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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/27 |
16.1.2026 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Bürger-Energiepaket: Bürgerengagement, Energiegemeinschaften und Prosum
(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen der Europäischen Kommission)
(C/2026/27)
Berichterstatterin:
Corina MURAFA BENGA|
Berater |
George JIGLAU (für die Berichterstatterin) Priska LUEGER (für Gruppe II) |
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Beschluss des Präsidiums |
25.3.2025 |
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Befassung |
Europäische Kommission, 20.3.2025 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Zuständiges Arbeitsorgan |
Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft |
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Annahme im Arbeitsorgan |
4.9.2025 |
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Verabschiedung im Plenum |
18.9.2025 |
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Plenartagung Nr. |
599 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
97/3/3 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bringt bereits seit vielen Jahren seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Europäische Kommission ihrer im Paket für die Energieunion (1) bekundeten Absicht, die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt des Energiesystems zu stellen, nicht angemessen nachkommt. Daher begrüßt er die Initiative der Kommission eines Bürger-Energiepakets als Mittel zur aktiven Einbindung der Bürger und Gemeinschaften auf dem Weg zu einem erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Energiesystem. Das Bürger-Energiepaket muss endlich die erforderlichen Garantien hierfür bieten. |
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1.2. |
Die strategische Rolle der Bürgerenergiegemeinschaften in der Energiepolitik sollte eindeutig durch das Paket anerkannt und gefördert werden. Darin müssen Schlüsselbegriffe im Zusammenhang mit der Energieerzeugung durch Energiegemeinschaften — wie Mitgliedschaft, Autonomie und wirksame Kontrolle — geklärt werden, die zurzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich verstanden werden. Das Paket sollte ein Instrumentarium zur Einrichtung von Reallaboren umfassen, das unverzüglich von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, damit Energiegemeinschaften und das Recht auf gemeinsame Energienutzung in der gesamten EU erfolgreich umgesetzt werden können. Im Rahmen des Bürger-Energiepakets sollten klare Leitlinien für die Einrichtung und den Betrieb von Energiegemeinschaften vorgegeben werden, insbesondere zu Steuer- und Tarifabzügen sowie zu den von den Verteilernetzbetreibern bereitgestellten Anlagen und der von ihnen gebotenen technischen Unterstützung, die von den Mitgliedstaaten nicht umgangen werden dürfen. |
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1.3. |
Mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, einschließlich der Instrumente zur Überwachung staatlicher Beihilfen, und im Zuge der künftigen finanziellen Förderung des Zusammenhalts und eines gerechten Übergangs muss die Kommission eigene Finanzierungsquellen für Energiegemeinschaften schaffen. Mit dem Bürger-Energiepaket sollte die Europäische Investitionsbank aufgefordert werden, nach dem Vorbild der bestehenden KMU-Fazilität eine Fazilität für Energiegemeinschaften zugunsten lokaler und regionaler Energiegemeinschaften zu entwickeln. Mithilfe des Pakets sollte die Ausweitung anderer bewährter Verfahren (2) zur Finanzierung von Energiegemeinschaften angestrebt werden. Bei der Finanzierung sollten zudem Mindeststandards in den Bereichen der Einbeziehung junger Menschen, der Förderung der Energiekompetenz und der Entwicklung grüner Kompetenzen Vorrang erhalten und vorgeschrieben werden. Ergänzende Energieaudits sollten finanziert werden, um die Erhebung wichtiger Haushaltsdaten zu unterstützen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Systeme für eine öffentliche Förderung von Energieprojekten für eine Beteiligung lokaler Gemeinschaften als Anteilseigner von Energievorhaben oder andere Formen der Gewinnaufteilung sorgen. |
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1.4. |
