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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/3202

2.7.2025

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen

(COM(2025) 46 final)

(C/2025/3202)

Berichterstatter: Elena-Alexandra CALISTRU

Konstantinos DIAMANTOUROS

Stefano PALMIERI

Berater

Samuel CORNELLA (für den Berichterstatter)

Befassung

Europäische Kommission, 5.3.2025

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union

Zuständiges Arbeitsorgan

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme im Arbeitsorgan

15.4.2025

Verabschiedung im Plenum

30.4.2025

Plenartagung Nr.

596

Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

202/4/5

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstreicht die strategische Bedeutung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), da die bevorstehenden Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt nach 2027 in einer kritischen Zeit sich häufender Krisen stattfinden werden, die akute Spannungen in Bezug auf die strategischen Ziele der EU und den Umfang des EU-Haushalts und die Mittelzuweisung verursachen.

1.2.

Der EWSA weist darauf hin, dass die EU auch künftig einen starken und ehrgeizigen MFR braucht. Er teilt die Ansicht von Enrico Letta, dass die Ziele eines grünen, digitalen und fairen Übergangs ohne einen einheitlichen Finanzrahmen, der den Fluss von Investitionen in nachhaltige und innovative Sektoren der Realwirtschaft fördert, unerreichbar sind. Dies erfordert nicht nur schrittweise Anpassungen, sondern eine grundlegende Neuausrichtung des EU-Haushalts als Investitionsinstrument, mit dem die Prioritäten umgesetzt und europäische öffentliche Güter bereitgestellt werden können.

1.3.

Aus all diesen Gründen ist der EWSA der Auffassung, dass das Volumen des nächsten MFR (in % des BNE) real nicht sinken darf, sondern vielmehr erheblich angehoben werden muss, um die zunehmenden Herausforderungen auf EU-Ebene bewältigen zu können. Außerdem müssen die derzeitigen Vorschriften für die Anpassung des MFR an den künftigen Inflationsdruck überarbeitet werden.

1.4.

Der EWSA fordert deshalb eine erhebliche reale Aufstockung des MFR, um die enormen Herausforderungen der EU zu bewältigen. Darüber hinaus sollte der Mechanismus zur Anpassung des MFR an die Inflation, die den jährlichen Anstieg der Beiträge zum Haushalt bislang auf 2 % begrenzt, reformiert werden, um die reale Kaufkraft des MFR zu wahren.

1.5.

Der EWSA schlägt eine Vereinfachung der geltenden Vorschriften sowie eine Straffung der derzeit zu vielen parallelen Programme mit sich überschneidenden Zielen vor, die für die öffentlichen Verwaltungen, die Zivilgesellschaft und die Unternehmen mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sind und es ihnen schwer machen, zu expandieren und zielgerichtete Prioritäten zu setzen, wie im Draghi-Bericht festgestellt wird. Die Mittelverwendung muss für Organisationen, die Projekte auf lokaler Ebene durchführen, effizienter werden.

1.6.

Die Finanzierung sollte auf größere Programme mit größerer Entwicklungswirkung ausgerichtet werden, und die Investitionen müssen auch dazu beitragen, abgelegene Regionen, Inseln und Gebiete in äußerster Randlage in paneuropäische industrielle Wertschöpfungsketten zu integrieren. Gleichzeitig sollten der Europäische Sozialfonds, der Europäische Sozialfonds Plus und der Fonds für einen gerechten Übergang nicht vernachlässigt werden, sondern vielmehr gestärkt und gestrafft werden, um den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte umzusetzen.

1.7.

Der EWSA schlägt vor, von dem derzeit vorherrschenden Modell der strengen Verknüpfung von Finanzierung und Ausgaben schrittweise zu einem neuen Modell überzugehen, das auf der erwarteten Leistung und Wirkung der Programme beruht. Der Ausschuss fordert daher eine umfassende Überarbeitung der Verwaltungsverfahren. Dabei muss der Schwerpunkt auf einer echten Vereinfachung und nicht auf einer bloßen Konsolidierung der bestehenden Vorschriften liegen. Gleichzeitig sollte eine angemessene Verwendung der Mittel gewährleistet werden.

1.8.

In Anbetracht der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 zur europäischen Verteidigung spricht sich der EWSA für eine Neuausrichtung der europäischen Verteidigungspolitik innerhalb des MFR aus. Die Erhöhung der Investitionen im Verteidigungsbereich und Überlegungen zu einer echten gemeinsamen europäischen Verteidigung, auch mit neuen Finanzierungsinstrumenten, durch die der technologische Entwicklungsstand im Militärsektor verbessert werden kann, haben nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der schwindenden Bereitschaft der USA, die Sicherheit Europas zu garantieren, entscheidend an Bedeutung gewonnen.

1.9.

Gleichzeitig hält es der EWSA für wichtig, dass im neuen MFR die Frage der europäischen öffentlichen Güter und die Rolle, die sie für die Zukunft der EU und ihren sozialen Zusammenhalt spielen können, umfassend berücksichtigt werden. Die EU muss bei der Schaffung und Erhaltung europäischer öffentlicher Güter eine aktive Rolle spielen, um so Größenvorteile, positive externe Effekte und einen europäischen Mehrwert zu gewährleisten.

1.10.

