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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/6080 |
12.11.2025 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 — EAC/A12/2025
Programm Erasmus+
(C/2025/6080)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (1), (im Folgenden „Erasmus+-Verordnung“) sowie das Jahresarbeitsprogramm 2026 für Erasmus+ (C(2025) 7358). Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2021 bis 2027. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms Erasmus+ sind in Artikel 3 der Erasmus+-Verordnung beschrieben.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:
Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen:
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Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
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Jugendaktivitäten |
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DiscoverEU – Inklusion |
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Mobilität von Personal im Bereich Sport |
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Virtueller Erasmus+-Austausch |
Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen:
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Partnerschaften für Zusammenarbeit:
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Exzellenzpartnerschaften:
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Innovationspartnerschaften:
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Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport |
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Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen |
Leitaktion 3 — Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit:
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„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint) |
Jean-Monnet-Maßnahmen:
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Jean-Monnet-Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung |
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Jean-Monnet-Maßnahmen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung |
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Jean Monnet-Maßnahme – politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor |
3. Förderfähigkeit
Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendarbeitern, Jugendaktivitäten und DiscoverEU (Inklusion) beantragen.
Die folgenden Länder können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen (2):
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die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die überseeischen Länder und Gebiete; |
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die mit dem Programm assoziierten Drittländer:
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Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Drittländern offen, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.
Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2026 zu entnehmen.
4. Budget und Projektlaufzeit
Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 4 473,447 Mio. EUR:
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Allgemeine und berufliche Bildung (einschließlich Jean-Monnet-Maßnahmen): |
3 977,562 Mio. EUR |
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Jugend: |
421,8315 Mio. EUR |
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Sport: |
74,053 Mio. EUR |
Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget und seine Aufteilung sind in dem am 5. November 2025 angenommenen Jahresarbeitsprogramm 2026 für Erasmus+ angegeben und können durch eine Änderung des Jahresarbeitsprogramms für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, das Jahresarbeitsprogramm für Erasmus+ und seine Änderungen regelmäßig aufzurufen:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_de
Die gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts, die Art der förderfähigen Antragsteller und die Anzahl der beteiligten Partner.
Begünstigte dürfen Kosten für die im Rahmen einer Maßnahme von Freiwilligen geleistete Arbeit auf der Grundlage von Kosten je Einheit geltend machen, die gemäß dem Beschluss C(2019) 2646 der Kommission genehmigt und festgelegt sind. Nähere Angaben zur Förderfähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit von Freiwilligen geleisteter Arbeit sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.
5. Frist für die Einreichung von Anträgen
Für alle nachstehend angegebenen Fristen für die Einreichung von Anträgen gilt Brüsseler Ortszeit.
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Leitaktion 1 |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Hochschulbildung |
19. Februar 2026, 12.00 Uhr |
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Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen berufliche Bildung, Schulbildung und Erwachsenenbildung |
19. Februar 2026, 12.00 Uhr |
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Mobilität von Personal im Bereich Sport |
12. Februar 2026, 12.00 Uhr |
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Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern |
19. Februar 2026, 12.00 Uhr |
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Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen berufliche Bildung, Schulbildung und Erwachsenenbildung |
29. September 2026, 12.00 Uhr |
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Erasmus-Akkreditierungen im Bereich Jugend |
29. September 2026, 12.00 Uhr |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
12. Februar 2026, 12.00 Uhr |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
1. Oktober 2026, 12.00 Uhr |
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DiscoverEU (Inklusion) |
12. Februar 2026, 12.00 Uhr |
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Virtueller Erasmus+-Austausch |
26. März 2026, 17.00 Uhr |
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Leitaktion 2 |
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Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften |
5. März 2026, 12.00 Uhr |
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Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, die von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden |
5. März 2026, 17.00 Uhr |
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Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport |
5. März 2026, 17.00 Uhr |
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Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend |
5. März 2026, 12.00 Uhr |
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Kleinere Partnerschaften im Bereich Sport |
5. März 2026, 17.00 Uhr |
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Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung |
9. April 2026, 12.00 Uhr |
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Zentren der beruflichen Exzellenz |
3. September 2026, 17.00 Uhr |
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Erasmus Mundus |
12. Februar 2026, 17.00 Uhr |
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Allianzen für Innovation |
10. März 2026, 17.00 Uhr |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
10. Februar 2026, 17.00 Uhr |
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Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung |
26. März 2026, 17.00 Uhr |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
26. Februar 2026, 17.00 Uhr |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Sport |
5. März 2026, 17.00 Uhr |
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Europäische lokale Sportveranstaltungen |
5. März 2026, 17.00 Uhr |
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Europäische Großveranstaltungen |
22. Januar 2026, 17.00 Uhr |
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Leitaktion 3 |
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„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint) |
26. Februar 2026, 17.00 Uhr |
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Jean-Monnet-Maßnahmen und -Netze |
3. Februar 2026, 17.00 Uhr |
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Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen. |
6. Ausführliche Informationen
Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2026 zu entnehmen, abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide
Der Erasmus+-Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.
(2) Für Jean-Monnet-Maßnahmen können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.
(3) Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6080/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)