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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/4191 |
21.7.2025 |
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1481 des Rates, und der Verordnung (EU) 2023/2147 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1480 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, unterliegen
(C/2025/4191)
Den Personen, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1481 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 des Rates (3), durchgeführt durch die Verordnung (EU) 2025/1480 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die genannten Personen in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2023/2135 und der Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.
Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/2147) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 3 der Verordnung).
Die betroffenen Personen können beim Rat vor dem 14. August 2025 unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1 |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
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E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der nächsten gemäß Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2135 durchzuführenden Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.
Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates vor dem Gericht der Europäischen Union unter den Voraussetzungen anfechten können, die in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegt sind.
(1) ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj.
(2) ABl. L, 2025/1481, 18.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1481/oj.
(3) ABl. L, 2023/2147, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2147/oj.
(4) ABl. L, 2025/1480, 18.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1480/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4191/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)