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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/5460 |
20.10.2025 |
Urteil des Gerichts vom 10. September 2025 – Pumpyanskiy/Rat
(Rechtssache T-541/24) (1)
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Belassung des Namens des Klägers auf der Liste - Art. 2 Abs. 1 Buchst. f und g des Beschlusses 2014/145/GASP - Art. 3 Abs. 1 Buchst. f und g der Verordnung [EU] Nr. 269/2014 - Beurteilungsfehler)
(C/2025/5460)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Dmitry Alexandrovich Pumpyanskiy (Jekaterinburg, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte G. Lansky, P. Goeth und A. Egger)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch B. Driessen und E. Kübler als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV beantragt der Kläger die Nichtigerklärung zum einen des Beschlusses (GASP) 2024/2456 des Rates vom 12. September 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/2456), und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2455 des Rates vom 12. September 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/2455), sowie zum anderen des Beschlusses (GASP) 2025/528 des Rates vom 14. März 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2025/528), und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/527 des Rates vom 14. März 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2025/527), soweit diese Rechtsakte ihn betreffen.
Tenor
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1. |
Der Beschluss (GASP) 2024/2456 des Rates vom 12. September 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2455 des Rates vom 12. September 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, der Beschluss (GASP) 2025/528 des Rates vom 14. März 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/527 des Rates vom 14. März 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, werden für nichtig erklärt, soweit der Name von Herrn Dmitry Alexandrovich Pumpyanskiy auf der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, auf die diese restriktiven Maßnahmen Anwendung finden, belassen wurde. |
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2. |
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Pumpyanskiy. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5460/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)