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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/4135 |
4.8.2025 |
Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Warszawie (Polen), eingereicht am 7. April 2025 – Raiffeisen Bank International AG/MZ
(Rechtssache C-262/25, Drózdzik (1) )
(C/2025/4135)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Okręgowy w Warszawie
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Raiffeisen Bank International AG
Beklagter: MZ
Vorlagefrage
Sind Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (2), Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Grundsätze der Effektivität, der Äquivalenz, der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und des Rechts auf ein Gericht dahin auszulegen, dass sie einer gerichtlichen Auslegung nationaler Vorschriften entgegenstehen, nach der die Verjährungsfrist für den Anspruch eines Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher auf Rückerstattung nicht geschuldeter Leistungen, die auf der Grundlage eines wegen darin enthaltener missbräuchlicher Klauseln nichtigen Vertrags erbracht worden sind, an dem Datum zu laufen beginnt, an dem der Verbraucher gegenüber der Bank beanstandet hat, an die Vertragsklauseln gebunden zu sein?
(1) Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4135/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)