European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1440

31.3.2026

P10_TA(2025)0158

Berichte 2023 und 2024 über Georgien

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2025 zu den Berichten 2023 und 2024 der Kommission über Georgien (2025/2024(INI))

(C/2026/1440)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Mitteilung 2024 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2024)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Georgia 2024 Report“ (Bericht 2024 über Georgien) (SWD(2024)0697),

unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (1),

unter Hinweis auf Artikel 78 der Verfassung Georgiens, der vorsieht, dass alle tunlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die vollständige Integration Georgiens in die EU und die NATO sicherzustellen,

unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 20. Dezember 2024 über die Parlamentswahl in Georgien vom 26. Oktober 2024,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Juni 2024 zu Georgien und vom 17. Dezember 2024 zur Erweiterung,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0110/2025),

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat Georgien im Dezember 2023 den Status eines Bewerberlandes unter der Voraussetzung zuerkannt hat, dass die neun einschlägigen Schritte unternommen werden, die in der Empfehlung der Kommission vom 8. November 2023 aufgeführt sind und sich in erster Linie auf Reformen in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte beziehen;

B.

in der Erwägung, dass sich die Lage in Georgien seit der Veröffentlichung des Berichts 2024 der Kommission über das Land am 30. Oktober 2024 erheblich verschlechtert hat, insbesondere infolge der Maßnahmen der Regierung Georgiens;

C.

in der Erwägung, dass in Georgien in den vergangenen Jahren Rückschritte im Bereich der Demokratie zu verzeichnen waren, insbesondere seit der Parlamentswahl vom 26. Oktober 2024, bei der die internationalen demokratischen Standards und die OSZE-Verpflichtungen Georgiens nicht erfüllt wurden und die zu einem unrechtmäßigen Parlament führte, in dem nur eine Partei, der Georgische Traum, vertreten ist; in der Erwägung, dass sich Russland systematisch in die demokratischen Prozesse in Georgien eingemischt hat; in der Erwägung, dass es bei der manipulierten Wahl unter anderem zu Einschüchterung von Wählern, Stimmenkauf und Schikanierung von Wahlbeobachtern kam;

D.

in der Erwägung, dass Irakli Kobachidse am 28. November 2024 angekündigt hat, Georgien werde bis Ende 2028 sowohl die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der EU aufschieben als auch ihre finanzielle Unterstützung ablehnen, womit er sich über die in der Verfassung verankerte Verpflichtung des Landes zur europäischen Integration hinweggesetzt und die souveränen euroatlantischen Bestrebungen Georgiens faktisch zunichtegemacht hat, für die es in der Bevölkerung Georgiens große Unterstützung gibt;

E.

in der Erwägung, dass die Besorgnis darüber, in welche Richtung sich das Land bewegt, sowie die Entscheidung, die Bemühungen um die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen auszusetzen, zu massiven Protesten im ganzen Land geführt hat, bei denen die Demonstranten fordern, dass eine freie und faire Neuwahl abgehalten, das Land wieder auf den Weg nach Europa geführt und der politischen Gewalt und der Unterdrückung ein Ende gesetzt wird sowie die von den Strafverfolgungsorganen begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Demonstranten untersucht, die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und die politischen Gefangenen freigelassen werden; in der Erwägung, dass seit dem 28. November 2024 ununterbrochen jeden Tag Proteste stattfinden; in der Erwägung, dass die in ganz Georgien stattfindenden Proteste für die Europäische Union im Jahr 2025 erheblichen Zulauf erhalten haben und bereits Zehntausende Bürger gegen die empfundene Abkehr der Regierung von der Integration in die EU demonstriert haben; in der Erwägung, dass an diesen selbstständig organisierten und spontanen Protesten, an denen alle Teile der Gesellschaft Georgiens beteiligt sind, das starke Engagement der Bevölkerung Georgiens für die europäischen Werte und die demokratische Regierungsführung deutlich wird;

F.

in der Erwägung, dass die Staatsorgane Georgiens als Reaktion auf die friedlichen Proteste ein beispielloses gewaltsames hartes Vorgehen gegen Demonstrationen eingeleitet haben, das mit einer rechtswidrigen Anwendung von Gewalt, Folter und anderen Formen der Misshandlung durch die De-facto-Staatsorgane einhergeht; in der Erwägung, dass seit November 2024 mindestens 62 Personen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an proeuropäischen Protesten angeklagt wurden und sich 54 Personen weiterhin in Untersuchungshaft befinden; in der Erwägung, dass mehr als 500 Personen im Rahmen von Verwaltungsverfahren inhaftiert wurden, von denen Berichten zufolge ungefähr 300 Personen Folter oder andere Formen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung erfahren haben und bei mindestens 157 Personen sichtbare Anzeichen einer schweren Körperverletzung zu erkennen sind;

G.