Ohne Energie kann es keine Bürgerschaft geben. Zur vollständigen Umsetzung der Unionsbürgerschaft müssen mit dem Bürger-Energiepaket die Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut in der EU verstärkt werden, indem eine einheitliche Definition und — beginnend mit der lokalen Ebene — eine datengestützte Ermittlung der betroffenen Haushalte eingeführt werden. Die Etappenziele für Energiearmut sollten Privathaushalten Rechnung tragen, wobei makroökonomische Indikatoren nur ergänzend herangezogen werden sollten. |
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1.5. |
Zur Stärkung der Handlungskompetenz der Bürgerinnen und Bürger und zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Eindämmung der Energiearmut empfiehlt der EWSA, dass die EU: 1) unverzüglich ein EU-weites Verbot von Versorgungsunterbrechungen bei Privathaushalten verhängt, 2) vom Merit-Order-System abrückt, durch das die Strompreise an die Gaspreise gekoppelt werden, 3) die Terminologie in der Energiepolitik anpasst, indem anstelle von „Verbrauchern“ auf „Bürger“ Bezug genommen wird, und 4) eine europäische Ombudsstelle für Energieangelegenheiten einrichtet. |
2. Hintergrund der Stellungnahme
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2.1. |
Bei der Energiewende geht es nicht nur um Technologien und Ziele, sondern auch um Vertrauen, Schutz und Teilhabe, die die Grundlage eines Sozialpakts für eine von den Bürgern getragene Energiewende bilden sollten. Das Bürger-Energiepaket sollte ein konstruktiver Schritt zur Unterstützung aller EU-Bürger sein, nicht nur eine politische Checkliste. In dem Paket sollten die Menschen nicht als bloße Verbraucher, sondern als Bürger und Mitgestalter der Zukunft im Energiebereich angesehen werden, damit die Energiewende Wirklichkeit werden kann. In der vorliegenden Stellungnahme legt der EWSA dar, was er sich unter dem Bürger-Energiepaket vorstellt. |
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2.2. |
Vor über zehn Jahren führte die Kommission in ihrer Mitteilung über das Paket zur Energieunion aus, dass sie eine Energieunion anstrebe, „in deren Mittelpunkt die Bürger und Bürgerinnen stehen, die ihrerseits Verantwortung für die Umstellung des Energiesystems übernehmen, neue Technologien zur Senkung ihrer Energiekosten nutzen, aktiv am Markt teilnehmen und, wenn sie sich in einer gefährdeten Situation befinden, Schutz genießen“. Inzwischen sind zehn Jahre vergangen — ohne erkennbare Fortschritte bei der Erfüllung dieser Versprechen. |
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2.3. |
Das künftige Bürger-Energiepaket wird zu einer Zeit erarbeitet, in der die Energiearmut in der EU anhaltend hoch ist, in der das Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber dem europäischen Energiemarkt fast zwei Jahrzehnte nach seiner Liberalisierung groß ist, in der die EU-Rechtsvorschriften über Energiegemeinschaften nicht wirksam in nationales Recht umgesetzt werden, in der die Modelle für eine Bürgerbeteiligung und eine gemeinsame Energienutzung in den Mitgliedstaaten uneinheitlich aufgegriffen werden und in der die langfristige technische und finanzielle Tragfähigkeit des Prosums zunehmend skeptisch betrachtet wird. |
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2.4. |
Der EWSA hat immer wieder Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle der Bürgerinnen und Bürger im Energiebereich, insbesondere im Stromsektor, aufgezeigt. Echte Fortschritte hängen davon ab, wie die Reform des Strommarkts strukturiert wird. In seinen Stellungnahmen TEN/793 (3) und TEN/837 (4)empfiehlt der EWSA zum Schutz der Bürger, der Prosumenten und der Energiegemeinschaften einen Markt, der wo möglich liberalisiert und wo nötig reglementiert wird. |
3. Allgemeine Bemerkungen
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3.1. |
Im aktuellen Energiediskurs in der EU wird der Einzelne häufig als „Verbraucher“ betrachtet, was implizit marktorientierten Modellen Vorschub leistet. Es muss jedoch ein Wandel hin zu einer Sichtweise stattfinden, bei der die Menschen als „Bürger“, d. h. als Mitglieder einer politischen Gemeinschaft mit Energierechten, gesehen werden. In der Europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher (5) wird Energie zudem als wesentliches Element des sozialen und territorialen Zusammenhalts anerkannt. Wie in der Richtlinie (EU) 2019/944 (6) dargelegt, sind Energiedienstleistungen von grundlegender Bedeutung für das Wohlergehen und den sozialen Zusammenhalt. |
