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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/5134 |
22.9.2025 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.12055 — PLATINUM EQUITY GROUP / NCH)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/5134)
1.
Am 12. September 2025 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Platinum Equity Group (USA), |
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NCH Corporation („NCH“, USA), kontrolliert von Ranger Holding LLC (USA). |
Platinum Equity Group wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von NCH erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Platinum Equity Group ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die auf Fusionen, Übernahmen und den Betrieb von Unternehmen in breitgefächerten Wirtschaftszweigen spezialisiert ist. Zu den Portfolio-Unternehmen gehört Solenis (USA), das i) Wasseraufbereitungslösungen, besonders Chemikalien und Dienstleistungen für die Aufbereitung von Industrieabwasser, ii) Prozesschemikalien, iii) Zellstoff- und Papierbeschichtungen, Zusatzstoffe und andere Chemikalien sowie iv) damit zusammenhängende Überwachungs- und Kontrolldienstleistungen und digitale Lösungen anbietet, |
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NCH ist ein Anbieter von Wartungsprodukten und -dienstleistungen für industrielle, gewerbliche und institutionelle Kunden. Relevant für den geplanten Zusammenschluss sind die Tätigkeiten als weltweiter Anbieter von Wasseraufbereitungslösungen für gewerbliche und institutionelle Kunden. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.12055 — PLATINUM EQUITY GROUP / NCH
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5134/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)