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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2025/5565

27.10.2025

Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Opolu (Polen), eingereicht am 27. Juni 2025 – OKL/Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A.

(Rechtssache C-429/25, Grąbowski  (1) )

(C/2025/5565)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okręgowy w Opolu

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: OKL

Berufungsbeklagte: Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A.

Vorlagefrage

Sind Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (2) (ABl. 1993, L 95, S. 29, in der geänderten Fassung, im Folgenden: Richtlinie 93/13) und Art. 23 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (3) (ABl. 2008, L 133, S. 66, in der geänderten Fassung, im Folgenden: Richtlinie 2008/48) dahin auszulegen, dass, wenn in einem Rechtsstreit über die Anwendung einer Sanktion wegen Verletzung der Informationspflicht, die durch nationale Vorschriften auf der Grundlage von Art. 23 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 in das Recht eines Mitgliedstaats eingeführt wurde, auf einen Verbraucherkreditvertrag das Gericht feststellt, dass Gründe dafür bestehen, in Bezug auf Vertragsklauseln, die unter die oben genannte Informationspflicht fallen, nationale Vorschriften anzuwenden, mit denen in der Rechtsordnung dieses Mitgliedstaats Sanktionen für missbräuchliche Klauseln in Verträgen eingeführt wurden, die von Gewerbetreibenden mit Verbrauchern auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 geschlossen wurden, keine Grundlage für die Anwendung der Sanktion wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht besteht, die durch nationale Vorschriften auf der Grundlage von Art. 23 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 in das Recht des Mitgliedstaats eingeführt wurde?


(1)  Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

(2)   ABl. 1993, L 95, S. 29.

(3)   ABl. 2008, L 133, S. 66.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5565/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)