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3.2. |
Eine an den Bürgern orientierte Sprache trägt zur Neuausrichtung der Debatte bei und fördert die Konzipierung von Maßnahmen, bei denen Würde, Rechte und Teilhabe im Vordergrund stehen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine Unterstützung der Energiewende seitens der Bürger und deren Kooperation, da Millionen von Europäerinnen und Europäern, insbesondere Frauen und junge Menschen (7), von Energiearmut betroffen und dadurch in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind, ihren Wohnraum zu bezahlbaren Kosten zu heizen, zu kühlen und mit Strom zu versorgen. Trotz der formellen Anerkennung und der politischen Anstrengungen zur Bekämpfung von Energiearmut in sämtlichen Mitgliedstaaten kommt die Umsetzung wirksamer Eindämmungsstrategien nach wie vor schleppend voran. |
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3.3. |
Die Bürgerinnen und Bürger haben nur wenig Kontrolle über ihren Zugang zu Energie und deren Verbrauch und nehmen öffentliche Stellen als passiv wahr. Ein koordiniertes Vorgehen wird durch fehlendes Vertrauen zwischen Marktakteuren und staatlichen Akteuren weiter erschwert. Diese Blockade trägt dazu bei, dass die Deckung des Energiebedarfs der schwächsten Bevölkerungsgruppen nur zögerlich in Angriff genommen wird. Die bloße Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht reicht nicht aus, wie die suboptimalen Ergebnisse der Rechtsvorschriften über Energiegemeinschaften deutlich zeigen. |
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3.4. |
Damit Bürgerenergie langfristig Sinn macht, müssen den Bürgern über Vertretungsgremien wie bereits bestehende Verbraucherorganisationen strukturierte Mechanismen zur Mitgestaltung und Überwachung der energiepolitischen Maßnahmen an die Hand gegeben werden, die in die mehrstufige Governance-Struktur der EU eingebettet werden sollten. Darüber hinaus muss das Konzept der Generationengerechtigkeit in die Energiepolitik der EU integriert werden, um zu vermeiden, dass künftige Generationen durch heutige Entscheidungen beeinträchtigt werden. Hieran sollten junge Menschen als ständige Interessenträger mitwirken. Ansonsten wird die Verlagerung vom „Verbraucher“ hin zum „Bürger“ reine Rhetorik bleiben. |
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3.5. |
Zusätzlich sollte die EU auf der Grundlage von Grundsatz 20 der Säule sozialer Rechte zum Recht auf essenzielle Dienstleistungen unverzüglich eine Ombudsstelle für Energieangelegenheiten mit lokalen Vertretungen einrichten (8). Eine solche Stelle würde dazu beitragen, die Handlungskompetenz der Bürger in Energiefragen zu stärken und das Vertrauen wiederherzustellen. Die Ombudsstelle sollte Beschwerden entgegennehmen, die erforderlichen Anträge an die Aufsichtsbehörden weiterleiten und Bürgerinnen und Bürgern, die von Versorgungsunternehmen unrechtmäßig behandelt wurden, sowie Energiegemeinschaften und Prosumenten, die durch regulatorische Hürden und Hindernisse bei der Umsetzung in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, Rechtsbeistand bieten. Zudem sollten die Bürger im Umgang mit öffentlichen und privaten Akteuren bei Maßnahmen unterstützt werden, mit denen sie ihre Energiearmut verringern oder drohender Energiearmut entgegenwirken können. |
4. Besondere Bemerkungen zur Stärkung der Bürger und zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in den Energiesektor
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4.1. |
Die Stärkung der Eigenverantwortung geht weit über die Bereitstellung von Informationen hinaus — es geht dabei darum, die Bürger zum Handeln zu befähigen. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen echte Wahlmöglichkeiten, wie sie ihre Energienutzung, ihre Energieerzeugung und ihre Energieinvestitionen gestalten wollen. Dies gilt nicht nur für den Stromzähler in Privathaushalten, sondern auch viel allgemeiner. Die Netze müssen den Bürgern zugänglich gemacht werden. Die Einbeziehung der Bürger als Prosumenten oder Mitglieder von Energiegemeinschaften erhöht die Unabhängigkeit von der Energieversorgung und kann, insbesondere in Verbindung mit einer guten Isolierung und einer wirksamen Ausrichtung, zur Verringerung von Energiearmut beitragen. Im Interesse dieses Ziels sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen des Bürger-Energiepakets aufgefordert werden, mit Unterstützung öffentlicher wie auch privater Akteure die Verfahren zu vereinfachen, um einen flexibleren Zugang zu Energie zu ermöglichen, möglichst bürgernahe zentrale Anlaufstellen mit gut geschultem Personal einzurichten und Gemeinschaftsinitiativen zu fördern. |
