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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/4778 |
8.9.2025 |
Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2025 – Makhlouf/Rat
(Rechtssache T-388/24) (1)
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Listen der betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden und deren Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten Beschränkungen unterliegt - Belassung des Namens des Klägers auf den Listen - Kriterium der Familienzugehörigkeit - Art. 27 Abs. 2 Buchst. b und Art. 28 Abs. 2 Buchst. b des Beschlusses 2013/255/GASP - Verteidigungsrechte - Beurteilungsfehler - Verhältnismäßigkeit - Eigentumsrecht - Außervertragliche Haftung)
(C/2025/4778)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kinda Makhlouf (Warschau, Polen) (vertreten durch Rechtsanwalt G. Karouni)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch A. Limonet und L. Raab als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer Klage beantragt die Klägerin zum einen nach Art. 263 AEUV die Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2024/1510 des Rates vom 27. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L, 2024/1510) und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1517 des Rates vom 27. Mai 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L, 2024/1517), soweit diese Rechtsakte sie betreffen, und zum anderen nach Art. 268 AEUV den Ersatz des Schadens, der ihr durch diese Rechtsakte entstanden sein soll.
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Frau Kinda Makhlouf trägt die Kosten. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4778/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)