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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/3585 |
27.6.2025 |
Mitteilung an die Person, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1279 des Rates, und der Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1278 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands unterliegt
(C/2025/3585)
Der Person, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/2643 (1) des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/1279 (2) des Rates, und in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 (3) des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1278 (4) des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands aufgeführt ist, wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass diese Person in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden sollte, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2024/2643 und der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands unterliegen. Die Gründe hierfür werden in dem einschlägigen Eintrag der oben genannten Anhänge genannt.
Die betroffene Person wird darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) 2024/2642) beantragen kann, dass ihr die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 3 der Verordnung).
Die betroffene Person kann vor dem 4. Juli 2025 beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1 |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
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E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Die betroffene Person wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten kann.
(1) ABl. L, 2024/2643, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2643/oj.
(2) ABl. L, 2025/1279, 26.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1279/oj.
(3) ABl. L, 2024/2642, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2642/oj.
(4) ABl. L, 2025/1278, 26.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1278/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3585/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)