen, um ihre Kapazitäten für eine Bottom-up-Planung zu stärken und potenzielle Begünstigte bei der Vorbereitung hochwertiger und wirkungsvoller Projekte zu unterstützen; |
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35. |
stellt fest, dass es an Kofinanzierungsmitteln für Gruppen im Freiwilligensektor, die eine Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang beantragen, fehlt, und fordert ein vereinfachtes Finanzierungsverfahren; betont, dass es wichtig ist, ausreichende Vorfinanzierungen von mehr als der Hälfte der Kapitalkosten oder eines substanziellen Teils des Projekts für Gruppen zu gewähren, die als risikoarm gelten, wodurch sichergestellt wird, dass diese Gruppen keine hohen Zinssätze und Gebühren für Kofinanzierungsmittel und Brückenfinanzierungen zahlen müssen, und so lokale Freiwilligen- und Gemeinschaftsorganisationen in die Lage versetzt werden, Projekte im Zusammenhang mit dem Übergang wirksam durchzuführen; |
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36. |
fordert größere Synergieeffekte zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, damit der Übergangsprozess gemeinsam in Angriff genommen werden kann und so die produktive Neuausrichtung der betroffenen Gebiete erleichtert wird; |
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37. |
hebt die negativen Auswirkungen der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf freiwillige und gemeinnützige Gruppen hervor; betont in diesem Zusammenhang, dass sozialwirtschaftlichen Einrichtungen eine wesentliche Rolle zukommt, wenn es darum geht, konkrete, gemeinschaftsbasierte Antworten für die sozialen Bedürfnisse der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu finden und inklusive Lösungen für einen gerechten Übergang zu unterstützen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen; stellt fest, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen unter gerechtfertigten Bedingungen für freiwillige und gemeinnützige Gruppen, die als risikoarm gelten, gelockert werden könnten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für mehr Kohärenz und Klarheit bei der Auslegung der Vorschriften über staatliche Beihilfen zu sorgen, soweit diese für gemeinschaftliche und gemeinnützige Gruppen gelten; |
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38. |
betont, dass ein verbessertes Modell des gemeinschaftlichen Nutzens entwickelt werden muss, das auf jede Zielregion für einen gerechten Übergang zugeschnitten ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden in diesem Sinne auf, einen Teil der Mittel aus dem Fonds für einen gerechten Übergang für die Unterstützung der Einrichtung ökologischer Gemeinschaftsprogramme, der sozialen Innovation und der Sozialwirtschaft bereitzustellen, insbesondere durch die Finanzierung von Bürgerenergiegenossenschaften, partizipativen lokalen Projekten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie von Initiativen zur Förderung einer lokalen Kreislaufwirtschaft; stellt fest, dass ehemalige Arbeitnehmer und ihre Familien die Möglichkeit haben sollten, in diese Projekte zu investieren bzw. sich daran zu beteiligen, wodurch die Verbindung zwischen dem ökologischen Wandel und der sozialen Inklusion gestärkt wird; |
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39. |
weist erneut darauf hin, dass gemeinschaftliche oder von der örtlichen Bevölkerung betriebene wohnungsbezogene Projekte in den Genuss eines vereinfachten Zugangs zu Finanzmitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang kommen sollten, unter anderem durch niedrigere Schwellenwerte für die Kofinanzierung und durch Vorauszahlungen; fordert Orientierungshilfen für die Mitgliedstaaten, um den Akteuren im Wohnungswesen den Zugang zu den Finanzmitteln zu ermöglichen; |
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40. |
fordert eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Gemeinschaften im Zusammenhang mit dem Fonds für einen gerechten Übergang, und zwar durch den Einsatz spezialisierter „Hands-on“-Manager und die Entwicklung einer zentralen Anlaufstelle und geeigneter digitaler Plattformen, um Unterstützung und Hilfe bei Anträgen und der Verwaltung der Projekte nach deren Auswahl bereitzustellen und dabei dafür Sorge zu tragen, dass diese Gemeinschaften auch gleichberechtigten Zugang zu Finanzmitteln haben, wodurch zur Beseitigung regionaler Unterschiede beigetragen wird; |
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41. |