Im Rahmen des Innovationsfonds, der durch Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem finanziert wird, wurden dringend benötigte Finanzmittel für die Dekarbonisierung der industriellen Produktion in der EU bereitgestellt. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds sind jedoch massiv überzeichnet, was von einer starken Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage zeugt. Der EWSA fordert eine Mittelaufstockung für den Innovationsfonds, da nur ein sehr geringer Prozentsatz der Einnahmen aus dem Emissionshandel tatsächlich in den Innovationsfonds fließt.

1.11.

Der EWSA fordert für den nächsten MFR die Einführung eines Kofinanzierungselements für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, um die industrielle Entwicklung in der gesamten EU für alle Mitgliedstaaten zu fördern. Darüber hinaus ist der EWSA der Auffassung, dass die Ressourcen für Forschung und Entwicklung (Horizont Europa) sowie für Verkehrs- und Energieverbundnetze (TEN-V und TEN-E) aufgestockt werden müssen.

1.12.

Der EWSA stellt fest, dass die gemeinsame Emission von EU-Schuldtiteln während der Pandemie erfolgreich als innovatives Instrument eingesetzt wurde. Darauf könnte nun erneut zurückgegriffen werden, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts in der Zukunft zu finanzieren. Der Ausschuss stellt fest, dass Bereiche von klarem gemeinsamem europäischem Interesse, wie Gesundheitssicherheit, Verteidigungsfähigkeit und kritische grenzüberschreitende Infrastrukturen, gelegentlich Finanzierungslösungen erfordern, die die öffentliche Kreditaufnahmekapazität der EU optimieren. Solche Mechanismen sollten fallweise geprüft werden und geeignete Garantien, Governance-Rahmen und einen klaren Schwerpunkt auf Investitionen mit nachweislichem europäischen Mehrwert, der über konventionelle Finanzierungskanäle nicht effizient realisiert werden kann, aufweisen.

1.13.

Der EWSA betont, wie wichtig es ist, die Gemeinsame Agrarpolitik im Rahmen des neuen MFR angemessen zu unterstützen, um im Interesse sowohl der Gesellschaft als auch der Landwirte in der EU Ernährungssicherheit und -qualität sowie tragfähige landwirtschaftliche Einkommen zu gewährleisten.

1.14.

Angesichts der Notwendigkeit von Investitionen in eine resiliente Wasserversorgung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens fordert der EWSA die EU nachdrücklich auf, im nächsten MFR Wasser als strategische Priorität zu behandeln. Es sollte ein Fonds für den blauen Wandel als zentrale EU-Anlaufstelle für Wasserinvestitionen eingerichtet werden, der öffentliche Investitionen mit innovativen Finanzierungsformen kombinieren würde.

1.15.

Der EWSA unterstreicht, dass die erfolgreiche Umsetzung des nächsten MFR einen grundlegend anderen Ansatz für Leistung und Rechenschaftspflicht erfordert, der an den Erfahrungen mit den herkömmlichen Programmen und der Aufbau- und Resilienzfazilität ansetzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die leistungsbezogene Finanzierung zwar neue Möglichkeiten bietet, aber mit angemessenen Verwaltungskapazitäten und einer maßgeblichen Einbeziehung der Interessengruppen einhergehen muss.

1.16.

Der EWSA ist der Auffassung, dass ein Mainstreaming-Ansatz bei der Festlegung der Prioritäten im nächsten MFR von entscheidender Bedeutung ist, da die durchgängige Berücksichtigung horizontaler Prioritäten dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt. Der nächste MFR sollte die Verpflichtung umfassen, einen Mindestanteil des Haushalts für horizontale Ziele vorzusehen (z. B. Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Wasserresilienz, Gleichstellung der Geschlechter, Jugend, Ziele für nachhaltige Entwicklung). Bei der Bewertung des Mainstreaming gilt es, längerfristige Ergebnisse und Auswirkungen auf die Gesellschaft zu berücksichtigen. Dies setzt eine bessere Überwachung voraus.

1.17.

Schließlich fordert der EWSA, dass der nächste MFR die Rolle der EU als Hüterin demokratischer Werte durch einen konsolidierten Rahmen für den Demokratieschutz stärkt, der drei Säulen umfasst: i) mehr Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und sozialen Schutz einsetzen, durch einen leichteren Zugang zu den Programmen „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, ESF+ und „Kreatives Europa“; ii) gezielte Unterstützung für unabhängige Medien, Beobachtungsstellen und zivilgesellschaftliche Initiativen, insbesondere als Reaktion auf die schwindende globale Finanzierung in diesem Bereich; und iii) erweiterte Bereitstellung dieser Mittel in ausreichender Höhe sowohl für Mitgliedstaaten als auch für Kandidatenländer.

1.18.

Der EWSA betont, dass das von der Europäischen Kommission 2021 vorgelegte und 2023 angepasste umfassende Paket zur nächsten Generation von Eigenmitteln umgesetzt werden muss, und schließt sich der an den Rat gerichteten Forderung der Kommission an, „die Arbeit im Hinblick auf neue Eigenmittel im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2020 und der Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit umgehend wieder aufzunehmen“. Der EWSA ist ferner der Auffassung, dass Eigenmittel die Wettbewerbsfähigkeit nicht untergraben dürfen.

2.   Hintergrund und Kontext

2.1.

