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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2025/5040

15.9.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.12117 — KKR / SPECTRIS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/5040)

1.   

Am 1. September 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

KKR & Co Inc („KKR“, USA),

Spectris plc („Spectris“, Vereinigtes Königreich).

KKR wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Spectris erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 2. Juli 2025 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

KKR ist eine weltweit tätige Investmentgesellschaft, die alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet.

Die Spectris-Gruppe ist in der Herstellung und Lieferung von Präzisionsprüf- und -messinstrumenten tätig. Sie gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Spectris Scientific, dessen Schwerpunkt auf fortschrittlichen Lösungen in den Bereichen Messtechnik und Materialcharakterisierung für wissenschaftliche Materialanalysen liegt; Spectris Dynamics, das sich auf fortschrittliche integrierte virtuelle und physische Test- und hochpräzise Sensorlösungen konzentriert.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.12117 — KKR / SPECTRIS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5040/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)