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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1235

9.3.2026

Klage, eingereicht am 16. Januar 2026 – Inside Then Out/EUIPO (BETTER EVERY DAY)

(Rechtssache T-19/26)

(C/2026/1235)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Inside Then Out LLC (Miami, Florida, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Kloth und M. Tillwich sowie Rechtsanwältin C. Neipp)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke BETTER EVERY DAY – Anmeldung Nr. 18 979 664.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. November 2025 in der Sache R 803/2025-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie die Beschwerde der Klägerin zurückweist und bestätigt, dass die Anmeldung Nr. 18 979 664 der Unionswortmarke „BETTER EVERY DAY“ bezüglich aller betroffenen Waren nicht unterscheidungskräftig ist;

das Gericht möge von seiner Befugnis nach Art. 72 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates Gebrauch machen, die angefochtene Entscheidung abzuändern und festzustellen, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung der Eintragung der Anmeldung Nr. 18 979 664 für die Unionswortmarke „BETTER EVERY DAY“ für die in den Klassen 9 und 16 angemeldeten Waren nicht entgegensteht;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates und Art. 296 AEUV.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1235/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)