Am 11. Februar veröffentlichte die Kommission die Mitteilung „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“ (MFR), in der sie die politischen Herausforderungen für den nächsten MFR darlegt und einen „einfacheren, zielgenaueren und wirkungsvolleren Haushalt“ ankündigt. In der Mitteilung geht es zudem um die Möglichkeiten zur Finanzierung des neuen Haushalts und um die nächsten Schritte bis zur Vorlage des nächsten MFR im Juli 2025.

2.2.

Bei der Erläuterung ihres Jahresarbeitsprogramms plädierte die Kommission auch für einen neuen langfristigen EU-Haushalt, „der gezielter auf die Prioritäten und Ziele der EU ausgerichtet sein und flexibel an den wichtigsten Stellen ansetzen wird. Er wird einfacher funktionieren und größere Wirkung zeigen. Unsere Haushaltsmittel werden besser eingesetzt werden, um weitere nationale, private und institutionelle Finanzmittel zu mobilisieren.“

2.3.

In dieser Stellungnahme wird der EWSA Bemerkungen und Vorschläge aus Sicht der Unternehmen, Arbeitnehmer und der Zivilgesellschaft in der EU unterbreiten und dabei auf die wichtigsten und strategischen Fragen im Zusammenhang mit dem nächsten MFR eingehen.

3.   Notwendigkeit eines starken MFR in dieser kritischen Zeit

3.1.

Der EWSA unterstreicht die strategische Bedeutung des nächsten MFR, da die bevorstehenden Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt nach 2027 in einer kritischen Zeit zunehmender Spannungen in Bezug auf die strategischen Ziele der EU und den Umfang des EU-Haushalts und die Mittelzuweisung stattfinden werden.

3.2.

Neben den enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit einem gerechten grünen und digitalen Wandel und den geopolitischen Spannungen ist die EU zusätzlichem finanziellem Druck ausgesetzt und mit der Notwendigkeit konfrontiert, die im Rahmen des Programms NextGenerationEU (NGEU) aufgenommenen Schulden zurückzuzahlen.

3.3.

Für die Bewältigung der derzeitigen Krisen bedarf es angemessener wirtschaftlicher Ressourcen, die aber ein schwacher MFR, der regelmäßig bei nur knapp über einem Prozent des BNE der 27 Mitgliedstaaten liegt und einer sterilen und engstirnigen Logik des „angemessenen Mittelrückflusses“ folgt, derzeit nicht hergibt.

3.4.

Der EWSA weist daher darauf hin, dass die EU auch künftig einen starken und ehrgeizigen MFR braucht. Er teilt die Ansicht von Enrico Letta, dass die Ziele eines grünen, digitalen und fairen Übergangs ohne einen einheitlichen Finanzrahmen, der den Fluss von Investitionen in nachhaltige und innovative Sektoren der Realwirtschaft fördert, unerreichbar sind (1).

3.5.

In Anbetracht der neuen Prioritäten und der Tatsache, dass der künftige MFR auch die Rückzahlung der NGEU-Darlehen abdecken soll, hält der EWSA eine erhebliche reale Aufstockung des nächsten MFR für erforderlich, um das Ausmaß der Herausforderungen bewältigen zu können, mit denen die EU konfrontiert ist. Aus all diesen Gründen ist der EWSA der Auffassung, dass das Volumen des nächsten MFR (in % des BNE) real nicht sinken darf, sondern vielmehr erheblich angehoben werden muss, um die zunehmenden Herausforderungen auf EU-Ebene bewältigen zu können. Außerdem müssen die derzeitigen Vorschriften für die Anpassung des MFR an den künftigen Inflationsdruck überarbeitet werden.

3.6.

Der derzeit für die Kohäsionspolitik vorgesehene Anteil am EU-Haushalt sollte im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen nicht verringert, sondern erhöht werden, da die Kohäsionspolitik der EU und insbesondere der Europäische Sozialfonds Plus für Investitionen in Menschen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stärkung des europäischen Modells der sozialen Marktwirtschaft unentbehrlich sind.

3.7.

Mit Blick auf die konkreten Möglichkeiten der Finanzierung des neuen MFR betont der EWSA, dass das von der Europäischen Kommission 2021 vorgelegte und 2023 angepasste umfassende Paket zur nächsten Generation von Eigenmitteln umgesetzt werden muss. Zudem verweist er auf die an den Rat gerichtete Forderung der Kommission, „die Arbeit im Hinblick auf neue Eigenmittel im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2020 und der Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit umgehend wieder aufzunehmen“ (2). Der EWSA ist ferner der Auffassung, dass Eigenmittel die Wettbewerbsfähigkeit nicht untergraben dürfen.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1.   Ein gezielterer und vereinfachter MFR

4.1.1.

Der EWSA befürwortet eine stärkere Vereinfachung der geltenden Vorschriften im Einklang mit den allgemeinen Vereinfachungszielen der Kommission und stellt fest, dass es derzeit zu viele Programme mit sich überschneidenden Zielen gibt. Dies verursacht einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die öffentlichen Verwaltungen, die Zivilgesellschaft und die Unternehmen und macht es ihnen schwer, zu expandieren und zielgerichtete Prioritäten zu setzen. Wie im Draghi-Bericht (3) festgestellt wird, ist der EU-Haushalt auf fast 50 Ausgabenprogramme aufgesplittet, was dazu führt, dass die EU-Finanzierung nicht die für gesamteuropäische Großprojekte erforderliche Größenordnung erreicht.

4.1.2.

