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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/15

16.1.2026

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Wasserresilienz und zweifacher Wandel: Konzepte der Industrie für den Zusammenhang zwischen Wasser, Digitalisierung und Dekarbonisierung

(Initiativstellungnahme)

(C/2026/15)

Berichterstatterin:

Carole DESIANO

Ko-Berichterstatter:

Michal PINTÉR

Beraterinnen

Véronique CHAPPELART (für die Berichterstatterin, Gruppe II)

 

Alexandra ŠARINOVÁ (für den Ko-Berichterstatter, Kategorie 1)

Beschluss des Plenums

22.1.2025

Rechtsgrundlage

Artikel 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Zuständiges Arbeitsorgan

Beratende Kommission für den industriellen Wandel

Annahme im Arbeitsorgan

10.7.2025

Verabschiedung im Plenum

18.9.2025

Plenartagung Nr.

599

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

124/0/0

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Die Europäische Union muss sich die erforderlichen Mittel an die Hand geben, um eine sichere Wasserversorgung gewährleisten, ihre Souveränität in diesem Bereich sicherstellen und sich vor Cyberangriffen schützen zu können. Zugleich muss sie sich des wahren Wertes von Wasser sowie von Energie bewusst werden. Wasser und Energie müssen in Synergie mit dem Grünen Deal und dem Deal für eine saubere Industrie im Mittelpunkt der europäischen Industrieplanung stehen. Die künstliche Intelligenz (KI), die schnell wächst und einen großen Wasserbedarf hat, muss übergreifend in diese Planung einbezogen werden.

1.2.

Voraussetzung für eine nachhaltigere KI ist es, die Unternehmen bei der Optimierung von Kühltechnologien und der Wiederaufarbeitung von Wasser zu unterstützen. Der Schwerpunkt muss hierbei auf der Verwendung von Brauchwasser liegen. Zudem ist es wichtig, im mehrjährigen Finanzrahmen ausreichende Mittel für Investitionen in Forschung und Entwicklung vorzusehen, um Kühltechnologien mit geringerem Wasserverbrauch sowie wasser- und energieeffizientere KI-Algorithmen und Modelle zu entwickeln. Die breite Öffentlichkeit und alle Wirtschaftsakteure müssen mithilfe von Informationskampagnen für die Umweltauswirkungen sensibilisiert werden, die durch bestimmte tägliche Nutzungsformen digitaler Technologien und den damit verbundenen Wasser- und Energieverbrauch entstehen.

1.3.

Da sich die Europäische Kommission einen hochgradig nachhaltigen KI-Kontinent, KI-Gigafabriken und ein Netz mit 100 000 Prozessoren zum Ziel gesetzt hat, wird die Zahl der Rechenzentren steigen. Es bedarf Rechtsvorschriften, um zu klären, was unter „hochgradig nachhaltig“ zu verstehen ist, und um den wasserbezogenen Auswirkungen Rechnung zu tragen, insbesondere im Zusammenhang mit Rechenzentren und anderen digitalen Infrastrukturen. Solche Strukturen sollten bevorzugt in Gebieten mit ausreichenden Wasservorkommen errichtet werden oder Technologien nutzen, mit denen die Auswirkungen auf die lokalen Ressourcen begrenzt werden können.

1.4.

Es sind dringend Investitionen erforderlich, um die Wasserversorgungskette und die Vernetzung der europäischen Binnenwasserstraßen zu verbessern, wodurch der Schiffstransport in Regionen mit hoher industrieller und digitaler Nachfrage erleichtert und modernisiert werden wird. Im Einklang mit den auf nationaler und lokaler Ebene ergriffenen Maßnahmen sollte ein EU-Rahmen für die Wasserbewirtschaftung geschaffen werden. Um die Unternehmen zur Einführung von Spitzentechnologie zur Einsparung von Wasser durch Wiederaufbereitung oder kreislauforientierte Wärmerückgewinnung zu bewegen, sollten ihnen entsprechende steuerliche Anreize oder Subventionen geboten werden.

1.5.

