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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/319

26.1.2026

Urteil des Gerichts vom 3. Dezember 2025 – Timchenko/Rat

(Rechtssache T-1107/23)  (1)

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten Beschränkungen unterliegt - Belassung des Namens des Klägers auf den Listen - Begriff „Verbindung“ - Art. 2 Abs. 1 a. E. des Beschlusses 2014/145/GASP - Begründungspflicht - Beurteilungsfehler - Anspruch auf rechtliches Gehör - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Eigentumsrecht - Verhältnismäßigkeit - Außervertragliche Haftung)

(C/2026/319)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Elena Petrovna Timchenko (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Bontinck, Rechtsanwältin J. Goffin, Rechtsanwalt S. Bonifassi sowie Rechtsanwältinnen E. Fedorova, M. Brésart und J. Bastien)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch V. Piessevaux und D. Laurent als Bevollmächtigte)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (vertreten durch C. Giolito und M. Carpus-Carcea als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage beantragt die Klägerin zum einen auf der Grundlage von Art. 263 AEUV die Nichtigerklärung erstens des Beschlusses (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104), und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3), sowie zweitens des Beschlusses (GASP) 2024/847 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/847), und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2024/849), soweit diese Rechtsakte sie betreffen, und zum anderen auf der Grundlage von Art. 268 AEUV Ersatz des immateriellen Schadens, der ihr durch den Erlass dieser Rechtsakte entstanden sein soll.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Frau Elena Petrovna Timchenko trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.


(1)   ABl. C, C/2024/1869, 11.3.2024.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/319/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)