|
Amtsblatt |
DE Reihe C |
|
C/2025/3916 |
21.7.2025 |
Klage, eingereicht am 26. Mai 2025 – Usmanov/Rat
(Rechtssache T-327/25)
(C/2025/3916)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Alisher Usmanov (Tashkent, Usbekistan) (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta, M. Campa, M. Moretto, V. Villante, M. Pirovano, T. Marembert und A. Bass)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
|
— |
den Beschluss (GASP) 2025/528 des Rates vom 14. März 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), für nichtig zu erklären und |
|
— |
die Durchführungsverordnung (EU) 2025/527 des Rates vom 14. März 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (2), für nichtig zu erklären, |
|
— |
dem Rat die in diesem Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Wenn und soweit die Ansicht vertreten würde, dass sie auf die Rechtsstellung des Klägers in der vorliegenden Rechtssache anwendbar sind, beantragt der Kläger hilfsweise zu diesem unmittelbaren Antrag auf Nichtigerklärung, die folgenden Rechtsakte für unanwendbar auf den Kläger zu erklären:
|
— |
den Beschluss (GASP) 2025/904 des Rates vom 13. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (3), |
|
— |
die Verordnung (EU) 2025/903 des Rates vom 13. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (4). |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt die Klage auf sechs Gründe:
|
1. |
Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV – mangelnde Beweiskraft der vom Rat vorgelegten Nachweise. |
|
2. |
Verstoß gegen die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung – Verletzung wesentlicher Formvorschriften – Überschreitung der Befugnisse des Rates. |
|
3. |
Beurteilungsfehler und Rechtswidrigkeit des Kriteriums (g) nach Art. 2 Abs. 1 des Beschlusses 2014/145/GASP (5) und Art. 3 Abs. 1 der Verordnung 269/2014 (6). |
|
4. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot. |
|
5. |
Verletzung des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit. |
|
6. |
Rechtswidrigkeit der Rechtsakte von Mai 2025 und, hilfsweise, Unanwendbarkeit dieser Rechtsakte nach Art. 277 AEUV auf den Kläger. |
(1) Beschluss (GASP) 2025/528 des Rates vom 14. März 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2025/528).
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2025/527 des Rates vom 14. März 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2025/528).
(3) Beschluss (GASP) 2025/904 des Rates vom 13. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2025/904).
(4) Verordnung (EU) 2025/903 des Rates vom 13. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2025/903).
(5) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014 L 78, S.16).
(6) Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014 L 78, S. 6).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3916/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)