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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/6260 |
19.12.2025 |
P10_TA(2025)0130
Berichte 2023 und 2024 der Kommission über Montenegro
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2025 zu den Berichten 2023 und 2024 der Kommission über Montenegro (2025/2020(INI))
(C/2025/6260)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (1), das am 1. Mai 2010 in Kraft trat, |
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unter Hinweis auf den Antrag Montenegros vom 15. Dezember 2008 auf Beitritt zur Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 9. November 2010 zum Antrag Montenegros auf Beitritt zur Europäischen Union (COM(2010)0670), den Beschluss des Europäischen Rates vom 16./17. Dezember 2010, Montenegro den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, und den Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Juni 2012 über die Aufnahme von Verhandlungen mit Montenegro über den Beitritt zur EU, |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) (2), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan (3), |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes bei der Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki, |
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unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen der EU und der Westbalkanstaaten vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung von Sofia und die ihr als Anlage beigefügte Prioritätenagenda von Sofia, |
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unter Hinweis auf die auf den Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 13. Dezember 2023 und vom 18. Dezember 2024 in Brüssel abgegebenen Erklärungen, |
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unter Hinweis auf den am 28. August 2014 eingeleiteten Berlin-Prozess, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ (COM(2020)0641), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Mitteilung 2023 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2023)0690) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Montenegro 2023 Report“ (Bericht über Montenegro 2023) (SWD(2023)0694), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Ein neuer Wachstumsplan für den Westbalkan“ (COM(2023)0691), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2024 über Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung (COM(2024)0146), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2024 mit dem Titel „2024 Rule of Law Report“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024) (COM(2024)0800) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „2024 Rule of Law Report – The rule of law situation in the European Union: Country Chapter on the rule of law situation in Montenegro“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Montenegro) (SWD(2024)0829), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Mitteilung 2024 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2024)0690) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Montenegro 2024 Report“ (Bericht über Montenegro 2024) (SWD(2024)0694), |
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unter Hinweis auf die Bewertungen des Wirtschaftsreformprogramms Montenegros durch die Kommission vom 31. Mai 2023 und 13. Juni 2024, jeweils im Rahmen ihres Überblicks mit länderspezifischen Bewertungen, und auf die vom Rat am 16. Mai 2023 angenommenen gemeinsamen Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und Finanzdialogs zwischen der EU, dem westlichen Balkan und der Türkei und auf die vom Rat am 14. Mai 2024 angenommenen gemeinsamen Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und Finanzdialogs zwischen der EU, den Partnern im westlichen Balkan, der Türkei, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine, |
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unter Hinweis auf die Regierungskonferenzen zwischen der EU und Montenegro über den Beitritt Montenegros zur Europäischen Union vom 22. Juni 2021, 13. Dezember 2021, 29. Januar 2024, 26. Juni 2024 und 16. Dezember 2024, |
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unter Hinweis auf die 11. Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats EU-Montenegro vom 14. Juli 2022, |
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unter Hinweis auf die Erklärung und die Empfehlungen, die auf der 22. Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Montenegro am 31. Oktober und 1. November 2024 verabschiedet wurden, |
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unter Hinweis auf den Beitritt Montenegros zur NATO am 5. Juni 2017, |
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unter Hinweis auf den Sonderbericht 01/2022 des Rechnungshofs vom 10. Januar 2022 mit dem Titel „EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des westlichen Balkans: trotz Bemühungen bestehen weiterhin grundlegende Probleme“, |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), das 2013 von Montenegro ratifiziert wurde, und die Empfehlungen der Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, |
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unter Hinweis auf die jährlich von Reporter ohne Grenzen erstellte Rangliste der Pressefreiheit, |
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unter Hinweis auf die Daten des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) zur Flüchtlingssituation in der Ukraine vom April 2025, |
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unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 23. November 2022 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der neuen Strategie der EU für die Erweiterung (4), |
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Montenegro, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Februar 2024 zu einer Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung (5), |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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gestützt auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0093/2025), |
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A. |
in der Erwägung, dass die Erweiterung ein wichtiges außenpolitisches Instrument der EU und eine strategische geopolitische Investition in Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand ist; |
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B. |
in der Erwägung, dass die neue Erweiterungsdynamik, die durch die sich verändernde geopolitische Realität und die EU-Beitrittsanträge mehrerer Länder der Östlichen Partnerschaft ausgelöst wurde, die EU dazu veranlasst hat, sich noch rascher darum zu bemühen, den seit Langem überfälligen Verpflichtungen gegenüber den Ländern des Westbalkans nachzukommen; in der Erwägung, dass die Zukunft der Länder des Westbalkans in der EU liegt; |