in der Erwägung, dass die De-facto-Staatsorgane des Georgischen Traums die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien systematisch Druck, rechtlichen Einschränkungen und körperlicher Gewalt aussetzen; in der Erwägung, dass seit November 2024 mindestens 138 Fälle von Verletzungen der Medienfreiheit im Zusammenhang mit proeuropäischen Protesten oder damit zusammenhängenden Ereignissen dokumentiert wurden und insgesamt 174 Medienschaffende zur Zielscheibe staatlicher Unterdrückung wurden; in der Erwägung, dass die Rechte von mindestens 30 Reportern wiederholt verletzt wurden, unter anderem durch körperliche Übergriffe, Beschädigung der Berufsausrüstung, Bußgelder, strafrechtliche Anklagen und juristische Schikanen; in der Erwägung, dass sich die Journalistin Msia Amaghlobeli derzeit wegen aus der Luft gegriffener Anschuldigungen in Untersuchungshaft befindet;

H.

in der Erwägung, dass die Staatsorgane Georgiens die für proeuropäische Reformen zuständigen Strukturen im öffentlichen Dienst Georgiens umstrukturieren oder auflösen und massenhaft Fachkräfte und Beamte entlassen, insbesondere diejenigen, die die Regierungspolitik kritisiert, proeuropäische Ansichten geäußert und Gewalt gegen friedliche Demonstranten verurteilt haben;

I.

in der Erwägung, dass das unrechtmäßige Parlament Georgiens einen nichtständigen parlamentarischen Untersuchungsausschuss für die Tätigkeiten des Regimes und der politischen Persönlichkeiten der Jahre 2003-2012 eingesetzt hat, als Präsident Micheil Saakaschwili an der Spitze des Staates stand und den Weg für die euroatlantischen Bestrebungen Georgiens ebnete; in der Erwägung, dass dieser Untersuchungsausschuss ein Instrument zur weiteren Verfolgung politischer Gegner und insbesondere von Anführern von Oppositionsbewegungen ist; in der Erwägung, dass sich die politische Lage in Georgien seit der Einrichtung des sogenannten parlamentarischen Ausschusses aufgrund der willkürlichen Festnahmen, strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung prominenter Oppositionsführer, darunter Surab Dschaparidse, Mamuka Chasaradse, Badri Dschaparidse, Giorgi Waschadse, Nika Gwaramia und Nika Melia, aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen weiter erheblich verschlechtert hat;

J.

in der Erwägung, dass die Regierungspartei Georgischer Traum zum Zweck der Aufrechterhaltung und des Ausbaus ihrer Macht einseitig und ohne Konsultation Änderungen am Gemeindewahlrecht für die Wahl der Stadträte im Oktober 2025 angenommen hat; in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission des Europarates empfohlen hat, diese Änderungen aufzuheben, und die Anführer der wichtigsten Oppositionsparteien bekannt gegeben haben, dass ihre Parteien nicht an dieser Wahl teilnehmen; in der Erwägung, dass durch Reformen des Verfahrens zur Bildung der Zentralen Wahlkommission die Integrität von Wahlen weiter beeinträchtigt und die Bürgerbeteiligung beschränkt wird und Beobachter und Medien den Wahlprozess nur noch eingeschränkt wirksam überwachen können;

K.

in der Erwägung, dass trotz der Fortschritte auf dem Weg zu einer gerechteren und inkludierenderen Gesellschaft nach wie vor tief verwurzelte Ungleichheiten und Stereotypen bestehen, die zu einem hohen Maß an geschlechtsspezifischer Gewalt, schwerwiegenden Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen sowie Gewalt und Schikanen gegen die LGBTI-Gemeinschaft führen; in der Erwägung, dass sich viele LGBTI-Personen aufgrund der Unsicherheit im eigenen Land dazu entschlossen, aus Georgien zu fliehen; in der Erwägung, dass Georgiens Legaldefinition von Vergewaltigung nicht den im Übereinkommen von Istanbul festgelegten Standards entspricht;

Aussetzung der Integration Georgiens in die EU

1.

bekräftigt seine Solidarität mit der Bevölkerung Georgiens und, dass es die legitimen europäischen und euroatlantischen Bestrebungen der Bevölkerung Georgiens und ihren Wunsch, in einem wohlhabenden und demokratischen Land zu leben, nach wie vor unerschütterlich unterstützt, zumal sie diesen Wunsch in Massenprotesten zum Ausdruck bringt, die sie trotz des brutalen Vorgehens der Staatsorgane fortsetzt; steht nach wie vor bereit, die Bevölkerung Georgiens bei der Verwirklichung dieser Ziele zu unterstützen; verurteilt aufs Schärfste, dass mit brutalen Unterdrückungsmaßnahmen gegen friedliche Demonstranten, Akteure der Zivilgesellschaft, politische Gegner und Medienvertreter vorgegangen wird, dass sie aus politischen Motiven ohne hinreichende rechtliche Grundlage willkürlich inhaftiert werden und Berichten zufolge sogar systematisch gefoltert werden; fordert die Staatsorgane Georgiens auf, von der Anwendung von Gewalt abzusehen, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu achten und die kürzlich verabschiedeten drakonischen Rechtsvorschriften, mit denen Proteste der Bevölkerung – insbesondere durch exorbitante Geldstrafen – unterdrückt werden sollen, aufzuheben; bringt angesichts der wachsenden Zahl politischer Gefangener seine besondere Besorgnis zum Ausdruck und fordert erneut, dass sie alle umgehend und bedingungslos freigelassen werden; fordert, dass alle Gewalttaten wirksam und glaubhaft untersucht werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; ist besorgt über die mangelnde Unabhängigkeit innerhalb der Justiz, wobei politisch motivierte Gerichtsverfahren gegen friedliche Demonstranten und Regierungskritiker von hochrangigen Richtern mit Verbindungen zum Georgischen Traum geleitet werden;