Zur Verbesserung der Dateninteroperabilität im Einklang mit der Strategie für eine europäische Datenunion müssen gemeinsame Standards für die Erhebung, die Speicherung und den Austausch von Daten festgelegt werden. Die Einrichtung einer europäischen Cloud-Plattform wird den Mitgliedstaaten einen sicheren und kontrollierten Zugang zu Daten ermöglichen. Im Sinne einer größeren Datenzuverlässigkeit sollten Technologie- und Digitalunternehmen dazu angehalten werden, für transparentere Daten über Wasser zu sorgen, auch in Bezug auf Wasserquellen, Menge, Wiederaufbereitungsmaßnahmen und Audits. Die EU muss die Mitgliedstaaten mit einem Aktionsplan unterstützen, um der Fragmentierung des Wassersektors entgegenzuwirken und seine Digitalisierung zu erleichtern. Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, im Rahmen des Programms Copernicus eine thematische Plattform zum Thema Wasser (Copernicus Water Thematic Hub) einzurichten.

1.6.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert die EU auf, Wasser im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zu einer strategischen Priorität zu machen. Alle Fonds sollten ein Kapitel über Wasser umfassen, um die Umsetzung des europäischen Blauen Deals zu unterstützen. Hierzu gehören auch die Umstellung auf eine nachhaltige und resiliente Wasserinfrastruktur und -bewirtschaftung, die Erforschung und Einführung wassereffizienter Technologien sowie die Arbeitsplätze und die Kompetenzen, die für den grünen und den digitalen Wandel in der Industrie, eine hochgradig nachhaltige Entwicklung der KI und Wettbewerbsfähigkeit erforderlich sind.

1.7.

Besonders wichtig ist es, Investitionen in die Verbesserung der Wassernetze und -infrastrukturen zu fördern, um ein quantitatives, qualitatives und sicheres Management der Wasserverteilung zu ermöglichen. Es müssen finanzielle Anreize existieren, die an Bedingungen wie Datentransparenz und sozialer Dialog geknüpft sind.

1.8.

Der EWSA stellt fest, dass 1) die Umsetzung des EU-Besitzstands im Wasserbereich lückenhaft ist, 2) es entlang der Wasserlieferkette an Transparenz, Datenerhebung und Datenaustausch mangelt und 3) eine Wasserbewirtschaftung auf mehreren Ebenen unter Aufsicht der EU erforderlich ist. Er ruft die EU-Institutionen auf, für eine größere Kohärenz in der Wasserpolitik und eine Harmonisierung der wasserbezogenen politischen Ziele zu sorgen und bei der Wasserbewirtschaftung den Zusammenhang zwischen Wasser und Energie zu berücksichtigen, um dem Wasserbedarf der Industrie gerecht werden zu können. Der EWSA bekräftigt seine Forderung, die EU-Strategie für den industriellen sowie den grünen und den digitalen Wandel dahingehend zu überarbeiten, dass wasserbezogene Fragen ausdrücklich berücksichtigt werden, und Wasser als grundlegendes Element der Industriestrategie der EU aufzufassen (Prinzip 9 der Erklärung des EWSA zum europäischen Blauen Deal). Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen die Dokumente zum Transformationspfad überarbeitet werden, um wasserbezogene industrielle Herausforderungen und Chancen zu berücksichtigen (Maßnahme 10 der Erklärung zum europäischen Blauen Deal).

1.9.

Der EWSA empfiehlt, wassereffiziente Dekarbonisierungstechnologien politisch und finanziell stärker zu fördern. Insbesondere sollte wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) und Horizont Europa Vorrang eingeräumt werden. Des Weiteren spricht er sich dafür aus, finanzielle Anreize und Subventionen für Unternehmen einzuführen, die wassereffiziente Technologien nutzen, und die Genehmigungsverfahren für den industriellen Einsatz wassereffizienter Technologien, die mit der Dekarbonisierung im Einklang stehen, zu vereinfachen.

1.10.