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C. |
in der Erwägung, dass jedes Land nach seinen eigenen Leistungen bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien beurteilt wird, zu denen auch die uneingeschränkte Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung und der Grundwerte der EU sowie die Angleichung an die Außen- und Sicherheitspolitik der EU gehören; in der Erwägung, dass der Zeitplan und die Fortschritte beim Beitrittsprozess von der Umsetzung der im Bereich der „Wesentlichen Elemente“ notwendigen Reformen abhängen; |
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D. |
in der Erwägung, dass Montenegro im Beitrittsprozess am weitesten vorangekommen ist, da alle 33 Kapitel des EU-Besitzstands geöffnet und sechs Kapitel vorläufig abgeschlossen wurden, und dass es diesbezüglich eine beträchtliche öffentliche Unterstützung vorweisen kann; |
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E. |
in der Erwägung, dass die EU der größte Handelspartner, Investor und Geber finanzieller Unterstützung für Montenegro ist; |
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F. |
in der Erwägung, dass Montenegro böswilligen Einflüssen aus dem Ausland, Desinformationskampagnen und anderen Formen der Einflussnahme ausgesetzt ist, einschließlich Wahleinmischungen, Strategien der hybriden Kriegsführung und ungünstigen Investitionen von Akteuren aus Drittländern, insbesondere aus Russland und China, die versuchen, den politischen, wirtschaftlichen und strategischen Kurs Montenegros zu beeinflussen und demokratische Prozesse und die Integrität der Medien zu bedrohen, wodurch die Aussichten des Landes auf einen EU-Beitritt gefährdet werden; |
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G. |
in der Erwägung, dass am 8. Juni 2024 in Belgrad eine „Allserbische Versammlung“ stattfand, an der unter dem Motto „Ein Volk, eine Versammlung“ hochrangige Parlamentarier teilnahmen; |
Engagement für den EU-Beitritt
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1. |
erkennt Montenegros feste Entschlossenheit zum EU-Beitritt an und bekräftigt seine volle Unterstützung für die künftige EU-Mitgliedschaft des Landes; begrüßt die führende regionale Stellung Montenegros beim EU-Beitrittsprozess und die überwältigende Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger Montenegros und der Mehrheit der politischen Akteure für den Beitritt zur EU im Jahr 2028; |
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2. |
begrüßt die positiven Fortschritte Montenegros bei der Umsetzung von EU-bezogenen Reformen und Maßnahmen, die sich auf einen ambitionierten Zeitplan stützen, und fordert gemeinsame Anstrengungen der politischen Akteure, der Zivilgesellschaft und der Bürgerinnen und Bürger; lobt Montenegro dafür, dass es die Zwischenbenchmarks für die Kapitel 23 und 24 erfüllt, die nach wie vor das Gesamttempo der Verhandlungen bestimmen, und dass es einen positiven Bericht zur Bewertung der Zwischenbenchmarks erhalten hat; begrüßt den Abschluss von drei weiteren Verhandlungskapiteln, wodurch sich die Gesamtzahl auf sechs erhöht; |
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3. |
fordert alle politischen Akteure auf, sich weiterhin auf die Integration in die EU und die erforderlichen Reformen zu konzentrieren; betont, dass politische Stabilität, Entschlossenheit und konstruktives Engagement für die Konsensbildung über Parteigrenzen hinweg erforderlich sind, um 2025 den Abschluss weiterer Kapitel schneller und wirksamer voranzutreiben, damit der ehrgeizige Zeitplan des Landes erfüllt werden kann; betont, dass die angenommenen Reformen wirksam und konsequent umgesetzt werden müssen, um echte Fortschritte und eine vollständige Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen; fordert, das Funktionieren der staatlichen Institutionen sowie die Koordinierung zwischen ihnen zu stärken, um politische Stabilität zu erreichen und die wesentlichen Fortschritte des Landes bei der Umsetzung der zentralen EU-bezogenen Reformen fortzusetzen, insbesondere bei den Wahl- und Justizreformen und dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Korruption; |
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4. |
betont, dass die Glaubwürdigkeit der EU, einschließlich ihrer Erweiterungspolitik insgesamt, beeinträchtigt würde, wenn die greifbaren Fortschritte einiger Länder des westlichen Balkans nicht zu klaren Fortschritten auf dem Weg zum EU-Beitritt führen; |
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5. |
begrüßt die konsequente vollständige Angleichung Montenegros an die Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, einschließlich der restriktiven Maßnahmen der EU, unter anderem in Bezug auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und gegen Cyberangriffe, sowie seine Unterstützung der regelbasierten internationalen Ordnung auf der Ebene der Vereinten Nationen; fordert Montenegro auf, die Durchsetzung restriktiver Maßnahmen zu verstärken, ihre Umgehung zu verhindern und die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu beschlagnahmen; fordert alle Regierungsvertreter auf, die Angleichung an die GASP und die Werte der EU zu achten und zu fördern und von allen Aktivitäten abzusehen, durch die der strategische Kurs Montenegros auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft und seine Souveränität gefährdet werden könnten; ist in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt über die Erklärungen von hochrangigen Amtsträgern zur Unterstützung des Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, der die Souveränität und territoriale Unversehrtheit von Bosnien und Herzegowina untergräbt; bedauert die Teilnahme hochrangiger montenegrinischer Parlamentarier an der „Allserbischen Versammlung“ in Belgrad und ihre Unterstützung für die bei diesem Anlass angenommene Erklärung, durch die die Souveränität Montenegros, Bosniens und Herzegowinas und des Kosovos untergraben wird; |
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6. |
betont die strategische Bedeutung der Mitgliedschaft Montenegros in der NATO und lobt seine aktive Beteiligung an Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, etwa an der Operation Atalanta der Seestreitkräfte der EU sowie an NATO-Missionen und anderen internationalen und multilateralen Missionen; begrüßt den Beschluss des montenegrinischen Rates für Verteidigung und Sicherheit, die Beteiligung der Streitkräfte des Landes sowohl an der militärischen Unterstützungsmission der EU zur Unterstützung der Ukraine als auch an der NATO-Sicherheitsunterstützung und -Ausbildung für die Ukraine zu befürworten, und fordert das montenegrinische Parlament auf, diese Beschlüsse anzunehmen und damit das Engagement des Landes für die kollektive Sicherheit zu stärken; |
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7. |