2.

bringt sein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Regierungspartei Georgischer Traum die historische Chance des Bewerberlands Georgien, auf seinem Weg zur europäischen Integration voranzukommen, nicht genutzt hat, und stellt fest, dass die europäische Integration nach wie vor von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wird; weist darauf hin, dass Georgien nach dem Grundsatz „im Zweifel für den antragstellenden Staat“ trotz des bereits beunruhigenden Vorgehens der vom Georgischen Traum gestellten Regierung, das zunehmend im Widerspruch zu den Werten und den demokratischen Grundsätzen der EU steht, der Status eines Bewerberlandes zuerkannt wurde; betont, dass Georgien unter der Herrschaft des Georgischen Traums bei den wichtigsten Bestimmungen der neun von der Kommission angegebenen Schritte trotz gegenteiliger Behauptungen der Staatsorgane nicht vorangekommen ist und sogar Rückschritte verzeichnet hat; betont, dass der Prozess der Integration Georgiens in die EU im Grunde auf Eis gelegt wurde, nachdem weitere Rückschritte im Bereich der Demokratie im Land zu verzeichnen waren und die Parlamentswahl vom Oktober 2024 manipuliert worden war, wobei diese Manipulation ein klarer Wendepunkt hin zu einem autoritären Regime war, und nachdem im Anschluss daran staatliche Institutionen unrechtmäßig vereinnahmt, demokratische Garantien aufgehoben und mehrere antidemokratische Rechtsakte verabschiedet worden sind, die den Werten und Grundsätzen zuwiderlaufen, auf denen die EU beruht; schließt sich den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024 an, wonach der Weg Georgiens in die EU gefährdet ist, wenn das derzeitige Vorgehen nicht rückgängig gemacht wird, und fordert die Partei Georgischer Traum nachdrücklich auf, auf den Weg der demokratischen Reformen und der euroatlantischen Integration zurückzukehren;

3.

missbilligt, dass seit Dezember 2024 rund 700 Beamte entlassen wurden, da sie an proeuropäischen Demonstrationen teilgenommen oder ihre Unterstützung dafür zum Ausdruck gebracht hatten; betont, dass mit derlei Vergeltungsmaßnahmen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratische Institutionen geschwächt, gegen die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verstoßen und zur Vertiefung der autoritären Tendenzen des derzeitigen Regimes beigetragen wird; fordert die Staatsorgane Georgiens auf, die arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten und den Beamten die Gründung einer Gewerkschaft zu ermöglichen, um sie vor der ungerechtfertigten Einschränkung ihrer Arbeitnehmerrechte zu schützen; bringt seine Besorgnis über die zunehmende Politisierung der Ernennungen im öffentlichen Dienst zum Ausdruck und fordert, dass die im Dezember 2024 verabschiedeten Änderungen des Gesetzes über den öffentlichen Dienst aufgehoben werden, mit denen die Wettbewerbsregeln für die Ernennung von Beamten aufgehoben und stattdessen den Leitern öffentlicher Einrichtungen direkte Ernennungsbefugnisse übertragen werden; bekräftigt, dass diese Änderungen besorgniserregende Rückschritte gegenüber der erfolgreichen Reform des öffentlichen Dienstes darstellen, die Georgien im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien durchgeführt hat, und fordert, dass sie aufgehoben werden;

4.

betont, dass die Strategie der EU gegenüber Georgien umgehend und umfassend auf den Prüfstand gestellt werden muss, weil weitere Rückschritte im Bereich der Demokratie zu verzeichnen sind und das politische und legislative Umfeld zunehmend repressiv gestaltet wird, wodurch zahlreiche demokratische Errungenschaften Georgiens und erfolgreiche EU-bezogene Reformen zurückgeworfen werden, die demokratischen Institutionen grundlegend geschwächt werden und die Macht in den Händen der Regierungspartei weiter gefestigt wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Umsetzung des Assoziierungsabkommens EU-Georgien zu überprüfen, nachdem Georgien unverhohlen gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem in Artikel 2 verankerten allgemeinen Grundsatz – der Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten – verstoßen hat; weist erneut darauf hin, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die durch das Abkommen gewährten Vorrechte bedingt ausgesetzt werden können, wenn die Verpflichtungen nicht eingehalten werden; fordert angesichts des eklatanten Verstoßes gegen die Grundsätze des Artikels 2 die Anwendung des Artikels 422 des Assoziierungsabkommens EU-Georgien in Bezug auf die Nichterfüllung von Verpflichtungen;

5.

