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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/1112 |
26.2.2026 |
Entschließung der Parlamentarischen Versammlung Euro-Nest zu dem großen Horizont Europas — offen für die besten Forscher in der am 30. Oktober 2025 angenommenen Fassung
(C/2026/1112)
DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURO-NEST,
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (1) (Verordnung über „Horizont Europa“), |
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unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (2), |
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gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (3), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe der Kommission zur Zwischenbewertung von Horizont Europa vom 16. Oktober 2024 mit dem Titel „Align, Act, Accelerate: Research, Technology and Innovation to boost European Competitiveness“ (Straffen, Handeln, Beschleunigen: Forschung, Technologie und Innovation zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas), |
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unter Hinweis auf die Analyse zum Strategieplan für Horizont Europa 2025-2027, |
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unter Hinweis auf die Gemeinsame Arbeitsunterlage vom 2. Juli 2021 mit dem Titel „Recovery, resilience and reform: post 2020 Eastern Partnership priorities“ (Aufbau, Resilienz und Reformen: die Prioritäten der Östlichen Partnerschaft nach 2020) (SWD(2021)0186), |
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unter Hinweis auf die Entschließung vom 11. März 2025 zu der Bewertung der Umsetzung des Programms Horizont Europa im Hinblick auf seine Zwischenbewertung und Empfehlungen für das Zehnte Forschungsrahmenprogramm (4), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Oktober 2024 mit dem Titel „Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) — Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen“ (COM(2024)0490), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2021 mit dem Titel „Der globale Ansatz für Forschung und Innovation — Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt“ (COM(2021)0252), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2022 mit dem Titel „Der globale Ansatz für Forschung und Innovation: Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt“ (5), |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für den Europäischen Forschungs- und Innovationsraum vom 26. Juni 2024 zu Leitlinien für das nächste Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, |
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unter Hinweis auf den Draghi-Bericht vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit), |
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unter Hinweis auf die ständige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms „Choose Europe for Science“, |
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A. |
in der Erwägung, dass die EU und die Länder der Östlichen Partnerschaft ein gemeinsames Interesse daran haben, die Mobilität von Forschern und deren Zugang zu Forschungseinrichtungen in für beide Seiten wichtigen Bereichen zu fördern; |
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B. |
in der Erwägung, dass Horizont Europa als bislang größtes europäisches Förderprogramm für Forschung und Innovation (FuI), das im Zeitraum 2021-2027 über Mittel in Höhe von 93,5 Mrd. EUR verfügte, das Potenzial hat, erhebliche öffentliche und private Investitionen zur Unterstützung hochwertiger Forschungs- und Innovationsinitiativen zu mobilisieren, die einen umfassenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen haben; |
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C. |
in der Erwägung, dass Investitionen in Menschen und Wissensgesellschaften und das Ziel, 70 000 Studierenden, Bediensteten, Forschern, jungen Menschen und Jugendarbeitern die Möglichkeit der individuellen Mobilität zu bieten, eines der zehn wichtigsten Ziele der Östlichen Partnerschaft für 2025 sind; |
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D. |
in der Erwägung, dass die EU im Jahr 2025 das Programm „Choose Europe for Science“ ins Leben gerufen hat, um die EU zum weltweit attraktivsten Ziel für Forscher und Innovatoren zu machen, ihnen attraktive Laufbahnen zu bieten und gleichzeitig den Europäischen Forschungsraum zu stärken; |
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E. |
in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch die Länder der Östlichen Partnerschaft besser gerüstet sein müssen, um durch Vorausschau und Vorbereitung Krisen und Entwicklungen zu begegnen, indem sie neue Strategien und Initiativen im Bereich F&I nutzen, denen bei der Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen, der Herbeiführung nachhaltiger Lösungen und dem Vorantreiben von Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und transformativen Veränderungen eine entscheidende Rolle zukommt; |
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F. |
in der Erwägung, dass die EU bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nach wie vor hinter den Vereinigten Staaten, Japan und China zurückbleibt und diese Ausgaben in den Ländern der Östlichen Partnerschaft deutlich niedriger sind; in der Erwägung, dass die Schließung dieser Lücke von entscheidender Bedeutung ist, um die technologische Führungsrolle Europas zu sichern; |
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G. |
