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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/3441

25.6.2025

BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 23. Juni 2025

zur Benennung des Zentralverwalters des Unionsregisters

(C/2025/3441)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (2), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Unionsregister ist eine standardisierte elektronische Datenbank, die gemeinsame Datenelemente enthält und dazu dient, gegebenenfalls die Vergabe, den Besitz, die Übertragung und die Löschung von Zertifikaten zu verfolgen sowie je nach Fall für öffentlichen Zugang und für Vertraulichkeit zu sorgen. Im Unionsregister werden Zertifikate für die Durchführung von Verfahren im Zusammenhang mit der Führung von in den Mitgliedstaaten eröffneten Konten geführt.

(2)

Gemäß der Richtlinie 2003/87/EG sollte die Kommission einen Zentralverwalter für den Betrieb und die Führung des Unionsregisters einschließlich seiner technischen Infrastruktur benennen —

BESCHLIEẞT:

Artikel 1

Der Generaldirektor der Generaldirektion Klimapolitik wird zum Zentralverwalter des Unionsregisters ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss gilt ab dem Zeitpunkt seiner Annahme.

Brüssel, den 23. Juni 2025

Für die Kommission

Wopke HOEKSTRA

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/87/oj.

(2)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3 ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/1122/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3441/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)