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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1452

31.3.2026

P10_TA(2025)0143

Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Grönland und Dänemark (Entschließung)

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2025 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030) (14652/2024 – C10-0227/2024 – 2024/0263M(NLE))

(C/2026/1452)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14652/2024),

unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030) (14781/2024),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C10-0227/2024),

unter Hinweis auf das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits und das dazugehörige Durchführungsprotokoll,

unter Hinweis auf Artikel 62 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC),

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Organisation für die Fischerei im Nordwest-Atlantik (NAFO),

unter Hinweis auf das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR),

unter Hinweis auf den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal,

unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer,

unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 34 zu dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Sonderregelung für Grönland,

unter Hinweis auf die freiwilligen Leitlinien zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der handwerklichen Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO),

unter Hinweis auf den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der EU,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik, insbesondere Artikel 29 und 31 (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates (2),

unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (3),

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 13. Oktober 2021 mit dem Titel: „Verstärktes Engagement der EU für eine friedliche, nachhaltige und prosperierende Arktis“ (JOIN(2021)0027),

unter Hinweis auf die Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen des Protokolls 2021-2024 und eines möglichen neuen Durchführungsprotokolls zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und Grönland,

unter Hinweis auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung. Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“ (COM(2025)0075),

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 24. Juni 2022 mit dem Titel „Festlegung des Kurses für einen nachhaltigen blauen Planeten – Gemeinsame Mitteilung über die Agenda der EU für die internationale Meerespolitik“ (JOIN(2022)0028),

unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 5. Oktober 2021 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (4),

unter Hinweis auf die Berichte des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „Greenland Sea Ecosystem Overview“ (Überblick über das Ökosystem der Grönlandsee) und aus dem Jahr 2024 mit dem Titel „Greenland Sea Ecoregion – Fisheries Overview“ (Die Ökoregion Grönlandsee – Überblick über die Fischerei),

unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 8. Juli 2025  (5) zu dem Entwurf eines Beschlusses,

gestützt auf Artikel 107 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A10-0103/2025),

A.

in der Erwägung, dass Grönland als selbstverwaltetes Gebiet zuständig ist für die Bewirtschaftung seiner Fischereiressourcen und die Regulierung der kommerziellen Fischerei in Grönland und seiner ausschließlichen Wirtschaftszone sowie für die Regulierung in der Frage, wer in seinen Gewässern fischen darf;

B.

in der Erwägung, dass sich die Fischerei in Grönland in Küsten- und Hochseefischerei unterteilen lässt;

C.

in der Erwägung, dass 88 % der grönländischen Bevölkerung sich selbst als grönländische Inuit bezeichnen;

D.

in der Erwägung, dass die kleine Küstenfischerei und die Subsistenzfischerei ein fester Bestandteil der traditionellen Kultur, der Wirtschaft und der sozialen Struktur der Küstengemeinden Grönlands und der Bevölkerungsgruppe der grönländischen Inuit sind und insbesondere für isolierte Siedlungen eine Lebensgrundlage bilden wie auch ein kulturelles Erbe darstellen;

E.

in der Erwägung, dass die Küstenfischerei für die Ernährungssicherheit in Grönland von entscheidender Bedeutung ist und hilft, soziale Herausforderungen zu bewältigen;

F.

in der Erwägung, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Grönland aus finanzieller Sicht das zweitwichtigste Fischereiabkommen für die EU ist; in der Erwägung, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei und das dazugehörige Protokoll den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Ex-post-Bewertung zufolge erheblich zur Fischereipolitik Grönlands beigetragen haben, insbesondere durch die Verbesserung der Kooperation und Zusammenarbeit und durch die Unterstützung eines nachhaltigen Fischereimanagements, wodurch eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung zwischen der EU und Grönland erreicht wurde;

G.

in der Erwägung, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Grönland und das Abkommen zwischen der EU und Norwegen eng miteinander verknüpft sind, da die EU Fangmöglichkeiten in Grönland gegen den Zugang zu norwegischen Gewässern eintauscht; in der Erwägung, dass infolge des Quotentauschs mit Norwegen in den letzten Jahren etwa zehn Unionsschiffen Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll eingeräumt wurden;

H.