missbilligt, dass hochrangige Amtsträger der Regierungspartei, Mitglieder des Parlaments und regierungsnahe Medien regelmäßig manipulative Berichte, Desinformationen und Verschwörungstheorien über die EU, die EU-Mitgliedstaaten und führende Amtsträger und Politiker der EU sowie die europäische Integration verbreiten; betont, dass die regierende Partei weiterhin bewusst irreführende und zweideutige Äußerungen tätigt und damit den in Teilen der Öffentlichkeit Georgiens vorhandenen Irrglauben nährt, diese Partei befürworte nach wie vor die europäische Integration; bedauert, dass von der Partei Georgischer Traum unterstützte Fernsehsender und Medienunternehmen die Medien- und Informationslandschaft kontrollieren und dominieren sowie falsche Berichte über die europäische Integration verbreiten, wobei sie der von Russland inspirierten Propaganda nacheifern und ihr in die Hände spielen und die Polarisierung in der Gesellschaft verschärfen;

6.

unterstreicht, dass Bidsina Iwanischwili und andere Amtsträger und führende Politiker, darunter Irakli Kobachidse, Schalwa Papuaschwili, Wachtang Gomelauri, Kacha Kaladse, Bürgermeister von Tiflis und Generalsekretär der Partei Georgischer Traum, und Irakli Gharibaschwili, ehemaliger Vorsitzender der Partei Georgischer Traum, die Verantwortung für die Verschlechterung des politischen Prozesses in Georgien tragen, indem sie Rückschritten im Bereich der Demokratie Vorschub leisten, die zu einer Konsolidierung der autokratischen Macht führen, und dem in der Verfassung des Landes verankerten Ziel der Integration in euroatlantische Strukturen zuwiderhandeln; fordert daher, dass sofort und gezielt persönliche Sanktionen gegen Bidsina Iwanischwili, seine Familienangehörigen und seine Unternehmen verhängt werden, und fordert die EU auf, seine Vermögenswerte einzufrieren und dazu mit anderen Ländern, insbesondere dem Vereinigten Königreich, zusammenzuarbeiten; weist die ungarische und die slowakische Regierung erneut auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit hin, wonach die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen unterlassen müssen, die die Verwirklichung der Ziele der EU gefährden könnten; fordert die ungarische und die slowakische Regierung daher nachdrücklich auf, ihre Außenpolitik wieder in Einklang mit den Standpunkten und Grundsätzen der EU zu bringen und ihr Veto gegen die Verhängung von Sanktionen gegen Personen, die für den Rückbau der Demokratie in Georgien und die Unterdrückung der legitimen Proteste verantwortlich sind, aufzuheben; verurteilt die einseitigen Maßnahmen der Regierung Ungarns, die darauf abzielen, den Georgischen Traum zu legitimieren;

Weitere Rückschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Konsolidierung der autokratischen Macht

7.

bekräftigt seinen Standpunkt, wonach die Bewältigung der derzeitigen politischen Krise und Verfassungskrise in Georgien nur durch eine Neuwahl des Parlaments möglich ist, die in den nächsten Monaten in einem verbesserten Wahlumfeld stattfinden und von einer unabhängigen und unparteiischen Wahlverwaltung geleitet und durch sorgfältige internationale und unabhängige inländische Beobachtung überwacht werden sollte, damit das Verfahren wirklich fair, frei und transparent ist und den tatsächlichen Willen des Volkes zum Ausdruck bringt;

8.

betont, dass es die selbsternannten Staatsorgane, die von der Partei Georgischer Traum gestellt werden und nach der manipulierten Parlamentswahl vom 26. Oktober 2024 eingesetzt wurden, nicht anerkennt und Georgien als Staat betrachtet, der vom illegitimen Regime des Georgischen Traums gekapert wurde; erkennt daher keine Entscheidung des Organs an, das die Kontrolle über das Land übernommen hat, darunter die übereilte Verabschiedung von Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen; bedauert, dass das Parlament Georgiens ein Einparteienparlament ist, das sich auf der Grundlage einer manipulierten Wahl gebildet hat, was mit einer pluralistischen parlamentarischen Demokratie und den von einem EU-Bewerberland erwarteten Standards unvereinbar ist; begrüßt, dass das Mandat des Georgischen Traums in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats nicht anerkannt wurde, was zum Rückzug der Delegation Georgiens geführt hat;

9.

missbilligt die anhaltenden Versuche der regierenden Partei Georgischer Traum, politische Gegner zu verfolgen, etwa in Form rechtswidriger Festnahmen, Inhaftierungen, Drohungen und körperlicher Übergriffe; fordert erneut, dass die politisch motivierten Feindseligkeiten eingestellt werden, das politische Umfeld verbessert wird, Vertrauen aufgebaut und ein parteiübergreifender Dialog eingeleitet wird;

10.

verurteilt die unrechtmäßige Verfolgung politischer Gegner durch den Untersuchungsausschuss des De-facto-Parlaments Georgiens unter der Führung der Partei Georgischer Traum, der sich in unverhältnismäßiger Weise gegen die Maßnahmen der Regierung richtet, die vor mehr als zwölf Jahren die Macht abgegeben hatte; hebt hervor, dass diese „Untersuchung“ politisch ist, und stellt fest, dass die Partei Georgischer Traum seit 2012 an der Macht ist, den Untersuchungsausschuss jedoch begleitend zu ihren Versuchen, echte Oppositionsparteien zu verbieten, eingesetzt hat; nimmt mit Besorgnis die Äußerungen der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Tea Zulukiani, zur Kenntnis, mit denen sie Russlands Narrative verbreitet; verurteilt aufs Schärfste die Festnahme und Verurteilung von Surab Dschaparidse, Mamuka Chasaradse, Badri Dschaparidse, Giorgi Waschadse, Nika Melia, Nika Gwaramia und anderen Oppositionspolitikern wegen politisch motivierter Anschuldigungen und betrachtet diese Personen als politische Gefangene;