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4.2. |
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften könnten eine einzigartige Vermittlerrolle zwischen der nationalen Energiepolitik und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger einnehmen. Sie könnten eine eigene, kommunale Energiepolitik gestalten, die an die spezifischen sozioökonomischen und klimatischen Bedingungen ihrer Gemeinwesen angepasst sein könnte. Ferner können sie die Nachfrage bündeln, die öffentliche Beschaffung grüner Technologien erleichtern, Raum für die Installation von Anlagen zur Verfügung stellen und mit lokalen Organisationen bei der gemeinsamen Erbringung von Dienstleistungen zusammenarbeiten. Doch leider ist eine solche Politik in nur einem verschwindend kleinen Teil der Kommunen zu erkennen, die meisten Kommunen sind energiepolitisch quasi inaktiv. Das Bürger-Energiepaket sollte daher auch explizit Kommunen ansprechen. Daher bekräftigt der EWSA seine in der Stellungnahme TEN/801 (9) zum Ausdruck gebrachte Forderung, Modelle für einen „erweiterten kollektiven“ Eigenverbrauch zu fördern, die über kommunale Plattformen als Mittel zur Stärkung der Handlungskompetenz der Bürger wirksam umgesetzt werden können. |
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4.3. |
Die Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in das Energiesystem erfordert mehr als technische Lösungen, nämlich eine transparente Governance, eine inklusive Beschlussfassung und eine kohärente Kommunikation. Wenn die Bürger greifbare Vorteile erkennen, steigt ihre Bereitschaft, sich einzubringen und zu investieren. Zu diesen Vorteilen können Maßnahmen wie Strompreisnachlässe, Sanierungs- und Erhaltungsinitiativen oder kommunale Mittel für von größeren Energieprojekten betroffene Regionen gehören. Die in Ziffer 2.4 erwähnte Reform des Strommarkts ist eine Voraussetzung hierfür. |
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4.4. |
Energiekompetenz ist grundlegend für eine bessere Handlungskompetenz der Bürger. Für informierte Bürgerinnen und Bürger ist es unerlässlich, zu verstehen, wie Energiesysteme funktionieren, wie Energierechnungen zu lesen sind, wie der Verbrauch gesenkt werden kann und wie man sich an kollektiven Systemen beteiligen kann. Im Rahmen von öffentlichen Kampagnen, Schullehrplänen und Gemeinschaftsworkshops können diese Kompetenzen gefördert werden. Einen maßgeblichen Beitrag zur Konzipierung und Durchführung dieser Initiativen müssen Verbraucherorganisationen, Nichtregierungsstellen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bildungseinrichtungen leisten, was durch einen transparenten Echtzeitzugang zu den Daten über den Energieverbrauch, die Kosten und die Emissionen mithilfe benutzerfreundlicher digitaler Plattformen gefördert werden sollte. Bei Programmen zur Vermittlung von Energiekompetenz sollten ausdrücklich auch Jugendorganisationen in die gemeinsame Konzipierung von Lehrmaterialien und Bildungskampagnen einbezogen werden. Junge Menschen sollten nicht nur als Nutznießer, sondern als Mitgestalter und Multiplikatoren von Initiativen im Bereich der Energiekompetenz gesehen werden, wodurch für Generationengerechtigkeit und langfristige Nachhaltigkeit gesorgt wird. |
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4.5. |
Die Entwicklung grüner Kompetenzen — insbesondere in den Bereichen Installation, Wartung und Energieaudits — ist für die Unterstützung der Energiewende auf lokaler Ebene ausschlaggebend. Durch die Einbeziehung von Energiethemen in die berufliche Bildung, die Erwachsenenbildung und die Hochschullehrpläne kann sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen und aus allen Bereichen einbezogen werden. Im Wege einer EU-weiten Energieauditwelle zur Eindämmung der Energiearmut könnten diese grünen Kompetenzen in grüne Arbeitsplätze überführt werden. |
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4.6. |
