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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/6231 |
17.11.2025 |
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Sache M.12111 — YUSEN LOGISTICS / MOVIANTO INTERNATIONAL)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/6231)
1.
Am 7. November 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Yusen Logistics Europe B.V. („Yusen Logistics Europe“, Niederlande), letztlich kontrolliert von Nippon Yusen Kabushiki Kaisha („NYK-Gruppe“, Japan), |
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Movianto International B.V. („Movianto International“, Niederlande), derzeit letztlich kontrolliert von Walden Group International Holding B.V. |
Yusen Logistics Europe wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Movianto International übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Yusen Logistics Europe ist unter anderem im Bereich der Transport- und Vertragslogistik innerhalb des EWR tätig. Die NYK-Gruppe ist ein weltweit tätiger Logistikanbieter, der sich unter anderem auf den internationalen Seeverkehr, Kreuzfahrten, Terminals und andere schifffahrtsbezogene Dienstleistungen spezialisiert hat, |
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Movianto International und seine Tochtergesellschaften erbringen Logistik- und Transportdienstleistungen entlang der gesamten Lieferkette im Gesundheitswesen und in der Arzneimittelbranche, einschließlich des Transports über die erste Meile, der Lagerung und Bestandsverwaltung sowie der Lieferung über die letzte Meile. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.12111 — YUSEN LOGISTICS / MOVIANTO INTERNATIONAL
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6231/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)