Der EWSA stellt fest, dass die Dekarbonisierung zwar zur Verringerung der Luftemissionen beiträgt, aber die Umweltbelastung auf lokale Wasserversorgungssysteme verlagern kann. Der EWSA empfiehlt, gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserknappheit an Industriestandorten und in von Wasserstress betroffenen Gebieten zu entwickeln, eine alternative Wasseraufbereitung und -wiederverwendung zu fördern und so für die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu sorgen. Zudem fordert er, mithilfe langfristiger Pläne zur Verbesserung der Wasserqualität für größere Flexibilität bei der Anwendung des „one out all out“-Grundsatzes der WRRL zu sorgen mit dem Ziel, bei der Wasserbewirtschaftung ökologische und sozialökonomische Erwägungen miteinander in Einklang zu bringen.

1.11.

Der EWSA plädiert für einen sozialen Dialog über den Zugang zu Wasser und dessen Bewirtschaftung in der gesamten Wasserlieferkette. Darüber hinaus fordert er die EU-Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern und der EU-Union der Kompetenzen Schulungen zu Wasserbewirtschaftung, Hochwasserbekämpfung, Dürremanagement und nachhaltiger Wassernutzung einzuführen, insbesondere in der Hochschulbildung und der Berufsbildung.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.

Im Zuge der Umstellung auf eine digitalisierte und grüne Wirtschaft gilt es, den komplexen Zusammenhang zwischen Digitalisierung und Dekarbonisierung einerseits und Resilienz der Wasserversorgung andererseits zu verstehen. Der EWSA begrüßt das Ziel der Wasserresilienzstrategie, den künftigen Wasserbedarf im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine saubere Industrie und dem digitalen Wandel zu analysieren und zu steuern, und beleuchtet in dieser Stellungnahme den Zusammenhang zwischen Wassereffizienz, dem grünen und dem digitalen Wandel, der Senkung der CO2-Emissionen der Industrie und einer nachhaltigen Wassernutzung in Datenzentren und Unternehmen. Darüber hinaus unterbreitet er Empfehlungen für Maßnahmen im Hinblick auf einen ausgewogenen Ansatz für die Wasserbewirtschaftung unter dem Blickwinkel der Klimaneutralität.

2.2.

Wasser ist eine wichtige Ressource, ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und ein zentraler Bereich für Regulierungsmaßnahmen der EU. Wichtig ist, den Interessenträgern den Wert des Wassers zu vermitteln und sie dafür zu sensibilisieren. Der EWSA begrüßt die zusätzlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionen im Wasserbereich im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der EU-Kohäsionspolitik. Er betont auch, dass eine umfassende Wasserbewirtschaftungspolitik, mit der die Wasserressourcen geschützt und nachhaltig auf alle Wirtschaftszweige verteilt werden, erforderlich ist. Obschon eine Berücksichtigung von Wasser im Rahmen der EU-Maßnahmen gefordert wurde, wird Wasser sowohl im Deal der EU für eine saubere Industrie als auch im EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit nur einmal ausdrücklich erwähnt. Weder im Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie noch im Aktionsplan für Stahl und Metalle wird auf das Thema Wasser verwiesen. Der EWSA bekräftigt deshalb seine Forderung, die EU-Strategie für den industriellen sowie den grünen und den digitalen Wandel dahingehend zu überarbeiten, dass wasserbezogene Fragen ausdrücklich berücksichtigt werden, und Wasser als grundlegendes Element der Industriestrategie der EU aufzufassen (Prinzip 9).

2.3.

Der EWSA stellt fest, dass die Umsetzung des EU-Besitzstands im Wasserbereich lückenhaft ist, und betont, dass zur Schließung dieser Lücke eine zuverlässige Datenerhebung in allen EU-Mitgliedstaaten vonnöten ist. Der Erfolg der jüngsten EU-Maßnahmen (u. a. Netto-Null-Industrie-Verordnung, Gesetz zu kritischen Rohstoffen) hängt davon ab, dass Wasser von hoher Qualität verfügbar ist und gut bewirtschaftet wird. Maßnahmen der EU in anderen Bereichen wirken sich indirekt auf die Wasserresilienz aus, etwa die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und die Bioökonomie-Strategie der EU. Es sollte eine Bestandsaufnahme der Rechtsvorschriften vorgenommen werden, um Widersprüche in den EU-Rechtsvorschriften sowie das Potenzial für eine Vereinfachung oder Harmonisierung zu ermitteln.

