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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/5443

20.10.2025

Urteil des Gerichts vom 10. September 2025 – Yanukovych/Rat

(Rechtssache T-642/22)  (1)

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden und deren Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten Beschränkungen unterliegt - Aufnahme des Namens des Klägers in die Liste und Belassung auf der Liste - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a des Beschlusses 2014/145/GASP - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] Nr. 269/2014 - Beurteilungsfehler)

(C/2025/5443)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Oleksandr Viktorovych Yanukovych (Sankt Petersburg, Russland) (vertreten durch B. Kennelly, SC)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch A. Boggio-Tomasaz und J. Rurarz als Bevollmächtigte im Beistand des Rechtsanwalts B. Maingain und der Rechtsanwältin S. Remy)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV beantragt der Kläger die Nichtigerklärung erstens des Beschlusses (GASP) 2022/1355 des Rates vom 4. August 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 204I, S. 4), und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1354 des Rates vom 4. August 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 204 I, S. 1), zweitens des Beschlusses (GASP) 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 149) und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 1), drittens des Beschlusses (GASP) 2023/572 des Rates vom 13. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 75I, S. 134), und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/571 des Rates vom 13. März 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 75I, S. 1), viertens des Beschlusses (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104), und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3), und fünftens des Beschlusses (GASP) 2024/847 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 2024/847) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 2024/849), soweit die ursprünglichen Rechtsakte und die Fortsetzungsrechtsakte von September 2022, März 2023, September 2023 und März 2024 ihn betreffen.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Oleksandr Viktorovych Yanukovych trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union.


(1)   ABl. C 451 vom 28.11.2022.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5443/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)