11.

ist zutiefst besorgt über die jüngsten Erklärungen von führenden Vertretern der regierenden Partei Georgischer Traum, in denen sie ihre Absicht zum Ausdruck bringen, Oppositionsparteien – in erster Linie die Partei Vereinigte Nationale Bewegung – für verfassungswidrig zu erklären; weist darauf hin, dass die Partei Vereinigte Nationale Bewegung entscheidend daran mitgewirkt hat, die europäische Integration Georgiens einzuleiten und voranzubringen; weist auf die Parallelen zwischen dem Vorgehen der De-facto-Staatsorgane des Georgischen Traums und dem derzeitigen Kreml-Regime hin, das seine Herrschaft durch das Verbot von Oppositionsparteien gefestigt hat; verurteilt den am 13. Mai 2025 angenommenen Entwurf zur Änderung des Verfassungsgesetzes über politische Vereinigungen von Bürgern und des Gesetzes über das Verfassungsgericht, mit dem das Verfassungsgericht ermächtigt würde, alle Oppositionsparteien wirksam und willkürlich zu verbieten;

12.

bekräftigt nachdrücklich seine Forderung, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili aus humanitären Gründen sofort freizulassen, um ihm die notwendige medizinische Behandlung im Ausland zu ermöglichen; betont, dass die Staatsorgane Georgiens die volle Verantwortung für seine Gesundheit und sein Wohlergehen tragen und für das Leid, das ihm zugefügt wird, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; fordert die vom Georgischen Traum gestellten Staatsorgane darüber hinaus auf, dafür zu sorgen, dass Mitgliedern des Europäischen Parlaments ungehinderter Zugang zu Micheil Saakaschwili gewährt wird;

13.

betont, dass an der Politik, die Legitimität des Einparteienparlaments und des von ihm ernannten Präsidenten nicht anzuerkennen, so lange festgehalten werden sollte, bis sich der politische Kurs Georgiens spürbar ändert und eine freie und faire Neuwahl des Parlaments angesetzt wird; fordert die Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten sowie die Mitglieder der jeweiligen Parlamente auf, von Treffen mit Vertretern des Regimes und allen voran mit dem derzeitigen De-facto-Präsidenten abzusehen; erkennt Salome Surabischwili weiterhin als rechtmäßige Präsidentin Georgiens und Vertreterin der Bevölkerung Georgiens an; zollt ihren Bemühungen Anerkennung, das Land mit friedlichen Mitteln wieder auf den Pfad der demokratischen und europäischen Entwicklung zu führen;

14.

weist darauf hin, dass die bevorstehende Kommunalwahl im Herbst 2025 in einem sich verschlechternden rechtlichen Umfeld stattfinden wird, nachdem im Dezember 2024 neue Änderungen des georgischen Verfassungsgesetzes und des Wahlgesetzes verabschiedet wurden, sowie unter Bedingungen zunehmender politischer Repression und Verfolgung politischer Gegner durch das georgische Regime; ist der Ansicht, dass die Kommunalwahl unter den derzeitigen politischen und rechtlichen Bedingungen gewaltige Herausforderungen für alle potenziellen Teilnehmer mit sich bringt, die einen freien und fairen Wettbewerb erwarten, und dass diese Teilnahme darüber hinaus von den selbst ernannten Staatsorganen als Anerkennung des neuen Status quo genutzt wird; ist der Ansicht, dass diese bevorstehende Wahl keine Gelegenheit bietet, die demokratische Entscheidung des georgischen Volkes widerzuspiegeln, es sei denn, die inhaftierten und festgehaltenen politischen Oppositionsführer werden freigelassen und die Wahl findet in einem verbesserten Wahlumfeld statt und wird von einer unabhängigen und unparteiischen Wahlverwaltung geleitet und durch sorgfältige internationale Beobachtung überwacht, damit das Verfahren wirklich fair, frei und transparent ist;

15.