lobt Montenegro für seine humanitäre und materielle Unterstützung für die Ukraine und für die Verlängerung des Mechanismus für vorübergehenden Schutz, mit dem Personen, die aus der Ukraine fliehen, das Recht gewährt wird, sich für ein Jahr in Montenegro aufzuhalten; weist darauf hin, dass Montenegro laut den Statistiken des UNHCR zu den Ländern des westlichen Balkans gehört, die die meisten ukrainischen Flüchtlinge aufgenommen haben, wobei zum 31. Januar 2025 in Montenegro mehr als 18 800 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert waren; |
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8. |
ist nach wie vor ernsthaft besorgt über böswillige Einflussnahme aus dem Ausland, Destabilisierungsbemühungen, Cyberangriffe, hybride Bedrohungen und Desinformationskampagnen, einschließlich Versuchen von Akteuren aus Drittländern, politische Prozesse und die öffentliche Meinung dahingehend zu beeinflussen, dass die EU diskreditiert wird und die Fortschritte Montenegros auf dem Weg zum Beitritt untergraben werden; fordert Montenegro nachdrücklich auf, Gegenmaßnahmen in engerer Zusammenarbeit mit der EU und der NATO und im Wege einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit zwischen den Ländern des westlichen Balkans zu ergreifen; stellt fest, dass religiöse Einrichtungen als Instrument äußerer Einflussnahme genutzt werden können und verurteilt jede unzulässige Einmischung der serbisch-orthodoxen Kirche in diesem Zusammenhang; bekräftigt, wie wichtig es ist, Resilienzkapazitäten gegen ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme aufzubauen, unter anderem durch eine bessere Überwachung der Medienlandschaft, Sensibilisierungskampagnen und Programme zur Förderung der Medienkompetenz; empfiehlt, dass Montenegro eine spezielle Task Force gegen hybride Bedrohungen einrichtet; |
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9. |
fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die Delegation der EU in Montenegro und die staatlichen Stellen Montenegros nachdrücklich auf, die strategische Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern Montenegros über die Vorteile des Erweiterungsprozesses und der EU-Mitgliedschaft sowie über die konkreten Beitrittskriterien, die Montenegro noch für die Angleichung an die EU-Anforderungen erfüllen muss, zu fördern; fordert sie darüber hinaus nachdrücklich auf, die Sichtbarkeit der EU in dem Land zu verbessern, auch in Bezug auf von der EU finanzierte Projekte; fordert, dass die Überwachung durch die StratCom-Taskforce ausgeweitet wird, damit der Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Bedrohungen durch Desinformation in den Ländern des westlichen Balkans und ihren Nachbarländern gelegt wird; fordert die Kommission auf, die Bemühungen des EAD und der Task Force „Westlicher Balkan“ weiter zu unterstützen, um ihre Öffentlichkeitsarbeit auszuweiten, indem sie ihre Sichtbarkeit in den lokalen Medien erhöht, Berichte zur Überprüfung von Fakten erstellt und mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet, um falschen Darstellungen wirksamer entgegenzutreten; |
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10. |
begrüßt das erneute Engagement des montenegrinischen Parlaments im Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss; |
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
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11. |
würdigt die Schlüsselrolle des montenegrinischen Parlaments im Beitrittsprozess, insbesondere im Hinblick auf die Verabschiedung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Beitritt, und betont diesbezüglich den Stellenwert der parlamentarischen Zusammenarbeit; bekräftigt die Bereitschaft des Europäischen Parlaments, seine politischen und technischen Ressourcen zu nutzen, um die EU-bezogene Reformagenda voranzubringen, unter anderem durch Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie; nimmt mit Besorgnis die erneut auftretenden Spannungen und eine ethnische Polarisierung zur Kenntnis, aufgrund deren sich der Reformprozess verlangsamt; fordert einen konstruktiven Dialog und die Konsensbildung über das gesamte politische Spektrum hinweg, wobei der Qualität der Rechtsvorschriften Vorrang einzuräumen ist, und fordert nachdrücklich, dass im Rahmen des parlamentarischen Dialogs Lösungen gefunden werden; fordert, dass Identitätspolitik nicht dazu führt, dass die Aufmerksamkeit von der EU-Agenda abgelenkt wird oder die Beziehungen zu den Nachbarländern belastet werden, damit Montenegro weiterhin entschlossen den Weg in die EU beschreitet; begrüßt die Vereinbarung zwischen dem Ministerpräsidenten und den Oppositionsführern in Montenegro, die Venedig-Kommission um eine Stellungnahme zur Beendigung des Mandats der Richterin des Verfassungsgerichts Dragana Djuranović zu ersuchen, und die Rückkehr der Opposition ins Parlament; |
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12. |
bringt seine Besorgnis über Versuche zum Ausdruck, das Staatsbürgerschaftsgesetz Montenegros im montenegrinischen Parlament zu ändern, was schwerwiegende und langfristige Auswirkungen auf die Entscheidungsprozesse und die Identität des Landes haben könnte, und betont zugleich, dass sämtliche Debatten über Identitätspolitik mit größter Sensibilität geführt werden müssen, um eine weitere Polarisierung zu vermeiden, und auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens abzielen sollten; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, bei etwaigen Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes die EU zu konsultieren und sich mit ihr abzustimmen, und betont, dass es wichtig ist, bei allen Fragen, die für die Identität und Unabhängigkeit Montenegros von entscheidender Bedeutung sind, einen Konsens zu erzielen; |
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13. |
legt dem montenegrinischen Parlament ausdrücklich nahe, inklusive und transparente öffentliche Konsultationen durchzuführen und die Zivilgesellschaft in die Entscheidungsfindung ab einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens regelmäßig und substanziell einzubeziehen, insbesondere bei wichtigen Rechtsvorschriften im Rahmen des EU-Reformprozesses; spricht sich für eine aktivere Rolle des Frauenclubs des montenegrinischen Parlaments aus; |
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14. |