in der Erwägung, dass die EU enge Beziehungen zu Grönland unterhält, unter anderem durch das seit 1984 bestehende partnerschaftliche Fischereiabkommen; in der Erwägung, dass Grönland von den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten jenes ist, das mit Abstand die meisten EU-Mittel erhält; in der Erwägung, dass sich die Unterstützung der EU für Grönland im Zeitraum 2021-2027 auf 225 Mio. EUR beläuft, was dem Gesamtbetrag entspricht, den die anderen zwölf Länder und Hoheitsgebiete zusammen erhalten;

I.

in der Erwägung, dass sich die Arktis Wissenschaftlern zufolge fast viermal so schnell erwärmt wie der Rest der Erde, was das Eis immer schneller schmelzen lässt und sich auf die Fischpopulationen, die marinen Ökosysteme und die Küstengemeinden sowie auf die Fischwirtschaft und die Lebensgrundlage der Fischer, die von den arktischen Gewässern abhängen, auswirkt;

J.

in der Erwägung, dass gesunde Fischpopulationen und Meeresökosysteme von entscheidender Bedeutung sind, um den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels standzuhalten und die Zukunft der Küstenfischereigemeinden zu sichern;

K.

in der Erwägung, dass durch die immer schneller voranschreitende Erderwärmung in der Region verdeutlicht wird, dass – auch in der Fischerei – dringend koordinierte globale Maßnahmen erforderlich sind;

L.

in der Erwägung, dass Grönland die Fischereitätigkeiten in seiner AWZ effizient verwaltet, wobei die grönländische Fischerei- und Jagdkontrollbehörde (GFJK) für die Registrierung und Überwachung inländischer wie ausländischer Fänge und Anlandungen und für die Einhaltung internationaler Kontroll- und Durchsetzungsabkommen zuständig ist und zudem den täglichen Datenaustausch mit Ländern ermöglicht, die Fischereiabkommen mit Grönland geschlossen haben;

M.

in der Erwägung, dass aus der Bewertung des vorherigen Protokolls hervorgeht, dass nur fünf der fünfzehn im Rahmen des Protokolls befischten Bestände mit Sicherheit als nicht überfischt angesehen werden können, dass für gewisse Bestände jedoch wissenschaftliche Daten fehlen und dass vier von ihnen nach wie vor als überfischt gelten;

N.

in der Erwägung, dass die Fangmöglichkeiten von einem Gemischten Ausschuss auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der Empfehlungen der NAFO, der NEAFC und des ICES festgelegt werden;

O.

in der Erwägung, dass die Fischerei ein wichtiger Wirtschaftszweig für Grönland ist, der für viele Menschen eine Existenzgrundlage bildet; in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, eine nachhaltige Fischerei sicherzustellen und sowohl die Meeresumwelt als auch die Zukunft der Fischerei auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten zu schützen; in der Erwägung, dass unbedingt dafür Sorge getragen werden muss, dass die negativen Auswirkungen der Schleppnetzfischerei auf das Meeresökosystem auf ein Minimum begrenzt werden; in der Erwägung, dass dem ICES zufolge die größten physischen Störungen des Meeresbodens und der benthischen Lebensräume in der Ökoregion Grönlandsee durch mobile grundberührende Fanggeräte verursacht werden und es erhebliche Überschneidungen zwischen der Verteilung von Korallen, Schwämmen und Seefedern und den mit Schleppnetzen befischten Gebieten gibt (6); in der Erwägung, dass gemäß der Ex-post- und Ex-ante-Bewertung die Beifangmengen und die Auswirkungen auf die Ökosysteme minimal sind, wenn man die für Schiffe aus der EU, die in Grönland ihrer Fangtätigkeit nachgehen, relevanten Bewirtschaftungsmaßnahmen und den Grad des Risikos, dass EU-Schiffe negative Auswirkungen auf die Ökosysteme haben, betrachtet;

P.

in der Erwägung, dass das ICES außerdem darauf hinweist, dass sich andere Aktivitäten, die Meeresverschmutzung, Abfälle im Meer oder Unterwasserlärm zur Folge haben, sowie der Klimawandel auf die marinen Ökosysteme auswirken und das Gleichgewicht der Ökoregion stören;

Q.