verurteilt aufs Schärfste die anhaltende und vorsätzliche Zerstörung des Umfelds für die lebendige Zivilgesellschaft Georgiens, die auf die Annahme mehrerer restriktiver, am Vorbild Russlands ausgerichteter Rechtsvorschriften, auch über die Transparenz der Einflussnahme aus dem Ausland, sowie Drohungen und Stigmatisierung seitens der Staatsorgane zurückzuführen ist; verurteilt nachdrücklich die neue Gesetzgebungsinitiative, die die Registrierung jeder Zuwendung an zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Regierung vorschreibt und ausländische Geber dazu verpflichtet, für die Auszahlung von Zuschüssen an Organisationen vor Ort eine Genehmigung der Exekutive einzuholen; bedauert die jüngste Entscheidung der Staatsorgane, die Bankkonten von Schwarmfinanzierungsinitiativen und -kampagnen zur Unterstützung politischer Gefangener und ihrer Familien einzufrieren; fordert die Staatsorgane auf, die Einschüchterungsversuche, Drohungen, politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen und körperlichen Angriffe gegen Vertreter der Zivilgesellschaft, führende Politiker, zivilgesellschaftliche Aktivisten, Journalisten und Medienschaffende in Georgien umgehend einzustellen; verurteilt, dass mehreren europäischen Journalisten die Einreise nach Georgien auf willkürliche und ungerechtfertigte Weise versagt wurde; bekräftigt seine Forderung nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung von Mzia Amaghlobeli und der Rücknahme aller Anklagepunkte gegen sie, die politisch motiviert sind, und bringt seine tiefe Besorgnis über die bedenkliche Verschlechterung ihrer Sehkraft in der Haft zum Ausdruck und fordert nachdrücklich den Zugang zu vertrauenswürdiger medizinischer Versorgung;

16.

verurteilt, dass unlängst ohne ordnungsgemäße öffentliche Konsultation Rechtsvorschriften verabschiedet wurden, die eine weitere politische Verfolgung ermöglichen, das Versammlungsrecht einschränken und den Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und die Opposition weiter einschränken, darunter das Gesetz über ausländische Agenten nach dem Vorbild Russlands, die Änderungen des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, die Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen, das Gesetz über die Registrierung ausländischer Agenten und neue restriktive Änderungen des Rundfunkgesetzes; fordert die Staatsorgane Georgiens auf, diese Gesetzesänderungen aufzuheben; betont, dass das politische Verhalten der Partei Georgischer Traum, auch ihre strategische Ausrichtung an der Russischen Föderation und die beschleunigte Einführung von Instrumenten, die für autoritäre Regime charakteristisch sind, derartigen Entwicklungen in Russland selbst gleicht; ist besorgt über die jüngste Welle von Angriffen auf nichtstaatliche Organisationen und die Forderung bestimmter Institutionen des Staates, wie zum Beispiel des Amtes für Korruptionsbekämpfung, dass nichtstaatliche Organisationen binnen drei Arbeitstagen ausführliche finanzielle, rechtliche und betriebliche Informationen über die vergangenen anderthalb Jahre vorlegen müssen; betont, dass diese Forderung absichtlich so formuliert wurde, dass sie undurchführbar ist und mithin die Gefahr besteht, dass die ins Visier genommenen Organisationen lahmgelegt werden;

17.

würdigt die Arbeit der Zivilgesellschaft Georgiens in den vergangenen Monaten, die kostenlosen Rechtsbeistand gewährt, schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert und in nationalen und internationalen Gerichtsverfahren eine Vorreiterrolle einnimmt, um vor dem Hintergrund der anhaltenden Angriffe, der Kriminalisierung des zivilgesellschaftlichen Raums und der Desinformationskampagnen gegen die Arbeit der Zivilgesellschaft für Gerechtigkeit zu sorgen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können;

18.

betont, dass die Zivilgesellschaft und die unabhängigen Medien in Georgien dringend unterstützt werden müssen, da sie immer stärkeren Unterdrückungsmaßnahmen ausgesetzt sind und die Tätigkeiten der „United States Agency for International Development“ (USAID) ausgesetzt wurden, und fordert die Kommission daher auf, die finanzielle Unterstützung unverzüglich aufzustocken und auszuzahlen; fordert, dass die Finanzierungsmechanismen der EU so angepasst werden, dass den Anforderungen Rechnung getragen wird, die in einem in größerem Ausmaß feindlich und antidemokratisch geprägten Umfeld entstehen, und dass Mittel neu zugewiesen werden, um Organisationen der Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und Menschenrechtsverteidiger direkt zu unterstützen; betont in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Mitgliedstaaten bereit sein sollten, Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien Georgiens aufzunehmen und zu unterstützen, damit sie ihre Arbeit im Exil fortsetzen können;

19.

betont, dass die Partei Georgischer Traum nicht nur die Integration Georgiens in die EU, sondern ganz allgemein die internationalen Menschenrechtsnormen und demokratischen Standards ablehnt und sich dabei zusehends in die gleiche negative Richtung wie Russland bewegt; ist insbesondere zutiefst besorgt darüber, dass sich dies weiter nachteiligt auf die Rechte und das Wohlergehen von Frauen, Minderheiten, Migranten, Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Personen, Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, und anderen schutzbedürftigen oder gefährdeten Gruppen auswirkt; verurteilt aufs Schärfste die Annahme von LGBTI-feindlichen Rechtsvorschriften durch das Parlament Georgiens im Oktober 2024, die eine autoritäre Politik nach dem Vorbild Russlands verkörpern und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen, und fordert ihre Aufhebung; fordert die Wiedereinführung von Geschlechterquoten, die im April 2024 vom Parlament Georgiens abgeschafft wurden; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, bei der Prüfung von Asylanträgen angemessen zu berücksichtigen, dass Georgien derzeit über eine der repressivsten Anti-LGBTI-Gesetzgebungen in Europa verfügt; ist besorgt über den fehlenden Schutz von ethnischen und religiösen Minderheiten in Georgien;

