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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/1341 |
16.3.2026 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Torino (Italien), eingereicht am 22. Dezember 2025 – HC/Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)
(Rechtssache C-859/25, Redego (1) )
(C/2026/1341)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Torino
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: HC
Beklagter: Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)
Vorlagefrage
Ist Art. 11 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2003/109/EG (2) in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach ein im Rahmen eines Feststellungs- und Erkenntnisverfahrens angerufenes nationales Gericht das Nichtbestehen eines Anspruchs des Istituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS – Nationales Institut für Soziale Sicherheit) auf Rückzahlung der an einen Drittstaatsangehörigen mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung gezahlten Beträge sowie die Rechtswidrigkeit des Rechtsgrundes, auf dessen Grundlage die Rückzahlung verlangt wird, aufgrund der eingetretenen Rechtskraft des vom INPS erwirkten Mahnbescheids nicht prüfen darf, wenn sowohl die Rückzahlungsforderung als auch der Rechtsgrund für diese Forderung auf Rechtsvorschriften beruhen, deren Verstoß gegen den genannten Art. 11 Abs. 1 in der Auslegung durch den Gerichtshof bereits festgestellt wurde, und wenn das Gericht des Mahnverfahrens mangels eines Widerspruchs des Schuldners weder diesen Verstoß noch die Rechtswidrigkeit des Rechtsgrundes geprüft hat?
(1) Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.
(2) Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. 2004, L 16, S. 44).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1341/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)