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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1347

16.3.2026

Klage, eingereicht am 6. Januar 2026 – Krüßmann/Gerichtshof der Europäischen Union

(Rechtssache T-489/25)

(C/2026/1347)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Jannis Krüßmann (Bonn, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt N. Spörkel)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Gerichtshofs vom 24. Juni 2025, mit der der Zweitantrag des Klägers (Nr. 0004/2025C) betreffend den Zugang zu allen Manuskripten, Protokollen und Präsentationen, die von sämtlichen Teilnehmenden des Superior Courts Network (SCN) des EGMR am 6. und 7. Juni 2024 zum Thema der Session 1 „National Courts and the challenge of climate change litigation“ vorhanden sind abgelehnt wird, für nichtig zu erklären;

Art.3 Abs. 1 Buchst. a, dritter Spiegelstrich, des Beschlusses des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. November 2019 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die vom Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben verwahrt werden (1) für nichtig zu erklären;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt.

1.

Verletzung des Informationszugangsanspruchs der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (2)

der Beklagte habe verkannt, dass es sich bei Informationen über strategische Prozessführung zum Klimaschutz („climate change litigation“) um Umweltinformationen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 handelt;

Der Beklaget verkannte außerdem, dass seine Teilnahme am SCN nicht in seiner Eigenschaft „als Gericht“ erfolgte;

Der Beklagte habe des Weiteren zu Unrecht den Ausnahmegrund des Schutzes des öffentlichen Interesses hinsichtlich der internationalen Beziehungen angewendet, indem er:

keine Stellungnahme der betroffenen Dritten eingeholt habe;

nicht begründet habe, worauf er seine Überzeugung stützt, das öffentliche Interesse hinsichtlich der internationalen Beziehungen könne durch eine Weitergabe der Informationen beeinträchtigt sein;

den Sachverhalt offensichtlich falsch gewürdigt habe, indem er ignoriert habe, dass laut der Charter des SCN (3) im Intranet geteilte Dokumente nicht vertraulich seien;

den Sachverhalt offensichtlich falsch gewürdigt habe, indem er verkannt habe, dass die anderen Teilnehmenden an den Treffen des SCN selbst an völkerrechtliche Auskunftsansprüche gemäß der Europäischen Menschrechtskonvention, dem Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Århus-Konvention gebunden seien.

Der Beklagte habe es unterlassen, das öffentliche Interesse an der Verbreitung der beantragten Informationen zu berücksichtigen.

2.

Verletzung von Art. 296 Abs. 2 AEUV

Der Beklagte habe die Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses hinsichtlich der internationalen Beziehungen in der angegriffenen Entscheidung nicht ausreichend begründet.

3.

Verletzung von Art. 3 der Verordnung Nr. 1367/2006 i. V. m. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (4)

Der Beklagte habe es unterlassen, „Dritte“, von denen die beantragten Dokumente stammen, vor der Zugangsverweigerung zu konsultieren.

4.

Verletzung von Art. 42 der Grundrechtecharta und Art. 2 Abs. 1 des EuGH-Zugangsbeschlusses

Der Beklagte habe verkannt, dass er bei der Teilnahme am SCN Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.

Der Ausschlussgrund zum Schutz des öffentlichen Interesses im EuGH-Zugangsbeschluss sei nichtig, weil es sich um eine Beschränkung des Dokumentenzugangsrechts handelt, die entgegen Art. 15 Abs. 3 AEUV nicht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beschlossen worden sei – deswegen könne sich der Beklagte hierauf nicht berufen.

Die internationalen Beziehungen würden durch die Weitergabe der beantragten Dokumente nicht beeinträchtigt.


(1)   ABl. 2020 C 45, S. 2 („EuGH-Zugangsbeschluss“).

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (ABl. 2006, L 264, S. 13).

(3)  Die Charter des SCN ist abrufbar unter folgendem Link: Charte de coopération du Réseau des cours supérieures.

(4)  Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1347/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)