fordert Montenegro auf, seinen Rechtsrahmen für Wahlen vollständig an EU-Standards anzugleichen, insbesondere in Bezug auf die Harmonisierung der Wahlgesetzgebung, die Beschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts, Transparenz, Streitbeilegungsmechanismen, die Aufsicht über Wahlkampf und Medien und die Finanzierung von Parteien und Wahlkampf, und die Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa umzusetzen (6); fordert Montenegro nachdrücklich auf, die Transparenz und die Kontrolle der Ausgaben von Parteien zu erhöhen und den Missbrauch staatlicher Mittel zu verhindern, indem die einschlägigen Rechtsvorschriften mit den EU-Standards in Einklang gebracht werden, die Durchsetzung der Vorschriften über die Drittfinanzierung zu verbessern und die Sanktionen für Verstöße zu verschärfen; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle der Agentur für Korruptionsprävention hervor und fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dieser Agentur und den Finanzermittlungsbehörden, damit ausländische Einflussnahme auf politische Kampagnen aufgedeckt und verhindert wird; fordert Montenegro ferner auf, die Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zur Gleichstellung der Geschlechter auf Wahllisten umzusetzen; |
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15. |
bekräftigt seine Forderung gegenüber den staatlichen Stellen Montenegros, einen einzigen landesweiten Tag für Kommunalwahlen festzulegen, wie dies auch im Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung vorgesehen ist, um die Effizienz der Verwaltung zu verbessern, politische Spannungen abzubauen und die Stabilität und Wirksamkeit der kommunalen und staatlichen Institutionen zu stärken; weist darauf hin, dass die künftige Auszahlung von Mitteln aus der Reform- und Wachstumsfazilität von der Umsetzung dieser Reform abhängt, was im Einklang mit den Verpflichtungen Montenegros im Rahmen seiner Reformagenda steht und vorrangig vorangetrieben werden sollte; begrüßt, dass im Jahr 2022 die Kommunalwahlen in 14 Gemeinden am selben Tag stattfanden; fordert in diesem Zusammenhang einen soliden Rechtsrahmen; ist besorgt über Missstände beim Wahlprozess in der Gemeinde Šavnik; |
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16. |
fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, das Gesetz über die Regierungsführung zu verabschieden, in dessen Zuge ein verbesserter Governance-Rahmen ermöglicht und die öffentliche Verwaltung optimiert werden dürfte; |
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17. |
betont, dass einem professionellen, leistungsorientierten, transparenten und entpolitisierten öffentlichen Dienst große Bedeutung zukommt; fordert Montenegro auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften zu ändern und umzusetzen, um einen Rahmen für die Professionalisierung, Optimierung und Straffung der staatlichen Verwaltung zu schaffen, auch was Verfahrensgarantien gegen politisch motivierte Entscheidungen über Ernennungen und Entlassungen sowie hohe Standards für Führungspositionen betrifft; bedauert, dass bei der Annahme und wirksamen Umsetzung solcher Rechtsvorschriften kaum nennenswerte Fortschritte erzielt wurden, und betont, dass es dadurch möglich ist, dass Einstellungen für den öffentlichen Dienst weiterhin politischer Einflussnahme unterliegen; |
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18. |
begrüßt, dass Montenegro in den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2024 aufgenommen wurde; nimmt mit Besorgnis die festgestellten Mängel zur Kenntnis, darunter bei der Ernennung von Richtern und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft; |
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19. |
begrüßt die Fortschritte, die bei der Umsetzung wichtiger Justizreformen, der Verabschiedung eines neuen strategischen Rahmens und dem Abschluss der seit Langem ausstehenden Ernennungen von Richtern erzielt wurden; fordert Montenegro auf, verbleibende hochrangige Richterposten zu besetzen; |
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20. |
fordert Montenegro nachdrücklich auf, seinen Rechtsrahmen, einschließlich der Verfassung, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung und das Beschlussfassungsverfahren des Justizrates, weiter an die Rechtsvorschriften und Standards der EU zur Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht, Unparteilichkeit, Integrität und Professionalität der Justiz anzugleichen und Ernennungen noch stärker zu entpolitisieren, um der Unabhängigkeit Vorschub zu leisten, noch ausstehende internationale Empfehlungen umzusetzen und im Einklang mit europäischen Standards und unter uneingeschränkter Einhaltung der Verfassung Kriterien für die Versetzung von Richtern und Staatsanwälten in den Ruhestand festzulegen; bedauert den anhängigen Verfahrensrückstau und fordert Montenegro auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Dauer von Gerichtsverfahren zu verkürzen, insbesondere in Fällen schwerer und organisierter Kriminalität, vor allem bei Geldwäsche; empfiehlt, dass Montenegro die Verfassungsänderungen in der letzten Phase der EU-Beitrittsverhandlungen des Landes annimmt; |
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21. |
nimmt die Schritte zur Kenntnis, die im Kampf gegen Korruption unternommen wurden, darunter neue Gesetze und Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern, die Einrichtung eines neuen Nationalen Rates für die Korruptionsbekämpfung und eine neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2024-2028; fordert Montenegro auf, sich weiter an den EU-Besitzstand und die EU-Standards anzugleichen und den Empfehlungen der Kommission, der Venedig-Kommission und der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) nachzukommen; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, weiterhin die bestehenden Mängel bei der Bearbeitung von Fällen der organisierten Kriminalität und bei der Beschlagnahme und Einziehung von durch Straftaten erlangtem Vermögen anzugehen; |
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22. |
fordert Montenegro mit Nachdruck auf, die strafrechtlichen Maßnahmen gegen Korruption auf hoher Ebene zu intensivieren, auch durch eine Stärkung der wirksamen Durchsetzung des bestehenden Strafrechts und die Verhängung wirksamer und abschreckender Strafen, und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Justizorgane und unabhängigen Stellen, die sich mit Korruption befassen, frei von politischer Einflussnahme effizient arbeiten können; |
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23. |
nimmt die Arbeit der Agentur für Korruptionsprävention zur Kenntnis und fordert, dass ihr ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden und dass sie entpolitisiert wird; erwartet, dass die Agentur greifbare Ergebnisse liefert und nicht selektiv handelt, um ihre Integrität zu stärken und ihre Autorität bei der wirksamen Ausübung ihrer Befugnisse zu stärken; fordert einen stärkeren Rahmen für die Korruptionsprävention; |
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24. |