in der Erwägung, dass die Europäische Union sowie Grönland durch Dänemark in der NEAFC und der NAFO vertreten sind;

Hintergrund und allgemeine Grundsätze des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei

1.

weist auf die Bedeutung des Fischereisektors für Grönland hin, wenn man bedenkt, dass die Ausfuhren von Meeresfrüchten und Fisch mehr als 90 % der Gesamtausfuhren des selbstverwalteten Gebiets ausmachen und der Anteil der Fischerei und der Fischwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung 15 % beträgt; hebt hervor, dass die Bevölkerung Grönlands im Fischereisektor ausgesprochen kompetent ist und über umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung in Bezug auf Fischereimanagement und maritime Operationen verfügt; weist darauf hin, dass ihr tiefgehendes Fachwissen Ausdruck eines starken Engagements für die Erhaltung der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Fischerei in Grönland ist; betont, dass der Anteil der grönländischen zulässigen Gesamtfangmengen (TACs), der der EU im Rahmen des Protokolls zugeteilt wird, relativ gering ist;

2.

weist ferner auf die geostrategische Lage Grönlands in der Arktis hin; betont, dass dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei im derzeitigen geopolitischen Kontext, insbesondere angesichts der derzeitigen durch die neue US-Regierung ausgelösten diplomatischen und geopolitischen Spannungen, aber auch vor dem Hintergrund der Klimakrise und ihrer Auswirkungen auf die Region große Bedeutung für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Grönland zukommt;

3.

erachtet es als besonders wichtig, das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei als wesentlichen Rahmen zu nutzen, um gemeinsamen Herausforderungen wie der Klimakrise und geopolitischen, sicherheitsbezogenen und die Vorsorge betreffenden Bedenken zu begegnen, eine nachhaltige Fischereipolitik, wissenschaftliche Zusammenarbeit und ökologische Widerstandsfähigkeit in arktischen Gewässern zu unterstützen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern; weist darauf hin, dass die Arktispolitik der EU und ihre Zusammenarbeit mit der Regierung Grönlands gestärkt werden müssen;

4.

betont, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwar Fangmöglichkeiten für die EU-Flotte garantieren sollte, es aber gleichzeitig – im Einklang mit den von der Europäischen Union und internationalen Gremien wie regionalen Fischereiorganisationen festgelegten Standards – zu einer Nutzung der Fischereiressourcen beitragen sollte, die nachhaltig ist und den Erhalt der marinen Biodiversität in grönländischen Gewässern sicherstellt, um wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzen zu erzielen; weist darauf hin, dass Schiffe aus der EU nur den verfügbaren Überschuss gemäß Artikel 3 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei fangen dürfen;

5.

betont, dass das Abkommen beiden Parteien, darunter auch Interessenträger in der EU und Grönland, Vorteile gebracht hat, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit, Transparenz, Gerechtigkeit, wissenschaftliche Forschung, Kapazitätsaufbau und nationale Entwicklung;

6.

weist darauf hin, dass die auf der Grundlage des Protokolls bereitgestellte Unterstützung des Fischereisektors der Regierung Grönlands dabei helfen wird, ihre nationale Strategie für die Fischerei und Meereswirtschaft umzusetzen, auch im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) und die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen in der Fischereibranche;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass das neue Protokoll für einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschlossen wurde, was die Sichtbarkeit für die Interessenträger, insbesondere den Fischereisektor, verbessert;

8.

stellt fest, dass der finanzielle Gesamtbeitrag der Europäischen Union und die von den Fischereiunternehmen entrichteten Gebühren gestiegen sind und damit sichergestellt ist, dass Grönland wirtschaftliche Vorteile aus den Zugangsrechten für seine Gewässer zieht und dass die Schiffe aus der EU unter regulierten und kontrollierten Bedingungen ihrer Fangtätigkeit nachgehen, wodurch das Risiko von Überfischung oder Umweltschäden verringert wird;

9.

hebt den hohen Wert des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei hervor und betont, dass jeder Euro, der aus dem EU-Haushalt in die Ausgleichszahlung für Zugang investiert wird, zur Schaffung von 6,88 EUR an Mehrwert beiträgt, davon 4,32 EUR für die EU und 2,12 EUR für Grönland;

