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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/737 |
3.2.2026 |
Stellenausschreibung
VORSITZENDER (m/w) DER ESMA
REF.: ESMA/2026/VAC01/AD15
(C/2026/737)
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Art des Vertrags |
Bediensteter auf Zeit (1) |
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Funktions- und Besoldungsgruppe |
AD 15 |
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Laufzeit des Vertrags |
5 Jahre, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung (2) |
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Abteilung |
ESMA/Obere Führungsebene |
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Ort der dienstlichen Verwendung |
Paris, Frankreich |
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Bewerbungsfrist |
3. März 2026 (23.59 Uhr, Ortszeit Paris) |
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Die Reserveliste ist gültig bis |
31. Dezember 2027 |
Über die ESMA
Wir bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (3) (ESMA) sind stolz darauf, bei der Gestaltung der Zukunft der Finanzmärkte in ganz Europa eine Schlüsselrolle zu spielen. Seit unserer Gründung im Jahr 2011 setzen wird uns dafür ein, Anleger zu schützen und stabile, transparente und innovative Kapitalmärkte zu fördern.
Wir sind eine zukunftsorientierte Organisation, die sich für strategische Reformen und den Aufbau der nächsten Generation von EU-Kapitalmärkten einsetzt. In unserer Strategie 2023-2028 (4) liegt der Schwerpunkt auf Integration, Zugänglichkeit und Innovation, wobei wirksam funktionierende Kapitalmärkte, eine starke und kohärente Aufsicht und der Anlegerschutz im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Strategie der Spar- und Investitionsunion (SIU) der Kommission (5) und begrüßen den Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktintegration und Aufsicht (6).
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wer wir sind (7) und was wir tun, besuchen Sie bitte unsere Website: www.esma.europa.eu.
Tätigkeitszweck
Der Vorsitzende der ESMA ist ein unabhängiger, in Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter der ESMA mit Sitz in Paris, Frankreich. Er ist stimmberechtigtes Mitglied und Vorsitzender sowohl des Rats der Aufseher als auch des Verwaltungsrats. In dieser Funktion vertritt er die Behörde und hat eine strategische Führungsrolle inne, indem er die langfristige Ausrichtung der ESMA festlegt und die Umsetzung ihrer wichtigsten Prioritäten sicherstellt.
Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden (2).
Hauptaufgaben
Der Vorsitzende der ESMA ist für die in der Gründungsverordnung der ESMA (8) niedergelegten Aufgaben zuständig, wozu insbesondere Folgendes gehört:
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Er leitet die Sitzungen des Rats der Aufseher und des Verwaltungsrats der ESMA und legt die Tagesordnungen für die Sitzungen dieser Gremien fest. |
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Er bereitet die Arbeiten des Rats der Aufseher der ESMA vor. |
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Er nimmt die Funktion des Leiters der ESMA und des Vertreters der Behörde nach außen wahr. |
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Er entwickelt die Strategie der ESMA und stellt sicher, dass die ESMA ihre Ziele erreicht. |
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Er erfüllt bestimmte, genau definierte Aufgaben und Entscheidungen des Rats der Aufseher. |
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Er ist zuständig für die Ablage der Rechenschaftspflicht und Vertretung der ESMA vor dem Europäischen Parlament bei jährlichen Anhörungen zu den Leistungen der ESMA. |
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Er bereitet die ESMA auf mögliche künftige Veränderungen im Bereich der Finanzaufsicht und -vorschriften vor und begleitet diese Veränderungen. |
Die Rolle und die Zuständigkeiten werden sich voraussichtlich aufgrund des Legislativvorschlags der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktintegration und Aufsicht (9) weiterentwickeln, der Änderungen am Governance-Rahmen der ESMA vorsieht.
Wer kann sich bewerben?
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bewerber zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist alle nachstehend aufgeführten Zulassungskriterien erfüllen:
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Sie müssen mindestens über ein Bildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen, durch ein Zeugnis bescheinigten Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren entspricht (10), und über eine nachgewiesene nach dem Abschluss erworbene Berufserfahrung von fünfzehn (15) Jahren (11) ODER mindestens über ein Bildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen, durch ein Zeugnis (10) bescheinigten Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Jahren entspricht, und über eine nachgewiesene nach dem Abschluss erworbene Berufserfahrung von sechzehn (16) Jahren (11). |
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Die Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. |
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Sie müssen im Besitz der staatsbürgerlichen Rechte sein (12). |
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Sie müssen ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein. |
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Sie müssen über gründliche Kenntnis in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (13) und über ausreichende Kenntnisse (14) in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union verfügen. |
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Sie müssen die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen (15). |
Für die Bewerbung auf diese Stelle gibt es keine Altersgrenze, jedoch liegt das Renteneintrittsalter bei 66 Jahren (16). Angesichts der strategischen Bedeutung der Stelle für die ESMA wäre es wichtig, dass die Bewerber die erste fünfjährige Amtszeit vor Erreichen des Renteneintrittsalters ableisten können. Wenn zwischen gleichermaßen qualifizierten Bewerbern ausgewählt werden muss, wird dies berücksichtigt.
