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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2025/3238

24.6.2025

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 29. April 2025 – Kommission/Malta (Staatsbürgerschaft für Investoren)

(Rechtssache C-181/23)  (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 20 AEUV - Unionsbürgerschaft - Art. 4 Abs. 3 EUV - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten - Verleihung der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats - Besonderes Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis - Umsetzung eines Staatsbürgerschaftsprogramms für Investoren - Einbürgerung gegen im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen - Transaktionaler Charakter der Einbürgerungsregelung, die einer „Vermarktung“ der Unionsbürgerschaft gleichkommt)

(C/2025/3238)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch C. Ladenburger, E. Montaguti und J. Tomkin als Bevollmächtigte)

Beklagte: Republik Malta (vertreten durch A. Buhagiar als Bevollmächtigte im Beistand von D. Sarmiento Ramírez-Escudero, Abogado

Tenor

1.

Die Republik Malta hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 20 AEUV und Art. 4 Abs. 3 EUV verstoßen, dass sie ein auf Art. 10(9) des Maltese Citizenship Act (Chapter 188 of the Laws of Malta) (Gesetz über die maltesische Staatsbürgerschaft [Kapitel 188 des maltesischen Rechts]) in der durch den Maltese Citizenship (Amendment No. 2) Act (Act XXXVIII of 2020) (Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die maltesische Staatsbürgerschaft [Gesetz XXXVIII von 2020]) geänderten Fassung und den Granting of citizenship for Exceptional Services Regulations, 2020 (Subsidiary Legislation 188.06 of the Laws of Malta) (Verordnung von 2020 über die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen außergewöhnlicher Dienste [Subsidiärer Rechtsakt 188.06 des maltesischen Rechts]) beruhendes institutionalisiertes Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren namens Maltese Citizenship by Naturalisation for Exceptional Services by Direct Investment (Erwerb der maltesischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung wegen außergewöhnlicher Dienste in Form von Direktinvestitionen) geschaffen und umgesetzt hat, mit dem ein Einbürgerungsverfahren mit transaktionalem Charakter gegen im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen eingeführt wird und das mithin einer Vermarktung der Verleihung der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats und damit auch des Unionsbürgerstatus gleichkommt.

2.

Die Republik Malta trägt die Kosten.


(1)   ABl. C 173 vom 15.5.2023


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3238/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)