Nachhaltigkeit der Fischerei im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei

10.

begrüßt, dass in den grönländischen Gewässern ein solides Kontrollsystem, ein umfassender Rahmen für den Umgang mit Beifängen und ein Rückwurfverbot bestehen; sieht die Bemühungen um die Kontrolle der Fischereitätigkeiten und die Anwesenheit von Beobachtern bei diesen Aktivitäten – wozu die Unterstützung des Fischereisektors im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei beigetragen hat – positiv; hebt hervor, dass alle Fänge, einschließlich Beifänge und Rückwürfe, gemäß den geltenden grönländischen Rechtsvorschriften nach Arten erfasst und gemeldet werden müssen; nimmt die entscheidende Funktion der Beobachter zur Kenntnis, wenn es darum geht, für die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu sorgen, zu Transparenz beizutragen und nachhaltiges Fischereimanagement in der Region zu unterstützen;

11.

bringt erneut seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass präzise wissenschaftliche Daten über den Zustand der Fischbestände, die auf der Grundlage begrenzter Daten oder nach dem Vorsorgeansatz bewertet werden, fehlen; bedauert insbesondere den Zustand der Eismeergarnele, die sowohl von grönländischen Schiffen als auch (zu einem geringeren Teil) von Unionsschiffen gezielt befischt wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass ein positiver Schritt erfolgt ist, indem die indikativen jährlichen Fangmöglichkeiten für mehrere Fischbestände auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten gesenkt wurden;

12.

ist nach wie vor besorgt über die Bewirtschaftung der Eismeergarnele, insbesondere in bestimmten Gebieten Ostgrönlands, wo bei den Beständen aufgrund des Drucks durch Befischung, der globalen Erwärmung und der zunehmenden Prädation durch Kabeljau Anzeichen für einen Rückgang festzustellen sind; betont, dass die Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung verstärkt werden müssen, einschließlich der Anpassung der Fangquoten auf der Grundlage der wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES und der NAFO und der Verbesserung der Fischereimethoden, um Beifang zu reduzieren und das marine Ökosystem zu erhalten; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den grönländischen Behörden zu intensivieren, um eine nachhaltige und ausgewogene Nutzung dieser Ressource sicherzustellen, was für die lokale Wirtschaft von maßgeblicher Bedeutung ist;

13.

bekräftigt, dass die Kommission und Grönland auf der Grundlage des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei weiterhin einen Vorsorgeansatz anwenden und die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, einschließlich der wissenschaftlichen Empfehlungen der zuständigen regionalen Fischereiorganisationen, als Grundlage für die Festlegung der jährlichen Fangmöglichkeiten heranziehen sollten, wobei auch die sozioökonomischen Aspekte zu berücksichtigen sind;

14.

stellt fest, dass norwegische Schiffe im Rahmen des Quotentauschs einen erheblichen Teil der Fangmöglichkeiten erhalten, die Grönland der Europäischen Union zugewiesenen hat; weist erneut darauf hin, dass für norwegische Schiffe die gleichen Nachhaltigkeitsstandards und Vorschriften zur Kontrolle der Fischerei gelten müssen wie für Schiffe aus der EU, um für Gleichbehandlung zu sorgen;

Verbesserung der wissenschaftlichen Gutachten und der Datenerhebung

15.

weist darauf hin, dass zur Berechnung des verfügbaren Überschusses solide und verlässliche Daten erforderlich sind; erklärt sich einmal mehr besorgt über die bestehenden Lücken in Bezug auf einige Bestände; empfiehlt in diesem Zusammenhang, der Berechnung der verfügbaren Überschüsse besondere Aufmerksamkeit zu widmen; begrüßt die Bemühungen des Fischereisektors bei der wissenschaftlichen Überwachung und der Datenerhebung mitzuwirken, und appelliert an die Kommission, die wissenschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit mit Grönland zu verstärken, beispielsweise durch die Fortführung der Unterstützung des Grönländischen Instituts für Naturressourcen;

16.

