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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/253

12.1.2026

Bekanntmachung der Kommission

Die Vereinbarung des Inklusiven Rahmens der OECD über Safe-Harbour-Regelungen und die Säule-2-Richtlinie

(C/2026/253)

1.   Allgemeine Anmerkungen

Die Europäische Kommission nimmt die Vereinbarung des Inklusiven Rahmens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 5. Januar 2026 über Safe-Harbour-Regelungen (1) zur Kenntnis und bestätigt ihre Anwendung im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates (2). (im Folgenden „Säule-2-Richtlinie“).

2.   Die Säule-2-Richtlinie und die Vereinbarungen des Inklusiven Rahmens über Safe-Harbor-Regelungen

Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2022/2523 lautet:

„Abweichend von den Artikeln 26 bis 31 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die von einer Gruppe in einem Steuerhoheitsgebiet geschuldete Ergänzungssteuer für ein Geschäftsjahr als null gilt, wenn der effektive Steuersatz der in diesem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten die Bedingungen eines maßgeblichen internationalen Abkommens über Safe Harbour erfüllt, sofern die erklärungspflichtige Geschäftseinheit diese Option in Anspruch nimmt.

Für die Zwecke des Absatzes 1 bezeichnet ein ‚maßgebliches internationales Abkommen über Safe Harbour‘ eine Reihe internationaler Regeln und Bedingungen, denen alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben und die den unter diese Richtlinie fallenden Gruppen die Möglichkeit einräumen, in einem Steuerhoheitsgebiet einen oder mehrere Safe Harbour in Anspruch zu nehmen.“

3.   Im Januar 2026 angenommene Safe-Harbour-Regelungen

Am 5. Januar 2026 wurden vom Inklusiven Rahmen der OECD die folgenden Safe-Harbour-Regelungen vereinbart, denen alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben:

vereinfachte Safe-Harbour-Regelung auf der Grundlage des effektiven Steuersatzes;

Verlängerung der für den Übergangszeitraum vorgesehenen Safe-Harbour-Regelung auf der Grundlage der länderspezifischen Berichterstattung;

Safe-Harbour-Regelung auf der Grundlage substanzbasierter Steueranreize;

Side-by-Side-System (bestehend aus der Side-by-Side-Safe-Harbour-Regelung und der Safe-Harbour-Regelung auf der Grundlage der obersten Muttergesellschaft).


(1)   https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/global-minimum-tax/side-by-side-package.pdf.

(2)  Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (ABl. L 328 vom 22.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2523/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/253/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)