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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/319 |
26.1.2026 |
Urteil des Gerichts vom 3. Dezember 2025 – Timchenko/Rat
(Rechtssache T-1107/23) (1)
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten Beschränkungen unterliegt - Belassung des Namens des Klägers auf den Listen - Begriff „Verbindung“ - Art. 2 Abs. 1 a. E. des Beschlusses 2014/145/GASP - Begründungspflicht - Beurteilungsfehler - Anspruch auf rechtliches Gehör - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Eigentumsrecht - Verhältnismäßigkeit - Außervertragliche Haftung)
(C/2026/319)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Elena Petrovna Timchenko (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Bontinck, Rechtsanwältin J. Goffin, Rechtsanwalt S. Bonifassi sowie Rechtsanwältinnen E. Fedorova, M. Brésart und J. Bastien)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch V. Piessevaux und D. Laurent als Bevollmächtigte)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (vertreten durch C. Giolito und M. Carpus-Carcea als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer Klage beantragt die Klägerin zum einen auf der Grundlage von Art. 263 AEUV die Nichtigerklärung erstens des Beschlusses (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104), und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3), sowie zweitens des Beschlusses (GASP) 2024/847 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/847), und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2024/849), soweit diese Rechtsakte sie betreffen, und zum anderen auf der Grundlage von Art. 268 AEUV Ersatz des immateriellen Schadens, der ihr durch den Erlass dieser Rechtsakte entstanden sein soll.
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Frau Elena Petrovna Timchenko trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union. |
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3. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/319/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)