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                   Amtsblatt   | 
               
                   DE Reihe C  | 
            
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                   C/2025/3790  | 
               
                   17.9.2025  | 
            
P9_TA(2024)0364
Sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (COM(2021)0423 – C9-0342/2021 – 2021/0250(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(C/2025/3790)
Das Europäische Parlament,
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                         —  | 
                     
                         unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0423),  | 
                  
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                         —  | 
                     
                         gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission (C9-0342/2021) unterbreitet wurde,  | 
                  
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                         —  | 
                     
                         gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,  | 
                  
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                         —  | 
                     
                         unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 16. Februar 2022 (1),  | 
                  
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                         —  | 
                     
                         unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. Dezember 2021 (2),  | 
                  
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                         —  | 
                     
                         unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von den zuständigen Ausschüssen angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 14. Februar 2024 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,  | 
                  
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                         gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,  | 
                  
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                         unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gemäß Artikel 58 der Geschäftsordnung,  | 
                  
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                         —  | 
                     
                         unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0150/2023),  | 
                  
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                         1.  | 
                     
                         legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;  | 
                  
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                         2.  | 
                     
                         fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;  | 
                  
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                         3.  | 
                     
                         beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.  | 
                  
P9_TC1-COD(2021)0250
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. April 2024 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2024/1640.)
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3790/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)