hebt die begrenzte Verfügbarkeit von Daten über benthische Lebensräume in der Ökoregion Grönlandsee hervor, wie zum Beispiel über Lebensräume, die unter Umständen empfindliche Meeresökosysteme darstellen könnten; betont, dass umfassendere wissenschaftliche Daten benötigt werden, um diese Lebensräume zu erfassen, um angemessene Maßnahmen – insbesondere technischer und räumlicher Natur – zu ergreifen, mit denen die Auswirkungen der Fischerei auf diese Ökosysteme abgeschwächt werden, und um Anreize für die Meldung von Begegnungen der Schiffe mit in gefährdeten marinen Ökosystem vorkommenden Arten zu schaffen; fordert die grönländischen Behörden auf, in Betracht zu ziehen, einen Teil der Unterstützung des Fischereisektors für die Konsolidierung der Kartierung und Ermittlung von gefährdeten marinen Ökosystemen aufzuwenden;

17.

weist erneut darauf hin, dass der Einsatz von satellitengestützten Schiffsüberwachungssystemen für die Überwachung der Fischereitätigkeiten von entscheidender Bedeutung ist, da er die Echtzeitverfolgung von Fischereifahrzeugen ermöglicht und so die Einhaltung der Vorschriften auch in empfindlichen Meeresgebieten überwacht werden kann;

18.

fordert die Kommission und Grönland auf, eine weitere Beurteilung der Auswirkungen auf die Fischbestände durch andere Aktivitäten, die die Ökosysteme beeinflussen, wie beispielsweise Seeverkehr, seismologische Forschung, Verschmutzung und Klimawandel, bereitzustellen;

Unterstützung der Fischereipolitik in Grönland

19.

stellt fest, dass mit dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei Beschäftigungsmöglichkeiten für grönländische Staatsangehörige geschaffen wurden und dass die Unterstützung des Fischereisektors wirksam umgesetzt wird, was Grönland erhebliche ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bringt; betont jedoch den geringen Anteil der Anlandungen durch die Flotte aus der EU in Grönland und die begrenzte Zahl grönländischer Seeleute an Bord von Schiffen aus der EU (fünf, gemäß der Bewertung des vorherigen Abkommens, was 2,5 % der gesamten Arbeitsplätze entspricht);

20.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zahl der Schiffe aus der EU, die im Rahmen des Protokolls in Grönland fischen, begrenzt ist (8-10 Schiffe) und stellt fest, dass die meisten von ihnen nicht in grönländischen Häfen anlanden oder diese anlaufen; bestärkt die Wirtschaftsteilnehmer darin, die gute Zusammenarbeit fortzuführen und die Beschäftigungsmöglichkeiten weiter zu verbessern; betont, dass der Ex-ante- und Ex-post-Bewertung zufolge in Anbetracht der Prioritäten des Privatsektors in Grönland und in den EU-Mitgliedstaaten kein gegenseitiges Interesse an der Gründung gemischter Gesellschaften bzw. von Gemeinschaftsunternehmen besteht;

21.

ist der Ansicht, dass der indirekte Mehrwert, der der grönländischen Wirtschaft durch das Protokoll entsteht, Potenzial für eine Steigerung gegenüber früheren Protokollen birgt; vertritt die Auffassung, dass das Ziel darin besteht, für die EU und Grönland sicherzustellen, dass das Abkommen für beide Seiten vorteilhaft ist, und für Grönland zu gewährleisten, dass das Abkommen durch die nachhaltige Entwicklung der Fischerei und von mit ihr verbundenen Branchen in Grönland einen Gesamtnutzen bringt, was sich dauerhaft positiv auf die lokale Wirtschaft auswirkt;

22.

weist darauf hin, dass die Mittel für die Unterstützung des Fischereisektors im Rahmen des vorherigen Protokolls dazu beigetragen haben, die wissenschaftliche Forschung und die Verwaltungskapazitäten Grönlands zu stärken und die Meerespolitik in Grönland zu verbessern;

23.

betont, dass es für beide Seiten wesentlich ist, bei der Umsetzung des Protokolls alle relevanten internationalen Verpflichtungen, einschließlich der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, einzuhalten;

24.

begrüßt außerdem, dass ein erheblicher Teil der im Rahmen des vorherigen Protokolls geleisteten Unterstützung des Fischereisektors dazu verwendet wurde, die Fischereiaufsicht, die wissenschaftliche Forschung und die Datenerhebung, die Verwaltung und die Unterstützung der kleinen Küstenfischerei zu stärken;

