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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/1365 |
16.3.2026 |
Klage, eingereicht am 29. Januar 2026 – HS/Kommission
(Rechtssache T-60/26)
(C/2026/1365)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: HS (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung vom 20. Dezember [2024] aufzuheben, soweit ihr damit lediglich für einen Zeitraum von einem Jahr und vier Monaten ab dem 16. April 2019 ein Anspruch auf Invalidengeld gewährt wurde; |
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soweit erforderlich, die Entscheidung vom 22. Oktober 2025 aufzuheben, mit der ihre Beschwerde vom 17. März 2025 zurückgewiesen wurde; |
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ihr eine Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden zuzusprechen, die nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro beziffert werden kann; |
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der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt.
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1. |
Es liege ein Verstoß gegen das anzuwendende Verfahren vor – Verstoß gegen das Kollegialitätsprinzip. |
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2. |
Es liege ein Verstoß gegen den Begriff der Dienstunfähigkeit und gegen Art. 78 des Statuts vor – unzureichende Begründung – Nichtberücksichtigung bestimmter Gesichtspunkte. |
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3. |
Es liege ein Problem beim Zugang zu personenbezogenen Daten und mangelnde Transparenz vor. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1365/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)