20.

bekräftigt, dass mit den bislang von der EU als Reaktion auf den eklatanten Rückbau der Demokratie und den Wortbruch bei früheren Zusagen ergriffenen Maßnahmen der Schwere der Lage in Georgien und ihren Konsequenzen für die gesamte Region nicht Rechnung getragen wird; bedauert, dass Rat und Kommission vorausschauendes Handeln vermissen ließen und generell nur begrenzt und verzögert reagiert haben; betont, dass sich die Mitgliedstaaten, die zu zweckdienlichen und wirksamen Maßnahmen bereit sind, nicht durch die fehlende Einstimmigkeit daran hindern lassen sollten; fordert die Führung der EU auf, dringend gleichgesinnte Mitgliedstaaten zu einem koordinierten Vorgehen zu bewegen und damit die politischen Hindernisse für die Verhängung EU-weiter Sanktionen zu überwinden;

21.

fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, auf bilateraler und koordinierter Ebene persönliche Sanktionen gegen wichtige politische Entscheidungsträger der Partei Georgischer Traum, Amtsträger und den Fortbestand des Regimes ermöglichende Personen in der Verwaltung, der Wirtschaft, den Medien, dem Justizsystem, den Strafverfolgungsorganen und der Wahlkommission zu verhängen, die für die Rückschritte im Bereich der Demokratie, Wahlbetrug, Menschenrechtsverletzungen und die Verfolgung politischer Gegner und engagierter Bürger verantwortlich sind; fordert ferner, dass die Sanktionen auf Beamte der mittleren und unteren Ebene ausgeweitet werden, die für die Umsetzung repressiver Maßnahmen gegen die Gegner des Regimes verantwortlich sind, und dass sie so lange aufrechterhalten werden, bis die Demokratie in Georgien in angemessener Weise wiederhergestellt ist; begrüßt, dass Litauen, Estland, Lettland, Tschechien, Deutschland und Polen sowie gleichgesinnte Partner wie die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada und die Ukraine bilaterale Sanktionen eingeführt haben, und fordert andere EU-Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel zu folgen; fordert, dass weitere restriktive Maßnahmen wie ein Ausschluss aus dem SWIFT-System oder sektorale Sanktionen in Betracht gezogen werden, mit denen die Finanzströme und Einkommensquellen des Regimes der Partei Georgischer Traum eingedämmt werden sollen;

22.

begrüßt den Beschluss des Rates, in Reaktion auf die anhaltenden negativen Entwicklungen in Georgien als ersten Schritt die visumfreie Einreise von Diplomaten und Amtsträgern Georgiens auszusetzen; fordert die Kommission und den Rat erneut auf, den Status Georgiens, der seinen Staatsangehörigen visumfreies Reisen ermöglicht, zu überprüfen und die Befreiung von der Visumpflicht unter Umständen auszusetzen, wenn die einschlägigen Richtwerte und Standards für demokratische Staatsführung und Freiheiten infolge der Handlungen der Regierungspartei nicht eingehalten werden; betont, dass die Partei Georgischer Traum uneingeschränkt für alle Folgen verantwortlich ist, die sich aus der möglichen Aussetzung der Regelung für visumfreies Reisen für die Bürger Georgiens ergeben; betont, dass das visumfreie Reisen unter anderem für Akteure der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten aus Georgien besonders wichtig ist, damit sie in die EU reisen können, um die Akteure in der EU über die Entwicklungen in Georgien zu informieren, aber auch, damit sie das Land rasch verlassen können, da viele von ihnen von den Staatsorganen politisch verfolgt werden;

Angleichung in außenpolitischen Angelegenheiten

23.

missbilligt, dass die Partei Georgischer Traum jahrzehntelange Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und euroatlantischer Integration rückgängig macht und Befremden bei ihren Verbündeten auslöst, die sie während des gesamten Prozesses unterstützt haben; bedauert, dass Georgien bei der Umsetzung der Empfehlungen der EU zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik keine Fortschritte erzielt hat und dass der Grad der Angleichung Georgiens an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU mit 49 % nach wie vor ausgesprochen gering ist, was das mangelnde Engagement Georgiens für die europäische Integration belegt; betont, dass Fortschritte im EU-Beitrittsprozess eine vollständige Angleichung an die GASP der EU im Einklang mit den Erwartungen an alle Bewerberländer erfordern; bedauert, dass sich Georgien nicht an den Krisenbewältigungsmissionen und -einsätzen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligt; bedauert, dass eine falsche Ausrichtung der Außenpolitik Georgiens zu Selbstisolierung führt und dass das repressive Regime der Partei Georgischer Traum die Instabilität im Südkaukasus und im Schwarzmeerraum verschärft;

24.