25.

bestärkt die Kommission und Grönland darin, im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei die kleine Küstenfischerei Grönlands im Einklang mit den freiwilligen Leitlinien zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der handwerklichen Fischerei der FAO und den Prioritäten und Bedürfnissen der grönländischen Behörden weiter zu unterstützen;

26.

ist der Ansicht, dass die Unterstützung des Fischereisektors zur Sicherung der Existenzgrundlage der von der Küstenfischerei lebenden Gemeinden beitragen kann, indem Maßnahmen ergriffen werden, die unter anderem, aber nicht ausschließlich, den Zugang zu Schulungen oder die Unterstützung der gemeinsamen Bestandsbewirtschaftung in Küstengebieten betreffen, oder Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit an den Klimawandel und zur Verbesserung der Daten, einschließlich Daten über den Fischereiaufwand, darstellen;

27.

befürwortet die angemessene Einbeziehung der Fischereigemeinden und der Zivilgesellschaft Grönlands in den gesamten Prozess zur Annahme der Protokolle und betont, dass es wichtig ist, dazu beizutragen, dass ihre Beteiligung an der Umsetzung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei sichergestellt wird;

28.

hebt hervor, dass Schiffe aus der EU mehr als zwölf Seemeilen von der Basislinie Grönlands entfernt fischen, wodurch verhindert wird, dass sie der kleinen Küstenfischerei Konkurrenz machen;

29.

fordert beide Parteien auf, den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Regelungen für den Zugang zu und die Erhaltung von Fischereiressourcen zu erleichtern;

30.

nimmt die Bereitschaft Grönlands zur Kenntnis, seinen Fischereisektor weiter auszubauen; nimmt die jüngste Reform seiner Fischereigesetzgebung zur Kenntnis; betont, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei die Weiterentwicklung der grönländischen Fischereipolitik unterstützen kann; stellt fest, dass diese Politik Aspekte wie die Sicherstellung der langfristigen Gesundheit und Produktivität der Meeresökosysteme Grönlands und die Verteilung der Fischereiressourcen, auch für die Küstenfischereigemeinden, umfasst; weist darauf hin, dass derlei Entwicklungen in die ausschließliche Zuständigkeit der grönländischen Gesetzgeber fallen;

Regionale Fischereipolitik und Herausforderungen für die Arktis

31.

betont, dass es wichtig ist, das Fischereiabkommen in den breiteren Kontext der Fischereipolitik nach dem Brexit und des regionalen Fischereimanagements, der Fischereibeziehungen zwischen der Union und Norwegen und anderen Küstenstaaten und der Politik der Europäischen Union in der Arktis zu stellen; betont, dass unbedingt eine starke und produktive Partnerschaft mit Grönland und seinen nordischen Nachbarn aufrechterhalten werden muss;

32.

bestärkt Grönland darin, seine bereits stark ausgeprägte Transparenz und Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen und der Vereinbarungen zwischen Küstenstaaten über die Bewirtschaftung bestimmter Bestände weiter zu festigen;

33.

fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten, die das Büro der Kommission in Nuuk bietet, weiter zu nutzen, insbesondere bei der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Regierung Grönlands;

34.

weist auf die gemeinsame Mitteilung vom 13. Oktober 2021 mit dem Titel „Verstärktes Engagement der EU für eine friedliche, nachhaltige und prosperierende Arktis“ hin;

°

° °

35.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Grönlands zu übermitteln.

(1)   ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1380/oj.

(2)   ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 81, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/2403/oj.

(3)   ABl. L 355 vom 7.10.2021, S. 6, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1764/oj.

(4)   ABl. C 132 vom 24.3.2022, S. 217.

(5)  Angenommene Texte von diesem Tag, P10_TA(2025)0142.

(6)  Siehe die Berichte des ICES mit den Titeln „Greenland Sea Ecosystem Overview“ (Überblick über das Ökosystem der Grönlandsee, 2023) und „Greenland Sea Ecoregion – Fisheries Overview“ (Die Ökoregion Grönlandsee – Überblick über die Fischerei, 2024).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1452/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)