Der EWSA stellt fest, dass die bisherigen Bemühungen um eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Behörden zu keinen greifbaren Ergebnissen geführt haben. Vereinfachung bedeutet nicht, bestehende Vorschriften in einem einzigen Dokument zusammenzufassen. Es geht vielmehr um eine Vereinfachung der Leitlinien, der Kontrollsysteme und des Aufwands für die Begünstigten bei gleichzeitiger Gewährleistung angemessener Kontrolle und Gegenkontrolle, um Betrug und Missbrauch für alle Begünstigten zu verhindern.

4.1.3.

Größere Programme mit größerer Entwicklungswirkung sollten stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, unbeschadet kleinerer Programme wie Erasmus+, die besonders wirksam sind, wenn es darum geht, Akteure der Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene zu erreichen. Investitionen müssen auch dazu beitragen, abgelegene Regionen, Inseln und Gebiete in äußerster Randlage in paneuropäische industrielle Wertschöpfungsketten zu integrieren.

4.1.4.

Gleichzeitig sollten der Europäische Sozialfonds und der Fonds für einen gerechten Übergang nicht vernachlässigt, sondern im nächsten MFR als eigenständige Instrumente mit einer höheren Mittelausstattung beibehalten werden, insbesondere in Anbetracht der aktuellen tiefgreifenden Veränderungen, der zunehmenden Ungleichheiten und der Auswirkungen der Lebenshaltungskosten, allen voran in den Bereichen Energie und Wohnraum, auf die schwächsten Teile der Bevölkerung (wie z. B. Menschen mit Behinderung). Vor diesem Hintergrund sollte Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer in schrumpfenden Branchen die gebührende Beachtung geschenkt werden, um den Fachkräftemangel in neu entstehenden Wirtschaftszweigen zu minimieren.

4.1.5.

In diesem Zusammenhang schlägt der EWSA vor, von dem derzeit vorherrschenden Modell der strengen Verknüpfung von Finanzierung und Ausgaben schrittweise zu einem neuen Modell überzugehen, das auf der erwarteten Leistung und Wirkung der Programme beruht. Bei diesem Übergang muss ein sorgfältiges Gleichgewicht zwischen der erforderlichen Vorhersehbarkeit und dem Streben nach Ergebnissen gewährleistet werden. Bei diesen Rahmen muss die Notwendigkeit der Entwicklung spezifischer Instrumente für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass diese durch übermäßig komplexe Anforderungen ausgeschlossen werden.

4.1.6.

Flexibilität und Vereinfachung im EU-Haushalt sollen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des fairen grünen Wandels und der sozialen Gerechtigkeit dienen, dürfen aber nicht die Vorhersehbarkeit gefährden. Der MFR, die Ausgestaltung der Fonds und die Vorschriften über staatliche Beihilfen sollten daher angemessen aufeinander abgestimmt werden, um Sicherheit und die Gesamtkohärenz des Systems zu gewährleisten.

4.1.7.

Der Ausschuss fordert daher eine umfassende Überarbeitung der Verwaltungsverfahren. Dabei muss der Schwerpunkt auf einer echten Vereinfachung und nicht auf einer bloßen Konsolidierung der bestehenden Vorschriften liegen. Gleichzeitig sollte eine angemessene Verwendung der Mittel gewährleistet werden. Dazu sollten möglichst fondsübergreifend harmonisierte Durchführungsbestimmungen, standardisierte Datenanforderungen und integrierte IT-Systeme gehören, die den Aufwand für die Begünstigten verringern und gleichzeitig eine angemessene Kontrolle und Transparenz für die Steuerzahler gewährleisten.

4.1.8.

Der EWSA stellt fest, dass mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zwar innovative Ansätze für eine leistungsbezogene Finanzierung eingeführt wurden, bei ihrer Umsetzung jedoch erhebliche Einschränkungen deutlich wurden. Der Ausschuss stellt fest, dass auf Meilensteinen basierende Auszahlungen häufig dazu führen, dass der Schwerpunkt eher auf der Einhaltung von Verfahren als auf inhaltlichen Veränderungen liegt.

4.2.   Die Kohäsionspolitik bleibt das Herzstück der EU und des MFR

4.2.1.

Jacques Delors erklärte einst, dass das europäische Projekt von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern nicht mitgetragen wird, wenn die EU-Politik den Zusammenhalt gefährdet und Sozialstandards opfert (4).

4.2.2.

In diesem Sinne bekräftigt der EWSA, dass die Kohäsionspolitik Kernstück des Wirkens der EU und ihres MFR ist und bleiben muss. Dabei muss die notwendige soziale, wirtschaftliche und territoriale Konvergenz mit der Wettbewerbsfähigkeit in Einklang gebracht und eine gerechte Verteilung von Einkommen und Wohlstand zwischen und innerhalb der Regionen und Mitgliedstaaten gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang betont der EWSA auch die Schlüsselrolle sozialwirtschaftlicher Unternehmen bei der Stärkung des territorialen und sozialen Zusammenhalts, der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und einer inklusiven und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung.

4.2.3.

Nach Ansicht des EWSA muss die Kohäsionspolitik unbedingt weiter im Mittelpunkt des MFR stehen, damit die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang alle Menschen und Regionen der EU erreichen (es geht um die so genannte Freiheit zu bleiben, d. h. an dem Ort zu bleiben, den man als seinen Lebensmittelpunkt gewählt hat). Im Hinblick auf einen echten Zusammenhalt in der gesamten EU müssen, wie im Letta-Bericht betont wird, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) (5) eine unmittelbare Rolle spielen, wenn es darum geht, die „Freiheit zu bleiben“ zu gewährleisten.

