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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/6171 |
24.11.2025 |
Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2025 – CQ/EWSA
(Rechtssache T-117/24) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Verwaltungsuntersuchung - Art. 12a des Statuts - Antrag auf Beistand - Ablehnung des Antrags - Art. 24 des Statuts - Begründungspflicht - Unparteilichkeit - Anspruch auf rechtliches Gehör - Dauer des Verwaltungsverfahrens - Angemessene Verfahrensdauer - Beurteilungsfehler - Haftung - Immaterieller Schaden)
(C/2025/6171)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CQ (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (vertreten durch M. Pascua Mateo, K. Gambino und L. Camarena Januzec als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 5. Mai 2023, mit der sein Antrag auf Beistand, den er infolge des Mobbings gestellt hatte, dem er ausgesetzt gewesen sein soll, abgelehnt wurde, und zum anderen den Ersatz des immateriellen Schadens, der ihm aufgrund dieser Entscheidung entstanden sein soll.
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
CQ trägt die Kosten. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6171/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)