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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/2424

22.4.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11893 — RETHMANN / TRANSDEV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/2424)

1.   

Am 9. April 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Rethmann SE & Co. KG („Rethmann-Gruppe“, Deutschland),

Transdev Group („Transdev“, Frankreich), kontrolliert von der Caisse des Dépôts et Consignations („CDC“, Frankreich).

Die Rethmann-Gruppe wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Transdev erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Die Rethmann-Gruppe ist weltweit in den Bereichen i) Wasserwirtschaft, Recycling und Industriedienstleistungen, ii) Herstellung hochwertiger Produkte für die menschliche und tierische Ernährung, Landwirtschaft, Arzneimittel und industrielle Anwendungen sowie iii) internationale Warentransportlösungen tätig,

Transdev ist in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten i) im Betrieb und in der Entwicklung von Dienstleistungen und Systemen des öffentlicher Nahverkehrs (einschließlich Reisebusse, Linienbusse, Straßenbahnen, Züge und U-Bahnen) sowie ii) im Betrieb von Fährschiffen tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11893 — RETHMANN / TRANSDEV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2424/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)