4.2.4.

Der EWSA ist der Ansicht, dass das regionale Pro-Kopf-BIP das Hauptkriterium für die Einteilung der Regionen in Kategorien bleiben sollte. Er spricht sich für eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft aus, um die Prioritäten und den Bedarf des Privatsektors besser zu berücksichtigen und gleichzeitig für eine Abstimmung mit den nationalen Haushalten und eine Haushaltskonsolidierung zu sorgen. Der Ausschuss warnt jedoch nachdrücklich vor einer Zentralisierung und betont, dass bei einer verstärkten Leistungsüberwachung das Subsidiaritätsprinzip und die vorrangige Rolle der Regionen bei der Umsetzung gewahrt werden müssen.

4.2.5.

Ausgehend von der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt zu stärken, fordert der EWSA auch Überlegungen zur territorialen Dimension der Wettbewerbsfähigkeit, wie sie in dem im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission vorgelegten EU-Index für regionale Wettbewerbsfähigkeit 2.0 (6) ausführlich beschrieben wird. In diesem Index geht es vor allem um die dringend erforderliche Analyse der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf territorialer Ebene, die für die Durchführung vieler der in den Berichten von Letta und Draghi vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Finanzierung im Rahmen des MFR entscheidend sein wird.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1.   MFR und Verteidigung

5.1.1.

Angesichts der jüngsten geopolitischen Entwicklungen betont der EWSA, wie wichtig es ist, im nächsten MFR eine echte europäische Verteidigungsstrategie umzusetzen, und zwar auch mit neuen Finanzierungsinstrumenten, durch die der technologische Entwicklungsstand im Militärsektor verbessert werden kann.

5.1.2.

In ihrem Arbeitsprogramm hat die Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass „die Verbesserung der europäischen Krisenvorsorge und Verteidigungsbereitschaft angesichts der Tatsache, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten mit multidimensionalen, komplexen und grenzüberschreitenden Bedrohungen und Krisen konfrontiert sind, dringend erforderlich ist“. Der Ausschuss stellt fest, dass eine gänzlich größere strategische Autonomie einen koordinierten Ansatz erfordert, der die EU-Verteidigung mit der Außen-, Handels- und Industriepolitik der EU, Forschung und Innovation, vollständiger Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten sowie einer gemeinsamen oder koordinierten Beschaffung von Verteidigungsgütern verbindet.

5.1.3.

Im Rahmen des neuen MFR sollte auch eine Finanzierung von Verteidigung und Krisenvorsorge vorgesehen werden, die dem doppelten Verwendungszweck vieler wichtiger Technologien Rechnung trägt. Der Ausschuss fordert hier ein Gesamtkonzept, durch das i) die Nachfrage auf EU-Ebene besser gebündelt und koordiniert wird, um Skaleneffekte zu erzielen, u. a. durch eine gemeinsame Beschaffung, ii) die Europäische Strategie für die Verteidigungsindustrie (EDIS) unverzüglich umgesetzt wird, iii) das Europäische Programm für die Verteidigungsindustrie (EDIP) rasch angenommen wird, iv) Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung und Innovation geschaffen werden und v) die Anerkennung und Unterstützung der Rolle der Zivilgesellschaft in der „Strategie der Union zur Krisenvorsorge“ gewährleistet werden.

5.1.4.

Der EWSA betont, dass Verteidigungsinvestitionen mit soliden Aufsichtsmechanismen und einer transparenten Berichterstattung einhergehen müssen, um der Rechenschaftspflicht Genüge zu tun und gleichzeitig legitime Sicherheitsinteressen zu wahren. Der Ausschuss fordert eine strukturierte Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft an der Überwachung der sozioökonomischen Auswirkungen der Innovationen im Verteidigungsbereich.

5.2.   MFR und öffentliche Güter

5.2.1.

Der EWSA hält es für wichtig, dass im neuen MFR die Frage der europäischen öffentlichen Güter und die Rolle, die sie für die Zukunft der EU und ihren sozialen Zusammenhalt spielen können, umfassend berücksichtigt werden. Zwar muss angesichts der geopolitischen Lage in Verteidigung und Sicherheit sowie Krisenvorsorge und Resilienz investiert werden, es ist aber auch wichtig, dass die EU eine aktive Rolle bei der Produktion und Erhaltung europäischer öffentlicher Gütern spielt, um durch ihre Beteiligung Größenvorteile, positive externe Effekte und einen europäischen Mehrwert zu erzielen.

5.2.2.

Der mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 sollte daher spezifische Mittel zur Gewährleistung angemessener Investitionen in europäische öffentliche Güter enthalten. Der EWSA hofft daher, dass die EU durch die Mittelzuweisungen im Rahmen des nächsten MFR die Möglichkeit haben wird, ihre strategischen Prioritäten in Bereichen wie Bildung, Verkehr, öffentliche Gesundheit, sozialer Fortschritt, strategische Autonomie, Umweltschutz und Klimawandel voranzutreiben.

5.2.3.