fordert Montenegro eindringlich auf, sein Waffenrecht an das EU-Recht und die internationalen Standards anzugleichen, insbesondere was die technischen Normen für die Kennzeichnung von Waffen, die Deaktivierungsverfahren und die Vorschriften für Schreckschuss- und Signalwaffen betrifft, und ein standardisiertes und wirksames Datenerfassungs- und Meldesystem für Feuerwaffen einzurichten; ist entsetzt über den tragischen Schusswaffenangriff in Cetinje und spricht den Familien der Opfer sein Beileid aus; ist besorgt darüber, dass diese Tragödie für Desinformation und ethnische Polarisierung ausgenutzt wird; fordert Montenegro nachdrücklich auf, seine Krisenkommunikation zu verstärken, um Desinformationen entgegenzuwirken und eine verantwortungsvolle Medienberichterstattung nach gewaltsamen Zwischenfällen sicherzustellen; fordert systematische Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, psychisches Wohlbefinden, institutionelle Transparenz, politische Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie Initiativen für Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung im Zusammenhang mit den Gefahren und Risiken von Feuerwaffen, die den Erwartungen der Bürger und den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen; |
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25. |
fordert Montenegro auf, seine Visumpolitik dringend vollständig an die der EU anzugleichen, insbesondere in Bezug auf Länder, von denen Risiken in den Bereichen irreguläre Migration oder Sicherheit ausgehen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass entgegen den Erwartungen zwei weitere Länder in die Regelung für visumfreies Reisen aufgenommen wurden und dass russische und belarussische Passinhaber weiterhin von der Visumpflicht befreit sind; stellt fest, dass auch eine Harmonisierung der Visumpolitik in der Reformagenda Montenegros im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität vorgesehen ist; |
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26. |
begrüßt die laufende Zusammenarbeit zwischen Montenegro und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), Europol, Eurojust und der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und weist auf die Bedeutung dieser Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, einschließlich des Waffen-, Drogen- und Menschenhandels, sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus hin; begrüßt das Inkrafttreten des erweiterten Abkommens zur operativen Zusammenarbeit im Bereich Grenzverwaltung mit der Frontex am 1. Juli 2023 und fordert eine weitere Zusammenarbeit zwischen Montenegro und der Frontex, um die Grenzverwaltung zu stärken, Asylverfahren zu flankieren, Schmuggel zu bekämpfen und die Rückübernahme zu verbessern; |
Grundfreiheiten und Menschenrechte
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27. |
bedauert, dass die am stärksten gefährdeten Gruppen in der Gesellschaft nach wie vor diskriminiert werden; fordert Montenegro auf, durch ein inklusives, transparentes und sinnvolles Verfahren, das die am stärksten Betroffenen aktiv einbezieht, ein neues Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden und entsprechende Strategien auszuarbeiten, um gefährdeten Gruppen den Zugang zu Rechten zu erleichtern; betont, dass die Achtung der Rechte aller nationaler Minderheiten integraler Bestandteil des Besitzstands der EU ist; fordert eine bessere Umsetzung, damit sichergestellt wird, dass alle ethnischen, religiösen nationalen und gesellschaftlichen Gruppen gleich behandelt werden und sie die gleichen Rechte und Chancen erhalten und uneingeschränkt am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können; |
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28. |
begrüßt die ethnisch vielfältige Identität von Montenegro und fordert, dass alle Sprachen, das kulturelle Erbe und die Traditionen lokaler Gemeinschaften und nationaler Minderheiten weiterhin gefördert und geachtet werden, da dies eng mit der europäischen Perspektive des Landes verbunden ist; |
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29. |
weist auf die multiethnische Identität der Bucht von Kotor hin; betont, dass die europäische Perspektive Montenegros eng mit dem Schutz von Minderheiten und ihrem kulturellen Erbe verknüpft ist; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, die ethnisch vielfältige Identität des Staates, darunter die Traditionen und das kulturelle Erbe der kroatischen Gemeinschaft in der Bucht von Kotor, zu pflegen; |
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30. |
Ist zutiefst besorgt über die bedrohten Kulturerbestätten in Montenegro wie die Bucht von Kotor und Sveti Stefan; betont, dass Sveti Stefan mit Miločer Park im Jahr 2023 zu den „sieben am stärksten gefährdeten Kulturerbestätten in Europa“ zählte; |
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31. |
fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, sich mit den schwierigen Lebensbedingungen der Roma in Montenegro und der Diskriminierung, der sie in der Gesellschaft ausgesetzt sind, zu befassen, und fordert mehr Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses in Schulen; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, außerdem Maßnahmen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen der gesellschaftlichen Inklusion von LGBTI zu verbessern; |
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32. |
begrüßt, dass Montenegro seinen rechtlichen und institutionellen Rahmen umfassend an den Besitzstand der EU und – hinsichtlich der Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und seiner Fakultativprotokolle – an die internationalen Menschenrechtsnormen angeglichen hat; fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, Mängel bei der Umsetzung zu beheben, insbesondere in Bezug auf Rechenschaftspflicht und Überwachung; |
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33. |
fordert die wirksame Umsetzung von Strategien, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Sektoren und Politikbereichen zu wahren; |
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34. |
verurteilt jegliche Hetze, einschließlich der im Internet verbreiteten und geschlechtsspezifischen Hetze, und hassmotivierte Straftaten; begrüßt die Kriminalisierung von Rassismus und Hetze; |
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35. |
betont, dass die institutionellen Mechanismen für die Gleichstellung der Geschlechter gestärkt werden müssen, und fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, das geschlechtsspezifische Lohngefälle anzugehen, die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen – sowohl in der öffentlichen Verwaltung, im Justiz- und Sicherheitssektor als auch in der Wirtschaft – zu verbessern, für eine stärkere politische Teilhabe von Frauen zu sorgen, eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung einzuführen, gegen Geschlechterstereotypen vorzugehen und die Bemühungen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu verstärken; begrüßt die jüngsten Bemühungen, die darauf abzielen, den Anteil von Frauen in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu erhöhen, und fordert weitere Anstrengungen in den Technologiesektoren; |