2.4.

Bei künftigen EU-Rechtsvorschriften über Wasser sollte den sektorspezifischen Merkmalen des grünen und des digitalen Wandels Rechnung getragen werden. Sie sollten flexibel bleiben, damit die einzelnen Branchen ihre Maßnahmen im Wasserbereich an die Erfordernisse der Dekarbonisierung und der Digitalisierung anpassen können. Die Vorschriften sollten auch künftig in Synergie mit dem europäischen Grünen Deal und dem EU-Deal für eine saubere Industrie sowie übergreifend im Einklang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik der EU erlassen werden.

2.5.

Hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung unterstützt der EWSA eine Multi-Level-Governance, unter der übergreifenden Aufsicht der EU, um für eine einheitliche Umsetzung der politischen Maßnahmen in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten zu sorgen. Bei den Wasserbewirtschaftungsstrukturen auf nationaler und regionaler Ebene sollte der Grundsatz eines geteilten Managements gelten, damit die Interessen der beteiligten Akteure ausgewogen vertreten werden und alle Wirtschaftszweige gleichberechtigt Zugang zu Wasser haben.

2.6.

Die Wasserdaten müssen in einem intelligent gestalteten System erfasst werden und leicht zugänglich und transparenter sein, sodass sich die Überwachungsstellen auf allen Verwaltungsebenen und über alle Versorgungsketten hinweg (und nicht nur hinsichtlich bestimmter Verbraucher) ein umfassendes Bild vom Zugang zu Wasser und dessen Nutzung machen können. Die Kommission schlägt vor, aus der Erdbeobachtung abgeleitete Weltraumdaten zur Verfügung zu stellen, um die Wasserwirtschaft zu fördern. Der EWSA befürwortet eine verstärkte Überwachung, Kontrolle, Erhebung und gemeinsame Nutzung von Daten mit dem Ziel einer besseren und faktengestützten Wasserbewirtschaftung und der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie.

3.   Der komplexe Zusammenhang zwischen KI, Wasser und CO2-Emissionen

3.1.

Die Dateninteroperabilität ist im Wassersektor unerlässlich für eine nachhaltige und effiziente Bewirtschaftung dieser Ressource. Sie ermöglicht eine bessere Abstimmung und Entscheidungsfindung auf der Grundlage vollständiger und genauer Informationen. Die EU muss sich auf eine sichere Datenbasis und Standards für den Datenaustausch stützen können, um eine gerechte und nachhaltige Versorgung mit Wasser für verschiedene Verwendungszwecke gewährleisten zu können. Dank der Digitalisierung und der Integration von KI im Bereich Wasser dürfte sich diese Ressource effizienter bewirtschaften lassen.

3.2.

In diesem Zusammenhang ist der Einsatz von KI von wesentlicher Bedeutung und bietet bereits erhebliche Vorteile für die Wasserbewirtschaftung und die Optimierung der Wasserqualität in den Verteilungsnetzen:

—

Echtzeit-Datenüberwachung und -analyse mithilfe von Sensoren für das Internet der Dinge (IoT);

—

modellgestützte Prognose hydrologischer Ereignisse mithilfe von Algorithmen;

—

Analyse des Wasserverbrauchsverhaltens in Europa.

3.3.

Die umfassende Nutzung von KI bei der Wasserbewirtschaftung bringt einige Herausforderungen mit sich. Die EU muss im Einklang mit ihrer Resilienzstrategie die Souveränität über ihre Datenverwaltung wiedererlangen und sich weniger von ausländischen Anbietern abhängig machen, für alle Mitgliedstaaten geeignete digitale Instrumente entwickeln und zur Finanzierung von Technologien wie intelligente Sensoren unter Bedingungen eines offenen Zugangs zu Daten beitragen, angefangen bei der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit grenzüberschreitenden Gewässern.