Angesichts der positiven Erfahrungen während der COVID-19-Krise sollte in Anlehnung an SURE ein vergleichbares EU-Instrument ins Leben gerufen werden, um mögliche Schocks zu bewältigen, Umschulung und Weiterbildung zu unterstützen und den digitalen sowie den grünen Wandel sowohl sozial nachhaltig als auch gerecht zu gestalten.

5.2.4.

Der nächste MFR sollte auch die wirksame Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und die Gleichstellung aller Menschen in Form von gleichen Rechten und Chancen für alle gewährleisten, wie der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 21. Juli 2020 gefordert hat. Ein stärkerer Europäischer Sozialfonds kann – wenn er strategisch eingesetzt wird – zur Wahrung der Menschenrechte beitragen, den sozialen Zusammenhalt stärken, besser qualifizierte Arbeitskräfte gewährleisten, die langfristige wirtschaftliche Nachhaltigkeit verbessern, die Produktivität und Innovation fördern und dadurch leistungsstarke Regionen sichern und Europa zu stärkerer Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene verhelfen.

5.3.   Innovation und Forschung, industrielle Zusammenarbeit und Netzwerke

5.3.1.

Der EWSA stellt fest, dass die energieintensiven Industriezweige der EU aufgrund der hohen Energiepreise und der EU-Klimapolitik (Emissionshandelssystem) im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern mit dauerhaft höheren Kosten konfrontiert sind. Im Rahmen des Innovationsfonds, der durch Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem finanziert wird, wurden dringend benötigte Finanzmittel für die Dekarbonisierung der industriellen Produktion in der EU bereitgestellt. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds sind jedoch massiv überzeichnet, was von einer starken Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage zeugt (7).

5.3.2.

Der EWSA fordert eine Mittelaufstockung für den Innovationsfonds, da nur ein sehr geringer Prozentsatz der Einnahmen aus dem Emissionshandel tatsächlich in den Innovationsfonds fließt. Dies ließe sich auf zweierlei Weise bewerkstelligen: Entweder könnten die Mitgliedstaaten einen höheren Prozentsatz dieser Einnahmen für den Innovationsfonds bereitstellen, oder aber im Rahmen des MFR würde ein bestimmter Betrag für Maßnahmen im Rahmen des Innovationsfonds vorgesehen.

5.3.3.

In dem Mandatsschreiben an EU-Kommissar Piotr Serafin erklärte die Präsidentin der Europäischen Kommission, dass der nächste MFR einen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit mit einer „Investitionskapazität zur Unterstützung strategischer Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich Forschung und Innovation, sowie zur Unterstützung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse“ enthalten sollte. In diesem Zusammenhang betont der EWSA erneut die Wichtigkeit neuer Eigenmittel, die jedoch die Wettbewerbsfähigkeit nicht untergraben dürfen.

5.3.4.

Der EWSA stellt fest, dass die gemeinsame Emission von EU-Schuldtiteln während der Pandemie erfolgreich als innovatives Instrument eingesetzt wurde. Darauf könnte nun erneut zurückgegriffen werden, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts zu finanzieren (8).

5.3.5.

Der EWSA weist darauf hin, dass im Draghi-Bericht die Förderung privater und öffentlicher Investitionen als eines der wichtigsten Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU genannt wird. Daher muss der nächste MFR einen starken Fonds für Wettbewerbsfähigkeit enthalten, damit durch die Stärkung der EU-Wertschöpfungsketten und der offenen strategischen Autonomie Europas die Investitionen zur Förderung des grünen und digitalen Wandels angekurbelt werden, wobei es alle Arten von Unternehmen in der EU zu unterstützen gilt, von großen Konzernen bis hin zu KMU und Unternehmen der Sozialwirtschaft. Ein solcher Fonds sollte mit neuen öffentlichen Mitteln ausgestattet sein und nicht einfach eine Neuauflage bestehender Programme sein.

5.3.6.

Wichtige Vorhaben von gemeinsamem Interesse (IPCEI) sind der Schlüssel zur Unterstützung der industriellen Entwicklung der EU.

5.3.7.

Die Finanzierung der IPCEI ist jedoch bisher ausschließlich von nationalen Mitteln abhängig, was zu Diskrepanzen führt und die Integration vieler Länder und Regionen in die industriellen Wertschöpfungsketten der EU behindert. Die EU-Organe sollten daher strategische Prioritäten festlegen und sich auf eine einheitliche Kofinanzierungsformel zumindest für neue IPCEI ab 2028 verständigen, um eine gleichmäßigere und ausgewogenere Beteiligung von Unternehmen aus der gesamten EU zu ermöglichen.

5.3.8.

Angesichts der Tatsache, dass die EU ihr Ziel, 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben, immer noch nicht erreicht hat und in diesem Bereich von ihren Hauptkonkurrenten abgehängt wurde, müssen im nächsten MFR die Mittel für Horizont Europa erhöht werden.

5.3.9.

Nicht zuletzt sollten im nächsten MFR die Mittel für die Vollendung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und des transeuropäischen Energienetzes (TEN-E) aufgestockt werden, um eine gute, kohärente und multimodale Verkehrsinfrastruktur und bessere Energieverbundnetze in der gesamten EU zu gewährleisten.

5.4.   Mainstreaming im nächsten MFR

5.4.1.

