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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/2260 |
10.4.2025 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11812 — METHANEX /OCI METHANOL BUSINESS)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/2260)
1.
Am 1. April 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Methanex Corporation („Methanex“, Kanada), |
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OCI USA Inc. (Vereinigte Staaten), Firewater Holding LLC (Vereinigte Staaten) und BioMethanol Chemie Holding II B.V. (Niederlande) (zusammen „OCI-Methanol-Sparte“), alle kontrolliert von OCI N.V. (Niederlande). |
Methanex wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der OCI-Methanol-Sparte erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Methanex ist ein weltweit tätiger Hersteller und Anbieter von Methanol. Mit Produktionsanlagen in Kanada, Ägypten, Chile, Neuseeland, Trinidad und Tobago und den USA beliefert Methanex Kunden weltweit, unter anderem in Nordamerika, im asiatisch-pazifischen Raum, in Europa und in Südamerika. |
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Die OCI-Methanol-Sparte produziert und liefert Methanol und Ammoniak. Mit Produktionsanlagen in den USA beliefert sie Kunden weltweit, vor allem in den USA, in Europa, im Vereinigten Königreich und in Asien. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11812 — METHANEX / OCI METHANOL BUSINESS
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2260/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)