Öffentliche Mittel spielen zwar eine Schlüsselrolle bei der Vorantreibung der Energiewende, bringen aber häufig keine unmittelbaren Vorteile für die Gemeinschaften, in denen Energievorhaben durchgeführt werden. Zu viele Investitionen werden getätigt, ohne dass die lokale Ebene wirklich einbezogen wird oder ein echter gemeinsamer Nutzen entsteht. Dadurch wird einem Top-down-Modell Vorschub geleistet, das zu Widerstand in der Öffentlichkeit führen könnte. Nach den EU-Vorschriften sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, im Rahmen von Energiesubventionen oder Finanzierungssystemen für eine Beteiligung lokaler Gemeinschaften als Anteilseigner von Energievorhaben oder andere Formen der Gewinnaufteilung zu sorgen. |
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4.7. |
Sieben Jahre nach der Verabschiedung der Stellungnahme TEN/657 (10) ist zu bedauern, dass kein wirksamer Energiedialog mit der organisierten Zivilgesellschaft auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene stattfindet, während mit dem Bürgerforum „Energie“ einige Fortschritte auf EU-Ebene erzielt wurden. Der EWSA empfiehlt, einen Dialog auf mehreren Regierungs- und Verwaltungsebenen zu führen, um den Mitgliedstaaten die Mittel an die Hand zu geben, Markthemmnisse und institutionelle Hindernisse zu beseitigen, die einer Beteiligung der breiten Öffentlichkeit, der Verbraucher, der Gemeinschaften und der KMU an der Energiewende im Wege stehen und verhindern, dass sie davon profitieren. Ein solcher Dialog könnte auch die Qualität der Kommunikation verbessern und dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger und Interessenträger wiederherzustellen. |
5. Besondere Bemerkungen zu Energiegemeinschaften
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5.1. |
Der EWSA plädiert wie schon oft zuvor dafür, die Stromerzeugung in kleinem Maßstab zu fördern, um die Netzflexibilitätsoptionen zu erhöhen. Bei der dezentralen Stromerzeugung lässt sich viel leichter eine aktive Beteiligung der Bürger, KMU und lokalen Behörden erreichen als bei zentralen Strukturen mit großen Kraftwerken. Leider ist bei den derzeitigen Marktstrukturen in der EU keine strategische Priorisierung des dezentralen Modells festzustellen. Es müssen vorrangig Mechanismen zur Einbeziehung von mit finanziellen Hürden konfrontierten jungen Menschen und schutzbedürftigen Gruppen in innovative kollektive Energievereinbarungen ermittelt werden. |
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5.2. |
Von den Bürgern getragene Energiegemeinschaften müssen also als strategisches Element der Energiepolitik anerkannt werden. Sie können soziale Solidarität fördern, wenn sie so gestaltet werden, dass eine Umverteilung von Energie ermöglicht, schutzbedürftige Haushalte unterstützt und Investitionen vor Ort gefördert werden. Diese Gemeinschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Versorgungssicherheit, wodurch die Unterstützung einer gerechten Energiewende gestärkt wird (11). Der EWSA fordert die Gebietskörperschaften nachdrücklich auf, Energiegemeinschaften einzurichten und zu fördern, um eine sinnvolle Beteiligung der Bürger an ihrer Konzipierung und Governance zu gewährleisten, und zwar auch von Bürgern, die aufgrund ihrer Eigentumsverhältnisse mit Herausforderungen konfrontiert sind, wie z. B. Mieter. |
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5.3. |
Ein grundlegendes Prinzip des Bürger-Energiepakets sollte es sein, Prosumenten und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in die Lage zu versetzen, ihren selbst erzeugten Strom so weit wie möglich selbst zu nutzen, auch wenn sie ihn in das Netz einspeisen. Durch eine „Strombank“ beispielsweise könnte dies auf eine andere und für Kleinerzeuger ehrlichere Weise erreicht werden. Dieses Beispiel beschreibt der EWSA in seiner Stellungnahme „Reform des Strommarkts“ (TEN/793). |
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5.4. |
In der derzeitigen EU-Politik fehlt eine systematische Überwachung von Energiegemeinschaften. In vielen Mitgliedstaaten sind Energiegemeinschaften zwar auf dem Papier rechtlich möglich, funktionieren aber in der Praxis nicht, da angemessene Bürgerbeteiligungsverfahren und wirklich zweckmäßige unterstützende Rechtsrahmen fehlen. Die Zulassung einer Energiegemeinschaft ist mit zu großem bürokratischem Aufwand verbunden, setzt technische Kompetenzen voraus, über die Bürgerinnen und Bürger in der Regel nicht verfügen, und erfordert häufig erhebliche Anfangsinvestitionen seitens der Bürger. |
