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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/835

5.2.2026

(Sache M.12072 – BMWE / RDG AND RN R&M)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2026/835)

1.   

Am 28. Januar 2026 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWE“, Deutschland),

Rosneft Deutschland GmbH („RDG“, Deutschland),

RN Refining & Marketing GmbH („RN R&M“, Deutschland).

Das BMWE wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von RDG und RN R&M erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch einen Vertrag oder in sonstiger Weise.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Das BMWE ist das für Wirtschaft und Energie zuständige deutsche Bundesministerium, Das BMWE ist in geringem Maße wirtschaftlich tätig, hauptsächlich über Securing Energy for Europe („SEFE“) im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Erdgas und LNG.

RDG ist hauptsächlich im Großhandel von Brenn- und Kraftstoffen und petrochemischen Produkten tätig. RDG hält Beteiligungen an den drei deutschen Raffinerien PCK Schwedt, MiRO und Bayernoil.

Die einzige Geschäftstätigkeit von RN R&M ist die administrative Unterstützung von RDG als Servicegesellschaft.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.12072 – BMWE / RDG AND RN R&M

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/835/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)