Mainstreaming bedeutet sicherzustellen, dass die wichtigsten politischen Prioritäten gebührend berücksichtigt und in allen sektorspezifischen Politikbereichen umgesetzt werden. Dabei sollen langfristige gesellschaftliche Veränderungen in den Vordergrund gerückt und diese Ziele in allen Phasen des haushaltspolitischen Prozesses verankert werden. Das Mainstreaming betrifft derzeit Maßnahmen zum Klimawandel, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zur Wasserresilienz, zur Gleichstellung der Geschlechter und zu den Nachhaltigkeitszielen. Für den nächsten MFR sollte vorgeschlagen werden, einen Mindestprozentsatz der Haushaltsmittel verpflichtend für derartige durchgängig verfolgten Ziele auszugeben, zu denen auch die Wettbewerbsfähigkeit, Demokratie und EU-Werte gehören müssen.

5.4.2.

Der Erfolg des Mainstreaming muss unbedingt überwacht werden. Allerdings muss diese Überwachung sehr sorgfältig durchgeführt werden, vor allem dann, wenn die Fortschritte schleppend oder bruchstückhaft sind oder wenn die angestrebten Veränderungen weniger quantitativ, sondern nur qualitativ messbar sind – und daher qualitative Indikatoren benötigen.

5.5.   Der MFR und die nächste Gemeinsame Agrarpolitik

5.5.1.

Der EWSA betont, wie wichtig es im Interesse sowohl der Gesellschaft als auch der Landwirte in der EU ist, die Gemeinsame Agrarpolitik im Rahmen des neuen MFR angemessen zu unterstützen, um eine sichere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sowie tragfähige landwirtschaftliche Einkommen zu gewährleisten.

5.5.2.

In den ländlichen Gebieten leben 30 % der EU-Bevölkerung. Dennoch wird den Menschen im ländlichen Raum oft weniger Aufmerksamkeit zuteil als den städtischen Gebieten, obwohl sie eine entscheidende Rolle für den grünen und digitalen Wandel in der EU, die Ernährungssicherheit und den sozialen Zusammenhalt spielen. Der nächste MFR muss daher sicherstellen, dass die ländlichen Gebiete angemessene Mittel erhalten, um Ungleichheiten zu vermeiden und den wirtschaftlichen Zusammenhalt zu fördern (9).

5.6.   Wasserresilienz als strategische Finanzierungspriorität für Europa

5.6.1.

Angesichts der Notwendigkeit von Investitionen in eine resiliente Wasserversorgung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens fordert der EWSA die EU nachdrücklich auf, im nächsten MFR Wasser als strategische Priorität zu behandeln.

5.6.2.

Es sollte ein Fonds für den blauen Wandel als zentrale EU-Anlaufstelle für Wasserinvestitionen eingerichtet werden, der öffentliche Investitionen mit innovativen Finanzierungsformen kombinieren würde.

5.7.   Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht

5.7.1.

Der EWSA unterstreicht, dass die erfolgreiche Umsetzung des nächsten MFR einen grundlegend anderen Ansatz für Leistung und Rechenschaftspflicht erfordert, der an den Erfahrungen mit den herkömmlichen Programmen und der Aufbau- und Resilienzfazilität ansetzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die leistungsbezogene Finanzierung zwar neue Möglichkeiten bietet, aber mit angemessenen Verwaltungskapazitäten und einer maßgeblichen Einbeziehung der Interessengruppen einhergehen muss.

5.7.2.

Der EWSA betont daher, dass eine relevante Einbindung der Zivilgesellschaft sowie der Sozialpartner und Wirtschaftsakteure über die Konsultation hinausgehen muss. Sie sollten von den ersten Planungsphasen bis hin zur Umsetzung und Überwachung strukturiert einbezogen und zu diesem Zweck mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden. Diese Beteiligung betrifft nicht nur die verfahrenstechnischen Aspekte, sondern ist auch unabdingbar, um sicherzustellen, dass die Finanzierung auf die wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet ist.

5.7.3.

Der EWSA fordert die Entwicklung differenzierterer Methoden zur Folgenabschätzung, mit denen die komplexen Auswirkungen der EU-Finanzierung angemessen erfasst werden können. Dazu müssen neben traditionellen Indikatoren sowohl qualitative als auch quantitative Messgrößen für die langfristigen Auswirkungen berücksichtigt werden, wobei gleichzeitig sichergestellt werden muss, dass die Pflichten im Bereich Datenerhebung und Berichterstattung verhältnismäßig und für die Begünstigten handhabbar sind.

5.7.4.

Der Ausschuss unterstreicht, dass die Durchführung des nächsten MFR durch solide Governance-Mechanismen flankiert werden muss, die eine strategische Ausrichtung mit operativer Effizienz kombinieren. Dazu gehört eine verstärkte Koordinierung zwischen den EU-Organen und den nationalen und regionalen Stellen, unterstützt durch angemessene technische Hilfe und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau.

5.7.5.

Der EWSA unterstreicht, dass wirksame Überwachungs- und Bewertungssysteme grundlegende Bestandteile des neuen MFR sein müssen und nicht als Beiwerk angesehen werden dürfen. Diese Systeme sollten einen kontinuierlichen Lernprozess und eine fortlaufende Anpassung ermöglichen und gleichzeitig Transparenz bei der Umsetzung gewährleisten. In einem derartigen Rahmen muss nach Ansicht des Ausschusses eine sorgfältige Ausgewogenheit zwischen umfassender Aufsicht und praktischer Durchführbarkeit herrschen.