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5.5. |
Im Bürger-Energiepaket sollte die Verpflichtung festgeschrieben werden, die EU-Rechtsvorschriften für Energiegemeinschaften bei den nächsten Überarbeitungen bestehender Energierichtlinien zu verbessern. So zeichnen sich die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Bürgerenergie nach wie vor durch unklare Definitionen und eine uneinheitliche Umsetzung aus. Schlüsselbegriffe wie „Energiegemeinschaft“ und „gemeinsame Energienutzung“ werden je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ausgelegt. Bei einer mangelhaften Durchsetzung der EU-Kriterien besteht die Gefahr einer möglichen übermäßigen Einflussnahme durch Unternehmen. Strengere Schutzvorkehrungen sind unerlässlich, um die Integrität der Bürgerenergie zu schützen. |
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5.6. |
Die Behörden, die Hindernisse für Energiegemeinschaften beseitigen sollten, funktionieren nicht ordnungsgemäß, was entweder auf Probleme im Zusammenhang mit der Personalausstattung und Fachkenntnissen oder auf Druck durch etablierte Unternehmen zurückzuführen ist. Die Registrierungsanforderungen sind übermäßig hoch, und die Verteilernetzbetreiber verweigern oder verzögern den Netzanschluss für neue Energiegemeinschaften und Prosumenten. Sie sollten die Anschlusskapazitäten verbessern und zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie nicht innerhalb der festgelegten Fristen reagieren. Dazu sind übergeordnete regionale Raumordnungspläne für die Energieinfrastruktur und Netzentwicklungspläne erforderlich, um der zunehmenden Zahl solcher alternativen Energiesysteme Rechnung zu tragen. |
6. Besondere Bemerkungen zur Energiearmut
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6.1. |
Angesichts anhaltend hoher Energiearmutsquoten ist ein transformativer Ansatz auf der Grundlage der Stärkung der Handlungskompetenz der Bürger gefordert, der über die Einhaltung von Rechtsvorschriften hinausgeht (12). Als Voraussetzung sollte die EU: 1) unverzüglich ein EU-weites Verbot von Unterbrechungen der Energieversorgung verhängen, durch die Haushalte in die Energiearmut getrieben und ihre Schutzbedürftigkeit verschärft wird, da sie nun mit komplizierten Verfahren für einen Wiederanschluss zu kämpfen haben, 2) den Strommarkt reformieren, um vom Merit-Order-System abzurücken, durch das die Strompreise an die Gaspreise gekoppelt werden (13), damit die Unternehmen und Bürger von den niedrigen Preisen für erneuerbare Energien profitieren können. |
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6.2. |
Die EU erkennt zwar weitgehend an, dass es Energiearmut gibt, hat es gleichzeitig aber den Mitgliedstaaten überlassen, entsprechende Definitionen festzulegen und Antworten zu finden. Dadurch wird ein kohärentes Vorgehen aufgrund von Unterschieden in Bezug auf Politik und Finanzen erschwert. Dieser Ansatz hat sich nicht bewährt, denn die EU- und länderspezifischen Daten weisen auf eine anhaltend hohe Energiearmut hin. Die EU muss entschlossen einen einheitlichen Ansatz verfolgen, der darauf beruht, dass ein Haushalt seinen Grundenergiebedarf decken können sollte. Mit dem Bürger-Energiepaket sollte ein Mechanismus zur Berechnung des Grundenergiebedarfs anhand von Daten zu Gebäuden und Haushalten eingeführt werden, um für eine einheitliche Datenerhebung über sämtlich Governance-Ebenen hinweg zu sorgen. Die Rolle von Eurostat sollte in Abstimmung mit den nationalen Statistikämtern, lokalen Behörden und Energieversorgern gestärkt werden, um auf wirksame Weise Daten zu den Haushalten erfassen zu können. |
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6.3. |
Zur Eindämmung der Energiearmut ist eine bessere Wohnraumqualität unerlässlich (14). Dies gilt nicht nur in der kalten Jahreszeit, sondern zunehmend auch für die Energiearmut im Sommer. Energieaudits und Renovierungszuschüsse sollten durchgehend in lokale Strategien einbezogen werden. Die Erhebung von Daten über die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum muss verbessert werden, um eine gezieltere Ausrichtung der Maßnahmen zu ermöglichen. Energieunternehmen, Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus und/oder die lokalen Gebietskörperschaften können dabei helfen, die erforderlichen Investitionen vorzufinanzieren, die von den Bewohnern dann (teilweise) durch Einsparungen bei ihren Energiekosten zurückgezahlt werden können (15). Besondere Vorkehrungen sollten für Mieter getroffen werden, deren Energieversorgungsbedingungen vom Vermieter bestimmt werden und die außerdem im Falle von Renovierungsarbeiten möglicherweise mit höheren Mieten rechnen müssen. |
