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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/508 |
22.1.2026 |
Klage von Masserud Utvikling AS gegen die EFTA-Überwachungsbehörde vom 24. November 2025
(Rechtssache E-27/25)
(C/2026/508)
Masserud Utvikling AS, Hvamstubben 11, 2013 Skjetten, Norwegen, vertreten durch Rechtsanwalt Fredrik Lilleaas Ellingsen, Advokatfirmaet Selmer AS, Oslo, Norwegen, hat am 24. November 2025 beim EFTA-Gerichtshof Klage gegen die EFTA-Überwachungsbehörde erhoben.
Masserud Utvikling AS ersucht den EFTA-Gerichtshof, Folgendes festzustellen:
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1. |
Die Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 090/25/COL vom 11. Juni 2025 wird in Bezug auf Artikel 2 und in der Folge die Artikel 3, 4 und 5 teilweise für nichtig erklärt. |
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2. |
Die dem Kläger im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstandenen Kosten und Aufwendungen werden der EFTA-Überwachungsbehörde auferlegt. |
Sachverhalt und rechtliche Begründung:
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Masserud Utvikling AS (im Folgenden „Masserud“) ist eine Aktiengesellschaft, die Immobilien entwickelt und verkauft. Es handelt sich um eine projektbezogene Zweckgesellschaft, die nur an der Entwicklung des Wohngebiets Masserud Gaard in Lørenskog beteiligt war. Die Gesellschaft steht vollständig im Eigentum des Unternehmens Olavsgaard Eiendom AS, das Teil der Immobiliengruppe Olavsgaard Gruppen AS ist. |
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Lørenskog ist eine norwegische Gemeinde, die etwa 20 km östlich von Oslo liegt. Die Gemeinde hat rund 46 000 Einwohner und ist damit die fünftgrößte Gemeinde in der Region Oslo. |
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In der an das Königreich Norwegen gerichteten Entscheidung Nr. 090/25/COL vom 11. Juni 2025 (im Folgenden „angefochtene Entscheidung“) wurde festgestellt, dass die unentgeltliche Gewährung der öffentlichen Liegenschaft an Masserud Utvikling AS, die sich aus dem Versäumnis der Gemeinde Lørenskog ergibt, ihre Forderung aus dem im Januar 2014 mit Masserud Utvikling AS geschlossenen Kaufvertrag durchzusetzen, eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt. |
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Der Klage war eine am 8. August 2022 bei der EFTA-Überwachungsbehörde (im Folgenden „Überwachungsbehörde“) eingegangene Beschwerde der Gemeinde Lørenskog vorausgegangen, in der diese geltend machte, Masserud eine rechtswidrige staatliche Beihilfe gewährt zu haben, da sie es versäumt habe, von Masserud die Zahlung des Kaufpreises für die Grundstücke zu fordern, bevor die Forderung verjährt sei. Die Gemeinde ersuchte die Überwachungsbehörde, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. |
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Der Kläger will die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung erwirken und stützt seine Klage auf die folgenden Klagegründe:
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Die geltend gemachten Klagegründe stützen sich unter anderem auf die folgenden Argumente:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/508/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)