5.7.6.

Der Ausschuss unterstreicht, dass die Transparenz einem doppelten Zweck dienen muss: Sie muss eine angemessene Kontrolle gewährleisten und gleichzeitig deutlich machen, wie sich die EU-Finanzierung konkret auf die Menschen auswirkt. Dazu ist es erforderlich, über die formale Berichterstattung hinaus zu Echtzeitinformationen über die Umsetzung und Ergebnisse überzugehen. Der EWSA unterstreicht, dass eine solche Transparenz unerlässlich ist, um das Vertrauen der Menschen zu erhalten und europaskeptischen Narrativen entgegenzuwirken.

5.7.7.

Die Sozialpartner und die Organisationen der Zivilgesellschaft müssen eine klar definierte Rolle bei der Überwachung und Kontrolle haben. Der EWSA fordert, dass ihre Beteiligung durch technische Hilfestellung und den Zugang zu umfassenden Daten- und Überwachungssystemen angemessen unterstützt wird. Die Erhöhung der Transparenzanforderungen darf jedoch nicht zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen, der einer wirksamen Umsetzung im Wege stehen könnte.

5.7.8.

Damit diese maßgebliche Beteiligung bestehen bleibt, sollte im nächsten MFR gegebenenfalls versucht werden, dem EU-Jugendtest bei der Gestaltung und Umsetzung künftiger Finanzierungsprogramme besser Rechnung zu tragen, um sicherzustellen, dass die Stimme der jungen Zivilgesellschaft gehört und junge Menschen und künftige Generationen bei der Gestaltung des MFR berücksichtigt werden.

5.7.9.

Der EWSA unterstreicht die entscheidende Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Wahrung und Förderung der europäischen Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und Sozialschutz. Im Hinblick auf eine Stärkung dieser wichtigen Säule der europäischen Demokratie fordert der Ausschuss eine deutliche Aufstockung der Mittel für Programme wie „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV), ESF+, das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), Erasmus+ und Kreatives Europa, verbunden mit spezifischen Zielwerten für die Mittelzuweisung und optimierten Zugangsmechanismen für kleinere, an der Basis tätige Organisationen.

5.7.10.

Angesichts der weltweit schwindenden Unterstützung für demokratische Institutionen fordert der EWSA die EU auf, durch die Schaffung eines soliden Finanzierungsrahmens für unabhängige Medien, Beobachtungsstellen und zivilgesellschaftliche Initiativen ihre Rolle als Hüterin demokratischer Werte deutlich auszubauen. Der Ausschuss befürwortet den Vorschlag zum Aufbau eines Schutzschildes für Demokratie und empfiehlt, diesen mit ausreichenden Mitteln auszustatten, um die Werte der EU wirksam zu schützen, wobei den Organisationen der Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle zukommen sollte.

Brüssel, den 30. April 2025

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Oliver RÖPKE


(1)  Enrico Letta, Much more than a market, Bericht, April 2024.

(2)  Siehe auch ABl. C 194 vom 12.5.2022, S. 7.

(3)  Mario Draghi, The future of European competitiveness , 2024.

(4)  Enrico Letta, Much more than a market, Bericht, S. 101.

(5)  Siehe Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Protokoll Nr. 26 im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union.

(6)  Dijkstra, L., Papadimitriou, E., Cabeza Martinez, B., de Dominicis, L., Kovacic, M., (2023) EU Regional Competitiveness Index 2.0 – Ausgabe 2022. Überarbeitet im Mai 2023. Arbeitspapier 1/2023. Europäische Kommission – Regional- und Städtepolitik.

(7)  Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2023 gingen 337 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 24 Mrd. EUR ein, was einer Überzeichnung um das Sechsfache der dafür veranschlagten Haushaltsmittel von 4 Mrd. EUR entspricht.

(8)  EWSA-Stellungnahmen „Europäischer Aufbauplan und MFR 2021–2027“ ( ABl. C 364 vom 28.10.2020, S. 124) und „Neue Vorschriften für eine zukunftsfähige wirtschaftspolitische Steuerung“ (ABl. C, C/2023/880, 8.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/880/oj).

(9)  In der EWSA-Stellungnahme „Förderung nachhaltiger und resilienter Lebensmittelsysteme in Zeiten zunehmender Krisen“ (ABl. C, C/2025/117, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/117/oj) heißt es: „Der EWSA bedauert den Beschluss der EU, die Mittel des derzeitigen EMFAF für den Zeitraum 2025–2027 um 105 Mio. EUR zu kürzen, und fordert für den nächsten Finanzierungszeitraum eine Mittelaufstockung“. Zudem setzen wirksame Preisstützungs- und Krisenbewältigungsinstrumente voraus, dass die (sich derzeit auf 450 Mio. EUR pro Jahr belaufende) Agrarreserve mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet wird und auf mehrere Jahre ausgelegt ist.“ Siehe auch EWSA-Stellungnahme „Sicherung einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und eines angemessenen Einkommens für die europäischen Landwirte angesichts der Herausforderungen in den Bereichen Markt, Umwelt und Klima“ (ABl. C, C/2025/2016, 30.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2016/oj) und die EWSA-Stellungnahme „Soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Agrar- und Ernährungsindustrie der EU im Hinblick auf eine künftige Erweiterung“ (ABl. C, C/2024/4055, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4055/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3202/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)