stellt fest, dass Georgien unter der Führung seiner derzeitigen Regierung einen Kurs einschlägt, bei dem das Risiko besteht, dass das Land – wie bereits Belarus – zu einem Vasallenstaat Russlands wird; bedauert, dass zu einer Zeit, in der die demokratische Welt die Ukraine nachdrücklich gegen den unprovozierten Angriffskrieg der Russischen Föderation unterstützt, die derzeitigen Staatsorgane Georgiens sich zunehmend der Politik und den Verlautbarungen des Kreml anschließen und damit zum Geschichtsrevisionismus beitragen; stellt fest, dass sich Georgien den meisten Sanktionen gegen Russland, Belarus und Iran nicht angeschlossen hat, jedoch vorgibt, bei der Verhinderung der Sanktionsumgehung eng mit der EU zusammenzuarbeiten; bringt jedoch seine Besorgnis über Berichte zum Ausdruck, in denen Georgien vorgeworfen wird, der Umgehung der EU-Sanktionen gegen Russland Vorschub zu leisten; fordert die Kommission daher auf, solche Vorwürfe eingehend zu untersuchen;

25.

nimmt ferner mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich die von der Partei Georgischer Traum gestellte Regierung unlängst in strategischen Angelegenheiten China zugewandt hat und immer stärker mit Iran zusammenarbeitet; nimmt die öffentliche Unterstützung geostrategischer Initiativen Chinas durch die Partei Georgischer Traum und die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zur Kenntnis, etwa die Vergabe des Bauprojekts für den Tiefseehafen Anaklia an ein Konsortium unter chinesischer Führung; betont, dass ein solcher Schritt im Widerspruch zu der erklärten Verpflichtung Georgiens zur euroatlantischen Integration steht; betont, dass das Projekt Anaklia nun Gefahr läuft, zu einem Instrument für die Ausweitung des politischen, finanziellen und wirtschaftlichen Einflusses Chinas in der Region zu werden, wodurch sich Georgien weiter von seinen strategischen Partnern im Westen entfernt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Finanzierung regionaler Konnektivitätsprojekte zu überprüfen und erforderlichenfalls auszusetzen oder umzulenken; ist zutiefst besorgt darüber, dass Georgien seine vielschichtige Zusammenarbeit mit Teheran intensiviert, was zu einer weiteren Isolation Georgiens führen kann;

26.

warnt davor, dass die anhaltende Hinwendung Georgiens zum Autoritarismus und die zunehmende Annäherung an Russland eine wachsende Bedrohung für die europäische Sicherheit sind, insbesondere angesichts der strategischen Lage Georgiens und seines Zugangs zum Schwarzen Meer, der für Russlands regionale Machtprojektion von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass die Strategie der Regierungspartei Georgischer Traum auch andernorts als Vorlage für die hybride Vereinnahmung eines Staates dienen könnte; ist besorgt über die Auswirkungen auf die Region und warnt davor, dass die Glaubwürdigkeit des Handelns der EU im gesamten Südkaukasus auf dem Spiel steht, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Schwarzmeerstrategie der EU;

27.

ist zutiefst besorgt darüber, dass die Partei Georgischer Traum, obgleich Russland unmerklich weitere Teile des Hoheitsgebiets Georgiens besetzt, mit Russland und anderen autoritären Regimen zusammenarbeitet, sich ihnen annähert und auch ideologisch mit ihnen im Gleichklang handelt; verurteilt, dass der Georgische Traum Desinformation und Manipulation aus Russland Vorschub leistet und daran mitwirkt, unter anderem indem er den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine als Propagandainstrument einsetzt, was im Widerspruch zu der unverminderten und außerordentlich hohen öffentlichen Unterstützung für die euroatlantische Integration des Landes steht; bedauert die mangelnde Zusammenarbeit mit der EU bei der Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland;

28.

verurteilt erneut aufs Schärfste, dass Russland Georgiens Regionen Abchasien und Südossetien besetzt hält und weiter Grenzanlagen errichtet, was eine Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit Georgiens darstellt; fordert Georgiens Regierung nachdrücklich auf, eine klare und konsequente Haltung gegenüber der Aggression Russlands beizubehalten, und fordert die EU auf, sich weiterhin tatkräftig an der Konfliktlösung, der Überwachung der Menschenrechte und der Unterstützung der betroffenen Gemeinschaften zu beteiligen;

29.

empfiehlt, die EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM) mit mehr Mitteln und einem umfassenderen Mandat zur Überwachung der Einflussnahme aus dem Ausland und der Destabilisierung der Grenzen zu verstärken; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für eine angemessene Finanzierung und Personalausstattung der EUMM zu sorgen, um auf die derzeitige politische und sicherheitspolitische Krise zu reagieren;

30.

stellt fest, dass die Unterstützung aus der Europäischen Friedensfazilität in Höhe von 30 Mio. EUR im Jahr 2024 als Reaktion auf die Rückschritte im Bereich der Demokratie in Georgien berechtigterweise ausgesetzt wurde und dass für 2025 keine Unterstützung geplant ist; betont, dass sich diese Aussetzung nachteilig auf die nationale Stabilität und Sicherheit Georgiens auswirkt; bekräftigt, dass jede künftige finanzielle Unterstützung nur genehmigt werden kann, wenn das selbsternannte Regime Georgiens zurücktritt und faire und unparteiische Wahlen abgehalten werden;

°

° °

31.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Georgiens Präsidentin Salome Surabischwili und den selbsternannten Staatsorganen Georgiens zu übermitteln.

(1)   ABl. L 261 vom 30.8.2014, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/494/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1440/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)