fordert, dass mit dem Fonds für einen gerechten Übergang das kulturelle und industrielle Erbe der betroffenen Gemeinschaften gefördert, hervorgehoben und bewahrt wird, indem eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus unterstützt wird; spricht sich für die Einführung spezieller Schulungsprogramme für Kulturführer aus, um die Beschäftigung vor Ort und die kulturelle Kontinuität zu fördern und die Einrichtung von Besucherzentren und Ausstellungsräumen zu unterstützen, die die lokale Geschichte, die Traditionen und die Transformation dieser Regionen aufzeigen, wodurch lokale Arbeitsplätze geschaffen und die kulturelle Identität bewahrt sowie der Kultur- und Bildungstourismus angeregt wird; |
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42. |
unterstreicht die strategische Bedeutung des „Berechtigung zum Verbleib“ der Menschen in ihren Regionen oder lokalen Gebieten; fordert die Kommission auf, konkrete Leitlinien für die Anwendung und Durchsetzung dieses Grundsatzes in der gesamten EU und in ihren Regionen herauszugeben; fordert eine stärkere Einbeziehung dieses Grundsatzes als Querschnittsgrundsatz in alle Strategien der EU, um so die in den Verträgen festgelegten Ziele des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts zu unterstützen; |
Soziale Gerechtigkeit vor dem Übergang für die gesamte Wirtschaft
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43. |
unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU und der Ankurbelung der EU-Wirtschaft spielt, indem sie zu einem gerechten, inklusiven und nachhaltigen Übergang und einer gerechten, inklusiven und nachhaltigen Entwicklung beiträgt, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz zwischen Ländern und Regionen fördert und Innovation und Beschäftigung vorantreibt; bedauert, dass sich die Kommission aufgrund der begrenzten Flexibilität des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für eine Neuausrichtung der Kohäsionspolitik entschieden hat, die kein Krisenreaktionsinstrument ist und dennoch wiederholt dazu eingesetzt wurde, Defizite bei der Haushaltsflexibilität oder den Krisenreaktionsmechanismen im MFR auszugleichen, was zulasten seiner langfristigen politischen Ziele ging; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu beschleunigen; |
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44. |
ist der Ansicht, dass Veränderungen in im geopolitischen Umfeld gemeinsam mit anderen Faktoren zu massiven Veränderungen der Funktionsweise der EU-Wirtschaft führen; betont, dass der Fonds für einen gerechten Übergang weiterhin eine entscheidende Rolle im Prozess der Dekarbonisierung spielen sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Fristen für die Schließung wichtiger Energieunternehmen in der EU zu prüfen und die Auswirkungen dieser Schließungen abzumildern und so für „soziale Gerechtigkeit im Übergang“ für Arbeitnehmer zu sorgen; |
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45. |
fordert, dass besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit gelegt wird, Anschlüsse an das Stromnetz zu verbessern, die Aufnahmekapazität von Netzen zu erhöhen und die Energiespeichersysteme zu stärken, da es sich dabei um notwendige Elemente einer wirksamen Energiewende handelt; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/944 (19) über Bürgerenergiegemeinschaften vollständig umzusetzen und spezifische Maßnahmen zum Schutz finanziell schwächerer Haushalte vor Energiearmut in den vom Fonds für einen gerechten Übergang betroffenen Regionen vorzusehen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass lokale Projekte für eine grüne Infrastruktur und erneuerbare Energieträger wie Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen sowie nachhaltige Verkehrsmittel unterstützt werden sollten, die die lokale Wirtschaft ankurbeln und erhebliches Potenzial für die Schaffung lokaler Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Ingenieurwesen, Instandhaltung und verwandten Branchen bieten; |
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46. |
betont, dass es wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten den sektoralen sozialen Dialog und Tarifverhandlungen fördern, insbesondere in den neu entstehenden grünen Branchen, und die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen, zu denen auch sozialwirtschaftliche Unternehmen gehören, sicherstellen; hebt hervor, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne (20) eine große Chance bietet, Tarifverhandlungen über die Festsetzung der Löhne und die Präsenz der Sozialpartner in den aufstrebenden Branchen zu stärken; |