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36. |
ist zutiefst besorgt über das hohe Maß an geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt und Femizide; fordert Montenegro auf, seine Definitionen von geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt vollständig an das Übereinkommen von Istanbul und an die Empfehlungen internationaler Gremien anzugleichen, einen wirksamen Schutz- und Präventionsmechanismus einzurichten, Unterstützungszentren einzurichten und für die Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt eine wirkungsvolle juristische Aufarbeitung sowie eine konsequentere Politik hinsichtlich der Strafverfolgung der Täter sicherzustellen; fordert die Erhebung aufgeschlüsselter Daten über geschlechtsspezifische Gewalt und geschlechtsspezifische Unterschiede, um die politischen Maßnahmen diesbezüglich zu verbessern; |
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37. |
bedauert, dass der Gesetzesentwurf zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts 2024 nicht angenommen wurde, obwohl dies eine Maßnahme im Rahmen des EU-Beitrittsprogramms von Montenegro ist; fordert Montenegro nachdrücklich auf, das Gesetz unverzüglich zu verabschieden; |
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38. |
begrüßt die neuen Mediengesetze Montenegros und seine Strategie für die Medienpolitik, mit denen der Rechtsrahmen zum wirksamen Schutz von Journalisten und anderen Medienschaffenden gestärkt werden soll; besteht auf einer Null-Toleranz-Politik in Bezug auf die Bedrängung oder Schikanierung von oder die Gewalt gegen Journalisten, insbesondere durch Personen des öffentlichen Lebens; betont, dass alle Fälle von Hetze, Verleumdungskampagnen und strategischen Klagen gegen Journalisten wirksam untersucht und strafrechtlich verfolgt sowie Fälle aus der Vergangenheit weiterverfolgt werden müssen; betont, dass die Rechte von Journalisten auf Zugang zu Informationen und eine kritische Haltung sichergestellt werden müssen; stellt fest, dass sich die Pressefreiheit Montenegros erheblich verbessert hat, wie die Fortschritte Montenegros in der Rangliste der Pressefreiheit belegen; |
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39. |
Ist besorgt über Fälle, in denen Journalisten, Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Organisationen wegen der Ausübung der Meinungsfreiheit unter Druck gesetzt wurden, darunter Fälle, in denen die Polizei Verfahren wegen eines Vergehens gegen sie eingeleitet hat; ist besorgt über den Rückgriff auf strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), die sich gegen Journalisten richten; |
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40. |
bedauert das hohe Maß an Polarisierung in den Medien und ihre Anfälligkeit für politische Interessen und ausländische Einflussname sowie für Desinformationskampagnen aus dem Ausland und aus der EU, die Narrative verbreiten, welche sich negativ auf die demokratischen Prozesse im Land auswirken und dessen europäische Perspektive gefährden; fordert Montenegro auf, Programme zur Förderung der Medienkompetenz weiter zu verbessern und sie als Kernthema in die Bildung aufzunehmen; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, die redaktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RTCG sowie die Rechtmäßigkeit der Ernennung ihrer Leitung und die uneingeschränkte Achtung der Gerichtsurteile in Bezug auf die RTCG sicherzustellen; weist darauf hin, dass er das Gesetz und die höchsten Standards in Bezug auf Rechenschaftspflicht und Integrität einhalten muss; bedauert, dass die Unabhängigkeit der öffentlichen Medien geschwächt und unterlaufen wird; fordert alle Medienunternehmen auf, die rechtlichen Anforderungen an die Transparenz der öffentlichen Finanzierung zu erfüllen; |
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41. |
begrüßt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Volkszählung 2023; fordert die staatlichen Stellen auf, jedwede politische Instrumentalisierung des Prozesses zu verhindern; fordert die Interessenträger auf, diese Ergebnisse in nichtdiskriminierender Weise zu nutzen; |
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42. |
begrüßt Montenegros vitale und konstruktive Zivilgesellschaft und weist darauf auf deren Bedeutung hin, wenn es gilt, Demokratie und Pluralismus zu stärken und eine verantwortungsvolle Staatsführung und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern; bringt seine Besorgnis über den schrumpfenden Handlungsspielraum für Organisationen der Zivilgesellschaft mit einer kritischen Haltung zum Ausdruck und verurteilt alle Verleumdungskampagnen, Einschüchterungen und Angriffe gegen Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Politikern im Zusammenhang mit Vorschlägen für ein Gesetz über „ausländische Agenten“; stellt fest, dass solche Gesetze das Potenzial haben, die Grundfreiheiten und das Funktionieren der Zivilgesellschaft zu untergraben, und dass sie nicht mit den Werten und Standards der EU vereinbar sind; fordert einen unterstützenden Rechtsrahmen und klare und faire Auswahlkriterien bei der öffentlichen Finanzierung; fordert den Rat für die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und nichtstaatlichen Organisationen auf, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen; betont, wie wichtig es ist, Kooperationsbeziehungen aufzubauen und die Zivilgesellschaft von Anfang an bei Gesetzesentwürfen zu konsultieren; |
Aussöhnung, gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit
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43. |
weist darauf hin, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit wesentliche Elemente des Erweiterungsprozesses sind; würdigt die aktive Beteiligung Montenegros an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit; weist darauf hin, dass gutnachbarliche Beziehungen für die Fortschritte im Beitrittsprozess von entscheidender Bedeutung sind; |
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44. |
bedauert, dass Kapitel 31 im Dezember 2024 nicht geschlossen werden konnte; fordert alle beteiligten Parteien auf, in einer konstruktiven und gutnachbarschaftlichen Weise Lösungen für die noch offenen bilateralen Fragen zu finden und den künftigen Interessen der Bürger im Westbalkan Vorrang einzuräumen; weist darauf hin, dass verhindert werden sollte, dass ungelöste bilaterale und regionale Streitigkeiten dazu benutzt werden, den Beitrittsprozess der Bewerberländer zu blockieren; begrüßt die bilateralen Konsultationen zwischen der Republik Kroatien und Montenegro über den Status ungelöster bilateraler Fragen; fordert die staatlichen Stellen auf, weitere vertrauensbildende Maßnahmen zu ergreifen; |
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45. |