3.4.

Es sei auf den ökologischen Fußabdruck der KI hingewiesen, der in erster Linie auf Datenzentren zurückzuführen ist, die erhebliche Mengen an CO2-Emissionen verursachen und viel Energie und Wasser für die Kühlung benötigen. Wenn keine geeigneten Lösungen gefunden werden, könnte das exponentielle Wachstum des digitalen Sektors mit der flächendeckenden Einführung von KI die sonstigen Bemühungen der Industrie im Bereich der Dekarbonisierung und der Wassereffizienz größtenteils zunichtemachen.

3.5.

Die europäische digitale Wirtschaft hat einen Anteil von 28 % am Weltmarkt und der Markt für Rechenzentren in Europa beläuft sich derzeit auf schätzungsweise 35 Milliarden USD und wird voraussichtlich im Jahr 2029 einen Umfang von 57 Milliarden USD erreichen. Laut einer Studie von McKinsey könnte sich der Energieverbrauch verdreifachen und von derzeit etwa 62 Terawattstunden (TWh) auf mehr als 150 TWh bis zum Ende des Jahrzehnts steigen. Auf Rechenzentren könnten in den nächsten sechs Jahren rund 5 % (gegenüber aktuell rund 2 %) des gesamten Energieverbrauchs in Europa entfallen. Der EWSA hält es für unerlässlich, die breite Öffentlichkeit und alle Wirtschaftsakteure mithilfe umfangreicher Informationskampagnen für die Umweltauswirkungen zu sensibilisieren, die durch ihre tägliche Nutzung digitaler Technologien und den damit verbundenen Wasser- und Energieverbrauch entstehen.

3.6.

Datenzentren können die Wasserressourcen erheblich unter Druck setzen, insbesondere in von Dürren betroffenen Gebieten. Hochgradig vernetzte Datenzentren der nächsten Generation, die Luftkühlung in Kombination mit Wasserdampf nutzen, können mehr als 190 Millionen Liter Wasser pro Jahr verbrauchen (1). Das Wasser wird nach seiner Verdunstung und der Kühlung der Server nicht in die Umwelt zurückgeleitet. Ein Rechenzentrum in den Niederlanden verbrauchte 2021 rund 84 Millionen Liter Wasser und lag damit deutlich über den ursprünglich geschätzten und bei seiner Errichtung angekündigten 12 bis 20 Millionen Litern. Diesen Prognosen zufolge dürfte KI in wenigen Jahren zu einem der wasserintensivsten Prozesse der Welt werden.

3.7.

Der EWSA begrüßt, dass eine der in der Wasserresilienzstrategie vorgesehenen Maßnahmen darin besteht, den Wasserverbrauch in die Parameter eines gemeinsamen EU-Systems zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren aufzunehmen und Mindestleistungsstandards für den Wasserverbrauch vorzuschlagen. Er fordert, dass sowohl mehr Daten über den aktuellen Verbrauch als auch zuverlässige Prognosen zur Verfügung gestellt werden. Da 40 % der Menschen in Europa mit Wasserknappheit konfrontiert sind, müssen beim Bau eines Datenzentrums unbedingt der Wasser- und Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, die Betriebsdauer von Rechenzentren vorausschauend zu berücksichtigen, denn diese werden zwar für einen langen Zeitraum (25 Jahre) konzipiert, könnten hinsichtlich der verfügbaren Ressourcen jedoch rasch veralten. Zudem sollte die Öffentlichkeit stärker für Probleme im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung von Wasser sensibilisiert werden.

3.8.

Es sollten andere Lösungen in Erwägung gezogen werden, wie eine Optimierung der Luftzirkulation in Rechenzentren, eine Verbesserung der Kühlleistung und die Gewinnung von Abwärme zur Wiedereinspeisung in Netze, die für die Beheizung von Wohn- oder Industriegebäuden genutzt werden können. Außerdem muss der Bau neuer Rechenzentren auf sorgfältigen Raumplanungsverfahren beruhen, damit keine Anlagen in Regionen mit Wasserknappheit errichtet werden.