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47. |
betont, dass mit Investitionen in hochwertige öffentliche Dienste ein entscheidender Beitrag dazu geleistet wird, gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit aufzubauen und wirtschaftliche Krisen zu bewältigen, insbesondere in Regionen, die dauerhaft vor großen naturbedingten und demografischen Herausforderungen stehen; betont, dass Investitionen in die Basisinfrastruktur, soziale Dienstleistungen und nachhaltigen Tourismus sowie in Logistiknetze und Konnektivität, einschließlich nachhaltiger Verkehrsmittel, ausdrücklich Vorrang eingeräumt werden muss, um Resilienz und Innovation zu verbessern und gleichzeitig inklusives Wachstum zu fördern, neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue Unternehmensprojekte in den betroffenen Gebieten rentabel zu machen; |
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48. |
fordert die Kommission auf, Inseln und Gebieten in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um sie bei der Bewältigung ihrer großen sozioökonomischen Herausforderungen zu unterstützen, die sich aus dem Übergang mit Blick auf die energie- und klimapolitischen Zielen der EU für 2030 und das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft der EU bis 2050 ergeben, und mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, damit im Rahmen ihrer territorialen Pläne für einen gerechten Übergang hierfür spezifische Beträge aus ihren nationalen Zuweisungen vorgesehen werden; fordert konkrete Ausgleichsmaßnahmen, mit denen die negativen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt von Inseln kompensiert werden, die aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Luft- und Seeverkehr im Zuge des Übergangs zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft und Gesellschaft auftreten können; fordert daher, dass Inseln bei der Entwicklung einer Infrastruktur Vorrang eingeräumt wird, die darauf abzielt, die CO2-Emissionen im Luft- und Seeverkehr zu senken; |
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49. |
bedauert, dass die Kommission in ihren jüngsten Vorschlägen zum künftigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) keinen eigenständigen Fonds für einen gerechten Übergang vorgeschlagen hat; fordert daher, dass der Fonds für einen gerechten Übergang als Fonds für einen gerechten Übergang II im Programmplanungszeitraum nach 2027 weitergeführt wird, um Haushalte und Gemeinschaften beim Übergang direkt zu unterstützen und somit eine Interventionskapazität vorzusehen, die dem Ausmaß der sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs mit Blick auf die Energieziele der EU für 2030 sowie der Auswirkungen in den Bereichen Beschäftigung, Demografie und Umwelt gerecht wird; betont, dass dieser Fonds im Rahmen der Kohäsionspolitik nach dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung und des Partnerschaftsprinzips verwaltet werden sollte, und hebt hervor, dass er über eine eigene vorhersehbare Mittelzuweisung verfügen sollte, um seine Unabhängigkeit gegenüber außerordentlichen Krisenreaktionsinstrumenten wie NextGenerationEU sicherzustellen; |
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50. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Finanzierungsinstrumente im MFR für die Zeit nach 2027 zu straffen und aufeinander abzustimmen, um einen kohärenten und koordinierten Ansatz für die Unterstützung von Strategien für einen gerechten Übergang durch den Fonds für einen gerechten Übergang II sicherzustellen; betont, dass der Anwendungsbereich des Fonds für einen gerechten Übergang II im Einklang mit den Vorschlägen der Mitgliedstaaten durch Maßnahmen erweitert werden könnte, die zu ergreifen sind, bis der Verlust von Arbeitsplätzen vor Ort in der Region ausgeglichen wird, und dass der Schwerpunkt des Fonds darauf liegen sollte, die nachhaltige Entwicklung mit der Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen und dabei sicherzustellen, dass die im Übergang befindlichen Regionen wirtschaftlich gedeihen können, ohne dass ihre ökologischen und sozialen Ziele gefährdet werden; hebt hervor, dass Pläne für Gebiete eines gerechten Übergangs erforderlich sind, bei denen ein proaktiver Ansatz gewählt wird, um auch mögliche künftige Transformationsprozesse zu antizipieren, und dass diese Pläne eine klare Verpflichtung zur Ausarbeitung strategischer Initiativen für Erholung und Entwicklung enthalten müssen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Unternehmensentwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen in den Gebieten liegen sollte, die besonders von der Schließung von Betriebsstätten zur Erzeugung fossiler Brennstoffe betroffen sind; betont, dass die Mitgliedstaaten auf ihrem Weg zur Dekarbonisierung im Einklang mit den vereinbarten EU-Zielen und unter Berücksichtigung der technologischen und wirtschaftlichen Aspekte sowie abhängig von den lokalen und regionalen Bedürfnissen über eine gewisse Flexibilität verfügen; |