in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten es sich zum Ziel erklärt haben, bis 2030 3 % des BIP für Investitionen in Forschung und Entwicklung aufzuwenden und so eine wettbewerbsfähige, kompetenz- und wissensorientierte europäische Wirtschaft zu unterstützen; |
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H. |
in der Erwägung, dass die EU in Bezug auf Ausfuhren und die Schaffung von Arbeitsplätzen in wissensintensiven Dienstleistungen Schwierigkeiten hat, mit anderen großen Volkswirtschaften mitzuhalten; |
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I. |
in der Erwägung, dass sowohl die technologische Leistung (gemessen beispielsweise an Patenten) als auch die Veröffentlichung hochwertiger wissenschaftlicher Arbeiten nach wie vor stark auf eine begrenzte Anzahl von Regionen konzentriert sind und die regionalen Unterschiede bei technologischen Innovationen zugenommen haben; |
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J. |
in der Erwägung, dass sich die EU das politische Ziel gesetzt hat, Exzellenz und die technologische Grundlage zu stärken, indem die Zahl der Beteiligungen von Partnerländern an Horizont Europa und EU4Innovation auf 700 erhöht wird; |
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K. |
in der Erwägung, dass das Zusammentreffen mehrerer Krisen zu mehr Unsicherheiten geführt und Anlass zu dringenden Überlegungen über die strategische Autonomie und Resilienz der EU sowie zu einer Überprüfung der strategischen Allianzen der EU, der Technologie- und Ressourcenabhängigkeit sowie der internationalen Zusammenarbeit gegeben hat; |
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L. |
in der Erwägung, dass die Russische Föderation die Ausgaben für Propaganda in ihrem Haushalt für 2026 drastisch erhöht hat, wodurch Europa als Ganzes — ohne Ausnahmen — vor Herausforderungen gestellt wird; |
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M. |
in der Erwägung, dass in der Verordnung über „Horizont Europa“ festgelegt ist, dass mit dem Rahmenprogramm — im Einklang mit Artikel 13 der Charta der Grundrechte der EU — die Achtung der akademischen Freiheit in allen Ländern, denen seine Mittel zugutekommen, gefördert werden sollte, um wissenschaftliche Exzellenz zu gewährleisten; |
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1. |
betont, dass es wichtig ist, das volle Potenzial der Zusammenarbeit und Mobilität im Bereich Forschung, Innovation und Mobilität zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft auszuschöpfen, unter anderem durch einen intraregionalen Austausch, ausreichende Finanzmittel und einen verbesserten Zugang zu EU-Programmen, die Teilnahme an EU-Programmen und strukturierte Partnerschaften zur Förderung der strategischen Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit und der gesellschaftlichen Wirkung; |
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2. |
ist nach wie vor davon überzeugt, dass Zusammenarbeit und Mobilität in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Bildung einen erheblichen Mehrwert mit sich bringen und ein für alle Seiten vorteilhaftes Ergebnis darstellen, das der Gesellschaft und der Wettbewerbsfähigkeit Europas insgesamt zugutekommt und einen messbaren Nutzen für die europäischen Gesellschaften, Volkswirtschaften und die weltweite Innovationsführerschaft mit sich bringt; |
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3. |
weist erneut auf die bedeutenden Gewinne aus Investitionen in Forschung und Innovation hin, da für jeden Euro, den die Gesellschaft der EU für Horizont Europa ausgibt, den Erwartungen der Kommission zufolge bis zu 6 EUR zum Nutzen der EU-Bürger und bis zum Jahr 2045 bis zu 11 EUR an BIP-Zuwächsen generiert werden; |
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4. |
hebt die Herausforderung hervor, die Ungleichheiten und die zunehmende Kluft bei der Forschungs- und Innovationsleistung anzugehen, die sowohl innerhalb der EU als auch in der Region der Östlichen Partnerschaft herrschen, und nimmt erste positive Anzeichen für die Überwindung dieser Kluft innerhalb der EU zur Kenntnis; unterstreicht das Potenzial von Horizont Europa und anderen Formen der Zusammenarbeit, einen Anteil an der Förderung des Forschungs- und Innovationspotenzials der Länder der Östlichen Partnerschaft zu haben, insbesondere bei der Nutzung von Synergien mit dem Wirtschafts- und Investitionsplan für die Östliche Partnerschaft, um Innovationslücken zu verringern und die strategische Autonomie in der EU und den Partnerländern zu stärken; betont, dass die Innovationspolitik der sozialen Dimension Rechnung tragen und menschenwürdige Arbeit, Chancengleichheit und soziale Nachhaltigkeit beim Übergang zu neuen Wirtschaftsmodellen sicherstellen muss; |
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5. |
betont die entscheidende Rolle von Wissenschaft und Forschung bei der Bewältigung der spezifischen gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich in unserem gemeinsamen europäischen Raum ergeben, etwa beim Klimawandel und bei der Energiewende, beim Einsatz künstlicher Intelligenz, bei der Bewältigung des digitalen Wandels und der Bekämpfung von Desinformation aus Russland und von anderer böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland; fordert dringend wirksame Maßnahmen, um die Verbreitung von Desinformation durch die russische Regierung zu verhindern und hybride Angriffe auf kritische Infrastrukturen und demokratische Institutionen zu bekämpfen; |
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6. |
betont die Schlüsselrolle von Wissenschaft und Forschung bei der Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel, häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen durch den Einsatz neuer Technologien und künstlicher Intelligenz; |