4.   Herausforderungen bei der Dekarbonisierung und beim Wasserverbrauch

4.1.

Die Dekarbonisierung erfordert tiefgreifende technologische Veränderungen, die sich je nach Industriezweig unterschiedlich gestalten. Diese technologischen Veränderungen sind zwar für die Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft wichtig, doch haben sie unterschiedliche Auswirkungen auf den Wasserbedarf und die entsprechenden Verwendungsmuster. Einige Technologien senken den Wasserverbrauch, andere wiederum erhöhen ihn. Die Dekarbonisierungspfade (Elektrifizierung, grüner Wasserstoff und CO2-Abscheidung, -Nutzung und Speicherung (CCUS)) erfordern eine andere Wasserqualität und -menge und bieten dank geschlossener Kreislaufsysteme eine höhere Effizienz. Für eine nachhaltige Ausrichtung der EU-Politik für den grünen Wandel kommt es entscheidend darauf an, den Zusammenhang zwischen der Dekarbonisierung und dem Wasserverbrauch in der Industrie zu verstehen.

4.2.

Viele Unternehmen, die dabei sind, ihre CO2-Emissionen zu senken, verbrauchen viel Wasser, was die Wassernutzung zu einer Herausforderung macht. CCUS kann eine zusätzliche Kühlung oder Mineralisierung erfordern, wodurch der Wasserbedarf steigt. Die Einführung einer wasserstoffbasierten Dekarbonisierung hat ebenfalls beträchtliche Auswirkungen auf den Wasserbedarf, da ihr Ausbau möglicherweise mit dem Wasserbedarf anderer Industriezweige bzw. der Haushalte konkurriert, insbesondere in von Wasserknappheit betroffenen Gebieten. Der EWSA empfiehlt, der Einführung wassereffizienter Dekarbonisierungstechnologien in sich im Wandel befindenden Branchen Vorrang einzuräumen. Die Entwicklung wassereffizienter Technologien sollte unterstützt werden, damit die Dekarbonisierung nicht zu einer Verschärfung der Wasserknappheit führt. Dazu sollte unter anderem eine entsprechende Priorisierung im Rahmen der IPCEI oder des Programms Horizont Europa stattfinden.

4.3.

Der Zugang zu und die Nutzung von Wasser im Bergbau und in der mineralgewinnenden Industrie wurde nicht angemessen berücksichtigt, insbesondere im europäischen Gesetz zu kritischen Rohstoffen. Die Industrie ist bei der Mineralgewinnung, Kühlung und Staubkontrolle stark von Wasser abhängig, was zu einem hohen Wasserverbrauch und Wasserverunreinigungen führt. EU-Unternehmen, die im heimischen Bergbau tätig sind, müssen Wasserstress als Geschäftsrisiko betrachten und versuchen, Wasserverluste durch Verdunstung, Leckagen und Verschwendung zu reduzieren bzw. die Wasserverschmutzung zu verringern.

4.4.

Eine wesentliche Herausforderung besteht darin, die neuen Wassernutzungsmuster der Industrie mit den aus der WRRL erwachsenden Verpflichtungen in Einklang zu bringen, damit die Dekarbonisierung den Wasserschutz nicht gefährdet. Für Unternehmen, die dabei sind, ihre CO2-Emissionen zu senken, wird es schwer, die Ziele der WRRL bei der Wasserbewirtschaftung einzuhalten, insbesondere in der Nähe kleiner Gewässer, denn das Verhältnis von eingeleitetem aufbereitetem Abwasser zu natürlichem Wasser ist unverhältnismäßig (d. h. das Gewässer befindet sich in keinem „guten“ Zustand). Mit der Einführung von Dekarbonisierungstechnologien, die Reinstwasser oder entmineralisiertes Wasser nutzen, nehmen die Schwierigkeiten noch weiter zu. Zwar trägt die Dekarbonisierung zur Verringerung der Luftemissionen bei, verlagert aber die Umweltbelastung auf lokale Wassersysteme. Der EWSA empfiehlt, gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserknappheit an Industriestandorten zu entwickeln und eine alternative Wasseraufbereitung und -wiederverwendung zu fördern, um für die Einhaltung der WRRL zu sorgen.

