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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/5049 |
22.9.2025 |
Veröffentlichung eines Löschungsantrags gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (1) in Verbindung mit Artikel 25 Absatz 4 der genannten Verordnung
(C/2025/5049)
Im Anschluss an diese Veröffentlichung können gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates die Behörden eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands oder eine natürliche oder juristische Person mit einem berechtigten Interesse, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig ist, innerhalb von drei Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Kommission Einspruch erheben.
ANTRAG AUF LÖSCHUNG EINER GEOGRAFISCHEN ANGABE
(Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143)
„COLLINE TEATINE“
PGI-IT-A0891-CANCEL — 23.5.2025
1. Eingetragener Name, dessen Löschung beantragt wird
COLLINE TEATINE
2. Art der geografischen Angabe
g.U. ☐ g.g.A. ☒ g.A.☐
3. Sektor
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☐ |
Landwirtschaftliche Erzeugnisse |
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☐ |
Spirituosen |
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☒ |
Wein |
4. Name des Mitgliedstaats oder des Drittlands, aus dem die geografische Angabe stammt
ITALIEN
5. Name der Behörde des Mitgliedstaats oder Drittlands, die die Löschung bei der Kommission beantragt, oder Angabe, dass die Löschung der Eintragung direkt von den Erzeugern des unter dem eingetragenen Namen vermarkteten Erzeugnisses aus dem Drittland bei der Kommission beantragt wurde, und Name des von den Erzeugern zur Antragstellung beauftragten Bevollmächtigten (die Verpflichtung, einen Bevollmächtigten zu beauftragen, entfällt für Einzelerzeuger)
ITALIEN — MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNGSSOUVERÄNITÄT UND FORSTWIRTSCHAFT
6. Im Falle eines Antrags aus einem Mitgliedstaat, Angabe, ob der Antrag auf Löschung in der nationalen Phase des Verfahrens von den Erzeugern des mit dem eingetragenen Namen vermarkteten Erzeugnisses oder von der anerkannten Erzeugervereinigung des Erzeugnisses gestellt wurde; in diesem Fall den Namen der anerkannten Erzeugervereinigung angeben
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☐ |
Antrag der Erzeuger |
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☒ |
Antrag der anerkannten Erzeugervereinigung: |
Consorzio Tutela Vini d’Abruzzo
Corso Matteotti — Palazzo Corvo
66026 Ortona (Chieti) — Italien
7. Klassifizierung des Erzeugnisses mit Position und Code der Kombinierten Nomenklatur gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143
22 — GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
2204 — Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009
8. Art der Löschung
Der Antrag auf Löschung wird im Einklang mit Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 gestellt.
Der Antrag auf Löschung ist zu unterschreiben und mit Datum zu versehen.
(1) ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1143/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5049/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)