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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/3243

24.6.2025

Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 30. April 2025 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts München I – Deutschland) – Bundesrepublik Deutschland/Mutua Madrileña Automovilista

(Rechtssache C-536/23  (1) , Mutua Madrileña Automovilista)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung [EU] Nr. 1215/2012 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. B - Art. 13 Abs. 2 - Klage, die der Geschädigte unmittelbar gegen den Versicherer erhebt - Begriff „Geschädigter“ - Beamter, der Opfer eines Verkehrsunfalls ist - Während seiner Dienstunfähigkeit fortgezahltes Entgelt - Mitgliedstaat, der in seiner Eigenschaft als Dienstgeber in Schadensersatzansprüche des Beamten eingetreten ist - Zuständigkeit des Gerichts des Ortes, an dem der Kläger seinen Wohnsitz hat - Ort, an dem die Verwaltung, die den Beamten beschäftigt, ihren Sitz hat)

(C/2025/3243)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht München I

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Bundesrepublik Deutschland

Beklagte: Mutua Madrileña Automovilista

Tenor

Art. 13 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

ist dahin auszulegen, dass

ein Mitgliedstaat, der als Dienstgeber das Entgelt eines bei einem Verkehrsunfall verletzten Beamten während dessen Dienstunfähigkeit fortgezahlt hat und in dessen Rechte eingetreten ist, die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesellschaft des in den Unfall verwickelten Fahrzeugs als „Geschädigter“ im Sinne von Art. 13 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 nicht vor dem Gericht des Ortes, an dem der Beamte seinen Wohnsitz hat, sondern vor dem Gericht des Ortes, an dem die Verwaltung, die den Beamten beschäftigt, ihren Sitz hat, verklagen kann, sofern eine unmittelbare Klage zulässig ist.


(1)  ABl. C, C/2023/1128.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3243/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)