4.5.

Hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Industriestandorte und der dort geltenden Bedingungen für die Einleitung von Wasser muss der Grundsatz eingehalten werden, dass es zu keiner Verschlechterung der Qualität des aufnehmenden Wasserkörpers kommen darf. Im Hinblick darauf müssen regelmäßig die Genehmigungen für die Einleitung von Abwässern und der entsprechende Plan zur Verbesserung der Wasserqualität des Gewässers überprüft werden. Ferner ist es sinnvoll, beste verfügbare Techniken (BVT) anzuwenden. Der EWSA gibt jedoch zu bedenken, dass eine strikte Durchsetzung der Anforderung eines guten Zustands zu Einschränkungen oder in einigen Gebieten gar zur Einstellung der industriellen Produktion führen könnte. Er plädiert dafür, mithilfe langfristiger Pläne zur Verbesserung der Wasserqualität für größere Flexibilität bei der Umsetzung des „one out all out“-Grundsatzes zu sorgen.

4.6.

Des Weiteren spricht er sich dafür aus, im Einklang mit den Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen finanzielle Anreize für Unternehmen einzuführen, die wassereffiziente Technologien einsetzen, und plädiert für eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Unternehmen, die geschlossene Kreislaufsysteme, wassersparende Systeme oder Systeme zur Wasserreinigung nutzen. Die Anreize könnten u. a. Steuervergünstigungen, Zuschüsse und Darlehen umfassen, mit denen die Einführung wassereffizienter Technologien unterstützt wird. Der EWSA spricht sich für die Einführung eines europäischen Wasserlabels bzw. sonstiger Kennzeichnungssysteme (EU-Umweltzeichen oder nationale Wasserkennzeichnungssysteme) aus, mit denen solche Technologien auf dem Markt erkennbar gemacht werden. Unternehmen sollten die Wasserbewirtschaftung in ihre Strategien für soziale Verantwortung aufnehmen, um ihr Engagement für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung deutlich zu machen. Schließlich sollten die Regionen bei ihrer Wasserbewirtschaftung dem Zusammenhang zwischen Wasser und Energie Rechnung tragen und den Wasserbedarf der Industrie berücksichtigen.

5.   Hochgradig nachhaltige KI in der EU

5.1.

Europa muss in Forschung und Innovation investieren, damit Maschinen besser in wärmerem Umfeld betrieben werden können, ohne dass ihre Komponenten beschädigt werden. Die Einrichtung von Rechenzentren in der Nähe des Meeres oder von Flüssen, aus denen leicht Wasser entnommen werden kann, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass das anschließend in die Umwelt eingeleitete Wasser keine Verschmutzungsrisiken birgt und die Ökosysteme nicht schädigt, würde die Resilienz stärken. Der beste Weg zur Regulierung von Wasser im Hinblick auf die Gewährleistung seiner Zugänglichkeit und gemeinsamen Nutzung sind natürliche und künstliche Binnenwasserstraßen. In einigen Mitgliedstaaten könnte das vorhandene Binnenwasserstraßennetz zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen. Für Entscheidungen hinsichtlich des Abpumpens von Wasser ist eine territoriale Governance wichtig. Zur Erleichterung gesellschaftlicher Akzeptanz müssen Planung und Regulierung auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten werden.

5.2.

Der EWSA fordert die Industrie auf, weniger energieintensiven Lernmodellen und Algorithmen Vorrang zu geben, erneuerbare Energien zu nutzen, die für den Betrieb von Rechenzentren weniger Energie und Wasser verbrauchen (Solar, Wind), Zentren in Regionen einzurichten, in denen keine Gefahr von Wasserknappheit besteht, und die Bedürfnisse anderer Branchen zu berücksichtigen.

5.3.

