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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2025/3338

16.6.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.12023 — TPG / CORPAY / AVIDXCHANGE)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/3338)

1.   

Am 5. Juni 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

TPG Inc. („TPG“, USA),

Corpay, Inc. („Corpay“, USA),

AvidXchange Holdings Inc. („AvidXchange“, USA).

TPG und Corpay werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von AvidXchange erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

TPG mit Sitz in den USA ist eine weltweit tätige alternative Vermögensverwaltungsgesellschaft, die aus sechs Multiproduktplattformen besteht: Kapital, Wachstum, Impact, Immobilien, Marktlösungen und TPG Angelo Gordon,

Corpay mit Sitz in den USA ist ein an der New Yorker Börse (NYSE) notierter, weltweit tätiger Anbieter von Firmenkarten (z. B. Visitenkarten, Flottenkarten, virtuelle Karten) und Automatisierungslösungen für Verbindlichkeiten von Unternehmen,

AvidXchange mit Sitz in den USA ist ein an der NASDAQ notierter Anbieter von Software für die Automatisierung der Zahlung von Verbindlichkeiten und von Zahlungslösungen für mittelständische Unternehmen und deren Lieferanten. AvidXchange digitalisiert und automatisiert Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten und ist ein zugelassener Geldtransferdienst für Zahlungen zwischen Unternehmen in den USA.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.12023 — TPG / CORPAY / AVIDXCHANGE

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3338/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)