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51. |
betont, dass präzisere Zuweisungskriterien und eine präzisere Abgrenzung des territorialen Anwendungsbereichs der Fonds erforderlich sind, um den Schwerpunkt insbesondere auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der NUTS-3 (21)-Verwaltungsebene zu legen; betont, dass es wichtig ist, dass die Mittel die Regionen erreichen, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft aufgrund der branchenbezogenen Ausrichtung ihrer Wirtschaft oder von der Schließung CO2-intensiver Anlagen besonders betroffen sind, und dass sich Investitionen nicht nur auf die großen städtischen Zentren der NUTS-3-Gebiete konzentrieren; betont, dass es dringend erforderlich ist, auch territoriale und demografische Indikatoren in die Zuweisung von Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang einzubeziehen, wie etwa die Alterung der Bevölkerung, die Abwanderung junger Menschen, den anhaltenden Bevölkerungsrückgang und die Entvölkerung sowie die Auswirkungen instabiler Beschäftigungsformen; |
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52. |
ist der Ansicht, dass der Rahmen für verantwortungsvolles Handeln für die Umsetzung des gerechten Übergangs von entscheidender Bedeutung ist; unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angesichts ihrer Bürgernähe und ihres tiefen Verständnisses der territorialen Bedürfnisse eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der wirksamen Gestaltung, Umsetzung und Überwachung von EU-Programmen spielen; hebt hervor, dass es wichtig ist, das Partnerschaftsprinzip und den Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften zu wahren, und auf die Einhaltung des ortsbezogenen Ansatzes Wert zu legen, um die uneingeschränkte Beteiligung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft an der Verwaltung, Auswahl und Überwachung der finanzierten Projekte im Einklang mit dem in der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegten Grundsatz der Multi-Level-Governance sicherzustellen; ° ° ° |
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53. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj.
(2) ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/691/oj.
(3) ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1056/oj .
(4) ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1057/oj.
(5) ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1058/oj .
(6) ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1060/oj.
(7) ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj .
(8) ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj.
(9) ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 26.
(10) ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 125.
(11) ABl. C 493 vom 27.12.2022, S. 48.
(12) ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 100 .
(13) ABl. C, C/2024/4224, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4224/oj.
(14) ABl. C, C/2024/4225, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4225/oj .
(15) ABl. C, C/2024/4166, 2.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4166/oj .
(16) ABl. C, C/2024/6562, 12.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6562/oj .
(17) ABl. C, C/2024/7058, 4.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7058/oj .
(18) ABl. C, C/2025/285, 24.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/285/oj.
(19) Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung) (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/944/oj).
(20) Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2041/oj).
(21) Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (Nomenclature of territorial units for statistics) – Level 3.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1473/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)