Unternehmen, die entsprechende Maßnahmen ergreifen, könnten Mittel aus dem neuen Rahmen für staatliche Beihilfen für den Deal für eine saubere Industrie und die InvestEU-Verordnung erhalten, wodurch bis zu 50 Milliarden Euro an zusätzlichen privaten und öffentlichen Investitionen, unter anderem in saubere Technologien, saubere Mobilität und Abfallreduzierung, mobilisiert würden.

6.   Die Verfügbarkeit geeigneter Kompetenzen gewährleisten

6.1.

Der soziale Dialog ist wichtig für die Anpassung der Unternehmenspraxis, wenn es darum geht, KI nachhaltig zu integrieren und die menschlichen und organisatorischen Herausforderungen einer sauberen und wettbewerbsfähigen Industrie anzugehen. Er trägt auch entscheidend dazu bei, das Engagement der lokalen Gemeinschaft in der Wasserbewirtschaftung zu stärken und so die Unterstützung und Beteiligung an der Basis zu fördern. Der EWSA tritt für den sozialen Dialog über den Zugang zu Wasser- und Abwasserversorgung in der gesamten Wasserversorgungskette ein, der eine breite Vertretung der Interessenträger sichert und den Auswirkungen auf die Ökosysteme Rechnung trägt.

6.2.

Wasserresilienz sowie der grüne und der digitale Wandel setzen Anpassung und Weiterbildung voraus, damit die Industrie ihren Wettbewerbsvorteil wahren kann. Der EWSA fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, gezielte Schulungen in den Bereichen Wasserbewirtschaftung, Management von Hochwasserrisiken, Dürremanagement und nachhaltige Wassernutzung zu entwickeln, insbesondere im Rahmen der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Der EWSA begrüßt die in der Wasserresilienzstrategie angekündigten Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung sowie die Initiative „Union der Kompetenzen“ und den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern als wichtige Rahmen für die Behebung des Fachkräftemangels und die Verbesserung digitaler Kompetenzen in der gesamten Wasserbranche.

6.3.

Zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Digitalisierung und Dekarbonisierung benötigen Fachkräfte in der Wasserbranche nachhaltige Unterstützung bei der Weiterqualifizierung und Umschulung. Lebenslanges Lernen und strategisches Fachkräftemanagement sind wichtig, um die Arbeitskräfte in der EU in die Lage zu versetzen, neue Chancen in wasserbezogenen Bereichen in vollem Umfang zu nutzen.

7.   Mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Selbstregulierung von den Unternehmen einfordern

7.1.

Die am Pakt für klimaneutrale Rechenzentren (Climate Neutral Data Centre Pact – CNDCP) beteiligten europäischen Betreiber sollten stärker auf die Wassernutzung in ihren Anlagen achten, damit bis 2030 Klimaneutralität erreicht werden kann. Hierbei müssen sie die Region, das Klima, die Ressourcen und den nachhaltigsten Kühlprozess berücksichtigen. Der EWSA unterstützt diese Initiativen und fordert die Unternehmen auf, für Transparenz zu sorgen und Daten über ihren Wasserverbrauch und ihre Pläne zu dessen Verringerung zugänglich zu machen.

7.2.

Der EWSA befürwortet ferner die Einführung einer progressiven Bepreisung als Anreiz zur Senkung des Wasserverbrauchs. Zudem sollte es in der Verantwortung der Industrieunternehmen liegen, die Anlagen regelmäßig zu bewerten, um die effizientesten Geräte und Verfahren zu ermitteln, sowie die Wasserbewirtschaftung in ihre Strategien für soziale Verantwortung einzubinden, was im Einklang mit den steuerlichen Konditionalitätskriterien stehen müsste, denen Rechenzentren bereits unterliegen (2).

Brüssel, den 18. September 2025

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Oliver RÖPKE


(1)  Sustainable data centre development – Deloitte insights.

(2)  So wird beispielsweise in Frankreich für Maßnahmen zur Verbesserung der Kühlung in Rechenzentren eine „Energieprämie“ im Rahmen des „Energiesparzertifikats“ gewährt.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/15/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)