European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/4349

31.7.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.12069 — BAIN CAPITAL CREDIT / ICG / STUDY GROUP)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/4349)

1.   

Am 23. Juli 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Bain Capital Credit L.P. („Bain Capital Credit“, USA), kontrolliert von Bain Capital, LP („Bain Capital“, USA),

Intermediate Capital Group plc („ICG“, Vereinigtes Königreich),

SG Global Midco Limited („Study Group“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von Ardian (Frankreich).

Bain Capital Credit und ICG übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Study Group.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bain Capital Credit ist ein globaler Kreditspezialist und in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in den USA tätig.

ICG ist eine alternative Vermögensverwaltungsgruppe in den Bereichen Structured und Private Equity, Private Debt, Real Assets und Credit und in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in den USA tätig.

Study Group bietet Bildungsdienstleistungen zur Vorbereitung internationaler Studierender auf das Hochschulstudium in Europa, in Nord- und Südamerika, in Afrika und im asiatisch-pazifischen Raum an.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.12069 — BAIN CAPITAL CREDIT / ICG / STUDY GROUP

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

European Commission

Directorate-General for Competition

Merger Registry

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4349/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)