nimmt die Änderungen Montenegros an der Strafprozessordnung zur Kenntnis, mit denen rechtliche und praktische Hindernisse für eine wirksame Ermittlung, strafrechtliche Verfolgung, gerichtliche Verurteilung und Bestrafung von Kriegsverbrechen im Einklang mit den einschlägigen Empfehlungen beseitigt werden sollen; fordert Montenegro auf, bei der Bearbeitung von Fällen von Kriegsverbrechen gemäß dem Völkerrecht und internationalen Standards einen proaktiven Ansatz zu verfolgen, um die Täter und die Fälle der Verherrlichung von Kriegsverbrechen zu ermitteln, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, den Zugang zur Justiz sowie die Bereitstellung von Rechtsbehelfen und Entschädigungen für die Opfer sicherzustellen und das Schicksal der vermissten Personen zu klären; fordert Montenegro auf, ausreichend Mittel für spezialisierte Staatsanwälte und Gerichte bereitzustellen, alle Vorwürfe von Kriegsverbrechen proaktiv zu untersuchen und Fragen der Befehlsverantwortung anzusprechen sowie frühere Fälle zu überprüfen, die nicht im Einklang mit dem Völkerrecht oder dem innerstaatlichen Recht verfolgt wurden; fordert eine regionale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung von Personen, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt werden; erkennt an, dass die Bewältigung dieser Probleme und die Bewahrung gerichtsbasierter Fakten eine wichtige Grundlage für Vertrauen, demokratische Werte, Aussöhnung und Stärkung der bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern sind, und fordert Montenegro auf, die Bemühungen in dieser Hinsicht zu verstärken; |
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46. |
warnt vor den Gefahren des politischen Revisionismus, der historische Fakten für politische Zwecke verzerrt, die Rechenschaftspflicht untergräbt und die gesellschaftliche Spaltung vertieft; verurteilt aufs Schärfste die Verherrlichung von Kriegsverbrechern und die weit verbreitete öffentliche Leugnung internationaler Urteile in Fällen von Kriegsverbrechen, auch vonseiten der montenegrinischen Staatsorgane; ist der Ansicht, dass die Erklärung von Präsident Jakov Milatović, in der er die Beteiligung montenegrinischer Streitkräfte an der Bombardierung der Stadt Dubrovnik bedauert, einen wertvollen Beitrag zu Frieden und Aussöhnung in der Region geleistet hat; |
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47. |
bekräftigt seine Unterstützung für die Initiative zur Einrichtung der regionalen Kommission zur Wahrheitsfindung in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien; |
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48. |
bekräftigt seine Forderung, die Archive, die die früheren Republiken Jugoslawiens betreffen, zu öffnen und Zugang zu den Akten des ehemaligen jugoslawischen Geheimdienstes und des Geheimdienstes der jugoslawischen Volksarmee zu gewähren, damit die Verbrechen aus der Zeit des Kommunismus gründlich erforscht und aufgearbeitet werden können; |
Sozioökonomische Reformen
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49. |
begrüßt die Einbeziehung Montenegros in die SEPA-Zahlungsverfahren, wodurch die Kosten für Bürger und Unternehmen gesenkt werden; betont, dass dies Chancen für die Expansion von Unternehmen, mehr Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und einen besseren Zugang zu ausländischen Direktinvestitionen eröffnet; |
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50. |
begrüßt den Wachstumsplan für den Westbalkan, der die mit 6 Mrd. EUR ausgestattete Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan umfasst und darauf abzielt, die Region in den EU-Binnenmarkt zu integrieren, die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern und EU-bezogene Reformen zu vertiefen; begrüßt die Annahme einer Reformagenda durch Montenegro und fordert deren vollständige Umsetzung; stellt fest, dass die Umsetzung der festgelegten Reformmaßnahmen im Rahmen der Reformagenda Montenegros für den Wachstumsplan – vorbehaltlich einer erfolgreichen Umsetzung – Zugang zu mehr als 380 Mio. EUR an Zuschüssen und günstigen Darlehen bieten würde; hebt hervor, dass den inklusiven Konsultationen der Interessenträger, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft, in den Phasen der Planung, Durchführung, Überwachung und Bewertung große Bedeutung zukommt; |
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51. |
fordert Montenegro auf, alle EU-Mittel, die im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III), des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan, des IPARD-Programms und der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan zur Verfügung stehen, bestmöglich zu nutzen, um die sozioökonomische Konvergenz mit der EU zu beschleunigen und seine Rechtsvorschriften zur Betrugsprävention weiter an die EU anzugleichen; weist auf die an EU-Finanzmittel geknüpften Bedingungen, die im Falle eines erheblichen Rückschritts oder eines anhaltenden Mangels an Fortschritten bei den wesentlichen Elementen angepasst oder ausgesetzt werden können; |
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52. |
fordert die EU und alle Erweiterungsländer auf, einen Rahmen für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und den Beitrittsländern zu schaffen, damit eine enge Zusammenarbeit und die Strafverfolgung bei der Veruntreuung von EU-Mitteln unter anderem durch die Entsendung nationaler Verbindungsbeamter zur EUStA in die Wege geleitet werden; fordert Montenegro auf, die Arbeitsvereinbarungen mit der EUStA vollständig umzusetzen; fordert die EU auf, die notwendigen rechtlichen und politischen Vorkehrungen zu treffen, um die Zuständigkeit der EUStA auf die EU-Mittel auszuweiten, die für Montenegro als Bewerberland bestimmt sind; |
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53. |
nimmt das Wirtschaftswachstum Montenegros positiv zur Kenntnis; fordert weitere Schritte zum Abbau des Haushaltsdefizits und der Staatsverschuldung sowie die weitere Abschaffung indirekter Steuerbefreiungen, die nicht mit dem Besitzstand der EU in Einklang stehen; begrüßt die Bemühungen, diese haushaltspolitischen Risiken zu verringern; bekräftigt, dass für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung mehr öffentliche Investitionen in das Bildungssystem erforderlich sind; |
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54. |
nimmt die öffentlichen Schulden Montenegros gegenüber ausländischen Finanzinstituten und Unternehmen zur Kenntnis, die als ein Mittel zur Einflussnahme auf Montenegros politische Entscheidungen, insbesondere derjenigen im Zusammenhang mit China und Russland, eingesetzt werden können; begrüßt die Bemühungen zur Reduzierung dieser Risiken und fordert die staatlichen Stellen auf, die wirtschaftliche Abhängigkeit von China weiter zu verringern und den Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan, die Global-Gateway-Initiative der EU und die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan auch künftig mit dem Ziel zu nutzen, stärker ökologische und transparente Alternativen für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu ermitteln; fordert Montenegro auf, die Transparenz künftiger Infrastrukturprojekte zu erhöhen, für wettbewerbliche Angebotsverfahren zu sorgen und eine übermäßige Abhängigkeit von ausländischen Gläubigern zu vermeiden; |