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7. |
betont, dass die soziale Wiedereingliederung von Kriegsgeschädigten, insbesondere von Veteranen, Menschen mit Behinderungen und Binnenvertriebenen, in Forschungs- und Bildungsprogramme im Rahmen der Östlichen Partnerschaft aufgenommen werden muss; |
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8. |
stellt fest, dass Länder, die sich auf dem Weg zum EU-Beitritt befinden, sich an dem Forschungs- und Innovationsökosystem der EU und dem Europäischen Forschungsraum ausrichten und demnach ihre Vorbereitungen und damit verbundenen Reformen vorziehen sollten; weist darauf hin, dass dies wiederum eine frühere, schrittweise Integration in die EU-Programme und den Binnenmarkt erleichtern würde; fordert in diesem Zusammenhang gezielte Programme, um die rechtzeitige Vorbereitung in diesem Bereich zu erleichtern; |
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9. |
begrüßt die Bemühungen der nationalen Kontaktstellen und fordert weitere innovative Anstrengungen, um die Beteiligung von Partnern aus der Region der Östlichen Partnerschaft an Horizont Europa zu erleichtern; erachtet es als geboten, die Herausforderung, die durch die Abwanderung von Fachkräften entsteht, anzugehen und in eine strategische Chance für die Innovationsführerschaft der EU und den regionalen Wissenszusammenhalt umzuwandeln; fordert eine stärkere Beteiligung von Frauen, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen an gemeinsamen Bildungs- und Wissenschaftsprogrammen, um die Einhaltung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Inklusion sicherzustellen; |
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10. |
begrüßt die Einrichtung des Hochschulclusters der Östlichen Partnerschaft, mit dem die Zusammenarbeit von Hochschulen in Bildung, Wissenschaft und Forschung unter dem Dach der Europäischen Hochschulallianz 4EU+ ausgebaut werden soll; stellt fest, dass dieses Modell übernommen werden könnte, um andere Hochschulen, insbesondere Hochschulen aus Ländern mit Horizont-Assoziierungsabkommen, in ähnliche Kooperationsvereinbarungen einzubinden; |
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11. |
bestärkt die förderfähigen Einrichtungen der Östlichen Partnerschaft, von der kürzlich gestarteten Initiative „Choose Europe for Science“ zu profitieren, da sie eine ergänzende Gelegenheit darstellt, die Attraktivität einer Forschungslaufbahn in Europa durch hervorragende und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zu erhöhen und die Herausforderung, die durch die Abwanderung von Fachkräften im Forschungs- und Innovationssektor entsteht, im Einklang mit den strategischen Prioritäten der EU in den Bereichen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch die Anwerbung solcher Fachkräfte zu meistern; |
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12. |
ist der Ansicht, dass Forscher in der Region der Östlichen Partnerschaft von mehreren Großereignisse und Krisen betroffen und dadurch einer gewissen Gefahr ausgesetzt sind; begrüßt die Bemühungen der Kommission, der Mitgliedstaaten, der akademischen Netze und der Zivilgesellschaft, sich mit der Lage dieser Forscher zu befassen; kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Finanzmittel der EU für die Unterstützung von in Gefahr geratenen Forschern im Rahmen des derzeitigen Programms nicht ausreichen und dass die Bemühungen einiger Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft nach wie vor nicht aufeinander abgestimmt sind; |
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13. |
weist auf die sozialen Folgen von Krieg und Konflikten in der Region der Östlichen Partnerschaft hin, die einen Einfluss auf die Beschäftigung, das Wohlergehen der Bevölkerung und die Mobilität der Arbeitnehmer haben, und unterstützt die Entwicklung gezielter Programme zur Stärkung der sozialen Resilienz in der Region; |
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14. |
bekräftigt den Standpunkt des Parlaments, dass das bevorstehende 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (RP10) ein neu eingerichtetes europäisches Fellowship-Programm für in Gefahr geratene Forscher umfassen sollte, bei dem die Lehren berücksichtigt werden, die aus den laufenden vorbereitenden Arbeiten gezogen wurden; betont, dass dies auch auf die Region der Östlichen Partnerschaft, einschließlich Belarus, abzielen sollte; |
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15. |
empfiehlt, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft im Bereich Sozialpolitik und Inklusion zu stärken, indem Erfahrungen ausgetauscht werden, gemeinsam an sozialen Prozessen geforscht wird und die Programme zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts durchgeführt werden; |
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16. |
beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Rat, der Kommission, dem für Erweiterung zuständigen Kommissionsmitglied, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und der Länder der Östlichen Partnerschaft zu übermitteln. |
(1) ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/695/oj.
(2) ABl. L 167I vom 12.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/764/oj.
(3) ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/819/oj.
(4) ABl. C, C/2025/3147, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3147/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1112/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)