Anforderungen in Verbindung mit der Position
Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die folgenden Auswahlkriterien in den verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens bewertet. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung eindeutig angeben, wie sie die Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben, aufgrund derer sie die Auswahlkriterien erfüllen, und konkrete Beispiele anführen :
Grundlegende Anforderungen
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a) |
Mindestens fünfzehn (15) Jahre für die Stelle relevante Erfahrung (erworben nach Erlangung des erforderlichen Bildungsabschlusses), von denen mindestens fünf (5) Jahre in leitender Position in einer Tätigkeit erworben worden sein müssen, die in Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich der ESMA steht. |
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b) |
Ausgezeichnete Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (14). |
Wünschenswerte Anforderungen
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c) |
Gründliche Kenntnisse der Bereiche Finanzmärkte, Finanzmarktregulierung und/oder Finanzaufsicht/Aufsicht der Wertpapiermärkte auf nationaler Ebene, EU-Ebene oder internationaler Ebene und nachgewiesene entsprechende Erfahrung; |
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d) |
gründliche Kenntnis der Einrichtungen der EU, der Entscheidungsprozesse in der EU, der für die ESMA relevanten Tätigkeiten auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene; |
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e) |
ausgezeichnete Kenntnisse der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der EU sowie nachgewiesene Verhandlungserfahrung auf EU-Ebene und/oder auf internationaler Ebene; |
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f) |
Erfahrung mit der Leitung einer Organisation, die wichtige Aufgaben und Ziele verfolgt, sowie mit der Lenkung dieser Organisation zum Erreichen ihrer Ziele. |
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g) |
Motivation für die ausgeschriebene Stelle. |
Zuständigkeit
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h) |
Ausgezeichnete Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten; Fähigkeit, Diskussionen zu leiten und die bestmöglichen Entscheidungen auf strategischer und politischer Ebene zu treffen, ohne produktive Arbeitsbeziehungen zu beeinträchtigen; |
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i) |
ausgezeichnete Fähigkeiten auf dem Gebiet der Vernetzung und soziale Kompetenz sowie im Umgang und bei Verhandlungen mit hochrangigen Regierungsvertretern sowie mit Interessengruppen (z. B. der Finanzbranche und Vertretern von Anlegern) innerhalb und außerhalb der EU; |
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j) |
strategische Führungsqualitäten: strategisches Leitbild, Entscheidungsfindung und Ergebnisorientiertheit, Veränderungs- und Wandelsmanagement, Innovationsdenken; und |
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k) |
hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Integrität, Initiative, Eigenmotivation und Engagement, im öffentlichen Interesse tätig zu sein und der EU als Ganzes zu dienen. |
Wir bieten
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die Möglichkeit zur Mitgestaltung: Ändern Sie Perspektiven und gestalten Sie die Zukunft der europäischen Finanzmärkte. Tauchen Sie ein in die dynamische Welt der Regulierung und Aufsicht der Wertpapiermärkte in der EU. |
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ein multikulturelles Umfeld: Kommen Sie in ein Team aus engagierten Fachleuten aus der gesamten EU, die in einem inklusiven, vielfältigen, motivierten und kooperativen internationalen Umfeld arbeiten. |
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Unterstützung beim Umzug nach Paris:
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Weitere Informationen zu den praktischen Aspekten des Einstellungsverfahrens sowie zu den Vorteilen dieser Position finden Sie unter folgendem Link: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/Chair-Recruitment-Process.pdf.
(1) Nach Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF.
(2) Gemäß der aktuell geltenden Fassung der ESMA-Verordnung beträgt die Amtszeit des Vorsitzenden der ESMA fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Die Dauer der zweiten Amtszeit soll in einer aktualisierten Fassung der ESMA-Verordnung festgelegt werden, die derzeit ausgearbeitet wird. Beim ersten Vertrag ist eine Probezeit von neun Monaten zu absolvieren.
(3) https://www.esma.europa.eu/about-esma/internal-organisation.
(4) https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma_strategy_2023-2028.pdf.
(5) https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-2026-work-programme.
(6) https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2893.
(7) https://www.esma.europa.eu/about-esma/internal-organisation.
(8) Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1095/oj).
(9) https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2893.
(10) Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die in den EU-Mitgliedstaaten erworben oder von den zuständigen Behörden der betreffenden EU-Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt wurden. Sie haben keinen EU-Abschluss? Hier nachschauen: https://www.enic-naric.net/.
(11) Weitere Informationen zur Berechnung der Berufserfahrung sind dem Dokument „Candidates Guidelines“ (Leitfaden für Bewerber) zu entnehmen, das auf der Website der ESMA veröffentlicht wurde: https://www.esma.europa.eu/about-esma/careers.
(12) Zu einem Vorstellungsgespräch eingeladene Bewerber werden gebeten, ihre persönliche Eignung für die Stelle zu bestätigen. Vor der Einstellung muss der erfolgreiche Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine ähnliche behördliche Bescheinigung vorlegen.
(13) Die Amtssprachen der EU sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
(14) Wie im Lebenslauf angegeben. Voraussetzung sind Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen:
http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr.
Die Kenntnisse der zu einem Gespräch eingeladenen Bewerber in der zweiten Amtssprache der EU werden mündlich geprüft.
(15) Vor seiner Ernennung wird der erfolgreiche Bewerber einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterzogen, um seine körperliche Eignung für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu bestätigen.
(16) Gemäß Artikel 47 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/737/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)