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fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, Maßnahmen zu ergreifen, um der Entvölkerung und der Auswanderung entgegenzuwirken, insbesondere durch Investitionen in das Bildungs- und das Gesundheitswesen insbesondere im Norden des Landes sowie durch Dezentralisierung mittels Investitionen in mittelgroße Städte; |
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56. |
fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, den digitalen Wandel voranzutreiben und faktengestützte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu ergreifen, um die anhaltend hohe Arbeitslosenquote, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, anzugehen und gleichzeitig die institutionellen Kapazitäten zu stärken und den zugrunde liegenden digitalen Rahmen für die Gestaltung der Politik zu verbessern, und die Jugendgarantie und die neue Jugendstrategie wirksam umzusetzen; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, sich dringend mit der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu befassen; spricht sich für die Entwicklung gezielter Präventivmaßnahmen und Anreize zur Legalisierung informeller Unternehmen und Arbeitskräfte aus, da die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Montenegro nach wie vor durch einen großen informellen Sektor behindert wird; |
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57. |
begrüßt die Forderungen nach einer raschen Integration aller Länder des westlichen Balkans in den digitalen Binnenmarkt der EU vor der tatsächlichen EU-Mitgliedschaft, was entscheidend zur Schaffung eines sicheren digitalen Umfelds beitragen würde; |
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58. |
fordert mehr Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere bei Verfahren im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen, und die uneingeschränkte Einhaltung der Vorschriften und Grundsätze der EU; fordert Montenegro auf, die Zahl der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ohne Bekanntmachung zu verringern; ist besorgt über die finanzielle Belastung und die mangelnde Transparenz im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn „Autoput A1“, die durch ein chinesisches Darlehen finanziert wird; betont, dass die Geheimhaltung von Darlehens- und Bauaufträgen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Rechenschaftspflicht gibt; |
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59. |
bringt seine Besorgnis über alle Abkommen oder Projekte zum Ausdruck, mit denen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Anforderungen in Bezug auf die Transparenz und die Konsultation der Öffentlichkeit, wie sie in den nationalen Rechtsvorschriften und EU-Standards festgelegt sind, umgangen werden; fordert die Regierung Montenegros auf, bei allen öffentlichen Infrastruktur- und Entwicklungsinitiativen für die uneingeschränkte Achtung der Grundsätze der Transparenz, der Rechenschaftspflicht, der inklusiven Entscheidungsfindung und der Rechtsstaatlichkeit zu sorgen; |
Energie, Umwelt, biologische Vielfalt und Konnektivität
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60. |
fordert Montenegro nachdrücklich auf, den grünen Wandel mit Unterstützung aus EU-Mitteln voranzubringen, seinen institutionellen und rechtlichen Rahmen zu verbessern und die Energieresilienz zu stärken, indem es den seit langem überfälligen nationalen Energie- und Klimaplan verabschiedet und umsetzt, Energieeffizienzgesetze verabschiedet und die Integration in die EU-Energiemärkte vorantreibt; fordert, dass alle neuen Projekte im Rahmen des grünen Wandels gemäß den EU-Standards in den Bereichen Umwelt, staatliche Beihilfen und Konzessionen umgesetzt werden; |
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61. |
bedauert, dass bei wichtigen Sektorreformen im Bereich der Verkehrspolitik keine Fortschritte erzielt wurden; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, die Verkehrsentwicklung des Landes mit der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität für den Westbalkan in Einklang zu bringen, wobei der Schwerpunkt auf dem Schienenverkehr, der Multimodalität und der Verringerung und CO2-Emissionen und anderer schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt liegen sollte, und seine Strategie zur Verkehrsentwicklung weiter umzusetzen und die Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung der transeuropäischen Verkehrsnetze zu stärken; |
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62. |
begrüßt die Senkung der Roaming-Gebühren zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans und fordert die staatlichen Stellen, private Akteure und alle Interessenträger auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Datenroamingpreise bis 2028 in die Nähe der Inlandspreise zu bringen; begrüßt das Inkrafttreten der ersten Phase der Umsetzung des Fahrplans für das Roaming zwischen dem Westbalkan und der EU; |
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63. |
unterstützt die Verabschiedung sektorspezifischer Strategien für die Abfallwirtschaft, die Luft- und Wasserqualität, den Naturschutz und den Klimawandel, um eine strategische Investitionsplanung sicherzustellen; stellt fest, dass es im Zusammenhang mit der Errichtung wichtiger Kläranlagen zur Vermeidung von Abwasserverschmutzung in Flüssen und Meeren in sieben Gemeinden keine Fortschritte gab und die damit verbundenen Kosten gestiegen sind; ° ° ° |
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64. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, dem Mitglied der Kommission für Erweiterung, dem Mitglied der Kommission für den Mittelmeerraum, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Montenegros zu übermitteln und sie in die montenegrinische Sprache übersetzen und auf Montenegrinisch veröffentlichen zu lassen. |
(1) ABl. L 108 vom 29.4.2010, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2010/224/oj.
(2) ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1529/oj.
(3) ABl. L, 2024/1449, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1449/oj.
(4) ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 105.
(5) ABl. C, C/2024/6746, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6746/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6260/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)