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6.4. |
Unterschiedliche Wohneigentumsverhältnisse sollten klar als möglicher Faktor für Energiearmut anerkannt werden. Daher sollten Eindämmungsstrategien Mechanismen für den Mieterschutz und zur Stärkung von Eigentümervereinigungen umfassen und an die örtlichen Rahmenbedingungen für Wohneigentum angepasst werden. |
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6.5. |
Es besteht ein Zusammenhang zwischen Energiearmut in ländlichen Gebieten und städtischen Randgebieten und dem Einsatz fester Brennstoffe, insbesondere von Holz. Holz wird häufig von informellen Märkten bezogen, was zu Preisschwankungen, eingeschränktem Zugang und schlechter Qualität führt und zu Umweltschäden durch illegalen Holzeinschlag sowie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken beiträgt. Die richtige Lagerung von Holz und die Qualität des Ofens sollte zu den zentralen Anliegen der lokalen Gebietskörperschaften gehören, die eingreifen und für eine angemessene Lagerung und eine datengestützte gezielte Verteilung sorgen können. |
Brüssel, den 18. September 2025
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Oliver RÖPKE
(1) Weitere Informationen siehe ABl. C 262 vom 25.7.2018, S. 86 und ABl. C 123 vom 9.4.2021, S. 22.
(2) Zum Beispiel der revolvierende Fonds für gemeinschaftliche Fernwärme in den Niederlanden.
(3) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/943 und (EU) 2019/942 sowie der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU“ (COM(2023) 148 final — 2023/0077 (COD)) (ABl. C 293 vom 18.8.2023, S. 112).
(4) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses — Die Zukunft der Stromversorgung und Strombepreisung in der EU (Initiativstellungnahme) (ABl. C, C/2025/1187, 21.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1187/oj).
(5) COM(2007) 386 final, S. 3.
(6) Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125).
(7) Wie Daten aus Österreich oder Griechenland zeigen.
(8) Kroatien ist ein Beispiel für bewährte Verfahren bei der Schaffung eines Narrativs für die Aufnahme des Energiebereichs in den Zuständigkeitsbereich der/des nationalen Bürgerbeauftragten.
(9) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Individueller und kollektiver Eigenenergieverbrauch als Faktor für die Öko- und Energiewende und das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C, C/2024/873, 6.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/873/oj).
(10) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Dritter Bericht zur Lage der Energieunion“ (COM(2017) 688 final) (ABl. C 262 vom 25.7.2018, S. 86).
(11) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Zwischen transeuropäischem Supernetz und lokalen Energieinseln — die richtige Mischung aus dezentralen Lösungen und zentralen Strukturen für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Energiewende“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 85).
(12) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bekämpfung der Energiearmut und Resilienz der EU: Herausforderungen aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des tschechischen Ratsvorsitzes) (ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 88).
(13) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses — Die Zukunft der Stromversorgung und Strombepreisung in der EU (Initiativstellungnahme) (ABl. C, C/2025/1187, 21.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1187/oj).
(14) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses — Sozialer Wohnungsbau in der EU — menschenwürdiger, nachhaltiger und erschwinglicher Wohnraum (Initiativstellungnahme) (ABl. C, C/2025/771, 11.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/771/oj).
(15) Auf der Grundlage bewährter Verfahren wie sie bspw. von der EIB untersucht wurden.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/27/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)